Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 600/2005
Stuttgart,
10/26/2005



Erweiterung der Deutsch-Französischen Grundschule in Stuttgart-Sillenbuch um Betreuungsräume
Vorprojektbeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
öffentlich
09.11.2005
15.11.2005
23.11.2005



Beschlußantrag:

1. Zur Verbesserung der Betreuungssituation der Deutsch-Französischen Grundschule wird einem Raumprogramm mit 287 m² Programmfläche zur Einrichtung eines Betreuungsbereiches zugestimmt.

2. Das Hochbauamt wird mit der Weiterplanung bis Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) beauftragt. Die Freigabe bis Leistungsphase 6 sowie Teile von 7 und Ausschreibung der Hauptgewerke vor Baubeschlussfassung erfolgt mit der Aufnahme des Projekts in den Doppelhaushaushalt 2006/07.

3. Wegen der beengten Grundstückssituation ist die Planung so auszulegen, dass zu einem späteren Zeitpunkt in einem zweiten Bauabschnitt durch Aufstockung oder Erweiterung noch weitere Unterrichtsräume geschaffen werden können.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ausgangssituation:

Der Gemeinderat hat am 24. Juli 1997 (GRDrs.Nr. 253/1997) der Einrichtung einer Deutsch-Französischen Schule zugestimmt. Kernstück des Schulmodells ist es, dass deutsche und französische Kinder eine gemeinsame Schule besuchen, französische und deutsche Lehrer ein Kollegium bilden – zwei Systeme sich unter einem Dach vereinen.

Die Deutsch-Französische Grundschule ist ein überregional einzigartiges Sondermodell für die ein eigenständiges pädagogisches Konzept entwickelt wurde, an dem die Landeshauptstadt Suttgart, das Land Baden-Württemberg und der Französische Staat beteiligt sind und hierzu eine “Gemeinsame Erklärung” unterzeichnet haben.


Raumfehlbedarf für die Betreuungsangebote an der Schule

Bedingt durch das überregionale Einzugsgebiet der Schule gibt es seit einigen Jahren ein hortähnliches Betreuungsangebot. Das Betreuungsangebot wird von dem Verein “ganz und gar Betreuung” betrieben. Für die Einrichtung der notwendigen Räume und Essensbereich hat die Stadt einen Antrag auf IZBB-Fördermittel gestellt.
Zusätzlich führt die Schule im laufenden Schuljahr vier Gruppen der Verlässlichen Grundschule, womit ihr ein zusätzlicher Raum zusteht, der mit der Schaffung des Betreuungsbereichs ebenfalls abgedeckt werden kann.

Der IZBB-Antrag, der für die Schule eingereicht und vom Regierungspräsidium anerkannt wurde, sieht eine Programmfläche von 287m² vor. Das Raumprogramm stellt sich wie folgt dar:

1 Speise- und Betreuungsbereich
102 m²
1 Verteilerküche
23 m²
1 Spieleraum
52 m²
1 Stillarbeitsraum
48 m²
1 Lese- und Aktivitätenraum
62 m²
Raumprogrammfläche
287 m²

Die Betreuungsräume werden sobald als möglich benötigt, da aufgrund der ohnehin auch im Schulbetrieb sehr beengten Raumsituation sowohl die Kapazität als auch die Organisation des Betreuungsangebots an seine Grenzen gestoßen ist.


Ausblick

Nach der Gemeinsamen Erklärung sollte die Schule einzügig in der französischen Abteilung, einzügig in der deutsch-französischen Abteilung und zweizügig in der deutschen Abteilung (fester Schulbezirk) geführt werden. Im laufenden Schuljahr wird die französische Abteilung breits schwach zweizügig; die deutsch-französische Abteilung ein- bis zweizügig und die deutsch-englische Abteilung zweizügig geführt. Die Raumverhältnisse sind also insgesamt sehr beengt.

Seit mehreren Jahren führt das französische Generalkonsulat mit Herrn Oberbürgermeister Dr. Schuster daher Gespräche, den Kindergarten (Ecole maternelle) und die Schule auszubauen. Ein erster Schritt wird mit der Verlagerung des Kindergartens von der Pfitzerstraße ins Evang. Waldheim nach Riedenberg geschaffen. Dies wird aber auch die Entwicklung der französischen Abteilung mit bis zu zwei Zügen verfestigen.

Ohne räumliche Erweiterung werden dadurch immer weniger deutsche Kinder aus anderen Schulbezirken in die deutsch-französische Abteilung aufgenommen werden können. Es ist deshalb das Ziel der Verwaltung, spätestens zum nächsten Doppelhaushalt 2008/09 eine Einigung über die Schülerentwicklung der deutsch-französischen und der französischen Abteilung der Schule mit dem Land und dem französischen Generalkonsulat herbeizuführen. Damit wäre auch die Schulbauförderung durch das Land Baden-Württemberg für eine schulische Erweiterung geklärt.

Das Grundstück der deutsch–französischen Grundschule ist bereits stark bebaut und lässt daher kaum mehr Baumaßnahmen zu. Um diese möglichen Entwicklungen nicht zu verbauen, soll die Erweiterung der Schule um die Betreuungsräume planerisch so vorbereitet werden, dass eine Erweiterung der für eine schulische Nutzung notwendigen Unterrichtsräume in einem zweiten Bauabschnitt zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.


Finanzielle Auswirkungen

Die grobe Kostenschätzung des Hochbauamtes vom Oktober 2005 beträgt 1,35 Mio. € für den Erweiterungsbau mit 287m² Programmfläche. Hinzu kommen die Kosten für Einrichtung und Ausstatttung in Höhe von 47.000 €.

Der IZBB-Antrag ist auf der Liste der Investitionsvorhaben, die dem Bund gemeldet wurden, auf Platz 461. Es muss abgewartet werden, ob und inwieweit das Land hier eine Ersatzlösung anbietet.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, St und T, haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Schülerentwicklung der deutsch-französischen Grundschule
Anlage 3: Schreiben des französischen Generalkonsulats
Anlage 4: Schulprofil der deutsch-französischen Grundschule

Anlage 1 zur GRDrs 600/2005



1. Ausführliche Begründung

Der Gemeinderat hat am 24. Juli 1997 (GRDrs.Nr. 253/1997) der Einrichtung einer deutsch-französischen Schule zugestimmt. Kernstück des Schulmodells ist es, dass deutsche und französische Kinder eine gemeinsame Schule besuchen, französische und deutsche Lehrer ein Kollegium bilden – zwei Systeme sich unter einem Dach vereinen.

Die deutsch-französische Grundschule ist ein überregional einzigartiges Sondermodell für die ein eigenständiges pädagogisches Konzept entwickelt wurde, an dem die Landeshauptstadt Suttgart, das Land Baden-Württemberg und der Französische Staat beteiligt sind.

Grundlage hierzu ist die gemeinsame Erklärung vom 17.09.1998 zwischen dem Französischen Staat, dem Land Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart. Nach der gemeinsamen Erklärung wurde eine deutsch-französische und eine französische Abteilung eingerichtet. Beide Abteilungen sollten jeweils einzügig geführt werden. Daneben gibt es eine rein deutsche Abteilung mit 2 Zügen.

Dieses Modell erfreut sich sowohl bei der Stuttgarter Bevölkerung als auch im regionalen Wirtschaftsraum zunehmender Beliebtheit. Insbesondere für Firmen, die Mitarbeiter aus dem französischsprachigen Ausland beschäftigen, ist das französische Schulangebot ein wertvoller Standortvorteil gegenüber anderen Städten und Regionen. Als Folge haben die Schülerzahlen einen deutlichen Aufwärtstrend vorzuweisen.


2. Schülerentwicklung:

Zum Schuljahr 2005/2006 ist die deutsch-französische Abteilung ein- bis zweizügig, die französische Abteilung schwach zweizügig; und die deutsch-englische Abteilung zweizügig geführt. Für die Sillenbucher Eltern besteht die Möglichkeit, ihre Kinder entweder in die deutsch-französische Abteilung oder in die deutsch-englische Abteilung (nach Einführung einer Fremdsprache in der Grundschule eingerichtet) zu schicken. Die deutsch–französische Abteilung ist auch für Grundschüler außerhalb des Schulbezirks geöffnet.

Aufgrund der guten Akzeptanz und der starken Nachfrage in den Abteilungen wird die Klassenzahl langfristig 1 – 2 Züge in der deutsch–französischen Abteilung, schwach 2zügig in der französischen Abteilung und 2 Züge in der deutsch–englischen werden (siehe Anlage 2). Der Bedarf der französischen Abteilung wurde auch vom Französischen Generalkonsulat mit Schreiben vom 3. Mai 2005 bestätigt. (Anlage 3)


3. Die Betreuung An der deutsch–französischen Grundschule gibt es seit einigen Jahren eine auch auf das französische Schulsystem ausgelegte hortähnliche Nachmittagsbetreuung für Schulkinder. Nachdem sich die deutsch–französische Grundschule erfolgreich in Stuttgart–Sillenbuch etabliert hat, wurde nach einem anspruchsvollen und professionellen Konzept der Nachmittagsbetreuung gesucht, das neben der Verlässlichen Grundschule existieren kann. Im Juli 2003 hat sich dafür der Verein “ganz und gar Betreuung” gegründet. Ursprünglich ist diese Idee aus einer Elterninitiative erwachsen. Die Frage war, ob ein Bedarf einer fertigen Nachmittagsbetreuung besteht. Dies war von Seiten der Schulleitung und natürlich der Elternschaft ausdrücklich erwünscht. An erster Stelle steht die Förderung und Begegnung deutscher und französischer Kinder. Zwischen Schule und Nachmittagsbetreuung findet eine enge Kooperation statt. Angeboten werden eine professionelle Betreuung der Schularbeiten, ein interessant gestaltetes Freizeitprogramm, Sprachunterricht, Sport und natürlich ein gesundes warmes Mittagessen.

Die Kapazität dieser Nachmittagsbetreuung ist jedoch durch die inzwischen eingetrene Raumnot der Schule ebenfalls eingeschränkt. Im Hinblick darauf wurde im Januar 2005 ein IZBB–Antrag gestellt, womit der Raumnot abgeholfen werden sollte. Aufgrund der Vielzahl der Anträge, die beim Bund gemeldet worden sind, ergab sich für die deutsch–französische Grundschule nur Platz 461 auf der Liste der gemeldeten Anträge. Hier muss abgewartet werden, ob eine Ersatzlösung durch das Land angeboten wird.

Zusätzlich führt die Schule im laufenden Schuljahr vier Gruppen der Verlässlichen Grundschule, womit ihr 1 zusätzlicher Raum zusteht. Da die Entwicklung jedoch auf eine langfristige hortähnliche Betreuung ausgerichtet ist, würden der Verlässlichen Grundschule durch die bauliche Maßnahme ausreichend Räume zur Verfügung stehen.


4. Raumsituation/Raumprogramm für den Betreuungsbereich

Bei der oben genannten Entwicklung ist langfristig mit 24 Klassen zu rechnen. Die deutsch–französische Grundschule verfügt derzeit über 22 Klassenräume, einen Betreuungsraum, 2 Kursräume, 1 Mediothek und 1 EDV Raum (dieser konnte in das Untergeschoss verlagert werden und dadurch ein weiterer Klassenraum gewonnen werden). Die Raumsituation der Schule ist bis aufs äußerste angespannt und bereits für den Unterrichtsbetrieb nicht ausreichend. Für das Betreuungskonzept stehen keine Räume zur Verfügung.

Für eine sinnvolle Umsetzung des Betreuungskonzepts sind folgende Räume notwendig:

Raumart
Lt. IZBB-Antrag vom RP anerkannt
qm
1 Speise- und Betreuungsbereich
102 m²
1 Verteilerküche
23 m²
1 Spieleraum
52 m²
1 Stillarbeitsraum
48 m²
1 Lese- und Aktivitätenraum
62 m²
Raumprogrammfläche
287 m²


5. Gemeinsame Erklärung:

Die Raumsituation an der Schule ist bis auf das Äußerste angespannt. Jeder Raum ist belegt. Fachräume, die der französische Lehrplan vorsieht, mussten weichen, um Raum für Klassenzimmer zu schaffen. Jeder weitere Raum würde die Situation der Schule deutlich verbessern.

Aufgrund der sehr hohen Akzeptanz der Schule, die zu der unter Anlage 3 aufgezeigten Schülerentwicklung führt, hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport darauf hingewiesen, dass die Gemeinsame Erklärung auf die neue Entwicklung hin geändert werden muss. Davon wird auch der Zuschuss für eine bauliche Erweiterung für Unterrichtzwecke abhängig gemacht. Es werden verlässliche Zahlen für die künftige Schülerentwicklung gefordert, die wegen der offenen Schulbezirke für die deutsch-franzöische Abteilung und die französische nicht abgegeben werden können. Bei der französischen Abteilung ist die nahezu zweizügige Entwicklung bereits Fakt und die vorgesehene Erweiterung der Vorschule im Waldheim Riedenberg als Eingangsvoraussetzung für diese Abteilung wird diese Entwicklung noch verfestigen.

Bei der deutsch-französischen Abteilung muss derzeit die Aufnahme von der jeweiligen Raumsituation der Schule abhängig gemacht werden. Damit kann sich derzeit die Schülerentwicklung auch nicht stabilisieren.

Aufgrund dieser Sachlage ist eine schulische Erweiterung noch nicht entscheidungsreif.


6. Ausblick Ein Untersuchung des Grundstücks hat deutlich gemacht, dass hier nur noch begrenzt Erweiterungsmöglichkeiten bestehen. Da die Schule in einem Wohngebiet liegt, muss ein weiterer Ausbau der Schule an diesem Standort auch begrenzt bleiben.

In die weiteren Gespräche mit dem Französischen Generalkonsulat wird das Land mit eingebunden mit dem Ziel, eine Einigung über die Schülerentwicklung und eine Änderung der Gemeinsamen Erklärung herbeizuführen. Damit kann dann auch die Frage des Landeszuschusses für eine bauliche Erweiterung geklärt werden.

Das Grundstück der deutsch–französischen Grundschule ist bereits stark bebaut und lässt kaum mehr bauliche Erweiterungsmöglichkeiten zu. Die Erweiterung der Schule um den Betreuungsbereich soll daher von vornherein so angelegt werden, dass eine spätere bauliche Erweiterung im noch möglichen Umfang für Unterrichtsräume möglich ist (2. Bauabschnitt).

Aus Sicht der Schulverwaltung wird dieser 2. Bauabschnitt notwendig sein, wenn nicht zunehmend Stuttgarter Kinder die Interesse an Französisch in der Grundschule haben, abgewiesen werden müssen. Als einziger Grundschulstandort mit Französisch-Angebot in der Grundschule muss es im besonderen Interesse der Landeshauptstadt Stuttgart liegen, hier durch die Schaffung weiterer Räume einen zuverlässigen Zugang für die interessierten Kinder zu schaffen. Bis zum nächsten Doppelhaushalt 2008/09 ist es das Ziel der Verwaltung, eine Einigung mit dem Französischen Generalkonsulat sowie dem Land Baden-Württemberg herbeizuführen. 7. Das Schulprofil

Ist in der Anlage 4 beigefügt.


8. Baukosten

Die grobe Kostenschätzung des Hochbauamtes vom Oktober 2005 für den Betreuungsbereich beträgt 1,35 Mio. €
Hinzu kommen die Kosten für Einrichtung und Ausstattung in Höhe von 47.000 €.


9. Folgeausgaben:

Die jährlichen Folgelasten lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffern, da die Höhe des zu erwartenden Zuschusses vom Land Baden – Württemberg nicht bekannt ist.


10. Personalbedarf

Im Rahmen der Investitionsmaßnahme ist nicht von einer Erhöhung des Stellenbedarfs auszugehen. Für die gesamte Schulanlage ist weiterhin ein Hausmeister innerhalb seines Verbundes zuständig, so dass keine zusätzliche Stelle geschaffen werden muss.


11. Zuschuss des Landes

Der IZBB-Antrag ist auf der Liste der Investitionsvorhaben, die dem Bund gemeldet wurden, auf Platz 461. Es muss abgewartet werden, inwieweit das Land hier eine Ersatzlösung anbietet.