Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 123/2001
Stuttgart,
02/08/2001



Projektmittelfonds "Zukunft der Jugend"



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Sozialausschuß
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.02.2001
05.03.2001
07.03.2001



Beschlußantrag:

1. Der Festlegung des Themenschwerpunktes “Initiativen für Toleranz und Miteinander” für das Verfahren 2001 wird zugestimmt.
2. Der Ausschreibung der Projektmittel für das Jahr 2001 wird zugestimmt (s. Anlage 3).
3. Die Ausschüttung des Projektmittelfonds “Zukunft der Jugend” wird im Jahr 2001 einmalig um Haushaltspenden im Gesamtbetrag von 288.703,94 DM erhöht. Diese im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge noch vorhandenen Spendenmittel werden im Verwaltungshaushalt bei der Finanzposition 1.4988.1761.000 vereinnahmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2000 der Aufhebung der rechtlich unselbständigen Stiftung “Zukunft der Jugend” und der Einbringung des Kapitals in Höhe von 20.000.000 DM in den Projektmittelfonds “Zukunft der Jugend” zum 31.12.2000 zugestimmt (s. GRDrs 961/2000). Mit den Erträgen sollen jährlich Projekte der Jugendförderung auf der Grundlage des §13 KJHG gefördert werden.


Zu Beschlussantrag 1 und 2:

Nach den vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien (vgl. GRDrs. 961/2000 und Anlage 2) werden im Jahr 2001 Projekte mit dem Ziel der “Hinführung und Eingliederung chancenarmer junger Menschen ins Erwerbsleben durch präventive, berufsvorbereitende Maßnahmen” ausgeschrieben.

Darüber hinaus schlägt der Vergabeausschuss vor, Projekte mit dem Schwerpunktthema "Initiativen für Toleranz und Miteinander" zu fördern. Es sollen Projekte finanziert werden, die das Verständnis Jugendlicher und junger Erwachsener gegenüber anderen Nationalitäten, Religionen, Ethnien aber auch gegenüber anderen Ansichten und Überzeugungen erhöhen sowie Toleranz und ein soziales Miteinander fördern. Dabei ist grundsätzlich an eine große inhaltliche Bandbreite aus den Bereichen Soziales, Kultur, Bildung und Sport gedacht. Ziel ist eine erfolgreiche soziale Integration aller Jugendlichen und junger Erwachsener in das Gemeinwesen.

Bewerben können sich alle in Stuttgart ansässigen Einrichtungen, Träger und Institutionen aus den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und der Jugendhilfe sowie alle Stuttgarter Schulen.


Zu Beschlussantrag 3:

Für die Mittelvergabe für das Jahr 2001 stehen nach Übertragung der Restmittel aus dem Jahr 2000 in den Projektmittelfonds und den voraussichtlichen Erträgen aus der Rücklage für das Jahr 2001 insgesamt 1.021.175,14 DM zur Verfügung.

Darüber hinaus können im Jahr 2001 für die Projektvergabe einmalig Spenden mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 288.703,94 DM zusätzlich eingesetzt werden. Bei diesem Betrag handelt es sich zum einen um die Spende des Ehepaares H. über ursprünglich 155.000 DM (GRDrs 594/1995) und zum zweiten um eine 1996 dem Sozialamt anonym zugestellte Spende in Höhe von insgesamt 126.040,50 DM. Beide Spenden wurden bislang noch keinem konkreten Zweck zugeführt. Die Spendenmittel stehen im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge abrufbereit zur Verfügung (Abwicklung über den städtischen Haushalt).

Insgesamt stünden damit bis Ende 2001 voraussichtlich Gesamtmittel in Höhe von 1.309.879 DM zur Vergabe im Rahmen des Projektmittelfonds “Zukunft der Jugend” zur Verfügung (s. Anlage 1).

Beteiligte Stellen:

Das Finanz- und Beteiligungsreferat hat die Vorlage mitgezeichnet.


Beteiligte Stellen






Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


1. Übersicht über die 2001 zur Verfügung stehenden Projektmittel
2. Richtlinien des Projektmittelfonds “Zukunft der Jugend”
3. Ausschreibung der Projektmittel für das Jahr 2001

Anlage 1 zur GRDrs 123/2001

Für die Förderung von Projekten für das Jahr 2001
stehen folgende Beträge zur Verfügung:
Summe
      Übertrag aus der Aufhebung der Stiftung in den
      Projektmittelfonds zum 1. Januar 2001
103.175,14 DM
      Voraussichtlicher Zinserlös für das Jahr 2001
+ 1.008.000,00 DM
      Summe der verfügbaren Zinserträge bis
      zum 31.12.2001
= 1.111.175,14 DM
      Abzüglich Projekte unter 5.000 DM für das Jahr 2001
- 50.000,00 DM
      Abzüglich Verwaltungskosten für das Projektmanagement für 2001 (Begleitung und Auswertung)
- 40.000,00 DM
      Verbleibende Mittel aus dem Projektmittelfond
      “Zukunft der Jugend” für die Vergabe 2001
= 1.021.175,14 DM
      Haushaltsspenden (s. Ziffer 3 des Beschlussantrags)
288.703,94 DM
      Mittel, die für die Projektvergabe zur Verfügung
      stehen
= 1.309.879,08 DM
Anlage 2 zur GRDrs 123/2001
Richtlinien des Projektmittelfonds “Zukunft der Jugend”
(Auszug aus GRDrs 961/2000)


1. Verwendungszweck


2. Vergabeverfahren

2.1 Verwendung und Aufteilung der Mittel

2.2 Sammlung, Sichtung und Bewertung der Projekte
2.3 Entscheidung über die Vergabe der Mittel


3. Sonderverfahren für kleinere ad hoc-Projekte:
Anlage 3 zur GRDrs 123/2001

Förderung von Projekten aus dem Projektmittelfond “Zukunft der Jugend”
der Landeshauptstadt Stuttgart


- Informationen zur Antragstellung -

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 14.12.2000 beschlossen, den Projektmittelfonds “Zukunft der Jugend” einzurichten, dessen Ausschüttung Projekten der Jugendförderung zugute kommen soll. Zur Beantragung der Mittel wird jährlich eine Projektausschreibung erfolgen, deren konkrete Inhalte und Zielsetzung vom Gemeinderat entschieden wird.

Welche Projekte werden gefördert?

Nach den vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien werden grundsätzlich Projektvorhaben mit dem Ziel der Hinführung und Eingliederung chancenarmer junger Menschen ins Erwerbsleben durch präventive, berufsvorbereitende Maßnahmen gefördert,
Dabei geht es insbesondere darum, die Eigeninitiative und Eigenkräfte der jungen Menschen zu fördern und an den Stärken der Jugendlichen anzuknüpfen.

Daneben wird jährlich noch ein Themenschwerpunkt für die Vergabe der Mittel festgelegt. Für das Jahr 2001 hat der Gemeinderat beschlossen, dass aus der Ausschüttung des Projektmittelfonds schwerpunktmäßig "Initiativen für Toleranz und Miteinander" gefördert werden.

Gefördert werden daher Projekte:

Welche Projekte werden nicht gefördert?

Was wird gefördert?
Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich alle in Stuttgart ansässigen Einrichtungen, Träger und Institutionen aus den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und der Jugendhilfe sowie alle Stuttgarter Schulen.

Bewerbungsverfahren und Termine

Welche Angaben sind nötig?


Bewerbungsverfahren:

· Anträge erhalten Sie beim Jugendamt Stuttgart, Jugendhilfeplanung, Frau Bunsen, Wilhelmstr. 3, 70182 Stuttgart, Tel. 216-7408, FAX 216-6246, Email: siglinde.bunsen@stuttgart.de. Dorthin sind auch die ausgefüllten Anträge (auf dem dafür vorgesehenen Formular) zu richten.
· Frau Hörner, Tel. 216-7078, Email: daniela.hoerner.@stuttgart.de und Herr Niewöhner, Tel. 216-7084, Email: manfred.niewoehner@stuttgart.de stehen für inhaltliche Informationen und Beratung zur Antragstellung zur Verfügung.
· Bewerbungsschluss ist der 31.Mai 2001
· Ende September 2001 findet die abschließende Auswahl der zu fördernden Projekte im Gemeinderat statt.
· Die Art der Nachweise über die Mittelverwendung und die Umsetzung der Projektziele wird im Einzelfall festgelegt.
· Grundsätzlich besteht nach Abschluss der Projektförderung kein Anspruch auf Weiterfinanzierung aus dem städtischen Haushalt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Projektanträge, die nach Antragsschluss, dem 31. Mai 2001, eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden können.