Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
489
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VerhandlungDrucksache:
872/2003
GZ:
OB 6302-00
Sitzungstermin: 22.10.2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Lang
Berichterstattung:Herr Dr. Schuster (Drees & Sommer / Prof. Weiss & Partner
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Organisation und Abwicklung von Hochbauprojekten
- Modul 2 / Abschlussbericht -
- Einbringung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 17.10.2003, GRDrs 872/2003.

Nachstehend sind die Ausführungen von Herrn Dr. Schuster im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben. Die Schaubilder, die zu diesem Vortrag durch eine Powerpoint-Präsentation vorgestellt werden, sind diesem Protokoll beigefügt.

Herr Dr. Schuster:

"Vielen Dank für die Gelegenheit, Ihnen heute die nun vorliegende Detailkonzeption, die gemeinsam von Drees & Sommer und Prof. Weiss & Partner zum Thema 'Organisation von Bauprojekten der Stadt Stuttgart' erarbeitet wurde, vorstellen zu können.

Wir stellen Ihnen heute nur die wesentlichen Punkte und die wesentlichen Veränderungen gegenüber den bisherigen Regelungen vor.

Wir denken, dass wir mit vorliegender Konzeption dem Auftrag des Gemeinderats nach einer grundlegenden Neuausrichtung der Organisation und Abwicklung von Hochbauprojekten ausreichend nachgekommen sind. Ich möchte an der Stelle ergänzen, dass vom Hochbauamt ja auch bereits eine Neufassung des sogenannten Hochbauerlasses in Form eines Projektleitfadens mittlerweile vorliegt, dass auch entsprechende Regelungen zum Nachtragsmanagements vom Hochbauamt entwickelt wurden, sodass wir da insgesamt doch eigentlich ein recht gutes Paket zusammengestellt haben, mit dem in Zukunft gearbeitet werden kann.

Die vorliegenden Ergebnisse sind innerhalb einer Arbeitsgruppe unter Leitung vom Haupt- und Personalamt, unter Beteiligung von Vertretern der Fachämter und natürlich des Hochbauamtes sowie der Stadtkämmerei entstanden. Wir möchten uns an dieser Stelle ausdrücklich für die offene und konstruktive Zusammenarbeit innerhalb der Arbeitsgruppe bedanken. Wir denken auch, dass das aus unserer Sicht positive Ergebnis dadurch wesentlich begründet ist.

Was wollten wir erreichen innerhalb dieser Arbeitsgruppe? Stärkung und Straffung der frühen Projektphasen durch Schaffen eines Bauinvestitionscontrollings. Ziel war, die Planungsqualität in der frühen Phase und damit die nachfolgende Kosten- und Terminsicherheit zu verbessern. Wir wollten eine Änderungstransparenz erreichen, dass klar ist, wer für welche Änderung innerhalb eines Bauprojekts verantwortlich ist. Wir wollten eine klare Abgrenzung und Aufgabendefinition der Bauherrenfunktion, einheitliche Standardisierung der Projektorganisation und als letzten Punkt noch eine Reduzierung der Beratungshäufigkeit innerhalb der gemeinderätlichen Gremien.

Wir denken, dass die Einrichtung eines Bauinvestitionscontrollings ein wesentlicher Schritt ist zur geforderten Verbesserung hinsichtlich Kosten- und Terminsicherheit und der entsprechenden Ressourcenschonung innerhalb der Stadt Stuttgart. Kernpunkt ist der Vorschlag, dass zwischen der Bedarfsanmeldung durch das jeweilige Fachamt eine Priorisierung innerhalb der Stadtverwaltung vorgenommen wird, auf der Basis einer Empfehlung des Bauinvestitionscontrollings durch die Referate WFB und T. Dies führt aus unserer Sicht dazu, dass weniger Projekte weiter im Detail geplant werden, diese aber mit einer wesentlich höheren Qualität und damit auch höherer Kostensicherheit.

Als Basisaufgaben des Bauinvestitionscontrollings könnte man somit zusammenfassen: Das wesentliche Ziel ist, die vorhandenen Ressourcen der Stadt Stuttgart in diesem Baubereich zu schonen. Wir denken, dass dieses Bauinvestitionscontrolling als eine Stabsstelle zwischen Referat WFB und T funktioniert. Wir haben auch einen Vorschlag zur personellen Besetzung gemacht. Ich denke, es ist wichtig, dass für diesen Bereich spezielle Personen zur Verfügung stehen, die ihre Aufgabe getrennt von der jeweiligen Hochbauverwaltung ausführen können.

Im Zuge der Arbeitsgruppe waren verschiedene Themen, die auch weiterführende Aufgaben des Bauinvestitionscontrollings sein könnten, z. B. Unterstützung bei der Grundstückssuche, bei besonderen Projekten. Das könnte bis hin zu einer Steuerung, einer Projektentwicklung im Sinne einer Wertsteigerung der städtischen Grundstücke gehen. Wir denken, dass das Bauinvestitionscontrolling ein geeigneter Rahmen wäre, um die Stadt bei entsprechenden Investorenprojekten - grade durch die Kombination von Referat WFB und T - zielorientiert beraten zu können.

Wir haben in der Arbeitsgruppe lange über die Zuordnung der Verantwortlichkeit diskutiert. Wir waren uns einig, dass es wesentlich ist, dass es eine durchgängige Verantwortlichkeit gibt für den gesamten Planungs- und Bauprozess. Mit dem Ergebnis, dass jetzt ab dem Vorprojektbeschluss die Verantwortung auf Seiten des Bauherrn, also auf Seiten der Stadt Stuttgart durchgängig beim Hochbauamt liegt. Für den Vorprojektbeschluss ist unser Vorschlag, den wir auch so in der Arbeitsgruppe gemeinsam ent-wickelt haben, dass dieser Vorprojektbeschluss gemeinsam von den Referaten, Fachamt bzw. Hochbauamt getroffen wird. Das Hochbauamt hätte natürlich stärker die Verantwortung in wirtschaftlich-technischer Hinsicht, während das Fachamt ganz klar nach wie vor für die inhaltlichen Punkte und raumprogrammbezogene, nutzerbezogene Fragestellungen verantwortlich und auch initiativ sein muss. Das kann man sehr schön am Beispiel des Raumprogramms erläutern. Das heißt, die eigentliche Vorgabe der Hauptnutzflächen, d. h. was braucht denn der Nutzer, erfolgt nach wie vor durch das Fachamt, aber die Ergänzung um die Konstruktionsflächen, die technischen Flächen, erfolgt dann durch das Hochbauamt, sodass insgesamt ein vernünftig abgestimmtes Raumprogramm durch den Gemeinderat entschieden werden kann.

Die Stadt Stuttgart hat nun als Bauherr ja eine Vielzahl von Aufgaben, die sie nicht delegieren kann. Sie haben jetzt in dieser Konzeption die Aufgaben, die wir hier mal in einer Übersicht sehr detailliert dargestellt haben. Man muss dazu sagen, dass diese Aufgaben je nach Art des Projektes ein bisschen unterschiedlich sind, also bei einem Investorenprojekt sind diese Aufgabenstellungen naturgemäß anders gelagert. Wir haben jetzt diese Aufgaben auf Seiten des Bauherrn, der Stadt Stuttgart, für das Regelprojekt, also die Projektleitung durch Hochbauamt und gegebenenfalls bei größeren Projekten mit Unterstützung einer externen Projektleitung, dargestellt. Das sehen Sie jetzt hier nur beispielhaft. Ich will im Detail nicht drauf eingehen. Wir haben also sehr detailliert die einzelnen Schritte und jeweiligen Verantwortlichkeiten auf Seiten der Stadt Stuttgart zugeordnet und das auch gemeinsam abgestimmt.

Wir möchten weiterhin vorschlagen, dass die Einbindung der gemeinderätlichen Gremien reduziert werden kann. Wir denken, dass hierfür ausreichend Gründe vorliegen, da durch die Beschlussvorlagen die jeweiligen Vorgaben an das Planungsteam und an die Verwaltung klar definiert sind. Wir denken, dass die Regelungen, die jetzt getroffen werden, hierfür eine wesentliche Unterstützung bilden und dass durch dieses neue Informationssystem, was Sie in der Gemeinderatsvorlage dargestellt bekommen haben, sichergestellt wird, dass der Gemeinderat auch entsprechend zeitnah über den jeweiligen Projektstand informiert wird.

Wir schlagen gegenüber der bisherigen Praxis, bei der die gemeinderätlichen Gremien bei Bauvorhaben über 2 Mio. € beispielsweise 17 Mal eingebunden sind, vor, diese Einbindung auf 12 bzw. 14 Mal - je nach Größe des Projektes - zu reduzieren und zwar, was aus unserer Sicht wesentlich ist, unter Beibehaltung der vier wesentlichen Beschlüsse (Vorprojektbeschluss, Projektbeschluss, Baubeschluss und Kostenfeststellungsbeschluss). Das heißt, die Meilensteine und Freigaben des Gemeinderats sind unverändert, es sind nur die Beratungstätigkeiten zwischendrin leicht reduziert worden.

Des Weiteren schlagen wir vor, die Wertgrenzen für die Verwaltung zur Freigabe von Bauaufträgen und Planungsaufträgen zu erhöhen. Wir denken, dass dadurch die Entscheidungen des Gemeinderates schneller umgesetzt werden können und dass auch die Verwaltung, insbesondere jetzt beim Thema Nachtragsmanagement, handlungsfähiger wird. Hier ist aus unserer Sicht zu betonen, dass sich diese Wertgrenzen immer nur auf den vom Gemeinderat freigegebenen Kostenrahmen, der durch den jeweiligen Beschluss gedeckt ist, beziehen. Wir schlagen also vor, die Wertgrenze zur Beteiligung der gemeinderätlichen Gremien anzuheben. Das ist ein Vorschlag, der sich an der Größe des Krankenhausbaus orientiert, 1,25 Mio. €. Wir schlagen zudem vor, die Wertgrenzen für die Beauftragung von Architekten und Planern anzuheben auf 250.000 € und die Wertgrenzen für Bauaufträge nach VOL oder VOB, die jetzt durch das Hochbauamt bzw. das Referat T freigegeben werden können, auf 640.000 bzw. 1,25 Mio. zu verändern.

Abschließend waren von uns noch weitere organisatorische Überlegungen gefordert, die angestoßen wurden durch die damalige Fragestellung, ob das Hochbauamt in Form einer GmbH aus der städtischen Verwaltung ausgegliedert werden soll. Wir denken, dass mit vorliegender Konzeption für den Bereich Hochbauprojekte und Abwicklung von Bauvorhaben die geforderte organisatorische Veränderung entsprechend ausreichend dargestellt ist. Es gibt natürlich jetzt Themen, die darüber hinausgehen und die wir der Vollständigkeit halber anführen möchten. Das sind Überlegungen, die in Richtung eines übergreifenden zentralen Immobilienmanagements gehen, zu einer Ämter übergreifenden Verwaltung und Bewirtschaftung der Liegenschaften der Stadt Stuttgart. Dabei wäre dann auch möglich, die Abteilung Bauunterhaltung des Hochbauamtes dort anzusiedeln. Wir denken, dass eine solche Zentralisierung, die ja für die Stadt wirtschaftliche Vorteile bringt, durchaus auch unter Berücksichtigung der Mittelstandsförderung geschehen kann.

Wir möchten abschließend noch anregen, dass die vorgestellten organisatorischen Veränderungen nach einer gewissen Zeit evaluiert werden, indem nach vielleicht einem Jahr oder einem halben Jahr über die bisherigen Erfahrungen berichtet wird."

Anschießend kündigt BM Murawski an, ab der Vorprojektphase stehe das vom Gemeinderat gewünschte elektronische Berichtswesen bereit.

Einvernehmen wird darüber erzielt, die Beratung dieses Tagesordnungspunktes in der übernächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26. November 2003 vorzusehen.

Abschließend stellt EBM Dr. Lang fest: