Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
119/2000
GZ:
A - 5010-01
Sitzungstermin: 03/22/2000
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Murawski
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Frau Wieland-Thieme hr
Betreff: Rahmenkonzeption zur Gesundheitsförderung am
Arbeitsplatz bei der Landeshauptstadt Stuttgart
Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung vom 25.02.2000, GRDrs 119/2000.

Eingangs berichtet BM Murawski im Sinne der Vorlage und geht hierbei besonders auf die Rahmenbedingungen ein. Nach dem "Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz)" vom 07.08.1996 lägen zwei elementare Vorgehensweisen vor:

- Nach § 4 konkrete Quellen für Unfälle (technische Gefahren) während der Arbeit zu bekämpfen.

- Nach § 3 unter Beteiligung der Mitarbeiter/innen die allgemeine Arbeitssituation bezüglich gesundheitlicher Optimierungen im Sinne von Prävention zu erforschen.

Die CDU-Fraktion begrüße die Bemühungen der Verwaltung hinsichtlich der Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz, sei jedoch bei der Umsatzungsart der Rahmenkonzeption etwas anderer Meinung, so StR Uhl (CDU). Der Beschlussantragsziffer 2 "Schaffung einer zusätzlichen Stelle" könne nicht zugestimmt werden, da es sich um originäre Aufgaben der zuständigen Abteilungen, des Arbeitsmedizinischen Dienstes und des Personalrates handele.

Seinerzeit sei im Konzept eine Koordinierungsstelle vorgesehen gewesen, die die Verwaltung jedoch nicht beantragt habe, unterrichtet BM Murawski. Zunächst solle nun versucht werden, ob über ämter- und abteilungseigene Strukturen diese Arbeit geleistet werden könne. Bei der in der Beschlussantragsziffer 2 beschriebenen Stelle handele es sich nicht um eine Koordinatorenstelle, vielmehr solle durch diese Stelle eine Entlastung des Sozialen Dienstes bei der akuten Arbeit erreicht werden. Sie diene nicht der Umsetzung des Rahmenkonzeptes oder der Erstellung von Berichten. Der betriebliche Sozialdienst lebe mit dem Dauerkonflikt, dass die Anforderungen aus den Ämtern bei weitem die Personalkapazität überstiegen, was wiederum mit sehr langen Wartezeiten verbunden sei. Daher sei es der Wunsch von OB Dr. Schuster gewesen, nicht bewusst in die Theorie zu investieren, sondern es solle bei der Umsetzung in die Praxis eine Verbesserung der konkreten Situation erreicht werden.

StR Kanzleiter (SPD) spricht von einer ausgereiften Vorlage, der seine Fraktion zustimmen werde. Eine Vorsorge im Gesundheitsbereich trage dazu bei, dass sich die Krankheitstage verringerten.

Für die in der Vorlage beschriebenen Ziele der betrieblichen Gesundheitsförderung sei diese zusätzliche Stelle nicht erforderlich, merkt StR R. Zeeb (F.D.P./DVP) an. Seine Fraktion werde der Beschlussantragsziffer 2 nicht zustimmen.

Herr Gehlenborg (Haupt/PersA) führt aus, der betriebliche Sozialdienst sei derzeit mit 3 Planstellen für die Betreuung und Unterstützung der 16 000 Beschäftigten in den Ämtern und Eigenbetrieben der Stadtverwaltung zuständig. Auf der einen Seite werde die Beratung (zunehmender Bedarf) bei Beschäftigten, die sich am Arbeitsplatz im Konflikt befinden würden, durchgeführt. Hierbei würden sowohl die einzelnen Personen als auch das konkrete Umfeld beraten. Doch darüber hinaus berate er auch die Ämter im Rahmen der Arbeitskreise Gesundheit und Soziales bei den verschiedensten Fragestellungen zu sozialen Konflikten am Arbeitsplatz. Im betrieblichen Sozialdienst seien keine Ressourcen mehr vorhanden, um die in der Konzeption vorgesehenen Maßnahmen unterstützen zu können.

Aus den Berichten der Verwaltung sei noch einmal deutlich geworden, dass diese Stelle notwendig sei unterstreicht StR Wölfle (90/GRÜNE). Sollte dieser nicht zugestimmt werden, sei seine Fraktion gezwungen, die gesamte Rahmenkonzeption nicht zur Kenntnis zu nehmen. In Betrachtung verschiedener Faktoren könne er die Haltung von StR Wölfle verstehen, so StR Kanzleiter.

Die CDU-Fraktion sei auch weiterhin von der Notwendigkeit nicht überzeugt und werde nur den Beschlussantragsziffern 1 und 3 zustimmen, lässt StR Uhl wissen.

Mit dem Vorschlag von StR R. Zeeb, bei Schaffung dieser Stelle eine Stelle in einem anderen Bereich zu streichen, zeigt sich StR Kanzleiter im Prinzip einverstanden. Das Konzept sollte schnellstmöglich auch mit den erforderlichen Personalressourcen umgesetzt werden.

Dieses Konzept sei gemeinsam vom Gesamtpersonalrat mit den Diensten und dem Haupt- und Personalamt in einem relativ langwierigen Prozess von zwei Jahren erarbeitet worden, so Herr Dr. Böhm (GPR). Die Umsetzung könne für einen Riesenfortschritt gehalten werden. Der betriebliche Sozialdienst sei jedoch personell so gering ausgestattet, dass eine zusätzliche Übernahme der beschriebenen Aufgaben nicht möglich sei. Die Gesundheitsförderung unterliege der Mitbestimmung beider Gesamtpersonalräte. Ohne ein Mindestmaß an Personalressourcen werde diesem Konzept nicht zugestimmt.

BM Murawski appelliert an die StRe Kanzleiter und Wölfle, unabhängig von der Beschlussantragsziffer 2 den Beschlussantragsziffern 1 und 3 zuzustimmen, da sonst der Gesetzesauftrag nicht erfüllt werde. Vom Gesetz her sei die Stadtverwaltung gezwungen, eine solche auf die gesamte Stadtverwaltung ausgedehnte Organisationsstruktur nachzuweisen, unabhängig von der Personalausstattung.

Abschließend bittet er um Abstimmung: