Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
246/2004
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 23.06.2004
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, Frau Korn (SchulverwA)
Protokollführung: Herr Häbe kr
Betreff: Verlässliche Grundschule
- Situationsbericht 2004 -

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 14.06.2004, GRDrs 246/2004.

Ein Sachvortrag wird nicht gewünscht.

Das Schaffen von Betreuungseinrichtungen in den Grundschulen wird von StRin A. Schmid (CDU) als wichtiges Anliegen bezeichnet. Die Umsetzung müsse allerdings in einem finanziell vertretbaren Rahmen geschehen. Erfreulich sei, dass sich die Betreuung nicht nur auf eine Hausaufgabenbetreuung beschränken werde. Die Verwaltung habe sehr gut dargestellt, dass bei der Betreuung auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen werden müsse. Alle Ebenen hätten sich sehr bemüht den Kindern ein Angebot zu unterbreiten, welches nicht nur fördere, sondern auch erfreue. Sie erinnert, der Gemeinderat habe im Jahr 2003 die Verwaltung ermächtigt, im Bedarfsfall weitere Betreuungsgruppen zu schaffen, ohne dazu erneut einen Gemeinderatsbeschluss einholen zu müssen. Von daher stelle die GRDrs 246/2004 eine Fortführung des bereits Beschlossenen dar. Das jetzt Vorgestellte werde als Übergang zu der wünschenswerten ständigen und umfassenden Betreuung an Grundschulen angesehen. Ihre Fraktion stimme der Vorlage zu.

StRin Gröger (SPD) führt aus, ihre Fraktion nehme die Inhalte der Vorlage anders als die CDU-Gemeinderatsfraktion wahr. Interessant wäre ein Organigramm darüber, welche Stellen der Stadtverwaltung sich mittlerweile mit diesem Thema beschäftigten. Die Vorlage mache deutlich, dass die von ihrer Fraktion schon immer eingeforderte Konzeption für den Ausbau von Betreuungsangeboten an Schulen und über die Verwendung von IZBB-Mitteln fehle. Mit der Vorlage werde der Versuch unternommen, IZBB-Mittel (Bundesmittel) für Dinge abzugreifen, die bereits schon immer von der Stadt und zwar alleine durchgeführt worden seien (Kernzeitenbetreuung). Die Kernzeitenbetreuung sei seitens der Stadt als Hilfs-/Übergangsangebot angesehen worden, bis seitens des Landes Fortschritte für eine verlässliche Betreuung erzielt werden. Dieses Übergangsangebot werde nun aber ein Stück weit zementiert. Letztlich werde man nicht umhin können, sich in Stuttgart für ein Konzept zu entscheiden, welches beinhalte, was wo gewünscht werde (Planung was für welche Bedarfe benötigt wird).

Trotz der Bedeutung des Kernzeitenangebotes könne damit eine ganztägige Berufstätigkeit nicht abgedeckt werden. In vielen Fällen müssten weitere Betreuungsangebote gesucht werden.

Der in der Beschlussantragsziffer 6 ab 4 Gruppen vorgesehene zweite Raum sei nicht ausreichend. Hiermit sei keine pädagogische Arbeit, sondern nur Aufbewahren möglich. Davon seien insbesondere Gebiete mit vielen Kindern betroffen. Solche Festschreibungen seien nicht weiterführend. Angesichts des bereits in Baden-Württemberg erfolgten IZBB-Mittel-Abflusses könne es passieren, dass nicht mehr all zu viele Mittel für Stuttgart bewilligt werden. Es sei nicht vorstellbar, dann knappe Mittel dazu zu verwenden, dass bisherige Stuttgarter Regelangebot zu unterstützen, zumal bei diesem es einem schwer falle, sich vorzustellen, wie dieses insgesamt in Einklang mit einem Gesamtkonzept gebracht werden könne. Positiv sei die Einsicht, dass ein Mittagessen als unabdingbar angesehen werde, aber dieses wohl auch nur, da dieses eine Vorgabe des IZBB-Programmes darstelle.

Wie groß die Not bei Betreuungsangeboten in und um die Schulen sei, so StR Wölfle (90/GRÜNE), zeige die große Nachfrage. Die Vorlage stelle einen Versuch dar, diesen Bedarf zu registrieren und ihm auch gerecht zu werden. Im Rahmen der vergangenen Haushaltsplanberatungen habe sich der Gemeinderat mit der Verwaltung allerdings auf etwas anderes verständigt. Er zumindest habe im Rahmen der Haushaltsberatungen den Eindruck gewonnen, dass die Kernzeitenbetreuung als Hilfs-/Überbrückungsangebot für einen Einstieg durchaus Sinn gemacht habe. Angesichts der Entwicklung habe aber nicht der Wunsch bestanden, diesen bescheidensten Standard in weiteren Angeboten anzuwenden. Einvernehmen sei über Angebote aus einer Hand erzielt worden. Die Vorlage mache aber nichts anderes, als die bisherigen Kernzeiten fortzuschreiben. Das nun Notwendige habe nichts mehr mit Kernzeiten zu tun. Wenn der Anspruch bestehe, ein pädagogisches Angebot anzubieten, welches den Kindern auch Lerninhalte vermittle, sei ein anderer Standard notwendig. Die Haushaltsplanberatungen hätten sich in der Vorlage nicht niedergeschlagen. Auch die Zuständigkeiten hätten sich nicht geändert. Ihm sei es letztlich gleich, wer hier was verantworte. Allerdings habe er kein Verständnis dafür, dass einerseits ein Schulverwaltungsamt sich aktiv mit pädagogischen Fragestellungen befasse und andererseits die Vorlage bei Zeiten nach 16:00 Uhr zum Ausdruck bringe, dass dann Absprachen mit dem Jugendamt stattfinden. Dieses werde seit Jahren gesagt, aber ihm sei nicht bekannt, wo sich dieses qualitativ ausgewirkt habe. Natürlich sei er nicht gegen den Ausbau von Betreuungsangeboten an Schulen, aber den bisherigen Standard wolle er nicht weiter akzeptieren. Für seine Fraktion könne er erklären, dass ein weiterer Ausbau nach dem bisherigen Standort nicht mehr mitgetragen werde. Für das klassische Kernzeitenangebot werde natürlich kein höherer pädagogischer Einsatz benötigt. Sobald es aber um Zeiten über die Kernzeiten hinaus gehe, reiche der Kernzeitenstandard nicht mehr aus. Diese Differenzierung müsse vorgenommen werden. Das Modell "Angebote aus einer Hand" sollte weiterentwickelt werden. Von einem geordneten Zugang zu einem Betreuungsangebot könne doch nicht mehr gesprochen werden, wenn sich z. B. an einer Schule der Sportkreis und an einer anderen Schule vielleicht die Musikschule tummle.

Die Vorlageninhalte sieht StR Kauderer (FW) als noch ausbaufähig an. Von ihm wird die Hoffnung ausgesprochen, dass das Land seinen Finanzierungsanteil weiterhin aufrecht erhält.

Da die Stadt nicht über unbegrenzte Mittel verfügt ist laut StR Willmann (FDP/DVP) der Vorlage zuzustimmen. Angestrebt gehöre, den eingeschlagenen Weg auszubauen.

Von einer individuellen Interpretation der vergangenen Haushaltsberatungen spricht EBM Föll gegenüber StRin Gröger und StR Wölfle. Dort sei es außer Frage gestanden, dass an den Schulen weiterhin parallel verfahren werde, nämlich einerseits die Verlässliche Grundschule und andererseits Horte an den Schulen auszubauen. Das Letzte geschehe sukzessive insbesondere mit Hilfe von IZBB-Mitteln. In Bälde werde die Elternbedarfsabfrage im Kindertagesstättenbereich vorgelegt. Dort zeige sich, dass die Stadt in der Lage sein werde, bis Ende 2005 den Hortbedarf abzudecken. Probleme, und diese müssten offen angesprochen werden, gebe es im unter dreijährigen Bereich. Mit den Programmen und Projekten des Hortbereiches könne aber wie gesagt der sich aufgrund des Wartelistenabgleichs ergebende Bedarf abgedeckt werden. Die Einrichtung von Horten an den Grundschulen benötige Zeit. Neben einem gewissen Vorlauf müssten auch bauliche Maßnahmen umgesetzt werden.

Bisher sei jeder IZBB-Antrag, und damit wendet er sich weiter an StRin Gröger, der Landeshauptstadt bewilligt worden. Da das Land bei der Landeshauptstadt Priorität setze, gehe er auch davon aus, dass dieses auch bei kommenden Anträgen der Fall sein werde.

Das Thema Mittagessen resultiere nicht nur aus dem IZBB-Programm. Hier müsse er auf im Jugendhilfeausschuss und im Verwaltungsausschuss geführte Diskussionen verweisen. Diese rechtfertigten es nicht, der Verwaltung zu unterstellen, dass dieses die Verwaltung nur aufgrund einer Vorgabe des Bundes vorsehe; dem Verwaltungsausschuss sei es wirklich wichtig gewesen, dann ein Mittagessen anzubieten, wenn sich die Betreuung über einen gewissen Zeitraum erstrecke bzw. das Angebot sei nicht als ausbaubar angesehen worden, wenn ein Mittagessensangebot unterbleibe. Dies, so der Ausschuss, wäre pädagogisch nicht verantwortbar. Dem sei nun die Verwaltung nachgekommen. Innerhalb der Verwaltung habe es überhaupt keine Differenzen gegeben, was die finanziellen Mittel und die Ressourcen angehe. Hier werde ein seit Jahren bewährtes Verfahren angewendet, in dem gesagt werde, aufgrund der im März durchgeführten Elternabfrage könne der Bedarf nicht abgeleitet werden und deshalb würden die benötigten Mittel überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Um der Elternnachfrage auch Rechnung zu tragen werde so auch in diesem Jahr vorgegangen.

Zwar könnten Konzeptionen eingefordert werden, es sei aber nicht möglich sich für ein Modell zu entscheiden, welche alle Lebenswirklichkeiten abdecke. Nur die Vielfalt der Angebote ergebe letztlich Bedarfsgerechtigkeit.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen verweist Frau Korn auf die Vorlage. Die Verlässliche Grundschule wachse derzeit. Schon im letzten Jahr sei über die Standards gesprochen worden. Dabei habe sie erhöhte Standards nicht abgelehnt. Darauf hinweisen wolle sie, erfahrungsgemäß entstehe über die Standards Druck. Wenn nun verstärkt Horte in den Grundschulen eingeführt würden, ergeben sich unterschiedliche Standards. Zum Punkt unterschiedliche Standards fährt sie fort, es gebe eine Vorgabe des Ministeriums die besage, Verlässliche Grundschule enthalte einmal einen verlässlichen Unterrichtsblock und dieser werde ergänzt durch eine Betreuung, welche feststehende Zeiten erfülle. Zusätzlicher Raum werde, da ja die Schule zur Verfügung stehe, nicht gefordert.

Beispielhaft trägt sie vor, bei einer Grundschule mit 12 Klassen gebe es 12 Klassenzimmer. Wenn die ganze Schule Bedarf für das Angebot Verlässliche Grundschule habe stelle sich die Frage, ob der Gemeinderat bereit wäre, 12 Betreuungsräume nebenan zu erstellen. Sollte dies der Fall sein, würde in den Betreuungszeiten die Schule leer stehen. Dies zeige, dass es sinnvoll sei, auch schulische Ressourcen für die Betreuung zu nutzen. Nach Einschätzung des Schulverwaltungsamtes sei dieses in vielen Fällen möglich. Vorgeschlagen werde seitens der Verwaltung ab 4 Gruppen ein zusätzlicher Raum. Ab dieser Gruppenzahl werde es eng und in einem zusätzlichen Raum könnten dann für den Betreuungsbereich spezielle Materialien etc. aufbewahrt werden. Dort könnten dann auch Bastelarbeiten etc. vorbereitet werden. So etwas sei in den Klassenzimmern während des Unterrichts nicht möglich.

Wenn Horte in Grundschulen eingerichtet werden, könnten natürlich auch diese Räume für die Betreuung genutzt werden. Hierzu gehöre das von StR Wölfle Angesprochene "Angebot aus einer Hand". Dieses sei für die Konzeption Hort/Schule beschlossen worden. Damit die Schulleitung nur einen Ansprechpartner sowohl für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule als auch für die Nachmittags stattfindende Hortbetreuung habe, werde dieses auch als sinnvoll angesehen. Dieser Beschluss müsse noch in der Praxis umgesetzt werden, wofür der Gemeinderat Förderrichtlinien und ähnliches beschließen müsse. Bei einer Ausweitung der Betreuung solle ein Zusammenwachsen stattfinden.

Wenn das Schulverwaltungsamt bei den Schulen eine Verlängerung auf 17:00 Uhr genehmigt habe, sei dieses nur im absoluten Einverständnis mit der Schulleitung geschehen und zwar mit den Standards der Verlässlichen Grundschule als Übergangslösung bis zum Hort. Da keine zusätzlichen Ressourcen vorhanden seien, müsse so vorgegangen werden. Den Schulen und den Eltern müsse klar sein, dass in der Übergangsphase mit eingeschränkten Ressourcen ausgekommen werden müsse.

Eine Frage von StR Kauderer aufgreifend informiert Frau Korn weiter, im Jahr 2000 sei hochgerechnet worden, sollten alle Kindergartenkinder, welche die veränderten Öffnungszeiten in Anspruch nehmen (ca. 40 %), die Verlässliche Grundschule (Halbtagesbetreuung) in Anspruch nehmen, müsste damit gerechnet werden, dass es sich dabei um 40 % der Schulkinder handle. Bei rd. 19.000 Kindern (aktueller Stand) wären dieses dann zwischen 7 und 8.000 Kindern. Das derzeitige Angebot weise lediglich 4.600 Plätze auf. Ob die hochgerechnete Größenordnung benötigt werde sei angesichts der nicht so stark steigenden Nachfrage unklar. Aber ein Anstieg sei von Jahr zu Jahr festzustellen. Wenn hier dann dieselben Standards Anwendung finden sollten (einschließlich Mittagessen), müsste die Stadt Millionen investieren. Die Gleichbehandlung der Schulen sei für sie nicht einfach, da es sehr viele Schulen gebe, die über einen Betreuungsraum für ihre Betreuungsgruppen verfügten. Andererseits gebe es aber 29 Schulen, bei denen sich aufgrund der dortigen Gruppenzahlen der Bedarf für einen solchen Raum ergebe. Um diesen Bedarf nachzukommen müssten Planungen stattfinden und gegebenenfalls Erweiterungsbauten erstellt werden. Dies zeige, dass die Stadt hier durchaus eine Standarderweiterung vornehme.

Laut StRin A. Schmid hat in den Haushaltsplanberatungen eine ausführliche Standarddiskussion stattgefunden. Dort sei der Bestand der Verlässlichen Grundschule außer Frage gewesen. Die Betreuung aus einer Hand werde sich regeln. Für die Eltern sei es wichtig, dass eine Betreuung mit einer sinnvollen Ausgestaltung stattfinde. Diese könne mit den Landesmitteln umgesetzt werden. Schon heute gebe es Schulen, in denen ein Sportangebot stattfinde. Das in Zukunft so wie besprochen Horte an den Schulen eingerichtet werden stehe außer Frage. Das wichtigste sei aber, die augenblickliche Situation so zu lösen, dass es für die Eltern und Kinder akzeptabel sei.

Danach trägt StRin Gröger vor, schon zu Beginn der Kernzeiten vor 14 Jahren sei gegenüber den Eltern von einer weiteren Ausrichtung der Betreuung auf den Berufsalltag gesprochen worden. Ärgerlich sei, dass Chancen für eine entsprechende bedarfsgerechte Weiterentwicklung nicht genutzt worden seien. Vor einer Konzeptionserstellung müssten die vielfältigen Bedarfslagen in der Stadt betrachtet werden. Dieses zeige, dass eine Konzeptionserstellung nicht zu einem Einheitsangebot führe. Bei der Raumfrage gehe es nicht darum, die Betreuung in eigens dafür geschaffenen Räumen durchzuführen. Vielmehr gehe es um angemessene Räume. Die Annahme, dass Klassenzimmer außerhalb des Schulbetriebs leer stünden sei nicht richtig. Es gebe z. B. sprachhomogene Gruppen, Religionsunterricht etc. Für solche Angebote würden die Klassenzimmer häufig benötigt. Zum Mittagessen vermisst die Stadträtin in der Vorlage einen Hinweis, dass nicht nur aufgrund der für IZBB-Mittel zu erfüllenden Voraussetzungen dieses eingeführt werden soll.

Frau Korn berichtet zum Sportangebot, dadurch entstünden keine zusätzlichen Kosten, da die Kosten für eine Betreuungskraft auf das Sportangebot umgelegt werden. Davon profitierten alle Gruppen. Das bisher Erprobte stelle eine gute Basis für Gespräche mit anderen Trägern dar (z. B. Musikschule). Die Verlässliche Grundschule, und darin stimmt sie mit StR Wölfle überein, solle ein Halbtagesangebot sein. Zwar gebe es einige Ausreißer aber eine Abgrenzung zum Ganztagesangebot müsse nicht zuletzt standardbedingt vorgenommen werden. Vermischungen, die zu weiteren Diskussionen führten, ließen sich nicht vermeiden.

Mit der GRDrs 668/2003 sei die Zielrichtung auf allen Ebenen dargestellt worden. Die Notwendigkeit einer weiteren Differenzierung sieht sie nicht.

Ein Mittagessenangebot mache nur dann Sinn, wenn die Betreuung ausgeweitet werde. Mit der Ausweitung befinde man sich automatisch dann im Förderbereich der IZBB-Mittel und einen Grund, diese Mittel nicht zu nutzen, gebe es nicht.

Jede Hortgruppe an einer Schule sei mit dem Jugendamt abgesprochen. Die Abstimmung habe längst begonnen. Dies lasse sich aber, auch bedingt durch den Zusammenhang mit IZBB-Mitteln, nicht gleichzeitig an allen Schulen umsetzen. Im Laufe der Zeit werde sich zeigen, dass sich Horte an den Schulen ansiedelten, die schon in einer früheren Vorlage genannt worden seien.

Gegen Ende der Aussprache spricht StR Kanzleiter (SPD) davon, dass es kaum eine Alternative gibt, als letztlich der Vorlage, trotz Bedenken, zuzustimmen. Transparent gehöre allerdings gemacht, dass die IZBB-Mittel auch wirklich zu einer pädagogischen Verbesserung an Schulen verwendet würden. Klar sei, nur schrittweise Angebotsverbesserungen könnten erzielt werden.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.