Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG 5001-00
GRDrs 969/2003
Stuttgart,
11/18/2003



Übertragung sozialer Dienste des Gesundheitsamts - sozialpsychiatrische Hilfen - an andere Träger;
Festlegung der qualitativen und quantitativen Rahmenbedingungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
28.11.2003
01.12.2003



Beschlußantrag:

1. Auf der Grundlage der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage Nr 2) wird der Markterkundung nach § 4 VOL/A für eine Vergabe der Sozialpsychiatrischen Hilfen des Gesundheitsamts zugestimmt.

2. Der Übertragung der Mittel für eine zurzeit nicht besetzte Fachkraftstelle BAT IVa in Höhe von 51.462,75 € innerhalb des Budgets des Gesundheitsamtes auf den Bereich “Förderung der freien Wohlfahrtspflege” – Finanzposition Sozialpsychiatrische Hilfen – wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat am 03.Juli 2003 (Niederschrift Nr. 174) die Verwaltung u.a. beauftragt, die Übertragung der sozialpsychiatrischen Hilfen des Gesundheitsamts auf andere Träger vorzubereiten und eine entsprechenden Beschlussfassung herbeizuführen.

Das Verfahren zur Markterkundung haben die gemeinderätlichen Gremien, unter anderem der Gesundheitsausschuss am 19.09.2003 und der Verwaltungsausschuss am 8.10.2003 (Gemeinderatsdrucksache Nr. 750/2003) beschlossen.

Art und Umfang der erwarteten Leistungen, die finanzielle Leistung (Budget) der Stadt für das Erbringen dieser Leistungen, der Übergang des städtischen Personals sowie das weitere Verfahren sind in der Anlage 1 enthalten.

Der Gemeinderat wird über das Ergebnis der Markterkundung informiert. Hierbei wird auch über das Konzept des Bürgerhospitals informiert, zu dem eine gesonderte Aufforderung ergeht. Die Verwaltung legt dazu dem Gemeinderat einen Entscheidungsvorschlag über das weitere Verfahren vor; er entscheidet über die Vergabe.

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen können erst im Rahmen der Beschlußvorlage über die Vergabe benannt werden.


Beteiligte Stellen

AK und WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

vgl. GRDrs. 750/2003




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Leistungsbeschreibung

Anlage 1 zur GRDrs 969/2003


Sozialpsychiatrische Hilfen


1. Gegenstand der Leistung

1.1. Sozialpsychiatrische Dienste nach den Richtlinien des Sozialministeriums für die Förderung von Sozialpsychiatrischen Diensten (RL-Sozialpsychiatrische Dienste) vom 12. Dezember 2002 – AZ. 53-5452-7.1-04. Hier enthalten sind stundenweise Arbeitshilfen lt. Gemeinderatsdrucksache 141/1997.

1.2. Soziotherapie nach dem Rahmenvertrag nach § 132 b SGB V über die Verordnung mit Soziotherapie und zugehöriger Übergangsvereinbarung (in Kraft seit 1.07.2002).

1.3. Tagesstätten nach den vorläufigen Richtlinien und Fördergrundsätzen des Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern für Tagesstätten für psychisch kranke und behinderte Menschen (in Kraft seit 1.01.2001), einschließlich der Änderungen mit in Kraft treten vom 1.01.2003.

1.4. Ambulant betreutes Wohnen entsprechend der Vereinbarung nach § 93 BSHG für das ambulant betreute Wohnen zwischen dem Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern und dem Gesundheitsamt der Landeshauptstadt vom 24.03.2000.


2. Anforderungen an die Leistungen

2.1 Leistungsumfang/Qualität

Entsprechend der Vereinbarungen zum Gemeindepsychiatrischen Verbund wird das Angebot Sozialpsychiatrische Dienste in den vereinbarten Regionen West (Stadtbezirke West und Botnang), Feuerbach (Stadtbezirke Feuerbach und Weilimdorf) und Ost (Stadtbezirke Ost, Untertürkheim, Obertürkheim, Wangen, Hedelfingen) erbracht.

Für ein Einzugsgebiet von insgesamt 213.797 Einwohnern (Stand 31.07.2003) besteht eine Versorgungsverpflichtung.

Entsprechend der Leistungsbeschreibung für die Stuttgarter Sozialpsychiatrischen Dienste mit Stand 2.09.2003 (vgl. Anlage 2) gibt es neun Leistungsbereiche:

· Information, Auskunft und Vermittlung
· Aufbau von helfenden Beziehungen und Hinführung zu weitergehenden Hilfen
· Feststellung des Hilfebedarfs, Hilfeplanung und Hilfeprozessplanung
· Sicherstellung der materiellen Grundversorgung
· Langzeitbegleitung
· Krisenintervention und Schutzmaßnahmen
· Gutachten und Stellungnahmen
· Verbundbezogene Leistungen
· Gemeinwesenbezogene Leistungen

Wesentliche Qualitätsmerkmale der Sozialpsychiatrischen Dienste sind:

· Dezentrales Angebot in den Stadtbezirken, orientiert an den Bezirken des Jugend- und Sozialamtes. Der SpDi arbeitet gemeindenah und erschließt Hilfen im Stadtteil.

· Versorgungsverpflichtung. Der SpDi ist verpflichtet, allen psychisch kranken Menschen im Einzugsgebiet sozialpsychiatrische Hilfen anzubieten und zu erschließen sowie alle Meldungen, auch von Dritten, abzuklären. Er ist Ansprechpartner für Angehörige, Nachbarn etc.

· Multiprofessionelles Team. Das Team des SpDi umfasst die Berufsgruppen Sozialarbeit, Psychologie und Medizin.

· Umfassende, ressourcenorientierte Hilfen. Das Hilfsangebot des SpDi orientiert sich am individuellen Hilfebedarf der KlientInnen. Das soziale Umfeld wird in die Arbeit einbezogen. Fürsorgliche Maßnahmen werden eingeleitet.

· Niederschwelliges Angebot. Der SpDi geht aktiv aufsuchend auf die KlientInnen zu (z.B. Haus- und Klinikbesuche). Eine Kontakt- und Anlaufstelle, einschließlich Tagesstätte, ist dem SpDi angeschlossen.

· Gute Erreichbarkeit. Der SpDi ist von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 geöffnet. In Krisensituationen ist eine kurzfristige Terminvereinbarung möglich.

Spezifikum der Dienste des Gesundheitsamtes ist die berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit von festangestellten Fachärzten und sozialpädagogischem Fachpersonal.

Für Soziotherapie und Tagesstätten wird auf die jeweiligen Regelungen wie in 1.2 und 1.3 benannt, verwiesen. Das Einzugsgebiet ist mit dem Einzugsgebiet der Sozialpsychiatrischen Dienste identisch.

Für das ambulant betreute Wohnen erstreckt sich die Zuständigkeit auf den Wohngruppenverbund Ost mit dem Einzugsgebiet der Sozialpsychiatrischen Dienste Ost und Birkach (Stadtbezirke Ost, Untertürkheim, Obertürkheim, Wangen, Hedelfingen, Degerloch, Sillenbuch, Birkach-Plieningen sowie dem Stadtteil Sonnenberg) mit insgesamt 155.129 Einwohnern (Stand 31.07.2003).


2.2 Personal

Die Abteilung Psychiatrie, Sucht und Drogen besteht aus den Bereichen Gutachterliche ärztliche Stellungnahmen, Sozialpsychiatrische Hilfen sowie Sucht und Drogen mit insgesamt 50 Stellen. Der Bereich Sucht und Drogen ist in GRDrs. 970/2003 mit den verbliebenen 19,15 Stellen dargestellt. Das Sachgebiet Gutachterliche ärztliche Stellungnahmen (psychiatrische /nervenärztliche gutachterliche Stellungnahmen für Behörden und Gerichte, Heilpraktikerüberprüfungen auf dem Gebiet der Psychotherapie) verfügt über 4,85 Stellen (ärztliches Fachpersonal und Sekretariatskräfte) und verbleibt als amtsärztliche Aufgabe beim Gesundheitsamt. Die sozialpsychiatrischen Hilfen verfügen über 22,5 Sellen. Eine weitere Sozialarbeiterstelle wird in den Bereich Förderung der Freien Träger verlagert (siehe nachfolgende Begründung). Durch Beschlüsse im Rahmen der Haushaltskonsolidierung/Verwaltungsreform waren insgesamt 2,5 Stellen zu streichen.

Berufsgruppe
Anzahl
Sozialarbeit
13,5
Psychologie
1,5
Ergotherapie
1,5
Krankenpflege
2
Facharztanteile
0,5
Sekretariat
3,5
Summe
22,5
Freiw. Soziales Jahr
4 Plätze
Praktikanten
4 Plätze

Aufgrund der Halbierung des Landeszuschusses für die Sozialpsychiatrischen Dienste musste bei den Freien Trägern das Personal reduziert weren. Um eine gleichmäßige Versorgung in allen Stadtteilen sicherzustellen, wird das Gesundheitsamt ab 2004 eine Personalstelle IVa BAT, bzw. deren Kosten in Höhe von 51.462,75 €, in den Bereich Förderung der Freien Träger verlagern. Damit wird eine gleichmäßge Stellenverteilung aller 8 Sozialpsychiatrischen Dienste entsprechend der Berichterstattung und Diskussion im Gesundheitsausschuss vom 21. März 2003 umgesetzt.


2.3 Berichtswesen, Controlling

Die Sozialpsychiatrischen Dienste erbringen jährlich gegenüber dem Gesundheitsamt einen Verwendungsnachweis mit entsprechendem Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis.

Ein systematisches Controlling besteht bisher nicht. (vgl. 2.4 Weiterentwicklung)


2.4 Qualitätssicherung, Weiterentwicklung

Die genannten Träger kooperieren im Stadtgebiet mit den Angeboten des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. und der Evangelischen Gesellschaft e. V., die vergleichbare Angebotsstrukturen haben. Institutionalisiert sind der Sprecherrat der bisherigen drei Träger, das Gesamtteam der sozialpsychiatrischen Hilfen, die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG), die regionalen Aufnahmegremien der Wohngruppenverbünde (künftig das zentrale Aufnahmegremium Wohnen entsprechend der Vereinbarungen im Projekt “Implementation des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung in Stuttgart”).

Die Träger kooperieren darüber hinaus mit allen Einrichtungen und Diensten des Gemeindepsychiatrischen Verbundes in Stuttgart, sowie Diensten in benachbarten Arbeitsfeldern (z. B. Wohnungsnotfallhilfe, Sucht- und Drogenhilfe).

Die Träger wirken mit in den Gremien der Sozialplanung des Gesundheitsamtes bei der Weiterentwicklung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes. Die Planungen aller Träger des Gemeindepsychiatrischen Verbundes werden in der Planungsklausur des Gesundheitsamtes abgestimmt.

Aktuelle Fragen der Weiterentwicklung sind insbesondere:

a) Entwicklung eines Konzeptes “Gemeindepsychiatrische Zentren”, gemeinsam mit den anderen Sozialpsychiatrischen Diensten, mit möglichen Folgen für die Anzahl und Verteilung von Diensten und Einzugsbereichen im Stadtgebiet.

b) Bezogen auf die städtischen Förderbereiche (Sozialpsychiatrische Dienste) plant das Gesundheitsamt die Einführung von Steuerungsinstrumenten. Begonnen wurde bereits mit den Leistungsbeschreibungen, die Grundlage zum Abschluss einer Zuwendungsvereinbarung sind.

c) Umsetzung der neuen Struktur der Hilfeplanung im Bereich Wohnen (vgl. Implementation des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung in Stuttgart).

d) Entwicklung einer engen Zusammenarbeit mit den Institutsambulanzen im Bürgerhospital und Furtbachkrankenhaus.

e) Verbesserung der Zusammenarbeit bei Menschen mit mehrfachen Belastungen (Sucht- und Drogenhilfe, Wohnungsnotfallhilfe, psychisch erkrankte Mütter und Väter mit minderjährigen Kindern).


2.5 Regelungen zur Sicherstellung der Leistungserbringung

Die Leistungserbringung der Sozialpsychiatrischen Dienste ist vertraglich geregelt. Der bestehende Kooperationsvertrag wird entsprechend der künftigen Trägerstruktur angepasst und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Dies schließt die Notwendigkeit ein, die bisherigen Anbieter Caritasverband für Stuttgart e. V. sowie Evangelische Gesellschaft e. V. in einen neuen Kooperationsvertrag einzubeziehen.

Für Soziotherapie sind die Krankenkassen, für Tagesstätten und ambulant betreutes Wohnen der Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern zuständig.


3. Leistungen der Stadt (Budget)

3.1 Personalkosten

Für die Personalkosten steht ein Budget in Höhe von ca. 1.162.100 € zur Verfügung.

Die Refinanzierung beträgt:

· Für die Soziotherapie ca. 20.000 €
· Für die Tagesstätten ca. 86.350 €
· Für das Betreute Wohnen ca. 473.773 €

Insgesamt: ca. 580.123 €

Bisher verzichtete die Stadt zugunsten der besseren Refinanzierung der freien Träger auf die Beantragung von Landeszuschüssen. Aufgrund der Bestimmungen der unter Ziff. 1.1 genannten Richtlinien Sozialpsychiatrische Dienste wird pro Jahr ein Landeszuschuss von 10.150 € pro Festkraft und 50.000 Einwohnern bewilligt.

Bei einem Einzugsgebiet von 213.797 Einwohnern können somit Landeszuschüsse für 4 Fachkräfte, d. h. Mittel in Höhe von jährlich 40.600 € erziehlt werden. Eine Beantragung des/der neuen Träger/s geht zu Lasten der bisherigen freien Träger Caritasverband für Stuttgart e. V. und Evangelische Gesellschaft e. V., die diesen Landeszuschuss bisher alleine beantragen konnten.


3.2 Sachkosten

Diese sind im Rahmen der Interessenbekundung vom Leistungserbringer zu benennen und werden in angemessenem Umfang erstattet.


4. Mitarbeiterübertragung/-übernahme

Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass der Leistungserbringer (Vertragsnehmer) die derzeit in diesem Bereich beschäftgten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernimmt einschließlich der zur Zeit Beurlaubten sowie die Praktikantinnen und Praktikanten und die im freiwilligen sozialen Jahr Beschäftigten. Die Einzelheiten des Betriebsübergangs regelt § 613 a BGB.

Der Bereich verfügt zurzeit über insgesamt 22,5 Stellen (davon 3 Beamtenstellen). Von diesen Stellen sind 4,4 Stellen befristet besetzt (z. B. Elternzeitvertretung). Außerdem stehen dort 4 Praktikantenstellen sowie 4 Stellen für das Freiwillige Soziale Jahr zur Verfügung.

Die Angestellten können dem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB widersprechen.

Die längerfristigen Fortbildungsverpflichtungen werden vom Vertragsnehmer übernommen.


5. Vertrag

Für die Sozialpsychiatrischen Dienste ist eine neue Trägerschaft mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg und mit der Landeshauptstadt zu vereinbaren. Soziotherapie betrifft die Krankenkassen, Tagesstätten und ambulant betreutes Wohnen den Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern.


5.1 Laufzeit

Für den Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt wird ein auf vier Jahre befristeter Vertrag mit üblichen Kündigungsklauseln abgeschlossen. Das Gesundheitsamt wird beauftragt, im vierten Jahr einen Erfahrungsbericht über die Umsetzung der Verlagerung der Dienste zu erstellen.


5.2 Kündigungsgründe

Kündigungsgründe bestehen insbesondere,


6. Bekanntmachung

6.1 Mitteilung an mögliche Bieter

In den Planungsgremien des Gesundheitsamtes haben bereits potentielle Bieter ihr grundsätzliches Interesse bekundet. Diese werden aufgefordert, auf der Grundlage dieses Papiers, sowie der Leistungsbeschreibung für die Sozialpsychiatrischen Dienste in Stuttgart (Stand 2.09.2003) ihr Interesse schriftlich zu konkretisieren.


6.2 Amtsblatt und Stuttgarter Tageszeitungen

In den Stuttgarter Tageszeitungen sowie im Amtsblatt wird die Entscheidung der Stadt bekannt gemacht, die o. g. Dienste in bisheriger kommunaler Trägerschaft auf einen, bzw. mehrere geeignete Träger zu übertragen. Mögliche Interessenten werden aufgefordert, sich bei der Verwaltung des Gesundheitsamtes innerhalb von zwei Wochen zu melden. Bedingung für die Aufnahme in das Auswahlverfahren ist ein schriftlich eingereichtes Angebot.


7. Verfahren

Termine:

28. November 2003:
Verabschiedung dieses Eckpunktepapiers (Anlage 1) sowie der Leistungsbeschreibung der Sozialpsychiatrischen Dienste (Anlage 2) als Ausschreibungsgrundlage im Gesundheitsausschuss.

50. Kalenderwoche:
Bekanntmachung entsprechend Punkt 6.

24. Dezember 2003:
Ablauf der Frist für Interessensbekundungen

Februar 2004:
Zusammenstellung der Ergebnisse der Markterkundung

April 2004:
Entscheidung des Gemeinderates über die zukünftige Trägerschaft.