Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 302/2006
Stuttgart,
07/11/2006



Situationsbericht Ferienbetreuung 2006



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.07.2006
26.07.2006
27.07.2006



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht über die weitere Entwicklung der Ferienbetreuung zum Schuljahr 2005/2006 wird Kenntnis genommen.

2. Die Übergangsbestimmungen zur Sicherung eines auf die Stadtbezirke verteilten flächendeckenden Angebotes werden auch im Schuljahr 2006/2007 weitergeführt.

3. Das Entgelt für die Ferienbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule wird mit Wirkung vom 1.9.2006 von 0,55 Euro auf 0,63 Euro/Betreuungsstunde mit der üblichen Geschwisterermäßigung erhöht. Das entspricht einer Erhöhung von etwa 14 Prozent.

4. Der Wert eines Gutscheins, den die beauftragten Träger der Jugendhilfe bei der Stadt einlösen können, wird mit Wirkung ab 1.9.2006 bei fünf Betreuungstagen/Woche auf 89,60 Euro für Grundschüler festgelegt; bei Förderschülern beträgt dieser Wert 145,60 Euro. (Erhöhung des Gutscheinwertes wegen gestiegener Personal- und Sachkosten um 5 Prozent).


Begründung:


1. Ausgangslage und aktueller Stand

Nachdem parallel zur Einführung der Subjektförderung die Nachfrage nach Betreuungsplätzen bei der Ferienbetreuung zurückgegangen war, hat sich diese im Schuljahr 2005/2006 auf dem bisherigen Niveau stabilisiert. Nach wie vor ist die konjunkturelle Lage mit hoher Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen.

Wegen des Rückgangs der Nachfrage hatte der Gemeinderat mit Beschluss vom 8. November 2004 (GRDrs. 816/2004) Übergangsbestimmungen zur Sicherung eines auf die Stadtbezirke verteilten flächendeckenden Angebots beschlossen. Da sich die Sachlage hinsichtlich der Begründung dieser Sonderregelungen nicht grundlegend geändert hat und die ausdrückliche Bedingung, wonach der Schnitt von 600 Kindern/Ferienwoche unterschritten wird, auch weiterhin erfüllt ist, ist es notwendig, die folgend dargestellten Regelungen auch für das S chuljahr 2006/2007 weiterhin wie seinerzeit beschlossen aufrecht zu erhalten:

· Das Angebot wird auf Ferienwochen mit mindestens vier Betreuungstagen begrenzt.
· Bei nur vier Betreuungstagen wird für den fünften Tag der halbe Gutscheinwert in den Fällen vergütet, wenn die Gruppenauslastung von zehn bzw. 20 Kindern nicht erreicht wird.
· Zur Sicherstellung des flächendeckenden Standortangebotes wird in besonders gelagerten Einzelfällen die kostendeckende Abrechnung für bis zu zehn Gutscheine weitergeführt.

Bei allem dürfen auch weiterhin die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht überschritten werden, selbst wenn eine weitere Zunahme bei der Inanspruchnahme eintreten sollte.

Das Gutscheinverfahren hat sich weiterhin bewährt. Beim Amt laufen so gut wie keine Fragen von Sorgeberechtigten mehr wegen Platzbelegungen und beteiligten Einrichtungen auf. Die Zusammenarbeit zwischen Schulverwaltungsamt und den beteiligten Freien Trägern gestaltet sich weitgehend vertrauensvoll und reibungslos. Auch im Schuljahr 2005/2006 mussten in keiner Einrichtung Kinder abgewiesen werden.


2. Bericht über die Ferienbetreuung

Nach wie vor ist festzustellen, dass das Angebot in den Weihnachtsferien geringer genutzt wird, als in den anderen Ferienabschnitten. In diesem Jahr war auch in den Faschingsferien ein gewisser Rückgang festzustellen, allgemein sind die Zahlen jedoch geringfügig angestiegen. Die Teilnehmerzahlen sind im Detail der Anlage 1 zu entnehmen.

Die Informationen für die Sorgeberechtigten werden wie bisher durch ein Informationsschreiben an den Schulen zu Schuljahresbeginn und durch einen Informationsflyer der beteiligten Freien Träger (über beteiligte Einrichtungen mit Programmschwerpunkten, allgemeine Vertragsbedingungen, Anmeldeverfahren, Fristen) sichergestellt. Auch über die Tagespresse und das Amtsblatt wird informiert, schließlich sind auch weiterhin über die Internetseite des Stuttgarter Jugendhaus e.V. (www.jugendhaus.net) aktuelle Informationen, insbesondre zu freien Plätzen, abrufbar.

Trotz flexibler Weiterführung des Angebotes war auch im Schuljahr 2005/2006 festzustellen, dass in den Einrichtungen in Giebel (Kinder- und Jugendhaus), Zuffenhausen (Kinder- und Jugendhaus), Obertürkheim (Kinder- und Jugendhaus Villa JO), sowie Sillenbuch (Jugendhaus) nur eine geringere Nachfrage (teilweise unter zehn Kindern pro Ferienabschnitt) erreicht wurde. Eine Schließung der Einrichtungen an den genannten Standorten ist aber aus folgenden Gründen nicht sinnvoll:
· Im Bereich Giebel kann in naher Zukunft mit mehr Anmeldungen gerechnet werden. In diesem Stadtteil verändert sich die Altersstruktur der Einwohner derzeit stark, da sich viele junge Familien angesiedelt haben und zu erwarten ist, dass dadurch der Bedarf auch ansteigt.

· lm Bereich Zuffenhausen ist das Kinder- und Jugendhaus der einzige Anbieter einer Ferienbetreuung in den Weihnachts- und Faschingsferien. Wird diese Einrichtung geschlossen, entsteht eine Vorsorgungslücke, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Eltern dann ein Betreuungsangebot in einem anderen Stadtteil annehmen. Die Erfahrung hat bislang gezeigt, dass die Eltern vorrangig einen großen Wert auf die Nähe der Betreuungseinrichtung zu ihrem Wohnort legen und einen Fahrtweg in einen anderen Stadtbezirk nicht in Kauf nehmen wollen.

· lm Bereich Obertürkheim liegen zwei Grundschulen im Einzugsgebiet. Hier waren die Betreuungszahlen, wie in fast allen anderen Bereichen, nur in den Weihnachts- und Faschingsferien rückläufig. Dies kann vorrangig nicht auf regionale Gegebenheiten zurückgeführt werden. Hingegen war die Ferienbetreuung in den Herbstferien 2005 dort gut frequentiert.

· lm Bereich Sillenbuch ist das Jugendhaus der einzige Anbieter. Auch hier wäre eine Schließung aus den gleichen Gründen wie in Zuffenhausen nicht angezeigt.

Der Abenteuerspielplatz West konnte nur eine geringe Nachfrage verzeichnen (in den ersten Ferienabschnitten 8,7, und 5 Kinder). Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Einrichtung nach einer Unterbrechung erstmals wieder beteiligt war und der Betrieb erst wieder anlaufen muss. Die Einrichtung ist voraussichtlich im nächsten Schuljahr erneut dabei und durch verstärkte Werbung ist mit einem Anstieg der Nachfrage zu rechnen.

Da die vorhandenen Platzkapazitäten generell nicht ausgeschöpft werden, ist es nicht sinnvoll, zusätzliche Einrichtungen in das Programm aufzunehmen. In Fällen, in denen Einrichtungen ausgebucht sind, wird den Sorgeberechtigten angeboten, die Kinder in den Nachbarbezirken unterzubringen.

Da im Hinblick auf das Nutzerverhalten das Angebot der Stadt reichlich bemessen ist, kann es auch weiterhin von Kindem, die nicht im Rahmen der Verlässlichen Grundschule betreut werden, in Anspruch genommen werden.

Aus obigen Gründen müssen die Übergangsbestimmungen zur Sicherung eines auf die Stadtbezirke verteilten flächendeckenden Angebotes auch im Schuljahr 2006/2007 weitergeführt werden. Auch die weniger frequentierten Einrichtungen müssen dazu im Angebot verbleiben.


3. Erhöhung des Gutscheinwerts

Nach den vorgelegten Unterlagen der Freien Träger sind die Personalkosten (durch die Tariferhöhungen der letzten beiden Jahre) angestiegen. Diese Erhöhung wird in geringerem Umfang auch vom Haupt- und Personalamt bestätigt. Da wegen des Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten (vor allem durch den Anstieg bei den Energiepreisen) auch die Sachkosten steigen, sollte der Gutscheinwert um 5 % pauschal angehoben werden; von 85,30 Euro (Ecksatz bei fünf Tagen Betreuung) auf künftig 89,60 Euro auf der Grundlage der abgerechneten Kosten.

Nachdem das Budget bisher für 4.200 Betreuungsplätze ausreichte, ergibt sich nun ein Kontingent von 4.000 Plätzen für sieben Ferienabschnitte (das entspricht ca. 570 Plätzen pro Ferienabschnitt). Nach der bisherigen und vorhersehbaren Auslastung ist auch dies ausreichend.


4. Entgeltanpassung

Bisher ergaben sich folgende – gerundeten - Sätze pro Ferienabschnitt und Kind (mit der üblichen Geschwisterermäßigung um zuerst 35, dann 30 %) bei einem Stundensatz von 0,55 Euro:

17,00 Euro bei einem Kind in der Familie
11,00 Euro bei zwei Kindern in der Familie
6,00 Euro bei drei und mehr Kindern in der Familie.

Eine Entgeltanpassung von 0,55 Euro auf 0,63 Euro pro Betreuungsstunde führt mit den nunmehr in der Betreuung in der Verlässlichen Grundschule und der beim Jugendamt geltenden Ermäßigungssätzen von zuerst 35, dann 45, dann 10 % zu folgenden Sätzen pro Kind für eine Woche mit fünf Betreuungstagen:

18,90 Euro bei einem Kind in der Familie (gerundet 19 Euro)
12,29 Euro bei zwei Kindern in der Familie (gerundet 13 Euro)
6,76 Euro bei drei Kindern in der Familie (gerundet 7 Euro)
6,00 Euro bei vier und mehr Kindern in der Familie.

Diese Sätze vermindern sich entsprechend bei vier zugrundegelegten Betreuungstagen um jeweils ein Fünftel/Tag.

Entsprechend der Erhöhung und unter Zugrundelegung der bisherigen Belegungszahlen erhöhen sich damit die Entgelte um rund 14 Prozent von ca. 35.000 Euro auf ca. 40.000 Euro pro Schuljahr.


Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt stehen jährlich für das Angebot insgesamt 424.800 Euro zur Verfügung. Aufgrund des höheren Gutscheinwertes können damit noch jeweils rund 4.000 Plätze für die wiederum sieben Ferienwochen finanziert werden. Nach wie vor liegt die Inanspruchnahme der Ferienbetreuung deutlich darunter, so dass die Mittel nicht ausgeschöpft werden. Da dies nicht der Fall ist, konnte auch bei der jetzt notwendigen Veränderung der Gutscheinwerte auf eine Mittelaufstockung verzichtet werden und die Anpassung im Rahmen des fortgeführten Haushaltsansatzes abgedeckt werden.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK und SJG haben die Vorlage mitgezeichnet. Das Referat WFB hat Bedenken wegen der Erhöhung der Gutscheinwerte um 5 Prozent geäußert, grundsätzlich aber ebenfalls zugestimmt, wenn die Gutscheinwerte in absehbarer Zeit nicht erneut erhöht werden; nach überschlägiger Berechnung ergeben sich aufgrund der Erhöhung Mehrausgaben in Höhe von rund 20.000 Euro.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Übersicht "Verteilung der Kinder auf die Einrichtungen/Stadtbezirke