Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5675-07
GRDrs 396/2009
Stuttgart,
06/12/2009



Sportvg Feuerbach 1883 e. V.;
hier: Erneuerung des Sportbodens und Umstellung der Heiztechnik auf ein Blockheizkraftwerk in der vereinseigenen Hugo-Kunzi-Sporthalle




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
30.06.2009
01.07.2009



Beschlußantrag:

1. Der Sportvg Feuerbach 1883 e. V. wird zur Erneuerung des Sportbodens in seiner vereinseigenen Sporthalle (Hugo-Kunzi-Halle) im Sportpark Feuerbach sowie zur Umstellung der Heiztechnik in dieser Halle auf ein Blockheizkraftwerk ein städtischer Zuschuss in Höhe von 92.000 € bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Stadt Stuttgart gewährt. Die Bewilligung wird außerdem davon abhängig gemacht, dass

2.1 den Stuttgarter Schulen, anderen sporttreibenden Vereinen, Organisationen, Gruppen und einzelnen Sportlern die Nutzung der vereinseigenen Sporthalle nach vorheriger Absprache mit dem Verein gestattet wird. Der Verein hat Anspruch auf Ersatz seiner Betriebsaufwendungen (keine Miete) durch diese Nutzer. Der durch den Schulsport entstehende Betriebsaufwand wird von der Stadt übernommen;

2.2 der Verein sich zur Rückzahlung des städtischen Zuschusses einschließlich eines Wertausgleichs verpflichtet, wenn die durch die Stadt Stuttgart geförderten Räumlichkeiten freiwillig oder unfreiwillig veräußert, nicht mehr für sportliche Zwecke verwendet oder die Verpflichtung nach Ziffer 2.1 nicht eingehalten wird (der Rückzahlungsanspruch der Stadt ist durch einen Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Verein und der Stadt gesichert).

3. Der Aufwand wird im Vermögenshaushalt aus Mitteln der AHSt. 2.5500.9880.000/050, Baukostenzuschüsse an Vereine, finanziert:



Begründung:


1. Angaben zum Verein


2. Angaben zum Bauvorhaben

1.1 Allgemeines


2.2 Raumprogramm

Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:

- Erneuerung des Sportbodens (Gesamtfläche ca. 1.200m²)
- Ersatz der alten Heizanlage durch ein modernes umweltfreundlicheres gasbetriebenes Blockheizkraftwerk


Finanzielle Auswirkungen

Baukosten und Finanzierung:

Nach der vom Energieberatungszentrum Stuttgart e. V. in Zusammenarbeit mit einem Fachingenieurbüro erstellten und vom WLSB sowie dem städtischen Hochbauamt als plausibel anerkannten Kostenberechnung, verursacht die Umstellung der Heiztechnik einen voraussichtlichen Aufwand von rund 90.000 € (inkl. Mehrwertsteuer). Für den Sporthallenboden haben die Angebotsprüfungen einen Aufwand von rund 140.000 € (inkl. Mehrwertsteuer) ergeben. Insgesamt beträgt das Investitionsvolumen für die beiden dringend erforderlichen Maßnahmen somit 230.000 € (inkl. Mehrwertsteuer).

Die Baukosten sollen durch eine Darlehensaufnahme sowie Zuschüssen der Stadt Stuttgart und des Württembergischen Landessportbundes finanziert werden. Der städtische Zuschuss von 92.000 € (40 % der Baukosten) entspricht den Regelungen der geltenden Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt.

· Darlehnsaufnahme
75.900 €
· WLSB-Zuschuss (ggf. anteilig Förderprogramm KEA)
62.100 €
· städtischer Zuschuss
92.000 €
Gesamtfinanzierung
230.000

Die Absicht der Sportvg Feuerbach 1883 e. V. zur Erneuerung des Sportbodens der vereinseigenen Sporthalle sowie der Umstellung der Heiztechnik auf ein Blockheizkraftwerk, liegt im Interesse der Bevölkerung von Stuttgart. Der beantragte städtische Zuschuss entspricht den geltenden Sportförderrichtlinien (Ziff. C.2.3.1.1; Fördergruppe A).

Die Maßnahme ist ein Bestandteil des Sanierungskonzepts der Sportvg Feuerbach 1883 e. V., für welches der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats im Jahr 2007 eine Bürgschaft zur Absicherung eines Investitionsdarlehens übernommen hat (GRDrs 477/2007).
Es erfolgt jetzt insofern lediglich eine teilweise Inanspruchnahme der bereits in 2007 als notwendig und finanzierbar bewerteten Kreditaufnahme.

Über den Umfang der insgesamt vorgesehenen Darlehensaufnahme liegt die Zusage eines Kreditinstitutes vor. Die Refinanzierung des Darlehens kann der Verein aus seinem laufenden Betrieb sicherstellen. Über die Gewährung des Landeszuschusses durch den WLSB liegt noch keine Entscheidung vor. Von seiner Bewilligung kann nach entsprechenden Auskünften der zuständigen Stelle ausgegangen werden. Der Verein ist in der Lage, den eingeplanten Landeszuschuss, der jedoch erst in den kommenden Jahren zur Auszahlung kommen kann, in Höhe von 62.100 € vorzufinanzieren.

Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

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