Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Referat Städtebau und Umwelt

Gz: KBS / StU
GRDrs 581/2009
Stuttgart,
09/23/2009



Bildung als Standortfaktor für den NeckarPark
- Abschlussbericht des Modellvorhabens und weiteres Vorgehen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Jugendhilfeausschuss
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Einbringung
Vorberatung
Kenntnisnahme
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
06.10.2009
12.10.2009
21.10.2009
03.11.2009
04.11.2009
10.11.2009



Beschlußantrag:

1. Vom Abschlussbericht zum Modellvorhaben „Bildung als Standortfaktor“ auf dem ehemaligen Güterbahnhof in Bad Cannstatt wird Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der im Modellvorhaben erarbeiteten Ergebnisse die pädagogische Struktur für die Einrichtung einer neuen Grundschule mit Orientierungsstufe und Tageseinrichtung für Kinder und Räumen für Gemeinwesensarbeit im NeckarPark weiter zu entwickeln und den sich daraus ergebenden Raumbedarf (Raumprogramm) zu ermitteln.

3. Entsprechend der Empfehlung aus dem Modellvorhaben wird ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Hierfür sowie für die weitere Planung sind Mittel in Höhe von insgesamt 400.000 Euro erforderlich. Über die Bereitstellung dieser Mittel wird im Rahmen des Doppelhaushalts 2010/2011 entschieden.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs 834/2008 hat die Verwaltung im März 2009 einen Zwischenbericht zu dem Modellvorhaben „Bildung als Standortfaktor“ vorgelegt. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) bis Oktober 2009 gefördert.

Im Folgenden wird abschließend über die Ergebnisse des Projekts berichtet. Außerdem werden die daraus abgeleiteten Empfehlungen zum weiteren Vorgehen dargestellt.


Kurzbeschreibung des Projekts

Mit dem Modellvorhaben wurde erprobt, wie sich die Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhof in Bad Cannstatt zum Wohngebiet mit der Qualifizierung des Bildungs- und Betreuungsangebots vor Ort zu einem frühen Zeitpunkt der Planung verzahnen lässt. Das mit rund 130.000 € geförderte Forschungsvorhaben wurde vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung in Kooperation mit der Stuttgarter Hochschule für Technik durchgeführt. Es wurde eine Steuerungsgruppe gebildet, in der das Staatliche Schulamt, das Schulverwaltungsamt, das Jugendamt und das neu eingerichtete Kompetenzzentrum Stuttgarter Bildungspartnerschaft als wichtige Impulsgeber vertreten sind.

Schwerpunkte des Projekts:

§ Die Beeinflussung der städtebaulichen Entwicklung mit dem Ziel, Bildung und Betreuung von Beginn an in die Planungen zu integrieren.
§ Die Entwicklung eines Rahmenkonzepts für ein gemeinsames Lernen zwischen 0 und 12 Jahren in


unter einem Dach in besonderer und beispielhafter Qualität.

§ Die Vorbereitung einer zentralen Bildungs- und Betreuungseinrichtung mit diesem Rahmenkonzept, die als besonderes Standortmerkmal zu einem frühen Zeitpunkt im Entwicklungsgebiet verwirklicht wird.
§ Das Aufgreifen der bildungspolitischen Diskussion zum bestehenden Bildungssystem im Hinblick auf Öffnung, Inklusion und Chancengleichheit.

Eine ausführliche Projektbeschreibung ist beigelegt (Anlage 4).

Abschlussbericht

Die Ergebnisse des Modellvorhabens umfassen drei Bereiche:

1. Städtebau
2. Pädagogisches Rahmenkonzept
3. Grundstücksentwicklung

1. Städtebau (Anlage 1)

Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sind für Integration und Chancengleichheit in den Stadtteilen von herausragender Bedeutung. Doch die Ansätze der Stadtentwicklung und der Stadterneuerung bilden diesen Zusammenhang bisher zu wenig ab.

Das Hauptziel des Modellvorhabens, nämlich den Stellenwert von Bildung für die Stadtentwicklung deutlich zu machen und die Verknüpfung von Bildung und Stadtentwicklung in einer frühen Planungsphase herzustellen, wurde erreicht.

Aufbauend auf den bisherigen Vorplanungen wurde mit Hilfe eines Gutachterverfahrens für den NeckarPark ein tragfähiger Entwurf als gemischtes Gebiet mit einem hohen Anteil Wohnen entwickelt. Dies war die Grundlage für den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren NeckarPark (Ca 283) vom 17. Februar 2009 (GRDrs 923/2008). Die zentrale Bildungs- und Betreuungseinrichtung konnte bereits bei der Ausschreibung zum städtebaulichen Entwurf der Wohnbebauung mit einem geeigneten Standort berücksichtigt werden. Im weiteren Planungsverlauf hat das Projekt als Faktor für den öffentlichen Raum, für die Wegebeziehungen und für weitergehende Überlegungen zur Infrastruktur an Bedeutung hinzugewonnen. Zusammen mit dem Stadtarchiv bildet es den Rahmen für den künftigen Quartiersplatz des neuen Stadtteils.


2. Pädagogisches Rahmenkonzept (Anlage 2).

Eine Arbeitsgruppe mit Fachleuten aus den unterschiedlichen Bildungsbereichen, Elternvertretern, Vertretern der relevanten Fachämter und des Staatlichen Schulamts hat die Grundlagen für ein Raumprogramm erarbeitet.

Entscheidend für das Ergebnis waren die folgenden Aspekte:
- Der bisherige Standort der 2-gruppigen städtischen Tageseinrichtung in der Daimlerstraße im Gebiet Veielbrunnen wird aufgegeben. Die Einrichtung wird aus Integrationsgründen in die neue Tageseinrichtung für Kinder überführt. In der neuen Tageseinrichtung sollten die Kinder aus dem Bestandsgebiet und aus dem Neubaugebiet gemeinsam betreut werden.
- Einer Weiterentwicklung des bereits begonnenen neuen Ansatzes der Pädagogischen Verbünde wird gegenüber einem für sich allein stehenden Pilotversuch der Vorzug gegeben.
- Es werden eine zweizügige öffentliche Grundschule, eine Tageseinrichtung für Kinder mit ca.15 Gruppen und Räume für das Gemeinwesen im NeckarPark geplant. Voraussetzung dafür sind mindestens 650 neue Wohnungen im Einzugsbereich, davon ca. 200 im Bestandsgebiet.
- Mit dem Modul der 5. und 6. Klasse als Orientierungsstufe soll ein individuell gestaltbarer Übergang auf die weiterführende Schule ermöglicht werden.
- Das Land soll im gesamten Entwicklungsprozess für ein tragfähiges pädagogisches Konzept als Partner eingebunden bleiben.
- Es ist eine gebundene Ganztagesschule vorgesehen.
- Es wird besonderer Wert auf die Förderung der individuellen Begabungen und Stärken der Kinder gelegt.
- Kinder mit und ohne Behinderung besuchen die Kita und den Unterricht gemeinsam.
- Das Bildungszentrum muss eine große Integrationsleistung in Bezug auf die sehr unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen aus dem Bestandsgebiet Veielbrunnen und aus der Neubebauung des NeckarParks erbringen.

3. Grundstücksentwicklung (Anlage 3).

Das dem Stadtarchiv östlich gegenüber liegende Grundstück mit dem Bestandsgebäude „Altes Zollamt“ ist als Standort für das Bildungszentrum inzwischen städtebaulich festgelegt.

Das Betreuungs- und Bildungsangebot muss spätestens zeitgleich mit den ersten neuen Wohnungen des Neckarparks zur Verfügung stehen. Wegen der abschnittsweisen Aufsiedlung der Wohnbebauung und der sukzessiven Beendigung von bestehenden Mietverhältnissen wird eine modular erweiterbare Bauweise erforderlich. Das Grundstück liegt in der westlichen Hälfte des Neckarparks, für die ein Bebauungsplan (erster Bauabschnitt) entwickelt wird. Eine Vermarktung der dortigen Grundstücke für den Wohnungsbau ist abhängig von der Erschließung. Mittel für eine zeitnahe bauliche Herstellung der Erschließung sind im Haushalt 2010/2011 zur Wunschliste beantragt.


Empfehlungen zum weiteren Vorgehen

Weiterentwicklung der Bildungsstruktur und Raumprogramm

Nach Abschluss des Projekts wird die weitere Bearbeitung in die Zuständigkeit der Fachverwaltungen gegeben. Diese werden angehalten, die im Rahmen des Projekts erarbeiteten Ideen und Vorschläge zum pädagogischen Rahmenkonzept konsequent weiterzuverfolgen.
Im Bereich Schule ist dabei vor allem die Ausgestaltung des Moduls der Orientierungsstufe zu konkretisieren. Erst auf dieser Grundlage ist es möglich, die nach dem Schulgesetz zur Einrichtung einer eigenständigen Grundschule mit dem Modul einer Orientierungsstufe notwendigen Anträge beim Land vorzubereiten (Einrichtungsbeschluss und ggf. Schulversuch) und daraus wiederum einen Vorprojektbeschluss (konkretisiertes Raumprogramm) zu entwickeln. Zu diesen Schritten sind gesonderte Gemeinderatsbeschlüsse erforderlich.

Wettbewerb und weitere Planung

Die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geförderte Implementierung eines besonders qualifizierten Bildungsangebots als Standortfaktor der Quartiers erfordert eine gleichermaßen qualifizierte bauliche Umsetzung.

Nur in einem konkurrierenden Verfahren mit qualifizierten Architekten können die vielfältigen baulichen Anforderungen gegeneinander abgewogen und mit einem angemessenen finanziellen Aufwand die beste Lösung gefunden werden. Das Gebäude soll in der baden-württembergischen Bildungslandschaft Zeichen setzen.

Der Ausschreibungsentwurf eines Architektenwettbewerbs auf Grundlage der städtebaulichen und der pädagogischen Konzeption und einem entsprechenden Raumprogramm wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Im Anschluss an den Wettbewerb ist eine Beauftragung entsprechend den Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) vorgesehen. Auf der Grundlage dieser Planung kann das Projekt dann dem Gemeinderat zum Grundsatzbeschluss vorgelegt werden.


Sanierungsmaßnahmen

Das „Alte Zollamt“ gilt als identitätsbildendes Gebäude und wurde in einer Machbarkeitsstudie als erhaltenswert eingestuft. Es soll in die weiteren Planungen für die Bildungs- und Betreuungseinrichtung als nutzbare Fläche integriert werden, zum Beispiel für die integrierten Räume der Gemeinwesenarbeit.

Der NeckarPark wird von Bad Cannstatt durch großflächige Gleisanlagen abgetrennt. Für die künftigen Bewohner und für die zentrale Bildungs- und Betreuungseinrichtung wird die fußläufige Anknüpfung zum Cannstatter Stadtteil Seelberg zu einer bedeutenden Wegeverbindung. Eine Machbarkeitsstudie zur Aufwertung dieses bisher unattraktiven und unzureichenden Weges ist noch nicht abgeschlossen. Die Rahmenbedingungen für eine Antragsstellung in einem Bund-Länder-Programm der städtebaulichen Erneuerung werden geprüft (GRDrs 307/2009 Anlage 4).


Finanzielle Auswirkungen

1. Für den Architektenwettbewerb sind städtische Mittel in Höhe von 200.000 Euro notwendig.

2. Für die Planungskosten zur Vorbereitung eines Grundsatzbeschlusses sind Mittel in Höhe von 200.000 Euro erforderlich.

Über die Bereitstellung dieser Mittel in Höhe von insgesamt 400.000 Euro wird im Rahmen der Beratungen des Doppelhaushalts 2010/2011 entschieden.


Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat SJG


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine




Dr. Susanne Eisenmann Matthias Hahn
Bürgermeisterin Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Planausschnitt des städtebaulichen Entwurfs des Büros Pesch + Partner
Anlage 2: Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Pädagogisches Rahmenkonzept
Anlage 3: Schemadarstellung einer modularen Grundstücksentwicklung
Anlage 4: Ausführliche Projektbeschreibung





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Anlage 4 zur GRDrs 581-2009.pdf
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Anlage 3 zur GRDrs 581-2009.pdf
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Anlage 1 zur GRDrs 581-2009.pdf
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Anlage 2 zur GRDrs 581-2009.pdf
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Vorlage5812009.pdf