Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: 4520-02
GRDrs 1111/2009
Stuttgart,
11/05/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 09.11.2009



Forderungen des Jugendhearings 2009

Beantwortung / Stellungnahme

Mit dem Kulturamt und S-IP im Rahmen der Beantwortung der Anfrage 144/2009 der SPD-Gemeinderatsfraktion sowie mit Schulverwaltungsamt und AföO abgestimmte Stellungnahme:

Kulturlotsen an Schulen
Für die Erstellung eines Konzepts für ein Mentorenprogramm wurde gemeinsam vom Jugendrat und von der tips`n`trips Jugendinformation ein ad-hoc- Antrag bei dem Fond „Zukunft der Jugend“ in Höhe von 2.500 Euro gestellt.
Ziel ist, die durch das Mentorenprogramm geschulten Schüler zu befähigen, die Kulturangebote von Stuttgart zu vermitteln.

Kulturpakete für Projekttage und Ausflüge von Klassen
Dazu stehen im Internet umfangreiche Informationen zur Verfügung.

Einen Tag im Monat freien Eintritt für Jugendliche in den Museen und Kultureinrichtungen der Stadt
Für das Städtische Kunstmuseum ist ein freier Eintritt, der über die bisherigen Altersgrenzen hinausgeht, finanziell nicht darstellbar.

Mittel für die Wiederholung des Planspiels Kommunalpolitik im Rathaus „Politik Kick“
Für die Durchführung von einem 5 Tage dauernden Politik Kick mit zwei Schulklassen werden 5000 Euro benötigt. Dieser Betrag ist von der Verwaltung im Haushaltsplanentwurf nicht eingestellt.

Konzept für die Öffnung von Schulen für Veranstaltungen und Öffnung der Schulhöfe zum Spielen
Schulische Einrichtungen der Landeshauptstadt Stuttgart dienen vorrangig der Erfüllung der Bildungsaufgaben im Rahmen des Schulgesetzes. Soweit diese zeitlich hierfür nicht in Anspruch genommen werden, können sie auch von anderen Nutzern vertraglich genutzt werden. Grundlage für die Überlassung von Schulanlagen sowie Turn- und Versammlungshallen öffentlicher Schulen sind die vom Gemeinderat beschlossenen „Allgemeinen Bestimmungen". In diesen „Allgemeinen Bestimmungen" ist detailliert geregelt, wie die vertraglichen Vorgaben lauten, wie Haftungsfragen geregelt sind und nicht zuletzt, welche Nutzungsentgelte erhoben und vom Schulverwaltungsamt festgesetzt werden.

Unter dem Leitbild „Kinder willkommen“ hat sich die Landeshauptstadt Stuttgart auch zum Ziel gesetzt, die Ausgestaltung der Lebenswelt von Kindern zu verbessern. Wie entsprechende Studien immer wieder zeigen, haben Kinder und Jugendliche heute oftmals zu wenig Bewegung. Eine besondere Art der Nutzung ist folgerichtig die Freigabe von Schulhöfen für Spielzwecke von Kindern bis 14 Jahre.
Derzeit sind bereits 126 Schulhöfe in der unterrichtsfreien Zeit und in den Schulferien von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr zum Spielen geöffnet, mit weiter steigender Tendenz. Die Möglichkeit einen Schulhof zum Spielen freizugeben hängt allerdings auch davon ab,

è ob eine Öffnung auf Grund räumlicher Gegebenheiten möglich ist, bzw. ob die Spielfläche nur mittels Durchgang durch die Schule erreichbar ist.

è ob die Größe des Platzes zum Spielen geeignet ist

è ob besondere Gefahren hinsichtlich der Verkehrssicherheit bestehen

Da die meisten Schulen zudem in stark bewohnten Gebieten liegen und dies immer wieder zu Interessenkonflikten und Anwohnerbeschwerden führt, sind die Öffnungszeiten mit Rücksicht auf die Nachbarn auf die Werktage beschränkt. An Sonn- und Feiertagen bleiben die Schulhöfe geschlossen. Sie können daher keinen vollständigen Ersatz für fehlende Spielplätze darstellen. Aufsichtspersonen stellt die Stadt nicht. Eine Haftung für Unfälle und Schäden wird mit der Freigabe nicht übernommen. Die Schulhausmeister/-innen sind berechtigt und verpflichtet bei Anständen einzuschreiten.

Einrichtung von Spielstraßen oder von Straßen, die nachmittags stundenweise fürs Spielen reserviert werden
Temporäre verkehrsberuhigte Bereiche nach Straßenverkehrsordnung lassen sich praktisch aufgrund der notwenigen Voraussetzungen nicht rechtssicher herstellen. Außerdem könnte Kindern – zumindest bis zu einer gewissen Altersgruppe – kaum vermittelt werden, wann die verschiedenen Verkehrsregeln gelten. Solche Regelungen beinhalten daher erhebliche Verkehrssicherheitsgefahren. Auch unabhängig davon, ob Autofahrer solche zeitweise Regelungen akzeptieren würden.

Gegen Sport und Spiel auf Straßen soll auch gemäß StVO § 31 nicht eingeschritten werden, wenn die Verkehrsbedeutung der Straße untergeordnet ist. Dies wird in Stuttgart auch so praktiziert. Der Antrag bezieht sich daher vermutlich auf Straßen mit mindestens mittlerem Verkehrsaufkommen. Eine regelmäßige, zeitweise Vollsperrung einer Straße bedarf einer entsprechenden Widmungsänderung als Rechtsakt. Es gibt jedoch zusätzlich eine ganze Reihe praktischer Gründe, welche einer solchen Regelung entgegenstehen. So dürfte es kaum sicherzustellen sein, dass ein solcher Straßenabschnitt zu Beginn der Sperrung frei von Kraftfahrzeugen ist. Zufahrten zu Grundstücken, Garagen, sowie evtl. Lieferbedürfnisse oder Kundenverkehre müssten ausgenommen werden. Stehen keine Alternativrouten zum gesperrten Straßenteil zur Verfügung wird die Akzeptanz gering sein. Stehen Umfahrungsmöglichkeiten zur Verfügung werden diese bei einer angenommenen mittleren Verkehrsbelastung zusätzlich belastet werden. Ob dies insgesamt verträglich wäre und keine neuen Verkehrsgefahren auslöst, müsste im Einzelfall untersucht werden. Eine derartige Straßensperrung mit temporär aufzustellenden Absperrschranken durchzusetzen ist mit hohem Aufwand verbunden.
Aus vorgenannten Gründen favorisiert die Verwaltung eindeutige Verkehrsregelungen auf Dauer. Die Bezirksbeiräte haben entsprechende Wunschlisten zu verkehrsberuhigten Bereichen erstellt. Mit zusätzlichen Haushaltsmitteln könnten hier entsprechende Spiel- und Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche verkehrssicher geschaffen werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

579/2009

579/2009 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft




Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister




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