Landeshauptstadt Stuttgart Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser Gz: 4520-02 | GRDrs 1111/2009 |
Stuttgart, | 11/05/2009 |
è ob eine Öffnung auf Grund räumlicher Gegebenheiten möglich ist, bzw. ob die Spielfläche nur mittels Durchgang durch die Schule erreichbar ist.
è ob die Größe des Platzes zum Spielen geeignet ist
è ob besondere Gefahren hinsichtlich der Verkehrssicherheit bestehen
Da die meisten Schulen zudem in stark bewohnten Gebieten liegen und dies immer wieder zu Interessenkonflikten und Anwohnerbeschwerden führt, sind die Öffnungszeiten mit Rücksicht auf die Nachbarn auf die Werktage beschränkt. An Sonn- und Feiertagen bleiben die Schulhöfe geschlossen. Sie können daher keinen vollständigen Ersatz für fehlende Spielplätze darstellen. Aufsichtspersonen stellt die Stadt nicht. Eine Haftung für Unfälle und Schäden wird mit der Freigabe nicht übernommen. Die Schulhausmeister/-innen sind berechtigt und verpflichtet bei Anständen einzuschreiten.
Einrichtung von Spielstraßen oder von Straßen, die nachmittags stundenweise fürs Spielen reserviert werden
Temporäre verkehrsberuhigte Bereiche nach Straßenverkehrsordnung lassen sich praktisch aufgrund der notwenigen Voraussetzungen nicht rechtssicher herstellen. Außerdem könnte Kindern – zumindest bis zu einer gewissen Altersgruppe – kaum vermittelt werden, wann die verschiedenen Verkehrsregeln gelten. Solche Regelungen beinhalten daher erhebliche Verkehrssicherheitsgefahren. Auch unabhängig davon, ob Autofahrer solche zeitweise Regelungen akzeptieren würden.
Gegen Sport und Spiel auf Straßen soll auch gemäß StVO § 31 nicht eingeschritten werden, wenn die Verkehrsbedeutung der Straße untergeordnet ist. Dies wird in Stuttgart auch so praktiziert. Der Antrag bezieht sich daher vermutlich auf Straßen mit mindestens mittlerem Verkehrsaufkommen. Eine regelmäßige, zeitweise Vollsperrung einer Straße bedarf einer entsprechenden Widmungsänderung als Rechtsakt. Es gibt jedoch zusätzlich eine ganze Reihe praktischer Gründe, welche einer solchen Regelung entgegenstehen. So dürfte es kaum sicherzustellen sein, dass ein solcher Straßenabschnitt zu Beginn der Sperrung frei von Kraftfahrzeugen ist. Zufahrten zu Grundstücken, Garagen, sowie evtl. Lieferbedürfnisse oder Kundenverkehre müssten ausgenommen werden. Stehen keine Alternativrouten zum gesperrten Straßenteil zur Verfügung wird die Akzeptanz gering sein. Stehen Umfahrungsmöglichkeiten zur Verfügung werden diese bei einer angenommenen mittleren Verkehrsbelastung zusätzlich belastet werden. Ob dies insgesamt verträglich wäre und keine neuen Verkehrsgefahren auslöst, müsste im Einzelfall untersucht werden. Eine derartige Straßensperrung mit temporär aufzustellenden Absperrschranken durchzusetzen ist mit hohem Aufwand verbunden.
Aus vorgenannten Gründen favorisiert die Verwaltung eindeutige Verkehrsregelungen auf Dauer. Die Bezirksbeiräte haben entsprechende Wunschlisten zu verkehrsberuhigten Bereichen erstellt. Mit zusätzlichen Haushaltsmitteln könnten hier entsprechende Spiel- und Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche verkehrssicher geschaffen werden.
Vorliegende Anträge/Anfragen
579/2009
579/2009 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister
<Anlagen>