Protokoll:
Verwaltungsausschuß
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
136
14
Verhandlung
Drucksache:
-
GZ:
-
Sitzungstermin:
03/20/2002
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Dr. Magdowski
Berichterstattung:
die Vorsitzende, Frau Korn (SchulverwA),
Herr Dr. Wollensak (HauptPersA)
Protokollführung:
Herr Häbe
hr
Betreff:
Schulhausbetreuungssystem
- Antrag Nr. 77/ der SPD-Gemeinderatsfraktion
vom 04.03.2002
Der im Betreff genannte Antrag ist diesem Protokoll beigefügt. Er wird von StR
Kanzleiter
(SPD) erläutert.
Von Herrn
Dr. Wollensak
wird einführend vorgetragen, zum Punkt Nebentätigkeit sei es prinzipiell so, dass wenn keine Interessenkollisionen vorlägen, es die Möglichkeit gebe, den Pausenverkauf durchzuführen. Allerdings müsse arbeitszeitrechtlich eine Regelung außerhalb der Arbeitszeit gefunden werden.
Zur Antragsziffer Nr. 6 (zweite Seite des Antrages fährt er bezugnehmend auf eine bereits vorgelegte Vorlage fort, soweit erforderlich würden Werkverträge umgestellt. In Einzelfällen werde der Verwaltungsausschuss unterrichtet. Im heutigen nichtöffentlichen Teil werde ein erster Fall mit der Bitte um Entscheidung vorgelegt.
Nach und nach werde die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) die von der Landeshauptstadt eingeleiteten Clearingverfahren abschließen. Daraus werde sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten entsprechender Handlungsbedarf ergeben.
In der letzten Sitzung (Verwaltungsausschuss, 06.03.2002, öffentliche NiederschriftsNr. 94), so BMin
Dr. Magdowski
, habe die Verwaltung vorgetragen, dass der Pausenverkauf Angelegenheit der Schulgemeinden sein solle. Dies werde in Nachbarkommunen ebenso gehandhabt; die Schulgemeinden entschieden dort selbst ob und in welchem Umfang und gegebenenfalls auch zu welchen Preisen ein Angebot erfolgen solle. Angestrebt werde sich der Partner vor Ort zu bedienen (Eigenregie, Bäckereien, Metzgereien etc.). Das bisherige Familiensystem habe den Hausmeistern die Möglichkeit eröffnet, mit Familienangehörigen diese Aufgabe zu übernehmen. Dieses sei in der bisherigen Form künftig nicht mehr möglich. Zwischenlösungen die auch angedacht seien gebe es allerdings.
In Erinnerung ruft Frau
Korn
, die Ursache der gesamten Problematik stelle ein BfA-Bescheid dar. Die daraus notwendig gewordenen Maßnahmen zur Herstellung einer rechtlich einwandfreien Situation hätten unter großen zeitlichen Schwierigkeiten vorgenommen werden müssen. So hätten mit Auslauf der Werkverträge zum 01.12.2001, zum 01.01.2002 bzw. zum 01.02.2002 rund 110 Schulen freihändig in die gewerbliche Reinigung übergeben werden müssen. Bei Hausmeisterehefrauen, bei denen absehbar gewesen sei, dass sie Arbeitsverträge erhielten, sei es notwendig geworden, die bisherigen Beschäftigungsumfänge ihrer Werkverträge zu ermitteln. Abfindungsangebote hätten gemacht werden müssen. Weiter sei parallel zu den Haushaltsplanberatungen eine Vorlage erstellt worden. Auch parallel hätten Verhandlungen zu Übergangslösungen stattgefunden. Diese habe der Gemeinderat dankenswerterweise noch in den Haushaltsplanberatungen beschlossen. Damit sei die finanzielle Lage zumindest für den Übergang gesichert. Darüber hinaus seien Stellen geschaffen und Stellenhebungen geregelt worden. Die Taxierung der Maschinen für die Außenreinigung sei erfolgt. Zwischenzeitlich habe sich zudem die Härtefallkommission konstituiert. Die Rahmenbedingungen seien soweit möglich abgesprochen. Nun könnten Einzelfallgespräche mit den Hausmeistern stattfinden. Die Termine für die Härtefallkommission seien, je nach dem wann der Übergang vom Werkvertragsverhältnis ins Arbeitsvertragsverhältnis gewesen sei, noch bis 31.03. bzw. 30.04. möglich.
Da 20 Mitarbeiter/innen Dokumente, die ihre Selbstständigkeit bestätigten, vorgelegt hätten, seien in diesen Fällen die Kündigungen zurückgezogen worden. Hier gebe es derzeit Anhörungen der BfA. Vorgesehen sei, diese Fälle geordnet im Gegensatz zu den anderen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Hausmeistersystems in ein neues System zu überführen, indem ein fester Kündigungstermin festgelegt werde. Vorgesehen sei hierfür derzeit der 01.09.2002.
Durch den BfA-Bescheid sei es notwendig geworden, das Chaos in den Schulen anzurichten. Ein geregeltes System gebe es nicht mehr. Lediglich rechtlich einwandfreie abhängige Beschäftigungsverhältnisse seien geschaffen worden. Viele andere Aufgaben, wie die Innenreinigung seien vorübergehend an gewerbliche Unternehmen vergeben. Das endgültige Hausmeistersystem sehe nur noch die Vergabe der Innenreinigung aber nicht wie derzeit von Abendnutzungen, Wochenendnutzungen und Außenreinigung vor. Dies resultiere daraus, da gezwungenermaßen der zweite bzw. der dritte Schritt vor dem ersten habe getan werden müssen. So habe z.B. die gewerbliche Vergabe erfolgen müssen, bevor bekannt gewesen sei, wieviel Personen überhaupt die Arbeitsverhältnisse akzeptierten. Über die Stellensituation gebe es noch keinen Überblick. Dieser müsse erst noch ermittelt werden. Es gebe auch noch Dinge, die in der Härtefallkommission geklärt werden müssten. Nach wie vor bestehe eine sehr schwierige Situation die jeden Tag zu Ärger führe. Die Verwaltung wolle nun alle Kraft einsetzen, um alle Aufträge die in der Vorlage zum neuen Hausmeistersystem aufgeführt seien, abzuarbeiten (Diensteinsatzpläne, Rahmenpläne, Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung etc.). Mit solchen Dienstplänen zu arbeiten stelle für ihr Amt Neuland dar. Mit Hilfe des Verbundsystems müssten die inhaltlichen Vorbereitungen getroffen werden. Unglaublich viele Daten müssten dafür zusammengestellt werden, um letztlich einen sinnvollen Einsatzplan erstellen zu können. Dazu müsse ermittelt werden, wieviel Stellen in den einzelnen Verbünden noch besetzt werden müssten und wie einsatzfähig die Personen seien. Ziel müsse sein, sagen zu können, dieser Verbund könne dann arbeiten, wenn diese und jene Voraussetzungen erfüllt seien (unter Berücksichtigung von Schichtdiensten an Wochenenden/Abends sowie unter Berücksichtigung von Vertretungsregelungen). Tagsüber sollten die Schulen bekanntlich ihren eigenen Hausmeisten haben.
Zur Zeit liefen noch 60 Klagen. Davon ruhten lediglich 53 und nur mit diesen könne sich die Härtekommission auseinandersetzen.
Vier bis fünf Monate seien durch das durch den Bfa-Bescheid Zwischengeschobene verloren gegangen. Die so erreichte Situation stelle eine Übergangslösung und nicht die vom Gemeinderat beschlossene Struktur dar.
Es bestehe die Hoffnung, die ersten vier Modellverbünde bis zum 01.09.2002 zum Laufen zu bringen. Dies sei wiederum der Stichtag, der ja auch mit den Kündigungen zusammenhänge. Mit diesen Modellverbünden sollten Erfahrungen gesammelt werden, damit dann die restlichen 24 Verbünde rasch zusammen mit den Mitarbeitern arbeitsfähig gemacht werden könnten. Mit der Mitarbeiterschaft eines jeden Verbundes werde besprochen, unter welchen Voraussetzungen die Arbeit aufgenommen werden könne (z. B. Einsatzmöglichkeiten von Ehefrauen mit Kleinkindern). Viele Dinge, die in den Rahmenbedingungen noch definiert werden müssten, vor allem in Bezug auf den Personalrat, der eventuell für die Einsatzmöglichkeiten übernommener Ehefrauen bestimmte Rahmenbedingungen stellen werde, gehörten noch geregelt.
Optimistisch gerechnet werde davon ausgegangen, dass alle Verbünde in ca. einem Jahr arbeiteten. Im Juni/Juli sei ein weiterer Sachstandsbericht geplant. Zu diesem Zeitpunkt könne dann konkret gesagt werden, ab wann die Verbünde arbeiteten. Nicht zuletzt hänge dies von den Kündigungsfristen der nun an gewerbliche Unternehmen vergebenen Arbeiten ab.
Das Schulverwaltungsamt habe in den letzten Monaten bewiesen, dass es zu enormen Arbeitsleistungen fähig sei. Zudem sei eine sehr hohe Flexibilität gezeigt worden. Die Sachlage sei aber nicht einfach und auch für die Schulen sehr schwierig. Übergangsprobleme gebe es derzeit hinsichtlich der Zwischenlösung und diese werde es auch später hinsichtlich der abschließenden Regelung geben. Bei rd. 60 % der Schulen bei denen Fremdvergaben erfolgt seien, gebe es bisher, und dies müsse auch gesehen werden, keinerlei Beschwerden. Die freihändigen Vergaben seien je nachdem welche Bedingungen die Firmen gestellt hätten auf 1 Jahr, 1,5 Jahre bzw. maximal auf 2 Jahre befristet.
StR
Kanzleiter
(SPD) und StRin
A. Schmid
(CDU) bedanken sich beim Schulverwaltungsamt für die geleistete Arbeit.
An die Antragsziffer 1 "...Eine Vertreterin/ein Vertreter der geschäftsführenden Schulleiter erhält in dieser Sitzung ergänzend die Gelegenheit zu einer Stellungnahme," erinnert StRin
Wüst
(SPD) und StR
Kanzleiter.
Natürlich, so in diesem Zusammenhang die
Vorsitzende
, sei die Betroffenheit bei den geschäftsführenden Schulleitern groß. Präzisierungen könnten, wie auch Frau Korn dargelegt habe, in einem weiteren Bericht erfolgen. Dieser werde im zuständigen Schulbeirat ausführlich diskutiert. Sollte der Ausschuss den Wunsch haben, dass die geschäftsführenden Schulleiter im Verwaltungsausschuss anwesend sein sollten, müsse der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss fassen. Vorher wolle sie dies nicht aufgreifen, da im zuständigen Schulbeirat diese Dinge in Anwesenheit der geschäftsführenden Schulleiter sehr ausführlich beraten würden. Ihrer Einschätzung nach würde eine sich aus der Anwesenheit von geschäftsführenden Schulleitern ergebende Detaildiskussion den Verwaltungausschus überlasten. Danach schlägt StR
Kanzleiter
vor, diese Frage heute nicht weiterzuverfolgen, sondern diese in der nächsten Sitzung des Ältestenrates zu besprechen. Dazu bemerkt StR
Föll
(CDU), letztlich lege der Verwaltungsausschuss fest, wie vorzugehen sei. Ohnehin befänden sich die Fraktionen permanent im Austausch mit den geschäftsführenden Schulleitern. Beim angekündigten weiteren Zwischenbericht bestehe im Schulbeirat die Möglichkeit mit allen geschäftsführenden Schulleitern intensiv die Thematik zu diskutieren. Von daher erscheine es aus Sicht seiner Fraktion nicht notwendig, im Verwaltungsausschuss diese Diskussion ein weiteres Mal zu führen.
Gegenüber StRin A. Schmid informiert BMin
Dr. Magdowski
, sie habe auf der Cebit die Möglichkeit gehabt, über neue technische Entwicklungen die im Zusammenhang mit dem Thema Schlüsselgewalt stünden, informiert zu werden. Häufig sei die Anzahl der im Umlauf befindlichen Schlüssel nur schwer überschaubar. Durch die heute zur Verfügung stehenden elektronischen Mittel gebe es Lösungsmöglichkeiten. So könne wie z. B. bei den Stuttgarter Philharmonikern eine Zugangsberechtigung eingerichtet werden. Durch das Einschieben einer Codekarte werde abgespeichert, welcher Verein zu welchem Zeitpunkt gekommen sei. Die Vereine hätten dabei die Möglichkeit intern Zuständigkeiten eindeutig zu regeln. Im Prinzip könnte damit auch eine Abgangskontrolle erfolgen. Ein solches System könnte auch als Grundlage für die Abrechnung dienen. Der Anbieter habe angeboten, der Landeshauptstadt ein Modell zu entwickeln. Ihres Erachtens ist dies der richtige Wege auch in schwierigen Fällen eine Lösung, die auch vom Gemeinderat finanziert wird, zu finden. Im selben Zusammenhang betont Frau
Korn
, der Auftrag "Ausdehnung der Schlüsselgewalt" sei von ihrem Amt noch nicht erledigt. In über 70 Hallen sei es allerdings bereits gelungen die Schlüsselgewalt zu übertragen. Häufig scheitere dies allerdings noch an örtlichen Gegebenheiten. Nach Umsetzung des Schulhausbetreuungssystems werde ihr Amt verstärkt das Thema Schlüsselgewalt angehen. Diesbezüglich werde die Verwaltung die Kosten, die technische Möglichkeiten verursachten, feststellen. Was die Vereine angehe, sei im Sportausschuss bereits eine Berichterstattung erfolgt. Sehr notwendig sei es, dass sich alle Beteiligten auf die neue Situation einstellten. Manche Dinge ließen sich mit Fremdfirmen nicht so einfach lösen, als mit einer vor Ort tätigen Person. Da diese Arbeiten in Zukunft wieder von den Hausmeistern vor Ort durchgeführt werden sollten, sei aber mit einer Verbesserung zu rechnen.
Im Verlauf der Diskussion erinnert StRin
Wüst
, im Antrag ihrer Fraktion sei unter anderem beantragt, die Alternativen beim Betrieb der Kioske in den Schulen aufzuzeigen.
Gegenüber StR Kanzleiter berichtet Frau
Korn
, sie habe letzte Woche mit betroffenen Beschäftigten vor Ort Gespräche geführt. Im Oktober/November 2001 hätten schon einmal solche Gespräche stattgefunden, wobei es allerdings damals aufgrund der aktuellen Kündigungen schwierig gewesen sei, die Sachlage zu vermitteln. In den jüngsten Gesprächen sei es gelungen darzustellen, welche weiteren Schritte erfolgten. Nach ihrer Feststellung hat es in diesen Gesprächen eine relativ hohe Akzeptanz gegeben. Man habe den Eindruck erhalten, dass die Mitarbeiterschaft spüre, dass sie eingebunden werde. Je mehr Klarheit über die Zukunft bestehe desto höher sei die Akzeptanz.
Für die angesprochenen Diensteinsatzpläne werde dringend EDV-Unterstützung benötigt. Hier werde man Know-how von den Krankenhäusern einholen. Versucht werde in den Gesprächen mit den Verbünden dezentrale Lösungen zu finden. Über die Kosten werde der Gemeinderat informiert.
Personalentwicklungsprozesse seien zwar geplant, aber bei der angespannten Situation nicht möglich gewesen. Wie bereits in der Vergangenheit berichtet werde die Umsetzung des Projektes zwei Jahre benötigen. Gehofft werde, dass bis dahin Schulungen, Einführungen, Crash-Kurse etc. durchgeführt werden könnten. Die vorbereitenden Arbeiten hierzu seien im Gange.
StRin
Schmid
fragt nach, ob es nicht sinnvoll wäre den Schuljahresbeginn und die Kündigung der Werkverträge zeitlich zu entzerren. Konkret schlägt sie zur Situationsberuhigung vor, die Umstellung der Verträge um 4 Wochen auf den 01.10.2002 zu verschieben. Darüber, so Frau
Korn
, hätten lange Diskussionen stattgefunden, da für die Kündigung der Hausmeister der 30.09. der nächste Termin wäre. In diesen Fällen würden überall Auflösungsverträge angeboten. Der 01.09. bedeute Schuljahresbeginn. Damit könnten die Schulen sauber an Reinigungsfirmen übergeben werden. Eine geordnete Übergabe sei bedeutsam. Wenn Arbeitsverträge ab dem 01.10. abgeschlossen würden, könnten zudem keine Weihnachtsgelder ausbezahlt werden. Den Beteiligten sei dies dargelegt und erklärt worden, dass der 01.09. im gegenseitigen Interesse der sinnvollste Termin sei. Wenn aber nun Monat für Monat BfA-Bescheide erfolgten, ohne dass Kündigungen ausgesprochen seien, erschwere sich die Situation. Anhörungstermine seien bereits von der BfA angesetzt. Auch sei ein erster Fall von Scheinselbstständigkeit bescheinigt. Wenn der BfA die geschilderte Vorgehensweise dargelegt werde, könne diese hoffentlich den vorgesehenen Ablauf akzeptieren.
In die Umsetzung müsse mit erfahrenem Personal gegangen werden. Wenn sich in den Modellverbünden abzeichne, dass eine Umsetzung schneller als ursprünglich gedacht möglich wäre, werde selbstverständlich der schnellere Weg gewählt. In den weiteren Umsetzungsprozess würden natürlich die geschäftsführenden Schulleiter und auch die Mitarbeiter eingebunden. Vorgesehen sei auch das Sportamt dann einzubinden, wenn Vereine tangiert würden.
Gegen Ende der Aussprache äußert StR
Kanzleiter
die Bitte, die Antragspunkte 2, 3, 4 und 5 schriftlich zu beantworten. Dem wird von der Verwaltung nicht widersprochen. BMin
Dr. Magdowski
schließt diesen Tagesordnungspunkt mit dem Hinweis auf die nächste Berichterstattung vor der Sommerpause ab.