Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
26/2008 mit Ergänzung
GZ:
OB
Sitzungstermin: 23.01.2008
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Dr. Schmitz (KLS/KH),
Herr N. N. (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Klinikum Stuttgart
Erwerb von Geschäftsanteilen an der Sportklinik Stuttgart GmbH

Beratungsunterlage sind die dieser Niederschrift angehefteten Vorlagen des Herrn Oberbürgermeisters vom 14.01.2008, GRDrs 26/2008 und GRDrs 26/2008 Ergänzung.


Auf Nachfrage von OB Dr. Schuster wird vom Ausschuss kein Sachvortrag gewünscht.

Ablehnend zum Beschlussantrag äußert sich StR Uhl (CDU) im Namen seiner Fraktion. Bei seiner Kritik an der Finanzierung erinnert er an die vergangenen Haushaltsplanberatungen. Dort seien Anträge behandelt worden, in welchen zur Erhöhung der Liquidität des Klinikums städtische Mittel in Höhe von 10 bis 15 Mio. €/Jahr gefordert worden seien, damit das Klinikum Großgeräte beschaffen könne. Während damals der Erste Bürgermeister von ausreichender Liquidität des Klinikums gesprochen habe, sei von Seiten des Geschäftsführers u. a. erklärt worden, das Klinikum benötige dringend Liquidität, um Investitionen vorzunehmen. Offenbar sei nun aber doch so viel Liquidität vorhanden, um den heute zur Beratung anstehenden Erwerb in Höhe von 4,145 Mio. € finanzieren zu können. Weiter trägt der Stadtrat vor, sicherlich habe es in der Vergangenheit ordentliche Ergebnisse bei der Sportklinik gegeben. Die geäußerten Erwartungen basierten jedoch größtenteils auf Wunschdenken (z. B. erhebliche Steigerung der Fallzahlen). Sollte der Kauf stattfinden, werde der Gemeinderat in Zukunft die Zahlen sehr genau betrachten müssen. Danach weist StR Uhl darauf hin, dass mit dem Kauf 115 Mitarbeiter durch das städtische Klinikum übernommen werden. Angesichts der von ihm
gesehenen Perspektiven bei den anstehenden Tarifverhandlungen äußert er erhebliche Bedenken, ob dann noch die positiven Erwartungen gerechtfertigt sind. Zudem sei ja ein vierter Operationssaal in der Sportklinik geplant, welcher eine Investition von weiteren 4 Mio. € erforderlich mache, die erneut über Kredite finanziert werden müssten. Wenn das Klinikum keine anderen Probleme hätte, könnte man von einem überschaubaren Risiko sprechen, aber angesichts der vorhandenen Situation sehe seine Fraktion diesen Kauf als nicht sinnvoll an. Die CDU-Gemeinderatsfraktion werde sich der Stimme enthalten.

Durch StR Kanzleiter (SPD) wird die Standortnähe der Sportklinik zur Klinik
Bad Cannstatt angesprochen. Der Schwerpunkt der Sportklinik stelle eine Ergänzung zum orthopädischen Angebot dieser städtischen Klinik dar. Auch das städtische Klinikum müsse sich vermehrt am Markt orientieren und entsprechend im Sinne einer Förderung der Geschäftsfelder reagieren. Die Alternative zu diesem Erwerb sei, dass andere Kliniken diesen lukrativen Erwerb durchführten. Die geäußerten Erwartungen würden von seiner Fraktion als machbar eingeschätzt (Finanzierung der Investition durch Erträge). Vor diesem Hintergrund und da es sich auch von der Größenordnung her um ein überschaubares Risiko handle, werde der Vorlage zugestimmt.

Entsprechend äußert sich StRin Aras (90/GRÜNE). Ihre Fraktion könne nach den sowohl von der Geschäftsführung als auch dem Wirtschaftsprüfer in den vorhergegangenen Besprechungen erfolgten Stellungnahmen der Vorlage zustimmen. Das Konzept werde als insgesamt schlüssig bewertet und man sei davon überzeugt, dass das städtische Klinikum von dieser Beteiligung langfristig profitiere.

Indem StR J. Zeeb (FW) den Erwerb als nicht nachvollziehbar bezeichnet, lehnt er den Beschlussantrag ab. Ebenso äußert sich StR R. Zeeb (FDP). Er erinnert an die Schließung des Klinikumsstandorts in Feuerbach. Zudem unterstreicht er, im Krankheitsfall sei nicht ein Krankenhausträger, sondern die Qualität der Behandlung bedeutsam. Das Klinikum müsse in erster Linie darauf achten, weiterhin die besten Ärzte zu beschäftigen.

Für StRin Küstler (DIE LINKE.) sind die Argumente für einen Erwerb der Sportklinik einleuchtend. Bei ihr stößt die Eilbedürftigkeit der Vorlage auf Kritik. Neben finanziellen Chancen gebe es auch Risiken. Der Vorgang selbst, insbesondere die Auswirkungen auf die finanzielle Situation des Klinikums, sei nicht ausdiskutiert.

Aus Sicht des Personalrats des Klinikums ist laut Herrn Dr. N. N. (KLS-PR - Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) der Erwerb unter medizinischen Gesichtspunkten uneingeschränkt zu befürworten. Die Frage sei, wie sich die angestrebten Synergieeffekte realisieren lassen. Betriebswirtschaftlich schätzt er den Erwerb nicht so positiv ein. Dies liege an dem auch für die Sportklinik geltenden Budgetdeckel. Gerade bei kleinen Krankenhäusern sei es nicht sicher, ob sie sich 2009 noch so darstellen könnten, wie derzeit (Änderung der Fallpauschalenwerte). Allerdings räumt er der Medizin und nicht der Betriebswirtschaft den Vorrang ein. Zum Aspekt der Finanzierung fährt er fort, das Klinikum schreibe derzeit ein Defizit von 18 Mio. €/Jahr. Nicht wirklich sei bekannt, ob es gelinge, dieses Defizit herunterzufahren. Angesichts ständiger Zusatzbelastungen sei dies extrem schwer. Hinzu komme ein Investitionsstau in Höhe von 170 Mio. €. Vor diesem Hintergrund eine Investition für eine Beteiligung als unbedeutend zu bezeichnen, sei nicht richtig, zumal klar sei, dass der Beteiligungserwerb weitere Investitionen nach sich ziehe. Entweder bedeute diese Belastung, dass notwendige Investitionen weiter aufgeschoben würden, oder dass sich eine laufende Belastung ergebe, welche eingespart werden müsse. Von daher wäre es nicht akzeptabel, den Beschäftigten des Klinikums, welche doch bereits genug durch das Sparprogramm belastet seien, infolge dieses Erwerbs weitere Belastungen aufzubürden.

StR R. Zeeb vermisst Informationen zum Erbpachtvertrag.

Zur Frage von StRin Aras, weshalb der Erwerb nicht durch eine stadtinterne Finanzierung erfolgt, teilt Herr Dr. Schmitz mit, aus Sicht des Klinikums würde eine städtische Finanzierung dann begrüßt, wenn die Stadt bei zehnjähriger Laufzeit einen 4-%-igen Kreditsatz anbiete.

Nach Auffassung von Herrn Dr. N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) ist das Abschöpfen bzw. das Transferieren von Gewinnanteilen aus einer gGmbH zugunsten des Klinikums nicht möglich. Wenn der Gemeinderat sich für den Beschlussantrag ausspreche - medizinisch spreche, wie gesagt, einiges dafür -, müsste allerdings die Finanzierung aus dem Stadthaushalt erfolgen. In der Folge betont Herr Dr. Schmitz, dass er Irritationen hinsichtlich der geplanten Finanzierung nachvollziehen kann. Zwischen der zur Beratung anstehenden Finanzierung und der Finanzierung von medizinischen Großgeräten (Haushaltsthema) gebe es wesentliche Unterschiede. Zunächst einmal gehe es bei Großgeräten um Ersatzbeschaffungen. Solche Beschaffungen an sich erzeugten keine zusätzlichen Erträge oder Einkünfte. Im Gegensatz dazu erzeuge die geplante Beteiligung einen "Return of Invest". Somit könne die Investition zwischenfinanziert und die Kreditmittel aus geplanten Erträgen refinanziert werden. Auch bei anderen Investitionen würden bis zur eigentlichen Kreditaufnahme kurzfristig zur Verfügung stehende freie Mittel eingesetzt.

Die Sportklinik habe in den letzten Jahren bereits Überschüsse erwirtschaftet. Diese Einrichtung sei ein gut funktionierendes und am Markt etabliertes, mit gutem Ruf versehenes Unternehmen. Es handle sich um alles andere als um einen Sanierungsfall. In ihren Zukunftsprognosen setze auch die Sportklinik sowohl baulich als auch von der Fallsteigerung her auf einen weiteren Ausbau. Selbst wenn dieses nicht eintreten sollte, handle es sich um ein Unternehmen, welches aktuell mit schwarzen Zahlen arbeite. Es habe mit dem Wirtschaftsprüfer eine klassische Due Dilligence (DD) stattgefunden, eine systematische Stärken-/Schwächen-Analyse des Objektes, mit den klassischen Teilen von Legal DD (rechtliche Situation) über Tax DD (steuerliche Situation) bis hin zu Technical DD (technische Überprüfung). Dies habe die Verwaltung ja bereits in entsprechenden Runden mit Vertretern des Gemeinderats kommuniziert. Die erfolgten Berechnungen und die Entscheidungsbasis seien hoch fundiert und nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt. Der Vorgang sei nicht mit der heißen Nadel gestrickt. Aus heutiger Sicht könne nicht von einem Investitionsstau gesprochen werden.

Natürlich seien Risiken durch Tarifsteigerungen bei dem zu übernehmenden Personal grundsätzlich richtig. Diese müssten aber in Relation zur Gesamtbelegschaft des Klinikums gesehen werden (115 neue Mitarbeiter/Bestand 6.400 Mitarbeiter). Als unzumutbar bezeichnet Herr Dr. Schmitz, dass die Mitarbeiterschaft des Klinikums weitere Einsparmaßnahmen zur Finanzierung der Beteiligung übernehmen muss. Völlig klar sei, dass sich dieses Investment aus sich heraus refinanziere (keine Finanzierung durch Einsparmaßnahmen beim Klinikum).

In den verschiedenen Runden sei die notwendige Investition im Operationsbereich dargestellt worden und in Papieren der Wirtschaftsprüfer sei dazu festgehalten, dass die Sporthilfe rund 1,2 Mio. € vom Kaufpreis verwenden wolle, um Investitionen im Unternehmen zu tätigen. Damit habe also das Klinikum nichts zu tun. Die restlichen Finanzbedarfe würden klassisch durch Kredite abgedeckt. Diese würden von der Sportklinik aufgenommen und seien in alle Berechnungen bereits eingeflossen. Also sämtliche Investitionsmittel und Finanzierungsmittel, welche im Rahmen der OP-Erweiterung etc. anfielen, seien in den bisherigen Berechnungen berücksichtigt. Das Unternehmen sei relativ klein und die Frage sei, ob ein solches Unternehmen zwei Geschäftsführer benötige. Die Verwaltung sei zur Ansicht gelangt, dass dieses nicht notwendig sei. Der bisherige Geschäftsführer habe seine Aufgabe bisher ordentlich wahrgenommen. In den Verträgen sei aber vorgesehen, dass das Klinikum jederzeit die Option habe, einen Geschäftsführer zu entsenden. Zum Zweiten sei festgelegt, dass es einen Aufsichtsrat gebe, welcher regelmäßig relativ eng getaktet zusammenkomme und welcher im Vergleich mit anderen Aufsichtsräten über relativ viel Kompetenz verfügen solle.

Durch das plötzliche Ableben eines Mitarbeiters sei ein wesentlicher Teil der Kompetenz in Sachen Sportmedizin bei der Klinik Bad Cannstatt verloren gegangen. Diese könnte nun wieder aufgebaut werden, wobei eine Beteiligung an dieser Stelle strategisch sinnvoller wäre, zumal die Sportklinik über einen überregional guten Ruf verfüge. Mehr als 50 % der Patientenklientel stamme bei einem hohen Anteil an Privatpatienten (knapp 30 %) nicht aus Stuttgart.

Der von Herrn Dr. N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) angesprochene Budgetdeckel werde im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung sukzessive angehoben. Von Jahr zu Jahr könnten in immer größeren Anteilen zusätzliche Leistungen in die Budgets aufgenommen werden. Dies werde auch schon gemacht. Die Fallzahlsteigerungen des Klinikums und der Sportklinik würden sukzessive immer stärker in den Budgets abgebildet. Ab 2009 (Ende der Konvergenzphase) könnten zusätzliche Erträge zu 100 % zu einer Budgetsteigerung führen. Der vorgeschlagene Schritt werde im Wesentlichen vorgeschlagen, um im Leistungsverbund mit der Sportklinik ein ganzheitlich besseres Leistungsangebot am Markt präsentieren zu können.

Beim Thema Ertragsverwendung könne er in öffentlicher Sitzung nicht ins Detail gehen. Vertraglich bestehe aber die Möglichkeit, Ausschüttungen durchzuführen und es sei auch so, dass es insbesondere über die Leistungsbelieferung entsprechende Synergieeffekte geben werde. Diese ermöglichten eine Refinanzierung des Kaufpreises.

Grundsätzlich sei eine Wachstumsstrategie im Gesundheitsbereich attraktiv und erfolgreich. Bei Betrachtung privater Klinikkonzerne und kommunaler Klinikkonzerne in Deutschland (z. B. Nürnberg, Hannover) zeige sich, dass diese eine Wachstumsstrategie verfolgten. Diesbezüglich interessierten sich auch internationale Investorengruppen sehr stark für den deutschen Markt. Dies zeige, dass die Strategie des Klinikums nicht so ganz verkehrt sei. Dies bestätigt Herr N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht). Von ihm wird betont, wenn der Erwerb nicht durchgeführt würde, wäre absehbar, dass die Konkurrenten des Klinikums vor Ort zugreifen. Tendenziell würde dies zu einem negativen Ertrag des Klinikums führen. Seines Erachtens sollte dieses auch mit ins Kalkül gezogen werden.

Herr N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) fährt fort, die Sportklinik sei bei der Liquidität sehr gut ausgestattet (Eigenkapitalquote 54 %). Derzeit seien keine nennenswerten Verbindlichkeiten wie Darlehen etc. vorhanden. Bei den Annahmen der Sportklinik handle es sich um einen Best Case. Bei der Rentabilität werde seitens der Wirtschaftsprüfung dennoch ein erhebliches Besserungspotenzial gesehen. Eingerechnet werden müssten zudem die Synergieeffekte seitens des Klinikums Stuttgart. Hierbei handle es sich um sehr plausible Effekte. So könne das Klinikum die zusätzlich 85 Betten mit vorhandenen Küchenkapazitäten bedienen. Natürlich habe aber jedes Investment gewisse Risiken. Deswegen sei auch ein entsprechender Risikozuschlag bei der durchgeführten Untersuchung eingerechnet.

Aus Sicht der Wirtschaftsprüfer müsse eindeutig erklärt werden, gegenüber der Sportklinik sollte ein gewisser Ertragsdruck (Erwartungshaltung) aufgebaut werden. Bisher habe es keine Ausschüttungen gegeben, aber aus Sicht der Stadt müsse künftig dafür gesorgt werden, dass auch Ausschüttungen erfolgten. Nach Betrachtung der Finanzplanung könne gesagt werden, dass Ausschüttungen grundsätzlich darstellbar seien.

Vom Kaufpreis werde der Gesellschafter Sporthilfe e. V. einen Anteil von 1,27 Mio. € wieder in die Sportklinik investieren. Vom Cashflow her - und damit bestätigt er eine Äußerung von StR Uhl - diene diese Einlage den Investitionen. Diese Summe müsse aber eigentlich gedanklich vom Kaufpreis abgezogen werden. In der vorgelegten Planung sei ein hoher Betrag für Instandhaltungen enthalten. Hier könne von einer gewissen Sicherheitsreserve ausgegangen werden.

StR J. Zeeb äußert Bedarf, auch die Krankenhausmitglieder seiner Fraktion in die Beratung mit einzubinden. Eine Vorberatung der Vorlage im Krankenhausausschuss vermisst StRin Küstler. Nach Einschätzung von StR Barg (CDU) wäre in der heutigen Sitzung eine nicht öffentliche Beratung angebracht gewesen. Dabei betont er, dass einzig und allein der Gemeinderat den angedachten Erwerb zu entscheiden habe. Seines Erachtens hat die Informationspolitik der Verwaltung darauf abgezielt, der Öffentlichkeit zu vermitteln, dass dieser Kauf bereits erledigt ist. Zu dieser Kritik teilt Herr Dr. Schmitz mit, die Diskussion um den Erwerb dauere mittlerweile ein Jahr. Es habe verschiedene Runden auch mit den Fraktionsspitzen und den Fraktionssprechern im Krankenhausausschuss gegeben. Er gibt zu bedenken, dass städtische Beteiligungen primär über den Verwaltungsausschuss gesteuert werden. Von StR Kanzleiter wird auch problematisiert, dass die Beratung in öffentlicher Sitzung stattfindet. Daher könne nicht alles bis ins letzte Detail angesprochen werden. Im selben Zusammenhang betont Herr Dr. Schmitz, wie üblich bei solchen Vorgängen bestehe bezüglich der Daten der Sportklinik eine Vertraulichkeitserklärung. Aufgrund dieser Vertraulichkeitserklärung, so OB Dr. Schuster, sei eine vom üblichen Verfahren abweichende Vorbereitungsstrategie verfolgt worden. Er weist auf eine Reihe von Gesprächen von BM Murawski mit den Fraktionsspitzen und den Krankenhausausschusssprechern hin. Auf nachhaltige Kritik stößt diese Vorgehensweise bei StRin Küstler.

Dem Vorschlag von StR J. Zeeb, diesen Tagesordnungspunkt ohne Votum des Verwaltungsausschusses an den Gemeinderat zu verweisen, schließen sich StR R. Zeeb und StR Kanzleiter an.

Zum Abschluss der Aussprache fordert OB Dr. Schuster die Fraktionen auf, das heute Vorgetragene in ihre weiteren Beratungen und Bewertungen einfließen zu lassen.

In der Folge stellt OB Dr. Schuster, ohne dass sich Einwendungen ergeben, fest:

Dieser Tagesordnungspunkt wird ohne Votum des Verwaltungsausschusses an den Gemeinderat verwiesen.
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