I. Ausgangslage
Der Gemeinderat hat Anfang 2007 beschlossen, das Deutsche Jugendinstitut mit der Durchführung einer dreijährigen Studie zu den Übergangsverläufen der Stuttgarter Haupt- und Förderschüler/-innen von der Schule in den Beruf zu beauftragen (GRDrs 76/2007). Es handelt sich um eine Längsschnittstudie des Abgangsjahrganges 2007 aller Stuttgarter Haupt- und Förderschulen (Ausgangsgröße N=1216). Die Untersuchung gibt auf der Grundlage der Aussagen von Jugendlichen Aufschlüsse darüber, welche Wege Jugendliche nehmen und welche sich dabei als erfolgreich oder als Umwege und Sackgassen erweisen. Die Ergebnisse der Basiserhebung und der 1. Folgebefragung liefern Ansatzpunkte für die Verbesserung der schulischen Berufsvorbereitung (in Partnerschaft zwischen Schule, Berufsberatung, Jugendhilfe und Betrieben) und für die Gestaltung des unmittelbaren Übergangs nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule (GRDrs 807/2007; GRDrs 748/2008). Die dritte Befragung fand im November 2008 statt. Sie liefert Informationen zum Ausbildungs- und Fachschulsystem sowie zum Berufseinstiegs- und Berufsvorbereitungsjahr (BEJ und BVJ). Insbesondere ergeben sich Aufschlüsse darüber § wo sich die jungen Menschen im 2. Herbst nach Beendigung der Schule befinden, § wie das 1. Jahr nach Beendigung der Haupt- und Förderschule verlaufen ist, § ob sich die Bildungsambitionen der Stuttgarter Hauptschüler/-innen auszahlen, § ob Ausbildungsverhältnisse stabil verlaufen, § wie Jugendliche das berufsvorbereitende Jahr im BEJ oder BVJ nutzen konnten.
Abb.: Zeitplan der Stuttgarter Schulabsolventenstudie (kann aus technischen Gründen nicht abgebildet werden)
II. Zentrale Daten und Ergebnisse der 2. Folgebefragung vom November 2008 0. Repräsentativität und Zusammensetzung
§ Weiterführender Schulbesuch (n=253)
Die Schlussfolgerungen und Ansatzpunkte aus den Ergebnissen der Studie wurden gemeinsam in der Steuerungsgruppe U25 entwickelt. Dabei haben die Mitglieder insbesondere Handlungsbedarfe entwickelt, die sich aus dem eigenen Verantwortungsbereich ergeben. Dementsprechend tragen sie Sorge dafür, einzelne der gesammelten Ideen im eigenen Zuständigkeitsbereich auch umzusetzen. Maßnahmen und Ideen, die in kommunaler Verantwortung umgesetzt werden können, wurden in einer Untergruppe der Steuerungsgruppe konkretisiert. Diese sind in den GRDrs 648/2009 (Regionales Übergangsmanagement) und GRDrs 682/2009 (Jugendberufshilfe) dargelegt. 1. Abbrüche verhindern – Stabilität in Ausbildungsverhältnissen gewährleisten Unter den Abbruchquoten ist die Quote im Ausbildungssystem mit 14 % am höchsten. Dabei stellt sich das 1. Ausbildungsjahr als besonders kritische Hürde dar. Jugendliche sind hier besonders zu unterstützen, mit dem Ziel, dass sie das erste Jahr der Ausbildung, bzw. die gesamte Ausbildung, durchhalten. Darüber hinaus muss es Ziel sein, dass sich mehr Betriebe als bisher für Hauptschüler/-innen öffnen und sie als Ressource sehen (lernen). § Ansatzpunkt 1: Fortbildung für Ausbilder/-innen
Alternative modulare Ausbildungskonzepte entwickeln
Die Abbruchquote im Berufsvorbereitungs- oder Berufseinstiegsjahr in Stuttgart liegt mit 10 % (n=23) unter dem Bundes- und Landesschnitt. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes beendeten 2007/2008 in Baden-Württemberg durchschnittlich 22 % der Schüler/-innen das BVJ/BEJ vorzeitig oder ohne Abschlusszeugnis. Dies kann als Erfolg aller Beteiligter und nicht zuletzt der Sozialarbeit an den beruflichen Schulen angesehen werden. Gleichzeitig zeigen die Daten (13 % verlassen die Berufsvorbereitung ohne Perspektive, 28 % schließen ein 2. Jahr Berufsvorbereitung an) wie prekär der Anschluss an das BEJ und insbesondere an das BVJ ist. Es ist zudem zu erwarten, dass die mit der Wirtschaftskrise verbundene Krise am Ausbildungsmarkt spätestens im Jahr 2010 unmittelbar auf die berufliche Einmündung von Haupt- und Förderschüler/-innen durchschlägt. Anzunehmen ist, dass mehr (ausbildungsreife) Abgänger/-innen als zuvor, aufgrund des nicht ausreichenden Lehrstellenangebotes, in Berufsvorbereitung gehen (müssen) und noch weniger Jugendliche nach diesem Jahr der Anschluss in Ausbildung gelingt. Dieser Entwicklung muss die Kommune zusammen mit den beteiligten Akteuren aktiv entgegen steuern. Maxime müssen dabei sein: 1. Die Bemühungen, ausbildungsreife Jugendliche in eine Ausbildung zu vermitteln, müssen verstärkt werden. Junge Menschen sollen nicht vorschnell auf eine Übergangsmaßnahme verwiesen werden. 2. Jugendliche mit weiterem Entwicklungs- und Unterstützungsbedarf („fehlende Ausbildungsreife“) sind noch optimaler durch individuelle Ansätze und durch eine bessere Abstimmung der Akteure und deren Maßnahmen zu fördern. § Ansatzpunkt 1: Jugendlichen nach Abschluss der Berufsvorbereitung eine Ausbildungsperspektive garantieren.
Im ersten Jahr nach Beendigung der Hauptschule hat eine Anzahl von Jugendlichen verschiedene Stationen (Ausbildung, Schule, Berufsvorbreitung) abgebrochen. Zum Teil werden Anschlüsse gefunden, zum Teil nicht. Deutlich wird, dass verstärkt Hauptschul- und Förderschulabsolvent/-innen im Anschluss an das berufsvorbereitende Jahr „verloren gehen“. Im vorausgegangenen Punkt 3 wurden verschiedene Ansatzpunkte entwickelt, die darauf abzielen, diesen Jugendlichen ein ausbildungsanaloges Angebot zu machen und dieses auf deren Talente und Lebensbedingungen abzustimmen. Darüber hinaus sind weitere 2 Ansatzpunkte zu formulieren: § Ansatzpunkt 1: Etablierung von Konzepten mit aufsuchendem Charakter