Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 991/2004
Stuttgart,
02/02/2005



Überführung der Kindertagesstätte Untertürkheim, Stiftung der DaimlerChrysler Aktiengesellschaft e.V., in die Betriebsträgerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich16.02.2005



Beschlußantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zum frühest möglichen Zeitpunkt die Einrichtung des Vereins Kindertagesstätte Untertürkheim, Stiftung der DaimlerChrysler Aktiengesellschaft e.V. in die Betriebsträgerschaft der Stadt zu überführen.


Begründung:


Ausgangslage

Die Stadt hat die im Eigentum der Daimler-Motoren-Gesellschaft-Stiftung (unselbständige Gemeindestiftung in Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart) stehenden Grundstücke Ötztaler Strasse 21 und 23 in Stuttgart Untertürkheim samt Gebäuden dem im Beschlussantrag genannten Verein zum Betrieb einer Kindertagesstätte überlassen. Der Miet- und Betriebsführungsvertrag vom 18. Juni 1985 sieht vor, dass der Verein bei der Belegung der Plätze die für städtische Einrichtungen maßgebenden Kriterien anzuwenden hat. Der Verein erhält einen Betriebszuschuss in Höhe von 90 % des Fehlbetrags zuzüglich den Wert für Personal- und Sachleistungen von Mitgliedern und Förderern des Vereins.

Im Zuge der Neuordnung der Förderung freier Träger hat das Jugendamt mit dem Vereinsvorstand bereits im Jahr 2002 Gespräche mit dem Ziel aufgenommen, die Anzahl und die Zugänglichkeit der Plätze für Stuttgarter Kinder in der Einrichtung zu verbessern und die Sonderfinanzierung über den Betriebsführungsvertrag in eine Regelförderung zu überführen. Besonders bei der Aufnahme hat sich in den vergangenen Jahren die Praxis von den Regelungen des Vertrags entfernt. Bei den Gesprächen hat sich herausgestellt, dass die Organe Verwaltungsrat und Vorstand des Vereins an einer Übertragung der Betriebsträgerschaft auf die Stadt interessiert sind, da sich die Führung einer Einrichtung mit 8 Gruppen, großteils im Ganztagesbetrieb, nicht dauerhaft auf ehrenamtlicher Basis bewältigen lässt.

Ausgelöst durch die Diskussionen über den Betriebsübergang haben einige Eltern die Initiative ergriffen und Gespräche mit dem Vereinsvorstand und dem Jugendamt zur Umbildung in einen elterngetragenen Verein geführt. Letztendlich konnte kein Finanzierungskonzept vorgelegt werden, auf dessen Grundlage das Jugendamt dem Gemeinderat einen neuen Betriebsführungsvertrag hätte vorschlagen können. Darüber hinaus erschien es fraglich, ob eine Einrichtung in dieser Größe mit einem Aufwand von über 1 Million Euro jährlich ehrenamtlich durch eine Elterinitiative geführt werden kann. Die gelungenen Beispiele für Elterninitiativen in Stuttgart beziehen sich durchweg auf kleinere Einrichtungen mit weniger hohem Finanzvolumen und weniger Personal.

Zur Sicherung der Kontinuität ist der Verein nur an einem Übergang auf die Stadt interessiert.

In der Einrichtung werden zur Zeit 110 Plätze belegt. Bevorzugt wurden Kinder von Beschäftigten der Daimler-Chrysler AG aufgenommen. Insgesamt werden 51 Plätze durch diese Gruppe belegt. 31 Plätze wurden an Kinder Stuttgarter Betriebsangehöriger und 20 an Kinder Auswärtiger Betriebsangehöriger vergeben. Hinzu kommen 8 Plätze für auswärtige Kinder, bei denen kein Elternteil bei der Daimler-Chrysler AG beschäftigt ist.


Ziele des Betriebübergangs

Die Einrichtung muss wieder verstärkt zur Deckung des örtlichen Bedarf eingesetzt werden. Die max. zulässige Platzzahl bei der Belegung ist auszuschöpfen. Für die Aufnahme von Kindern werden die städtischen Kriterien zugrunde gelegt. Der Daimler-Chrysler AG werden 40 Plätze zur Betriebsbelegung nach den vom Gemeinderat für diese Form beschlossenen Richtlinien eingeräumt, wobei 20 Plätze für Auswärtige und 20 Plätze für Stuttgarter Kinder vorgesehen sind. Der bestehende Verein hat die Möglichkeit, sich in einen Förderverein umzuwandeln und mit der dann städtischen Einrichtung eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen.

Die Eltern, auch auswärtige, haben für ihr Kind einen Bestandsschutz bis zum Ende der Betreuungsform 0 bis 3 Jahre und 3 bis 6 Jahre.

Für die Beschäftigten ergibt sich ein Betriebsübergang nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Die für die städtischen Einrichtungen geltenden Regelungen und Standards bezüglich der Personalausstattung, der Essensversorgung und des pädagogischen Konzepts werden Zug um Zug übernommen. Das Jugendamt wird gemeinsam mit Eltern und der Einrichtungsleitung eine Hauskonzeption erarbeiten, in der diese Punkte fixiert werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die Einrichtung ist in einem guten Zustand und wurde vom Verein, auch mit Ressourcen des DaimlerChrysler-Werkes Untertürkheim, in Stand gehalten. Bauunterhaltungsrückstände sind keine vorhanden. Die Betriebskosten wurden mit 90 % gefördert. Die Gesamtförderung für das Jahr 2003 betrug 728.000 €.

Da der Eigenanteil bei der Trägerschaft durch die Stadt entfällt, entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von max. 10 % bzw. 72.800 €.

Diesen Mehrkosten stehen Einnahmenverbesserungen gegenüber:

· Durch die Verbesserung der Auslastung um 10 Plätze werden 11.500 € jährlich Mehreinnahmen erzielt.

· Für Kinder von Beschäftigten der DaimlerChrysler-AG werden 40 betrieblich zu belegende Plätze eingerichtet. Nach den städtischen Grundsätzen müssen die Betriebe für auswärtige Kinder den vollen, für Stuttgarter Kinder die Hälfte des kostendeckenden Satzes zahlen. Durch diese Vereinbarung erzielt die Stadt jährlich 200.000 € Einnahmen.

Gegenüber dem status quo ergibt sich eine finanzielle Verbesserung von 138.700 € jährlich.

Ausschreibung des Betriebs der Einrichtung an freie Träger


Der Verwaltungsrat der Kindertagesstätte Untertürkheim, Stiftung der DaimlerChrysler AG e.V. hat am 7.12 2004 einstimmig beschlossen, die Stadt Stuttgart zu bitten, die Trägerschaft der Einrichtung zu übernehmen.

Die ausführliche Begründung ist dem Brief des Verwaltungsrats (Anlage 1) zu entnehmen.

Bei der Größe der Einrichtung, der Bedeutung für den Stadtbezirk und wegen der Kooperation mit der DaimlerChrysler AG kommen keine kleinen oder neugegründeten Freien Träger für die Betriebsführung in Betracht. Die großen Freien Träger haben seit Jahren keine neue Einrichtung mehr übernommen.

Auf eine Ausschreibung der Betriebsführung wird deshalb verzichtet.


Weiteres Vorgehen

Auf der Grundlage dieses Beschlusses werden die Einzelheiten des Betriebsträgerübergangs mit dem Verein und den Beschäftigten festgelegt. Danach können die

· arbeitsvertraglichen Bedingungen,
· die Anzahl der Beschäftigten, die zur Stadt wechseln,
· die Eingruppierung,
· die Vereinbarung über die betriebsbelegten Plätze
· und die genauen finanziellen Auswirkungen

übersehen werden.

Angestrebtes Ziel des Übergangs ist der 1. April 2005. Die Aktivitäten der Einrichtung, die langfristige Auswirkungen haben, werden bereits vor dem Betriebsträgerübergang mit dem Jugendamt abgestimmt.

Sollte sich bei den Verhandlungen herausstellen, dass die Integration der Einrichtung mit einem höheren finanziellen Aufwand oder negativen Auswirkungen von wesentlicher Bedeutung für die Stadt verbunden ist, wird eine neue Gemeinderatsentscheidung herbeigeführt.


Beteiligte Stellen

Der Bezirksbeirat Untertürkheim und der Personalrat des Jugendamts haben der Vorlage zugestimmt.
Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Schreiben des Vorstandes der Kindertagesstätte Untertürkheim vom 15.12.2004