Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
59
9b
VerhandlungDrucksache:
-
GZ:
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Sitzungstermin: 27.02.2008
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Misstrauen gegen die Verwaltung - Gutachten einholen bis das Ergebnis stimmt?
- Antrag Nr. 60/2008 vom 20.02.2008 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN -

Der im Betreff genannte Antrag ist diesem Protokoll beigefügt.


EBM Föll trägt vor, vorab müsse er darauf aufmerksam machen, dass nach § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung ausschließlich der Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) für die Entscheidung über die Vergabe von Gutachten im Zusammenhang mit der Bauleitplanung zuständig sei. Insoweit, und dies ergebe sich eindeutig aus der Hauptsatzung, habe der Verwaltungsausschuss keinerlei Zuständigkeit in dieser Fragestellung. Selbstverständlich könnten die Mitglieder des Verwaltungsausschusses entscheiden, dass sie auch über eine Frage, für die keine Zuständigkeit des Ausschusses bestehe, diskutieren wollten. Aufgrund dieses Sachverhaltes müsse er den Ausschuss fragen, ob er dennoch diesen Antrag behandeln wolle.

Für StR Wölfle (90/GRÜNE) stellt sich in der Folge die Frage, ob denn der UTA eine Entscheidung zur Einholung eines Gutachtens treffen kann, ohne zu wissen, welche Kosten dadurch entstehen. Hierzu verweist EBM Föll auf die Zuständigkeitsordnung § 46 Abs. 3. Dort werde geregelt, dass das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung für die Vergabe eines Gutachtens bis zu einer Honorarhöhe von 40.000 € zuständig sei und darüber hinaus der entsprechende Ausschuss. Geübte Verwaltungspraxis sei es - insbesondere dann, wenn ein Gutachten aufgrund eines Beschlusses des UTA in Auftrag gegeben werden solle -, dass die Vergabe mit diesem Ausschuss abgestimmt werde.

Nachdem StR Kanzleiter (SPD) davon ausgeht, dass die Vergabeentscheidung einen unabhängigen Gutachter zum Ergebnis haben wird, betont EBM Föll, die Vergabe erfolge ja weil sich dafür eine Mehrheit im UTA ausgesprochen habe. Zudem teilt er gegenüber StR Wölfle mit, in der Zuständigkeitsordnung gebe es die Generalklausel, dass ein Ausschuss sehr wohl eine Vergabeentscheidung, für welche eigentlich ein Amt zuständig sei, an sich ziehen könne. Es sei also eine Entscheidung des UTA, ob er sich diese zur Diskussion stehende Vergabeentscheidung selbst vorbehalte. Zwar wisse er nicht, wie hier der Ausschuss letztlich vorgehe, aber anzunehmen sei, dass der zuständige Bürgermeister die Umsetzung mit dem Gremium abstimme.

An der kurzen Diskussion nehmen zudem StR Uhl (CDU) und StR Kugler (90/GRÜNE) teil.

Abschließend stellt EBM Föll fest:

Der Antrag Nr. 60/2008 wird, ohne dass sich Einwendungen ergeben, als erledigt angesehen.

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