Neue Einteilung der Kategorien des Kinder- und Jugendanteils und dessen Berücksichtigung bei einzelnen Tatbeständen Die Zuschusshöhe bei verschiedenen Fördertatbeständen ist abhängig von der Höhe des Kinder- und Jugendanteils an der Gesamtmitgliederzahl eines Vereines. Aufgrund der Demographischen Entwicklung kommt es bei der Gesamtbevölkerung in Stuttgart ganz zwangsläufig zu Verschiebungen im Verhältnis der Einwohnerzahlen von Kindern und Jugendlichen sowie der Erwachsenen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Mitgliederstruktur der Vereine. Es ist wohl davon auszugehen, dass sich der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Verhältnis zur Gesamtmitgliederzahl eines Vereines damit in der Tendenz auch verringern wird. Daher sind die Förderkategorien nach denen sich die Zuschusshöhe richtet, neu einzuteilen. Kinder- und Jugendanteil (bis 18 Jahre)
Die Zuschusssätze können bei Maßnahmen mit nachweislich besonderer Aufgabenstellung wie bspw. Sportanlagen für spezielle Zielgruppen oder für spezielle Sportangebote oder Baumaßnahmen in Kooperation zweier Sportvereine erhöht werden.