Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5603-01.09
GRDrs 812/2008
Stuttgart,
12/09/2008



Stuttgarter Sportförderung - Richtlinien



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.12.2008
17.12.2008
18.12.2008



Beschlußantrag:

1. Den Richtlinien zur Stuttgarter Sportförderung (vgl. Anlage) wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Sie gelten mit Wirkung vom 01.01.2009 an.

2. Der Aufwand durch die neuen Richtlinien beträgt ab dem Jahr 2009 jährlich 450.000 EUR. In diesem Betrag sind 80.000 EUR für Baukostenzuschüsse enthalten, die im Rahmen der bisher hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanziert werden können.


Begründung:


Die derzeit gültigen Richtlinien zur Stuttgarter Sportförderung wurden in ihrer Gesamtheit erstmals vom Gemeinderat am 26.07.1995 beschlossen und sind seit 01.01.1996 in Kraft.

Die Richtlinien wurden aufgrund der positiven Erfahrungen substanziell im Laufe der Jahre nicht verändert, es wurden lediglich in einigen wenigen Teilbereichen Modifizierungen und Fortschreibungen vorgenommen.

Die Richtlinien haben in der Vergangenheit wesentlich dazu beigetragen, dass insbesondere die Stuttgarter Sportvereine ihre Aufgaben als Hauptträger des Sports in Stuttgart gut erfüllen konnten.

In den letzten Jahren haben sich die Aufgaben der Kommunen durch die demografische Entwicklung und ein geändertes Sport- und Freizeitverhalten der Bevölkerung sowie durch weitere gesellschaftspolitische Fragen und Zielsetzungen (z. B. Ausbau von Ganztagesschulen, Bewegungsförderung in Kindertageseinrichtungen, Angebote für Ältere, Behindertensport, offene Angebote) auch in den Bereichen Bewegung, Sport, Spiel, Erholung und Freizeit erheblich modifiziert und ausgeweitet.

Diesen Veränderungen galt es Rechnung zu tragen und in den neuen Richtlinien zur Stuttgarter Sportförderung zu berücksichtigen.

Zielsetzung war dabei, die sport- und bewegungsfreundliche Landeshauptstadt Stuttgart unter diesen Prämissen als lebenswerten Ort zu erhalten und weiter zu verbessern, als vernetzter Bewegungsraum, der für die Bürger aller Altersstufen in unterschiedlichen Lebensbereichen Gelegenheiten für körperliche Aktivitäten bietet. Ziel ist es, ein engmaschiges und qualitativ hochwertiges Versorgungsnetz für Spiel- und Bewegungsaktivitäten aller Menschen auf- und auszubauen. Dabei wird von einem weiten und ganzheitlichen Verständnis von Sport und Bewegung ausgegangen, das sowohl das zunehmende informelle Sporttreiben als auch die traditionelle vereinsbezogene Sportkultur umfasst.

Der Sportausschuss des Gemeinderats hat sich in drei Klausurtagungen am 25./26.04, am 01.07. und am 07.10.2008 intensiv mit der Neuausrichtung und Neufassung der Stuttgarter Sportförderung befasst. Am 14.10.2008 wurde darüber hinaus eine Informationsveranstaltung mit den Stuttgarter Sportvereinen durchgeführt. Ergebnis der Beratungen ist der jetzt vorliegende Entwurf der „neuen“ Sportförderrichtlinien (Anlage 1).

Die „neuen“ Sportförderrichtlinien beinhalten eine umfassende Darstellung aller ideellen und materiellen Fördermaßnahmen für den Sport in Stuttgart. Neben der klassischen „Sportförderung von Sportvereinen“ (Ziffer C der Richtlinien) wurde auch ein Teil „Sportförderung Allgemein“ (Ziffer B der Richtlinien) aufgenommen, der insbesondere die Möglichkeit zur Förderung von Maßnahmen des vereinsunabhängigen, offenen Sporttreibens enthält. Die Sportförderrichtlinien sollen mit Wirkung ab 01.01.2009 gelten.

Die wesentlichsten Veränderungen der Sportförderrichtlinien und deren finanzielle Auswirkungen werden nachfolgend dargestellt und erläutert.


Änderungen bzw. Ergänzungen in einzelnen Tatbeständen, insbesondere:

1. B.2.3.2 Öffnung von Sportvereinsanlagen/Schaffung neuer Bewegungsflächen (s. auch C.2.3.2.1)

Es liegt im Interesse der Stadt, dass die Sportvereinsanlagen - soweit freie Kapazitäten vorhanden sind - auch der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden.

Bei einer zwischen Sportvereinen und der Landeshauptstadt Stuttgart vereinbarten Öffnung der Sportvereinsanlagen für „Alle“ werden die Mehrkosten (z. B. Verkehrs­sicherungspflicht, Pflege und Reinigung) von der Landeshauptstadt Stuttgart bezuschusst.

Für die anfallenden Mehrkosten wird den Sportvereinen eine Pauschale gewährt:

bei Kleinspielfeldern: 900 EUR je Jahr.
bei Sportplätzen: 2.000 EUR je Jahr

Finanzielle Auswirkungen:
Mehrbedarf ca. 40.000 EUR/Jahr


2. B.2.3.3 Betreuung von freien/öffentlichen Bewegungsflächen

Die Betreuung von freien Bewegungsflächen, wie z. B. Bolzplätze, Waldsportpfade, vereinsungebundenen Kletteranlagen oder auch Bereichen für die Ausübung von Trendsportarten sollte soweit als möglich von Sportübungsleitern, Jugend- und Sozialarbeitern etc. mitgeleistet werden. Oftmals besteht hier eine wichtige Möglichkeit, Zugang zu Jugendlichen oder bestimmten sportinteressierten Zielgruppen zu bekommen. Dieses personelle Engagement möchte die Landeshauptstadt Stuttgart durch einen anteiligen Personalkostenzuschuss unterstützen.

Bedarf und Möglichkeiten von zu betreuenden Bewegungsflächen werden vom Sportamt festgelegt. Die Betreuung einer Bewegungsfläche koordiniert das Sportamt. Entsprechende abgestimmte Angebote sollen von Stuttgarter Sportvereinen durchgeführt werden.

Für die Durchführung der Angebote wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der tatsächlich direkt für das Angebot angefallenen Personalkosten (nur Lehrkraft) bis maximal 500 EUR pro Jahr gewährt.

Finanzielle Auswirkungen:
Mehrbedarf ca. 10.000 EUR/Jahr


3. B.2.3.4 Projektmittelfonds „Sport – fit für die Zukunft“ Damit den Akteuren im Sport ermöglicht wird, auf die sich verändernden Motive für das Sporttreiben und die damit verbundene wachsende Nachfrage im Breiten-, Freizeit-, Gesundheits- und Leistungssportbereich einzugehen, können mit den neu geschaffenen Richtlinien des Projektmittelfonds „Sport – fit für die Zukunft“ (Anlage 2) besonders innovative Sportangebote im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unterstützt werden sowie Sportangebote mit nachweislich besonderer Aufgabenstellung (z. B. in den Bereichen Kinder- und Jugendsport, Sport für Ältere, Gesundheits- und Behindertensport, Integration) auf Antrag eine zeitlich begrenzte (i. d. R. auf drei Jahre) Anschubfinanzierung erhalten.

Finanzielle Auswirkungen:
Keine (40.000 EUR/Jahr, bereits im Haushalt 2008/2009 enthalten)


4. C.2.1 Allgemeine Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen

Zielsetzung der Stadt ist es, die Leistungsfähigkeit der Sportvereine durch erhöhte städtische Zuschüsse zu stärken. Im Gegenzug erwartet die Stadt jedoch, dass die Vereine von ihren Mitgliedern auch angemessene Mitgliedsbeiträge erheben. Um städtische Zuschüsse zu erhalten, muss der Sportverein künftig einen Jahresbeitrag von mindestens 96 EUR je aktives erwachsenes Vollmitglied erheben (bisher 49,08 EUR). Von dieser Bestimmung können Vereine, deren Mitglieder üblicherweise den Vereinsbeitrag ganz oder teilweise durch andere Leistungen erbringen, ausgenommen werden.

Übergangsregelung: Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinien verbindlich (somit zum 01.01.2012).


Neue Einteilung der Kategorien des Kinder- und Jugendanteils und dessen Berücksichtigung bei einzelnen Tatbeständen

Die Zuschusshöhe bei verschiedenen Fördertatbeständen ist abhängig von der Höhe des Kinder- und Jugendanteils an der Gesamtmitgliederzahl eines Vereines.

Aufgrund der Demographischen Entwicklung kommt es bei der Gesamtbevölkerung in Stuttgart ganz zwangsläufig zu Verschiebungen im Verhältnis der Einwohnerzahlen von Kindern und Jugendlichen sowie der Erwachsenen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Mitgliederstruktur der Vereine. Es ist wohl davon auszugehen, dass sich der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Verhältnis zur Gesamtmitgliederzahl eines Vereines damit in der Tendenz auch verringern wird. Daher sind die Förderkategorien nach denen sich die Zuschusshöhe richtet, neu einzuteilen.

Kinder- und Jugendanteil (bis 18 Jahre)
bisherzukünftig
0,0 – 9,9 %0,0 – unter 10 %
10,0 – 22,49 %10 – unter 20 %
22,5 – 37,49 %20 – unter 30 %
37,5 und mehr %30 % und mehr

Finanzielle Auswirkungen:
Mehrbedarf ca. 15.000 EUR/Jahr


5. C.2.3.1 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben

Wegfall höchstzuschussfähige Kosten und Erhöhung der Fördersätze

Für die Sportvereine wurde es in jüngster Vergangenheit zunehmend schwerer, Vereinsbauvorhaben zu realisieren und zur Gesamtfinanzierung notwendige Kredite von den Banken zu erhalten. Beantragte Bürgschaften durch die Stadt können grundsätzlich aus kommunalrechtlichen Gründen nicht gewährt werden. Durch eine entsprechende deutliche Erhöhung der Zuschüsse für Sportbauvorhaben soll den Sportvereinen eine verbesserte Basis zur Sicherstellung der Finanzierung von Bauvorhaben gegeben werden.

Für Sportbauvorhaben, an deren Realisierung die Landeshauptstadt Stuttgart ein Interesse hat und in Abstimmung mit der Bedarfsanalyse und Zielverträglichkeit mit der Sportentwicklung Stuttgart, werden Baukostenzuschüsse gewährt.

Bei Investitionen hat der Sportverein nachzuweisen, dass das Vorhaben für ihn finanziell tragbar ist.

Die Mitgliederzahl muss bei Neubauvorhaben in der Regel mindestens 100 Mitglieder betragen. Zur Sicherstellung einer angemessenen Eigenbeteiligung kann die Landeshauptstadt Stuttgart vom Sportverein verlangen, dass er einen Jahresbeitrag von mindestens 120 EUR je aktives erwachsenes Vollmitglied erhebt (Übergangsregelung: Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinien verbindlich.)

Für Neubauvorhaben der Fördergruppe A werden Baukostenzuschüsse in Höhe von 25 % bis 40 % (abhängig vom Kinder- und Jugendanteil an der Gesamtmitgliederzahl des Sportvereins), für Neubauvorhaben der Fördergruppe B sowie für die Sanierung von Anlagen der Fördergruppe B werden Baukostenzuschüsse in Höhe von 15 % bis 30 % (abhängig vom Kinder- und Jugendanteil an der Gesamtmitgliederzahl des Sportvereins) der, nach Prüfung durch die Landeshauptstadt Stuttgart (Sportamt, Hochbauamt), anerkannten Baukosten gewährt. Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern können auf Nachweis in angemessenem Rahmen als zuschussfähig angerechnet werden.

Für Maßnahmen zur Sanierung, Modernisierung, Bestandserhaltung und Energieeinsparung für Anlagen der Fördergruppe A beträgt der Baukostenzuschuss unabhängig vom Kinder- und Jugendanteil 40 %.

Die Einteilung erfolgt in 4 Förderkategorien:

Kategorie
Kinder- und Jugendanteil im Verhältnis zur Gesamtmitgliederzahl in %
Fördergruppe
A
B
Zuschuss in %
Zuschuss in %
10,0 – unter 10
25
15
210 – unter 20
30
20
320 – unter 30
35
25
430 und mehr
40
30

Die Zuschusssätze können bei Maßnahmen mit nachweislich besonderer Aufgabenstellung wie bspw. Sportanlagen für spezielle Zielgruppen oder für spezielle Sportangebote oder Baumaßnahmen in Kooperation zweier Sportvereine erhöht werden.

Fördergruppe AFördergruppe B
Gymnastikräume, Turn- bzw. SporthallenSonstige Sportanlagen
Kinderspielplätze in Verbindung mit SportanlagenVereinsheime (einschließlich Gaststätten, Platzwart- und Pächterwohnungen)
Beleuchtungsanlagen an und für Sportplätze (Sonderregelung bei Neubau- und Umbaumaß­nahmen unter Berücksichtigung sonstiger Zuschüsse)
Funktionsräume
Umkleideräume
Finanzielle Auswirkungen:
Mehrbedarf ca. 80.000 EUR/Jahr


6. C.2.3.1.2 Sportbauvorhaben außerhalb der Landeshauptstadt Stuttgart

Sportbauvorhaben, die aus besonderen Gründen (z. B. wegen fehlendem Gelände) in der Landeshauptstadt Stuttgart nicht durchführbar sind, jedoch im Einzugsgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart liegen, können analog den Vorhaben innerhalb der Landeshauptstadt Stuttgart gefördert werden.

Für Sportbauvorhaben die nicht im Einzugsgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart liegen ist im Regelfall keine Förderung möglich. Ausgenommen hiervon können unmittelbar sportlich nutzbare Einrichtungen, die insbesondere von der Stuttgarter Bevölkerung genutzt werden können, sein.

Finanzielle Auswirkungen:
Insgesamt kein Mehrbedarf


7. C.2.3.2 Zuschüsse zur Unterhaltung von Sportplatzanlagen

Erhöhung der Bezuschussung aufgrund gestiegener Kosten (Zuschüsse seit 1989 unverändert) und in Anlehnung an die Erhöhung der Baukostenzuschüsse.

bisher
(EUR pro Jahr)
neu
(EUR pro Jahr)
Sportplätze
Naturrasen
3.579,04
5.500
Tennenbelag
3.579,04
3.600
Kunstrasen Sand
1.533,88
2.000
Kunstrasen Granulat
1.533,88
2.000
Vollkunstrasen
511,29
2.000


Kleinspielfelder

Naturrasen
511,29
1.000
Tennenbelag und vergleichbare
511,29
700
Kunstrasen Sand
255,65
400
Kunstrasen Granulat
255,65
400
Vollkunstrasen
102,26
400
Kunststoff
150
Sonstige
100m-Laufbahn (Tenne)
511,29
600
100m-Laufbahn (Kunststoff)
---
150
400m-Laufbahn (Tenne)
2.556,46
2.500
400m-Laufbahn (Kunststoff)
511,29
600
Druckerhöhung
102,26
110
Tennisplatz (Naturrasen, Tenne)
150,00
250
Tennisplatz (Kunstrasen Sand, Granulat)
100,00
150
Baseball
5.000,00
7.500
Beachvolleyball
511,29
500

Finanzielle Auswirkungen:
Mehrbedarf ca. 200.000 EUR/Jahr

8. C.2.3.5 Zuschüsse zur Anschaffung von Sport- und Platzpflegegeräten Wegfall der Begrenzung auf höchstzuschussfähige Kosten und höchstmöglicher Zuschuss bei Platzpfelegegeräten.

Zuschuss
Wenn zwei oder mehrere Vereine gemeinsam Pflegegeräte (bei Kooperationen) anschaffen kann sich der Fördersatz künftig bis auf 70 % erhöhen.



Höchstzu-
schussfähige Kosten
EUR
Förderung
v. H.
höchstmöglicher
Zuschuss
EUR
C.2.3.5.1Höhe der Zuschüsse
· Sportgeräte
30.000 EUR
30 %
9.000 EUR
· Geräte zur Pflege von
- Sportstätten (allgemein)
(Sonderregelung bei Neubau- und Umbaumaßnahmen unter Berücksichtigung sonstiger Zuschüsse)
50 %
- Sondersportanlagen
25 %
· Sonstige für den Sportbetrieb notwendigen Geräte
(z. B. Video- und Musikanlagen)
20.500 EUR
25 %
5.125 EUR

Finanzielle Auswirkungen:
Mehrbedarf ca. 30.000 EUR/Jahr


9. C.2.3.7 Kooperationen und Fusionen von Sportvereinen

Wie bereits oben dargestellt, möchte die Landeshauptstadt Stuttgart die Sportvereine dabei unterstützen, zukunfts- und leistungsfähige Strukturen zu erhalten. „Freiwillige“ verbindliche Kooperationen und Fusionen sollen daher besonders gefördert werden.

C.2.3.7.1 Kooperationen von Sportvereinen
Um bei Kooperationen von Sportvereinen mit einem verbindlichen Kooperationsvertrag und verbindlichen Absprachen die personellen und organisatorischen Aufgaben bewältigen zu können, kann ein Personalkostenzuschuss für eine hauptamtliche Kraft in Höhe von 25 % für die Dauer von 3 Jahren und von bis zu maximal 10.000 EUR im Jahr durch die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt werden.

Unter verbindlichen Kooperationen wird hier verstanden:
Kooperationen zum Zwecke gemeinsamer Nutzung von Ressourcen und effektivem Mitteleinsatz (bspw. gemeinsame Vereinsverwaltung, Sportkoordinator).

Nicht darunter fallen:

· Nicht formelle Absprachen / Zusammenarbeit
· Spiel-, Wettkampf-, Start- und Trainingsgemeinschaften
· Regionale Zusammenschlüsse von Sparten (Weiterführung von Start-/ Spielgemeinschaften
· Gründung eines Leistungssportvereins

Finanzielle Auswirkungen:
Mehrbedarf ca. 30.000 EUR/Jahr


C.2.3.7.2 Fusionen von Sportvereinen
Für eine Sportvereinsfusion, die nicht aus der Abspaltung von anderen Sportvereinen hervorgeht, können die im Folgenden aufgeführten Zuschüsse gewährt werden. Bedingung ist, dass der neu entstehende Sportverein mindestens 250 Mitglieder hat.

1. Vorbereitung der Fusion
Der Zuschuss wird für die unmittelbar mit der Sportvereinsfusion zusammenhängenden Aufwendungen gewährt. Dies können z.B. sein: Fachberatung, Notargebühren, Registereintragungsgebühren. Der Zuschuss beträgt 75% der dafür anfallenden tatsächlichen Kosten.

2. Abschluss der Fusion
Der aufnehmende Sportverein erhält einen einmaligen Sonderzuschuss in Höhe von 10 EUR pro aufzunehmendes Mitglied.

3. Personalkostenzuschuss
Um bei gewünschten Zusammenschlüssen von Sportvereinen die personellen und organisatorischen Aufgaben bewältigen zu können, kann ein Personalkostenzuschuss für eine hauptamtliche Kraft in Höhe von 50 % für die Dauer von 3 Jahren und von bis zu maximal 20.000 EUR im Jahr durch die Stadt gewährt werden.

Finanzielle Auswirkungen:
Mehrbedarf ca. 30.000 EUR/Jahr

Grunderwerbssteuer
Ob und in welchem Umfang eine Förderung der bei einer Fusion vom aufnehmenden Verein zu tragenden Grunderwerbssteuer erfolgen kann, wird davon abhängig sein, ob die erforderlichen Mittel dafür im Rahmen der zukünftig für die finanzielle Sportförderung zur Verfügung stehenden Budgetmittel finanziert werden können.


10. E.1. Verwaltungskostenzuschuss an den Sportkreis Stuttgart e.V. sowie die Arbeitsgemeinschaft der Stuttgarter Kreisorganisationen der Sportfachverbände (AGF)

Der von der Landeshauptstadt Stuttgart geleistete Verwaltungskostenzuschuss in Höhe von 0,33 EUR pro Mitglied bei den Stuttgarter Sportvereinen an den Sportkreis Stuttgart, ist seit 1988 unverändert.

Aufgrund der seit dieser Zeit gestiegenen Kosten (u. a. Personal) wird der Zuschuss auf 0,45 EUR pro Mitglied erhöht.

Finanzielle Auswirkungen:
Mehrbedarf ca. 15.000 EUR/Jahr 11. Weitere Punkte der Klausurtagung

Im Rahmen der Klausurtagungen wurde auch über nachfolgende Punkte diskutiert:

C.2.3.1 Zuschüsse für Sportbauvorhaben
· Erhöhung der Zuschusssätze um 10 % statt um 5 %.
· 50%-Zuschuss bei Bestandserhalt statt 40 %. C.2.3.2 Zuschüsse zur Unterhaltung von Sportplatzanlagen
· Eine Erhöhung der Platzpflegezuschüsse bei Sportplätzen (Naturrasen) auf 6.000 EUR statt auf 5.500 EUR und bei Sportplätzen (Kunstrasen - Sand, Granulat, Vollkunstrasen) auf 2.500 EUR statt auf 2.000 EUR.
· Eine Erhöhung der Platzpflegezuschüsse bei Kleinspielfeldern (Naturrasen) auf 1.200 EUR statt auf 1.000 EUR und bei Kleinspielfeldern (Kunstrasen - Sand, Granulat, Vollkunstrasen) auf 500 EUR statt auf 400 EUR.

Der weitere finanzielle Mehrbedarf würde für die vorgenannten Ziffern insgesamt ca. 200.000 EUR/Jahr betragen.

C.2.3.8 Förderung des Übungsbetriebs der Sportvereine für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Der Pro-Kopf-Zuschuss von 19 EUR/pro Jahr für Jugendliche bis 18 Jahre soll auf junge Menschen bis 26 Jahre erweitert werden, um die Vereine so zu motivieren, durch altersspezifische und flexible Sportangebote junge Menschen länger an den Verein zu binden und damit zu verdeutlichen, dass nicht zwingend eine Alternative im ungebundenen Sportbereich gesucht werden muss. Der finanzielle Mehrbedarf würde hierfür ca. 230.000 EUR/Jahr betragen.
Finanzielle Auswirkungen

Im Sporthaushalt 2008/2009 steht derzeit jeweils jährlich zur finanziellen Förderung der Sportvereine ein Betrag von ca. 12,5 Mio. EUR zur Verfügung. Dieser Betrag basiert auf verschiedenen, vom Gemeinderat beschlossenen, Fördertatbeständen und wird im Grundsatz in dieser Höhe in vollem Umfang benötigt.

Die finanziellen Auswirkungen der Änderung der Richtlinien sind in Anlage 3 zusammengefasst. Sie betragen 450.000 EUR/Jahr. Dieser Betrag kann innerhalb des Budgets des Sportamts durch Umschichtungen finanziert werden.

Die Finanzierung für die neuen Regelungen in den Sportförderrichtlinien kann durch eine Reduzierung des jährlichen Ansatzes für die Baukostenzuschüsse an die Sportvereine erreicht werden. Es hat sich in den letzten Jahren herausgestellt, dass die Bauaktivitäten der Vereine, insbesondere im Neubaubereich, zurückgegangen sind. Dies hat dazu geführt, dass der bisherige jährliche Ansatz in Höhe von 1.385.000 EUR in diesem Umfang nicht mehr benötigt wurde bzw. wird. Es zeichnet sich ab, dass von dem Betrag von 1.385.000 EUR zumindest mittelfristig auf der Basis der bisherigen Richtlinien ab dem Jahr 2009 ein Betrag von jährlich 450.000 EUR nicht mehr benötigt wird und insoweit für die Finanzierung eingesetzt werden kann.

Im Rahmen der Neuregelung der Sportförderrichtlinien mit dem genannten Aufwand von 450.000 EUR wird für die Baukostenzuschüsse allerdings wieder ein erhöhter Bedarf von 80.000 EUR entstehen, sodass der Ansatz für die Baukostenzuschüsse von bisher 1.385.000 EUR lediglich um 370.000 EUR auf 1.015.000 EUR reduziert werden kann. Die freiwerdenden 370.000 EUR können dann für die Finanzierung der sonstigen, noch verbleibenden Neuregelungen verwendet werden.



Beteiligte Stellen

Die Vorlage wurde von Referat WFB mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Anfrage Nummer 193/2008 von der SPD Gemeinderatsfraktion
Anfrage Nummer 245/2008 von Mitgliedern der CDU Gemeinderatsfraktion
Anfrage Nummer 454/2008 von der Gemeinderatsfraktion Freie Wähler


Erledigte Anträge/Anfragen

Anfrage Nummer 244/2008 von Mitgliedern der CDU Gemeinderatsfraktion



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

1 - 3




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