Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO
GRDrs 223/2008
Stuttgart,
06/23/2008


Bürgerservice Veranstaltungen



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich16.07.2008

Bericht:


Bei der Behandlung des FDP-Antrags 664/2007 während der Beratungen des Doppelhaushalts 2008/2009 wurde die Verwaltung beauftragt, im Verwaltungsausschuss über das Thema der Vereinsförderung und im Speziellen über die Stellen für Veranstaltungsgenehmigungen beim Amt für öffentliche Ordnung zu berichten.


Ausgangslage

Grundlage für den zunächst als Pilotprojekt eingerichteten Bürgerservice Veranstaltungen war die GRDrs. 329/2002 mit dem Titel „Neues Management für Veranstaltungsgenehmigungen“. Die Einrichtung des Bürgerservices Veranstaltungen erfolgte zunächst mit dem Ziel der Vereinfachung des Antragsverfahrens für die Genehmigung von ehrenamtlichen Veranstaltungen auf öffentlichem Straßengrund und konnte schließlich auch auf gewerbliche Veranstaltungen ausgeweitet werden.

Die Durchführung des Projekts umfasste folgende Entwicklungsstufen:

1. Stufe: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für ehrenamtlich tätige Antragsteller.

2. Stufe: Zentrale Antragsbearbeitung für Ehrenamtliche innerhalb des Amts für öffentliche Ordnung, so genanntes „standardisiertes Erlaubnisverfahren“.

Das Verfahren umfasst straßenrechtliche, straßenverkehrsrechtliche, polizeirechtliche, gaststättenrechtliche und lebensmittelrechtliche Einzelerlaubnisse in einer Genehmigung.

3. Stufe: Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung zum Datentransfer zwischen den Fachämtern und den Beteiligten auf Veranstalterseite.

Durch das neue Verfahren konnten benötigte Genehmigungen und Erlaubnisse zusammengefasst und der Umgang zwischen Bürgern und Behörde verbessert werden. Da der Bürgerservice Veranstaltungen von Bürgern und Vereinen außerordentlich positiv aufgenommen worden war, wurde er mit der GRDrs. 1081/2004 als Daueraufgabe eingerichtet. Die bisher vorhandenen 3 Stellen wurden im Stellenplan 2006/2007 um eine weitere Stelle auf insgesamt 4 Stellen aufgestockt.

Zusammen mit einem bereits vorhandenen Dienstposten, der mit der verkehrlichen Koordination und Bearbeitung von sportlichen Großveranstaltungen wie z. B. der Fußball- oder der Rad-WM betraut ist, entstand daraus das Team Veranstaltungen. Dank dieser dienststelleninternen Umstrukturierung zum 01.01.2006 gelang es bisher, die ständig gestiegenen Arbeitsanforderungen (s. u.) im Bürgerservice Veranstaltungen auszugleichen.

Aktuelle Erfahrungen

Folgende Faktoren führten zu einem erhöhten Bearbeitungsaufwand:

Die ausführliche Beratung der Antragsteller auch zu Gebührenfragen,

die in den letzten Jahren stark angestiegenen Fallzahlen (s. Anlage),

die gestiegene Zahl an Großveranstaltungen, die entsprechende verkehrliche Anordnungen erfordern,

Anträge gewerblicher Antragsteller, bei denen es sich insbesondere um Film- und Drehgenehmigungen handelt,

erforderliche Nachbetrachtungen nach der Durchführung der Veranstaltung für künftige Verbesserungen,

in Fällen von festgesetzten Gebührenbescheiden sind teilweise Nachberechnungen zur nachträglichen Prüfung der Förderfähigkeit erforderlich.

Zu einem weiteren sehr arbeitsaufwändigen und zeitintensiven Punkt hat sich immer mehr der Schlossplatz entwickelt. Aufgrund seiner besonderen Attraktivität für Veranstaltungen sind die Wünsche und Vorstellungen der Veranstalter besonders vielfältig und damit auch zeitaufwändig in der Beurteilung und der Bearbeitung.

Die Festsetzung von Gebühren und Forderungen nach Kostenersatz seitens der Stadt sind immer wieder Gegenstand von Nachfragen der Veranstalter. Wie in der Beschlussvorlage 1081/2004 bereits ausgeführt, werden Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren festgesetzt. Die Sondernutzungsgebühren sind Gebühren, die auf der Grundlage einer städtischen Satzung erhoben werden. Bei den Verwaltungsgebühren handelt es sich um Bundesrecht. Diese Gebühren sind als Rahmengebühr festgelegt. Allerdings gibt es insbesondere für Stadt, Kommunen, Land und Bund eine gesetzliche Gebührenbefreiungsregelung.

Gemäß der Satzung zur Förderung von Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine entfallen beide Gebühren für ehrenamtliche Veranstalter und für gewerbliche Veranstalter, sofern die Veranstaltung einen gemeinnützigen Zweck hat. Ohne gemeinnützigen Zweck liegt eine gewerbliche Veranstaltung vor und es fallen Gebühren an. Zu dem gemeinnützigen Zweck einer Veranstaltung gibt das jeweilige Fach- bzw. Bezirksamt eine schriftliche Bestätigung ab.

Kosten (z. B. für notwendige Absperrungs- und Umleitungsbeschilderungen, Ordnereinsatz u. ä.) sind in diesem Zusammenhang nicht mit Gebühren gleichzusetzen. Auf die Handhabung der Gebührenregelungen zur Unterstützung der örtlichen Vereine im Detail wurde bereits in der Haushaltsvorlage (GRDrs. 975/2007) zur Beantwortung des Antrags der FDP-Gemeinderatsfraktion sehr ausführlich eingegangen.

Die Erfahrungen zeigen außerdem, dass die Antragsteller die Anforderungen teilweise immer noch als zu hohen Bürokratieaufwand empfinden. So ist für die Antragsteller z. B. bei ehrenamtlichen Veranstaltungen oft nicht nachvollziehbar, dass detaillierte Pläne und Unterlagen über Art und Umfang der Veranstaltung vorliegen müssen.

Diese Unterlagen bilden jedoch die Grundlage

für die Beurteilung verkehrssicherheitsrelevanter Aspekte,

für die Festlegung der Genehmigungs- und Sondernutzungsgebühren und

für die Stellen, die bezüglich Auflagen oder Nebenbestimmungen einschließlich sicherheitsrelevanter Aspekte zu beteiligen sind (z. B. Baurechtsamt, Branddirektion, Polizei)

und sind daher nicht entbehrlich.

Zu einem Bürgerservice Veranstaltungen gehört nach unserem Verständnis auch, bei sich wiederholenden Veranstaltungen mit den Veranstaltern längerfristige Absprachen zu treffen. Dadurch wird klar, wie sich Veränderungen auswirken oder wann sogar komplette Neuanträge notwendig sind. Außerdem sollen so kurzfristige Antragstellungen (2 - 3 Wochen vor Durchführung) vermieden werden, da sonst trotz erfolgender Beratung eine rechtzeitige Genehmigung nicht mehr garantiert werden kann.

Die Erfahrungen zeigen, dass auch gewerbliche Veranstaltungen längere Beratungszeiten erfordern, da die Anträge mitunter sehr unkonkret gestellt werden. Dabei führen gerade diese gewerblichen Anträge teilweise zu erheblichen Eingriffen in den Straßenraum und zu Straßensperrungen.

Betont werden muss, dass sich die Vereinfachung des Verfahrens nur auf die zentrale Bearbeitung der Anträge erstrecken kann. Gesetzliche Bestimmungen, z. B. auch gaststättenrechtlicher oder lebensmittelrechtlicher Art, müssen nach wie vor beachtet und koordiniert und die dafür erforderlichen Stellungnahmen bei den beteiligten Stellen eingeholt werden.


Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die weit überwiegende Mehrheit der Bürger und Veranstalter mit dem Verfahren zufrieden ist, da der Bürgerservice Veranstaltungen sie von Koordinierungsaufgaben entlastet und die Vorgänge - für den Bürger unsichtbar - innerhalb der Verwaltung ablaufen. Selbstverständlich werden gesetzliche Vorgaben weiterhin beachtet.

Die Verwaltung erwartet in diesem Arbeitsbereich weiter steigende Fallzahlen. Trotz teilweise sehr kurzfristiger Anträge wird in jedem Fall versucht, die Veranstaltung doch zu ermöglichen.

Nicht zuletzt durch die intensive Beratung sind die Zusammenarbeit zwischen Veranstaltern und Verwaltung und das gegenseitige Verständnis füreinander gewachsen und ein Großteil der Vorgänge verläuft bei rechtzeitiger Antragstellung kooperativer.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Dr. Martin Schairer
Bürgermeister





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