Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 6235
GRDrs 162/2007
Stuttgart,
04/02/2007


Bericht über den Stand der Vormerkliste für Straßenbenennungen



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich18.04.2007

Bericht:


Am 20. Dezember 2006 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung einen Bericht darüber angefordert, welche Straßenbezeichnungen der Stadtverwaltung vorgeschlagen, aber noch nicht umgesetzt werden konnten. Neben dem Stand dieser Warteliste wurden Informationen darüber gewünscht, nach welchen Kriterien die Verwaltung die vorliegenden Anregungen abarbeitet.


Beteiligte Stellen








Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister





Allgemeines

In jedem Jahr gehen bei der Landeshauptstadt Stuttgart Vorschläge für Straßennamen ein. Diese Zahl übersteigt jene der tatsächlich benötigten Bezeichnungen meist bei weitem. Die Anregungen kommen sowohl aus den Reihen des Gemeindrates als auch von Privatpersonen, Organisationen oder Vereinen. Sie werden häufig an den Oberbürgermeister oder Beigeordnete gerichtet, gehen manchmal aber auch direkt beim zuständigen Haupt- und Personalamt ein. Die weitaus meisten von ihnen haben das Ziel, verdiente Persönlichkeiten mit einer Straßenbenennung zu ehren.

Die Richtlinien für Straßenbenennungen vom 22. April 1986 - GDrs 295/1986 – (siehe Anlage 2) gelten nach wie vor und werden bei der Prüfung eingehender Benennungsvorschläge angewandt. In der Praxis sind dabei vor allem die Bestimmung, dass Namensgeber nur bereits verstorbene Personen sein können, von Bedeutung sowie die Regelung, dass im Interesse der Anwohner nur in besonderen Ausnahmefällen aus Gründen eines überwiegenden öffentlichen Interesses Umbenennungen durchgeführt werden, was auch die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg verlangt.


Prüfung eingehender Anregungen

Sofern der Vorschlag für eine Namensgebung mit einer konkreten Örtlichkeit verbunden ist, prüft das Haupt- und Personalamt die Realisierbarkeit. Angesichts der Tatsache, dass in Stuttgart bereits fast alle Verkehrsflächen mit Namen versehen sind, spielt bei der Überprüfung die Frage, ob Adressenänderungen mit der Neubenennung verbunden sein werden, eine wichtige Rolle. Daneben ist zu berücksichtigen, ob die vorgeschlagene Bezeichnung in die Umgebung passt. So wird eine Benennung nach einem Komponisten zwar in Botnang, wo es bereits andere Musikerstraßen gibt, gut passen, in Mönchfeld, wo Bezeichnungen nach Fischen zu finden sind, jedoch sicher nicht. Wenn sich der Vorschlag auf eine Person bezieht, die während des Dritten Reiches im Erwachsenenalter war, wird grundsätzlich deren NS-Vergangenheit überprüft. Daneben wird festgestellt, ob sich die zur Benennung vorgesehenen Flächen im Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart befinden. Wenn dies nicht der Fall ist, erhalten die Grundstückseigentümer die Gelegenheit, sich zum Benennungsvorschlag zu äußern. Sprechen die obigen Kriterien nicht gegen eine Namensgebung, wird sodann der Bezirksbeirat beteiligt. Sofern er keine Einwände hat, wird die Benennung dem Verwaltungsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

Wenn Anregungen für Straßennamen eingehen, ohne dass konkrete Örtlichkeiten genannt werden, stellt das Haupt- und Personalamt fest, ob dieser Vorschlag zu einer Umgebung in Stuttgart passt, in der bereits Bezeichnungen mit ähnlichem Thema vergeben sind. Anhand der Stadtkarte wird überprüft, ob die örtlichen Gegebenheiten dort eine Benennung zulassen.


Vormerkliste

Falls sich die Anregung nicht oder nicht sofort umsetzen lässt, wird der Namensvorschlag auf die Vormerkliste gesetzt (siehe Anlage 3). Diese wird herangezogen, wenn neue Bezeichnungen erforderlich werden. Nach und nach lassen sich dann einzelne Ideen realisieren, jedoch in den meisten Jahren deutlich weniger als neue Anregungen hinzukommen. So ist die Zahl der vorgemerkten Namensvorschläge inzwischen auf 70 angewachsen. Neue Bezeichnungen in größerem Umfang werden gelegentlich in Neubaugebieten erforderlich. Auch hier sollen die Straßennamen jeweils einen thematischen Zusammenhang aufweisen (z.B. Vogelnamen, sozial engagierte Menschen). Die Vormerkliste ist dafür meist nur eingeschränkt verwendbar, da sich die Anregungen häufig nicht auf ein einheitliches Thema beziehen oder die Namensgeber nur regionale Bedeutung in einzelnen Stadtbezirken haben.

Neben der Vormerkliste, die bisher erwähnt wurde, gibt es noch eine Liste mit Frauen, die aufgrund ihrer Verdienste für eine Ehrung durch eine Straßenbenennung in Frage kommen können (siehe Anlage 4). Sie wurde von der Verwaltung einmal zusammengestellt, um in Stuttgart künftig Bezeichnungen nach Frauen vermehrt zu berücksichtigen. Ob einzelne der Namen auch von anderer Seite vorgeschlagen wurden, lässt sich anhand der Unterlagen nicht mehr feststellen. In den letzten Jahren ließen sich auch aus dieser Sammlung Anregungen realisieren (z.B. Charlotte Armbruster). Neu eingegangene Vorschläge für Benennungen nach Frauen wurden jedoch wegen der besseren Übersichtlichkeit in die zuerst genannte Vormerkliste integriert.


Übersicht über namenlose Flächen

Alle Verkehrsflächen in Stuttgart, die zur Orientierung im Straßenverkehr und aus Gründen der Zuordnung von Gebäuden Namen benötigen, sind bereits benannt. Wege, Plätze und Straßen, die innerhalb des bebauten Gebietes zusätzlich für eine Benennung in Frage kommen könnten, werden von der Verwaltung oder von Bürgerinnen und Bürgern meist nur zufällig entdeckt. Aus diesem Grund existiert beim Haupt- und Personalamt keine Liste mit Örtlichkeiten, die noch mit einem Namen versehen werden können. Hier ist die Verwaltung im Wesentlichen auf Anregungen aus den Stadtbezirken angewiesen.

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Vorlage1622007.pdf