Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB-ICG
GRDrs 735/2003
Stuttgart,
09/29/2003


Gewährleistung von STOP im Regelbetrieb



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Beirat für Gleichstellungsfragen
Sozialausschuß
Jugendhilfeausschuß
Verwaltungsausschuß
Beratung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.09.2003
06.10.2003
13.10.2003
22.10.2003

Bericht:



1. Von der Absicht der Verwaltung, häusliche Gewalt durch die koordinierte “Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt – STOP” langfristig erfolgreich abzubauen, wird zustimmend Kenntnis genommen. (Anlage 2)

2. Um das Ziel eines Abbaus häuslicher Gewalt im Rahmen einer koordinierten Interventionsstruktur zu erreichen, hat die Stabsstelle des Oberbürgermeisters für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern nachfolgende Überlegungen angestellt. Von den vorgeschlagenen Stellenplanmaßnahmen und der vorgeschlagenen finanziellen Förderung der am Interventionsverfahren beteiligten Institutionen wird Kenntnis genommen. Es ist darüber abschließend in den Haushaltsplanberatungen 2004/2005 zu entscheiden.

2.1 Gesamtkoordination:
2.2. Interventionsbereiche:

2.2.1 Amt für öffentliche Ordnung: 2.2.2 ASD/ Jugendamt:
2.2.3 Städtisches Frauenhaus/ Sozialamt: 2.2.4 Autonomes Frauenhaus: 2.2.5 Sozialberatung Stuttgart e.V.: 3. Zur Vorstellung und Verbreitung der weiteren Ergebnisse von STOP
Das differenzierte Interventionsverfahren "STOP - Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt" wird im bundesweiten Vergleich als "in mehrerer Hinsicht innovativ und daher auch bundesweit wegweisend" eingestuft (Evaluation des Projektes STOP, Bericht der wissenschaftlichen Begleitung, August 2003).

Der bisherige Erfolg beruht auf der koordinierten Kooperation aller beteiligten Interventionsbereiche (Landespolizeidirektion II, Amt für öffentliche Ordnung, Gericht, Staatsanwaltschaft, Allgemeiner Sozialdienst, Krisen- und Notfalldienst, Fraueninterventionsstelle, Männerinterventionsstelle) und deren Effizienz im Regelbetrieb.

Um den Erfolg der wirkungsvollen Gewaltprävention und Gewaltintervention in Stuttgart zu erhalten und weiterhin auszubauen, bedarf es der Bereitstellung bisheriger sowie darüber hinausgehender Ressourcen.

Die Gesamtkosten für den Regelbetrieb von STOP würden bei Umsetzung aller Vorschläge jährlich 403.310,-- Euro (Lohnkosten) plus die einmalige Summe von 5000,-- Euro (Öffentlichkeitsarbeit) betragen. Die Lohnkosten setzen sich zusammen aus den bisherigen Kosten (Status Quo) und zusätzlichen Kosten (zukünftige Aufgaben und Schwerpunkte der Interventionsbereiche):

Kosten bei Fortführung des Status Quo:

- Koordination OB-ICG, 50%, BAT IV a
34.600, -- Euro
- AföO: 50%, A 10
36.550, -- Euro
- ASD: 2 x 100% BAT IV a
138.400, -- Euro
- Städtisches Frauenhaus: 25% BAT IV a
17.300, -- Euro
- Autonomes Frauenhaus: Zuschuß von 30.000, -- Euro
30.000, -- Euro
- Sozialberatung Stuttgart e.V.: Zuschuß von 5000, -- Euro
5.000, -- Euro
261.850, -- Euro

Zusätzliche Kosten bei Erweiterung des Regelbetriebes:

- Städtisches Frauenhaus: Stellenschaffung 75% BAT IV a
51.900, -- Euro
- Autonomes Frauenhaus: Zuschuß von 39.200
39.200, -- Euro
- Sozialberatung e.V.: Zuschuß von 50.360, -- Euro
50.360, -- Euro
141.460, -- Euro

Es ergeben sich folglich jährlich Zusatzkosten in Höhe von 141.460, -- Euro plus die einmalige Summe von 5000, -- Euro (Öffentlichkeitsarbeit).

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vertritt die Auffassung, dass im Doppelhaushalt 2004/2005 aus finanzieller Sicht allenfalls eine Fortführung der bis 31.12.2003 befristeten Projektressourcen vertretbar ist. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2004/2005 und der Fortschreibung der Finanzplanung zeichnen sich massive Verschlechterungen und teilweise erhebliche Unterdeckungen ab. Finanzielle Spielräume zum Ausbau von STOP sind somit nicht erkennbar.

Beteiligte Stellen








Dr. Wolfgang Schuster




Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Organigramm: Interventionsverfahren
Anlage 3: Gesamtkoordination
Anlage 4: Jugendamt/ ASD
Anlage 5: Fraueninterventionsstelle
Anlage 6: Männerinterventionsstelle

Anlage 1 zur GRDrs 735/2003




Ausführliche Begründung:


Notwendige Maßnahmen zur Sicherung des Interventionsverfahrens:

Mit dem Projekt “STOP - Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt” (01. Januar 2001 bis 31. Dezember 2002) wurde ein differenziertes Interventionsmodell geschaffen (GRDrs 884/2000). Die Anschlußstruktur wurde im Dezember 2002 beschlossen (GRDrs 1090/2002). Das befristete Projekt ging ab dem 01.01.2003 in den Regelbetrieb über, der zukünftig erfolgreich nur mit ausreichenden Ressourcen gewährleistet werden kann. (Anlage 2)

Der Abschlußbericht des Projektes wurde am 14.07.2003 im Jugendhilfe- und Sozialausschuß zustimmend zur Kenntnis genommen (GRDrs 106/2003).

Die wissenschaftliche Begleitung des Projektes durch die Universität Osnabrück (WiBIG), die bundesweit über 10 Interventionsprojekte evaluiert und entsprechendes Expertenwissen besitzt, bewertet das STOP-Interventionsverfahren als “in mehrerer Hinsicht innovativ und daher auch bundesweit wegweisend” (Evaluation des Projektes STOP, Bericht der wissenschaftlichen Begleitung, August 2003).


Zu Ziffer 2.1: Gesamtkoordination

Die Gesamtkoordination des Interventionsprozesses liegt seit 1. April 2003 bei der Stabsstelle des Oberbürgermeisters für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern (GRDrs 1165/2002). Ziel der Koordination der Interventionsbereiche ist es, häusliche Gewalt abzubauen. Dazu wurde eine Koordinationsstruktur aufgebaut, in der alle Interventionsbereiche (Landespolizeidirektion II, Amt für öffentliche Ordnung, Allgemeiner Sozialdienst/ Jugendamt, Krisen- und Notfalldienst, Fraueninterventionsstelle, Männerinterventionsstelle, Gericht, Staatsanwaltschaft) durch die Entscheidungs- und die operative Ebene vertreten sind. Schnittstellenprobleme werden erhoben, analysiert und zur Lösung gebracht.

Folgende Aufgaben werden von der Koordinationsstelle wahrgenommen: (Anlage 3)
- Gesamtkoordination des Problemkomplexes häusliche Gewalt in Stuttgart
- Inhaltliche und organisatorische Begleitung der verschiedenen Arbeitsebenen
- Ausbau der Kooperationen auf kommunaler Ebene, Landes- und Bundesebene
- Berichterstattung in kommunalpolitischen Gremien
- Öffentlichkeitsarbeit
- Evaluationsbegleitung

In den Stellenplananträgen 2004 soll über die Verlängerung des KW-Vermerks von 01/2004 auf 01/2006 an einer Stelle (50%), derzeitige Bewertung: A 10, (Stellennummer 320 0201 145) und über die Umwandlung dieser Stelle in eine Angestelltenstelle der Vergütungsgruppe BAT IV a entschieden werden, die laut GRDrs 1165/2002 vom Amt für öffentliche Ordnung auf die Stabsstelle für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern zum Stellenplan 2004 übertragen wird. Es soll in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2006/2007 überprüft werden, ob eine Gesamtkoordination weiterhin nötig bleibt.


Zu Ziffer 2.2: Interventionsbereiche:

Die erfolgreiche Aufrechterhaltung des Interventionsverfahrens ist einerseits nur durch ein koordiniertes Zusammenwirken aller Beteiligten möglich. Andererseits bestehen im Interventionsverfahren als Regelbetrieb klare Zuständigkeiten (Anlage 1 zur GRDrs 1090/2002), die eine Kontinuität in der Stellenbereitstellung und der finanziellen Unterstützung notwendig machen.


Zu Ziffer 2.2.1.: Amt für öffentliche Ordnung

Polizeiliche Maßnahmen gegen häusliche Gewalt sind inzwischen landesweit dauerhafte weisungsgebundene Pflichtaufgaben. Das Amt für öffentliche Ordnung muss die polizeirechtliche Abwicklung als Ortspolizeibehörde gewährleisten. Die Bearbeitung solcher Maßnahmen hat zeitnah zu erfolgen, die Stadt hat hierbei eine Garantenstellung inne. Zudem ist aufgrund der Komplexität und Unterschiedlichkeit der Einzelfälle ein standardisiertes Verfahren kaum möglich. Stattdessen erfordert jeder Fall ein hohes Maß an Absprachen, zumal eine große Betroffenheit der Beteiligten vorliegt und ggfs. ein grundrechtseinschränkender Eingriff (z.B. Aufenthaltsverbot für die Wohnung) vorgenommen wird.

Im Jahr 2002 war im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von knapp 20 Prozent auf 416 Polizeieinsätze zu verzeichnen. Rein rechnerisch waren für die Bearbeitung im Amt für öffentliche Ordnung 2,05 Stellen erforderlich. In den kommenden Jahren ist mit einem weiteren Anstieg der Fallzahlen zu rechnen, u.a. auch aufgrund des Anstiegs der Aufklärungsquote, der Verschlechterung der Wirtschaftslage und der zunehmenden Zahl von Wiederholungstaten und Missbrauchsfällen, wobei die Fallbearbeitung komplizierter und umfangreicher wird und die Zahl der notwendigen Nachermittlungen ansteigt. Die verstärkte Einbeziehung von Beratungsdiensten und Polizei wird den Koordinationsaufwand zusätzlich vergrößern. Überdies erfordert die Rechtslage eine vermehrte Rückkoppelung mit Zivilgerichten und Anwälten bei Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz. Bereits durch die Reduzierung von 2,0 auf 1,5 Stellen (GRDrs 1165/2002) kann die zeitnahe Bearbeitung der Fälle nicht mehr gewährleistet werden.

Eine Überführung der Projektarbeit in den Regelbetrieb erfordert im Amt für öffentliche Ordnung dauerhaft mindestens 1,5 Stellen. Ein Wegfall der 0,5- Stelle (KW 01/2004) würde zu einer deutlichen Verschlechterung in der Aufgabenerledigung führen. Dies liefe den Bemühungen zur Gewaltprävention zuwider. In den Haushaltsberatungen soll entschieden werden, ob der angebrachte KW-Vermerk (01/2004) einer Stelle (Stellennummer: 320 0201 145) entfallen kann.


Zu Ziffer 2.2.2: ASD/ Jugendamt

Der ASD ist aufgrund des Platzverweisverfahrens jährlich mit durchschnittlich 300 neuen Fällen betraut. Als bisherige und künftige Erstanlaufstelle nimmt der ASD damit zentrale Aufgaben wahr, die er während der Projektlaufzeit und seit Aufnahme des Regelbetriebs mit bereits angespannter Personalsituation ohne Stellenzuwachs bei gleichzeitiger Einführung mehrerer neuer Verfahren (z.B. ASD-Kinderschutzprojekt, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, siehe GRDrs 817/2001) bewältigen mußte. Dieser Mehraufwand konnte anfangs nur mittels Überstunden bzw. mittlerweile durch Blockierung von zwei Stellen bewerkstelligt werden, die für BSHG-Hilfeplanung geschaffen, aber nicht besetzt werden konnten. Um im Regelbetrieb den eingetretenen Mehraufwand bewältigen zu können, wird die Stabsstelle für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern die Schaffung von 200% Stellenanteilen im Jugendamt in BAT IV a vorschlagen (siehe auch GRDrs 1090/2002). Die bisher in Anspruch genommenen Stellen (BSHG-Hilfeplanung) sind zur Streichung zum Stellenplan 2004 vorgemerkt. (Anlage 4)


Zu Ziffer 2.2.3 und Ziffer 2.2.4: Städtisches Frauenhaus/ Sozialamt und Autonomes Frauenhaus

Die Fraueninterventionsstelle, die zur zeitnahen und spezialisierten Beratung und Begleitung von Frauen in Platzverweisverfahren eingerichtet wurde, wird gemeinsam vom Städtischen Frauenhaus und vom Autonomen Frauenhaus des Vereins “Frauen helfen Frauen e.V.” getragen. Zu den Aufgaben gehört die Beratung von Frauen im Platzverweisverfahren sowie im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes, Bestärkungsarbeit und die Entwicklung von individuellen Schutzplänen. Die Arbeit erfolgt pro-aktiv. Zur Sicherung der Beratungsergebnisse fanden 2002 sogenannte follow-up Kontakte statt. 2003 konnten sie aufgrund mangelnder Ressourcen nicht mehr angeboten werden. Follow-up Kontakte ermöglichen eine Erfolgsbewertung der Arbeit. Eine niederschwellige Unterstützung können Frauen mit der telefonischen Beratung der “Helpline” in Anspruch nehmen (unmittelbar, zeitnah, effizient), die aus Kapazitätsgründen jedoch lediglich 2 Stunden/ Woche besetzt ist.

Bisherige Ressourcen (2 x 25% Stellenanteile) sind mangelhaft und führen zu einer Einschränkung des ursprünglich geplanten Beratungsangebots und der Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen. Ein deutlicher Zuwachs von hilfesuchenden Frauen (2001: 28 beratene Frauen, 2002: 119 beratene Frauen) verschärft die Situation erheblich. Mit den bisherigen Stellenkapazitäten konnte lediglich ein Drittel der Frauen, die vom Platzverweis-Verfahren betroffen sind, erreicht werden. Dabei ist eine psychosoziale Begleitung und Unterstützung der Frauen für die Anklageerhebung und somit die Strafverfolgung der Täter wichtig. Sie kann aber bei dem derzeitigen Stellenbestand nicht geleistet werden.

Für das städtische Frauenhaus wird die Stabsstelle für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern zu den Haushaltsberatungen die Schaffung einer Stelle (75%), Bewertung: BAT IV a, sowie die Streichung des Vermerks (KW 01/2004) an der bereits vorhandenen Planstelle (25%, Stellennummer: 500 0405 075) vorschlagen.

Für die Finanzierung einer Stelle (100%), Bewertung BAT IV a, des autonomen Frauenhauses wird bei der Landeshauptstadt Stuttgart um die Gewährung eines jährlichen Zuschusses in Höhe von 69.200 Euro angefragt. (Anlage 5)


Zu Ziffer 2.2.5: Sozialberatung Stuttgart e.V.

In Stuttgart entwickelte sich ein mehrstufiges Modell der Inverantwortungnahme der Täter. Alle Stufen dienen primär dem Opferschutz und sind als gewaltpräventive Maßnahmen zu betrachten. Das differenzierte Angebot der Täterarbeit in Stuttgart ist bislang bundesweit einmalig (Evaluation des Projektes STOP, Bericht der wissenschaftlichen Begleitung, August 2003).

Das Beratungsangebot der Männerinterventionsstelle (MIS), die von der “Sozialberatung Stuttgart e.V.” getragen wird, sieht eine tatnahe Kontaktaufnahme mit dem Täter vor, idealerweise möglichst unmittelbar nach Aussprechung eines Platzverweises (konstruktives Ausnutzen der akuten Krise). Täter können freiwillig die Beratung aufsuchen. Sie kann ihnen aber auch als Weisung oder Auflage von Seiten der Justiz auferlegt werden, wie dies etwas bei einem Fünftel des MIS-Klientels bisher der Fall war. In der Beratung wird auch auf anschließende therapeutische Maßnahmen verwiesen. Seit September 2003 wird eine zweite Stufe, ein dreimonatiges Anti-Gewalt-Gruppentraining in Kooperation mit dem Tübinger Verein PfunzKerle e.V. angeboten, das auf längerfristige Verhaltensänderungen zielt.
Momentan entfallen auf die Beratungstätigkeit bei der MIS zweimal 0,2-Stellenanteile (BAT IV a) plus 0,1 Stellenanteil für organisatorische Aufgaben (BAT III).

MIS hat die Beratungstätigkeit im November 2002 aufgenommen. Von November 2002 bis 31. August 2003 wurden 42 Männer von der MIS beraten. Die Nachfrage nach Beratung ist stetig steigend. Hat sich das Angebot in der Stuttgarter Beratungslandschaft richtig etabliert, ist zukünftig mit einer noch höheren Nachfrage zu rechnen. Um dieses Angebot bei steigenden Täterzahlen aufrecht erhalten zu können, ist die MIS mit 0,5 Stellenanteilen unzureichend ausgestattet. Um zwei Stellen (je 50%) (BAT IV a) schaffen zu können, stellt die Sozialberatung einen Antrag auf Bezuschussung (80% der Lohnkosten) in Höhe von 55.360 Euro. (Anlage 6)

Die MIS leistet in der Täterarbeit den wichtigen ersten Part, Täter unmittelbar zu beraten, weiter zu vermitteln und ein Anti-Gewalttraining anzubieten. Die neunmonatige “Arbeit mit Männern zur Beendigung von Gewalt in Familien” der “AG Männerberatung in Stuttgart” setzt diese grundlegende Arbeit fort. Für dieses Konzept erfolgte im Juli 2003 die Zusage der finanziellen Unterstützung in Höhe von ca. 17.000 Euro durch die Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart stellt ca. 10% der Stellenanteile zur Verfügung, das Jugendamt Stuttgart die Räumlichkeiten und die Infrastruktur. Für die nächsten 18 Monate ist das Konzept der “AG Männerberatung in Stuttgart” damit gesichert.

Von der Koordinationsstelle wird zum 31.12.2004 ein Zwischenbericht zum weiteren Verlauf von STOP vorgelegt werden. Über die Erfolgsbilanz und Bedarfsentwicklungen der Interventionsbereiche und ihrer Koordination wird zu den Haushaltsberatungen 2006/ 2007 ein Gesamtbericht eingebracht werden.

Eine dauerhafte Implementierung der “Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt – STOP”, das in der Projektphase erfolgreich war, ist abhängig von der Bereitstellung von ausreichenden Ressourcen in allen maßgeblichen Bereichen. Ohne die Ressourcen würden die erreichten Ergebnisse in Frage gestellt und damit eine weitere wirkungsvolle Gewaltprävention und - intervention in Stuttgart nicht möglich sein.

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vertritt die Auffassung, dass im Doppelhaushalt 2004/2005 aus finanzieller Sicht allenfalls eine Fortführung der bis 31.12.2003 befristeten Projektressourcen vertretbar ist. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2004/2005 und der Fortschreibung der Finanzplanung zeichnen sich massive Verschlechterungen und teilweise erhebliche Unterdeckungen ab. Finanzielle Spielräume zum Ausbau von STOP sind somit nicht erkennbar.