Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB
GRDrs
204/2003
Stuttgart,
02/27/2003
Studentenfreundliches Stuttgart
StudiTicket - Begrüßungsgeschenk für studentische "Neubürger"
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
12.03.03
13.03.03
Beschlußantrag:
1. Die Landeshauptstadt Stuttgart stellt allen Studenten, die ihren ersten Wohnsitz in Stuttgart neu begründen, als einmaliges Begrüßungsgeschenk das sechsmonatige StudiTicket des VVS als Freiwilligkeitsleistung im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel kostenlos zur Verfügung. Es betrifft dies alle Studierende der neun öffentlichen und privaten Stuttgarter Universitäten und Hochschulen.
2. Der dafür entstehende Aufwand von voraussichtlich 200.000 € wird im Verwaltungshaushalt bei der Finanzposition 1.3100.7170.000, Wissenschaft und Forschung, StudiTicket, gedeckt.
3. Bei dieser Finanzposition wird im Verwaltungshaushalt 2003 eine außerplanmäßige Ausgabe von bis zu 200.000 € zugelassen. Der Mehraufwand ist zu decken durch Sperrung bei der Finanzposition 1.9140.8500.000, Deckungsreserve.
4. Die Überlassung des StudiTickets als Begrüßungsgeschenk ist als Pilotprojekt zunächst auf ein Jahr befristet.
Dem Verwaltungsausschuss ist zu den Beratungen über den Stadthaushalt 2004/2005 ein erster Erfahrungsbericht zu erstatten.
Landeshauptstadt und SSB werden durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass eine mehrfache Inanspruchnahme des
StudiTickets durch mehrfaches An- und Abmelden ausgeschlossen ist.
Begründung:
1. Ausgangslage
Die vielseitigen und attraktiven Studienangebote in Zusammenhang mit dem umfangreichen Kultur- und Sportangebot machen Stuttgart zu einer interessanten Universitätsstadt. Stuttgart bemüht sich mit Erfolg seit einigen Jahren um ein studentenfreundliches Image. Die “Welcome-Week”, die auch in diesem Jahr wieder stattfinden wird, sowie andere imagefördernde Maßnahmen tragen ebenfalls dazu bei.
Mehrere Universitätsstädte in Deutschland haben in den vergangenen Jahren Studenten, die ihren Hauptwohnsitz neu in ihrer Studienstadt begründet haben, ein sogenanntes “Begrüßungsgeld” oder andere geldwerte Leistungen gewährt (z. B. Dresden: Umzugspauschale von 250 €, Jena: Studentenwerkbeitrag von 70 €, Tübingen: StudiTicket im Wert von 31,70 €).
Im Hinblick auf derartige Maßnahmen und zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sollte auch die Landeshauptstadt versuchen, die in Stuttgart Studierenden durch einen besonderen Anreiz noch enger an ihre Studienstadt zu binden. Ich schlage vor, dies durch die einmalige kostenlose Überlassung des StudiTickets der VVS im Wert von derzeit 142 € anzugehen. Mit diesem Ticket können die Inhaber sechs Monate ohne zeitliche Einschränkungen das gesamte VVS-Verbundgebiet befahren und somit die Vorteile des ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr nutzen.
Eine derartige Maßnahme würde sich außerdem positiv auf die Beachtung des Meldegesetzes für Baden-Württemberg auswirken. Dort ist geregelt, daß bei Personen, die mehrere Wohnungen haben, der Hauptwohnsitz an dem Ort ist, in dem der Einwohner sich überwiegend aufhält. Dies ist bei Studenten im Regelfall der Studienort. Eine entsprechende Anmeldung findet jedoch in vielen Fällen nicht statt.
2. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen können nur grob geschätzt werden. Nach überschlägigen Berechnungen sind etwa 2 500 Studenten vorhanden, die für eine Änderung ihrer Hauptwohnung in Betracht kommen. In den späteren Jahren dürfte es sich überwiegend um Erstsemester und neuimmatrikulierte Studenten handeln. Es wird davon ausgegangen, daß die maximale jährliche Belastung für den Stadthaushalt bei etwa 200 000 € liegt.
Diesem Aufwand stehen allerdings
entsprechende positive Auswirkungen im kommunalen Finanzausgleich gegenüber
.
3. Umsetzung:
Eine gemeinsame Werbeoffensive von SSB und der LHS wird die Aktion von Mitte April bis zum 30. Juni 2003 begleiten.
Die Zulassungsbescheide für höhere Fachsemester mit Neu-Immatrikulation werden kurz vor Semesterbeginn verschickt. Im Sommersemester 2003 Ende März.
Bei ihrer Immatrikulation erhalten die Studenten:
1.1. ein Info Blatt über das städtische Angebot mit dem StudiTicket und seinen Vorteilen, und “Gebrauchsanweisung” für weiteres Vorgehen.
1.2. Darüber hinaus ein Anmeldeformular vom Einwohnermeldeamt.
2. Der Student meldet sich mit Hauptwohnsitz beim Einwohnermeldeamt an und erhält dort eine Bescheinigung über den Eintrag mit Stuttgart als 1. Wohnsitz.
Diese Bescheinigung kann er an allen SSB/VVS Verkaufsstellen einlösen gegen das StudiTicket.
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Dr. Wolfgang Schuster
Anlagen