Die Landeshauptstadt beteiligt sich mit dem Verbundvorhaben “KMU entwickeln KMF” vom 01.01.2006 bis 31.12.2008 an dem Schwerpunkt “Forschung für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement (REFINA)” des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ziel des Verbundvorhabens ist es, die Flächeninanspruchnahme durch eine verstärkte Innenentwicklung zu reduzieren. Durch den Einsatz innovativer Management-Werkzeuge soll die Reaktivierung brachgefallener kleiner und mittlerer Flächen (70 % der in NBS erfassten Brachflächen Stuttgarts) verbessert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, fasst das Verbundvorhaben “KMU entwickeln KMF” verschiedene Teilvorhaben der Verbundpartner zusammen. Bei ihrem Teilvorhaben führt die Stadt zusammen mit VEGAS, der Versuchseinrichtung für Altlasten- und Grundwassersanierung beim Institut für Wasserbau der Universität Stuttgart, mit der Unternehmung N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) Stuttgart, der Unternehmensgruppe N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) Stuttgart, der N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) München, der Hochschule Biberach und der N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) Berghausen Maßnahmen zur Entwicklung problematischer kleiner und mittlerer Brachflächen in Stuttgart durch.
Stuttgart bringt in das Projekt seine umfangreichen Erfahrungen im nachhaltigen Bauflächenmanagement bei städtischen Projekten ein und erhält eine Förderung zur Entwicklung ausgewählter Projekte. Dadurch werden Investitionsvorhaben von städtischem Interesse unterstützt und gefördert.
Der Stadt erwächst aus dem Projekt keine neue Daueraufgabe.
Finanzielle Auswirkungen Die auf Seiten der Stadt anfallenden Gesamtkosten sowie die auf dieser Grundlage in Aussicht gestellte Förderung des BMBF setzen sich wie folgt zusammen:
Die im Zusammenhang mit dem Projekt anfallenden Aufgaben werden bei den beteiligten Bereichen (Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Amt für Umweltschutz, Amt für Liegenschaften und Wohnen sowie der Stabsabteilung Wirtschafts- und Arbeitsförderung) im Rahmen der dort jeweils vorhandenen Stellen abgewickelt. Darüber hinaus entsteht insbesondere im Bereich des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung zur Abwicklung projektbezogener Aufgaben ein zusätzlicher Personalbedarf, der mit den vorhandenen Stellen nicht erbracht werden kann. Der zusätzliche Personalbedarf umfasst insgesamt 18 Personenmonate (Personalausgaben: 94.000 EUR). Zur Abdeckung dieses Bedarfs wird die Verwaltung ermächtigt, während der Projektlaufzeit, außerhalb des Stellenplans Personal im Umfang von bis zu 18 Personenmonaten, Entgeltgruppe 12 einzustellen.
Gegenüber dem Fördergeber können anteilige Verwaltungsgemeinkosten in Höhe von 28.000 EUR, die in den laufenden Ämterhaushalten enthalten sind, geltend gemacht werden. Die Stadt erhält hierfür eine hälftige Förderung.
Der Sachaufwand i.H.v. insgesamt 105.000 EUR wird in den betreffenden Jahren aus laufenden Budgetmitteln des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung für Planungskosten (45.000 €), aus laufenden Mitteln des Amts für Umweltschutz zur kommunalen Altlastenuntersuchung (50.000 €) sowie hinsichtlich der weiteren Sachkosten von 10.000 € (insbesondere Reisekosten) anteilig aus den laufenden Budgets der beteiligten Ämter finanziert.
Gegenüber den bei einer Beteiligung der Stadt an dem Projekt zusätzlich zu finanzierenden Kosten (94.000 EUR Personalausgaben) entstehen der Stadt Vorteile durch die finanzielle Förderung des Bundes (139.500 EUR) in Höhe von rd. 45.000 €. Darüber hinaus fließen Fördermittel in Höhe von 600.000 € an die Projektpartner, die diese überwiegend direkt zur Entwicklung Stuttgarter Standorte einsetzen. Unter Berücksichtigung der Eigenleistungen der am Projekt beteiligten Partner werden Maßnahmen im Wert von insgesamt 1,274 Mio. € zur Verbesserung der Stuttgarter Stadtentwicklung eingesetzt.
Beteiligte Stellen Referat WFB Referat St Referat AK Referat T OB/82 Vorliegende Anträge/Anfragen Keine. Erledigte Anträge/Anfragen Keine. Jürgen Beck Bürgermeister Anlagen Ausführliche Begründung (Anlage 1)