Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T/67
GRDrs 1200/2009
Stuttgart,
11/09/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 11.11.2009



Baumpflanzungen aus Ausgleichsmaßnahmen

Beantwortung / Stellungnahme

Antrag Nr. 444/2009 Nr. 1
Die zusätzlich beschlossenen Baumpflanzungen konnten im Jahr 2008/2009 vollständig abgewickelt werden. Insgesamt wurden ca. 400 Bäume im Stadtgebiet in vorhandene Baumstandorte gepflanzt (siehe auch Stellungnahme GRDrs. 1046/2009 zu Baumpflanzungen).

Antrag Nr. 444 Nr. 2. und 3. Antrag Nr. 464 Absatz 1
Aus Ausgleichsmaßnahmen und von Ablösebeträgen über die Baumschutzsatzung können nur in konkret geregelten Einzelfällen Baumpflanzungen in der Innenstadt vorgenommen werden. Die Standorte müssen in der Regel jeweils konkret im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens oder einer Ablöseregelung festgelegt werden. Dabei muss eine Aufwertung gegenüber dem vorherigen Zustand gegeben sein. Dies ist bei reinen Ersatzpflanzungen häufig nicht der Fall. Die Finanzierung über Ausgleichs- und Ablösemittel sind daher nur ergänzend zu den laufend erforderlichen Ersatzpflanzungen und den wünschenswerten Neupflanzungen zu sehen. Sie führen meistens nicht zu einer Vermehrung der Baumstandorte.

Eine zur Haushaltssicherung vorübergehende Reduzierung des Pauschalbudgets für Baumpflanzungen, Grünstreifen war aus Sicht der Verwaltung vertretbar, da vorhandene Baumstandorte weitgehend bepflanzt sind. Dieser Sparbeitrag in Höhe von jährlich 260.000 € ist einer weiteren Reduzierung von Unterhaltungsmitteln, mit der Folge der Vernachlässigung von Baumpflegemaßnahmen und der Substanzerhaltung von Grünanlagen, vorzuziehen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

./.

444/2009 CDU und 464/2009 SPD




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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