Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 299/2007
Stuttgart,
05/14/2007



Flussgebietsuntersuchung Körsch zum Hochwasserschutz



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
26.06.2007
04.07.2007



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht zur Flussgebietsuntersuchung Körsch wird Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Kommunalen Arbeitskreis Filder (KAF) gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen zur Gründung eines Hochwasserzweckverbandes zu erarbeiten.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Kommunale Arbeitskreis Filder (KAF) hat zur Erarbeitung einer Flussgebietsuntersuchung (FGU) Körsch einen Arbeitskreis gegründet, in dem die im KAF vertretenen Kommunen, die im Körsch-Einzugsgebiet liegen, vertreten sind. Die Gesamtkosten der Untersuchung in Höhe von 140.000 EURO werden vom Land mit 50 % bezuschusst. Die beteiligten Kommunen haben die verbleibenden Kosten gemäß einem vereinbarten Kostenschlüssel zu tragen. Auf die Stadt Stuttgart entfallen damit 26.600 EURO Honorarkosten, welche im Rahmen der Zuständigkeitsordnung bewilligt wurden.

Zwischenzeitlich hat das vom Arbeitskreis des KAF beauftragte Ingenieurbüro N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) aus Stuttgart die FGU Körsch durchgeführt. Sie hat die Einschätzung einer flächendeckend vorhandenen Hochwasserproblematik im gesamten Einzugsgebiet der Körsch bestätigt. Das vorgeschlagene Schutzkonzept sieht im Wesentlichen insgesamt 9 Rückhaltebecken sowie begleitende technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie Wände und Deiche in den einzelnen Kommunen vor.

Auf Stuttgarter Gemarkung sind dabei zwei Hochwasserrückhaltebecken in S-Möhringen und S-Plieningen sowie kleinere Gewässerausbaumaßnahmen geplant.

Die Baukosten der Gesamtmaßnahmen zum Hochwasserschutz werden zwischen 25,4 und 26,7 Mio. EURO (inkl. Grunderwerb) geschätzt.

Zur Umsetzung des vorgesehenen Schutzkonzepts wird die Gründung eines Hochwasserzweckverbandes Körsch vorgeschlagen. Die geplanten Maßnahmen würden dann vom Land mit voraussichtlich 65,5 % gefördert werden können. Dieser Förderbetrag wäre deutlich höher als eine fiktiv berechnete Förderung der einzelnen Kommunen für die auf ihrem Gebiet notwendigen Maßnahmen. Stuttgart würde in diesem Fall überhaupt keine Förderung erhalten.

Es wird daher vorgeschlagen, die erforderlichen Maßnahmen zur Gründung eines Hochwasserzweckverbandes Körsch zu erarbeiten.


Finanzielle Auswirkungen

Bei einer Beteiligung der Stadt am Zweckverband wäre eine erste Rate für Planungsleistungen und Baukosten in Höhe von 100.000 € im Haushaltsjahr 2009 bereitzustellen.

Sollte der Zweckverband mit Beteiligung der Stadt gegründet werden, wäre bei Gesamtkosten für die Maßnahmen in Höhe von rund 26 Mio. € und Zuschüssen des Landes mit 65,5 % (17,03 Mio. €) mit einem Anteil der Landeshauptstadt Stuttgart von insgesamt 3,41 Mio. € (38 %) zu rechnen. Bei einer Realisierungsdauer von rund 15 Jahren wäre von jährlichen Raten in Höhe von rund 230.000 € auszugehen. Die in den einzelnen Jahren tatsächlich bereitzustellenden Mittel schwanken und wären vom Planungs- und Baufortschritt abhängig. Diese Berechnung legt einen Verteilungsschlüssel für die Stadt von 38 % zugrunde, wie er bei der Verteilung der Planungskosten angewandt wurde.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, AK und StU haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Auführliche Begründung (Anlage 1)
Kurzfassung FGU Körsch (Anlage 2)

Anlage 1 zur GRDrs 299/2007


Ausführliche Begründung


1. Bericht

Starke Niederschlagswasserereignisse in den vergangenen Jahren und dadurch bedingten veränderten Abflussverhältnissen und Hochwasserproblemen in einzelnen Kommunen war der Grund, auf Initiative der Gemeinde Denkendorf die im Kommunalen Arbeitskreis Filder (KAF) vertretenen Kommunen zu einer gesamtkonzeptionellen Betrachtung der Hochwassergefährdung im Einzugsgebiet der Körsch zu veranlassen.

Der KAF hat daher zur Erarbeitung einer Flussgebietsuntersuchung (FGU) Körsch aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags einen Arbeitskreis gegründet, in dem die im KAF vertretenen Kommunen Denkendorf, Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Neuhausen, Ostfildern, Scharnhausen und Stuttgart, die im Körsch-Einzugsgebiet liegen, zusammenarbeiten. Die Gesamtkosten der Untersuchung in Höhe von 140.000 EURO werden vom Land Baden-Württemberg gemäß den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft mit 50 % bezuschusst. Die beteiligten Kommunen haben die verbleibenden Kosten entsprechend ihrem Anteil am Einzugsgebiet und Fließwasserlänge zu tragen. Nach diesem Kostenschlüssel entfällt auf die Stadt Stuttgart ein Anteil von 38 %, dies entspricht 26.600 EURO an Honorarkosten. Diese wurden durch eine Entschließung des Tiefbauamts im Rahmen der Zuständigkeitsordnung bewilligt.

Zwischenzeitlich hat das vom Arbeitskreis der KAF für die FGU Körsch beauftragte Ingenieurbüro N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) aus Stuttgart die bestehenden Hochwassergefahren aufgezeigt. Daraus wurden Varianten zum Hochwasserschutz für ein 100-jährliches Ereignis im Körschtal entwickelt und aus wirtschaftlicher, technischer und wasserwirtschaftlicher Sicht beurteilt.

Die FGU Körsch hat die Einschätzung einer flächendeckend vorhandenen Hochwasserproblematik im gesamten Einzugsgebiet der Körsch bestätigt. Unter Berücksichtigung künftiger Klimafaktoren hat die Untersuchung einen ausgeprägten Handlungsbedarf aufgezeigt, welcher aus wirtschaftlicher Sicht einen hohen Kosten-Nutzen-Faktor ergibt. Zur Erreichung des angestrebten Wirkungsfaktors ist es dabei aber unumgänglich, das vorgeschlagene Hochwasserschutzkonzept als Ganzes zu realisieren, da alle vorgeschlagenen Maßnahmen nur zusammen wirksam sind und nicht isoliert betrachtet werden können.

Das vorgeschlagene Schutzkonzept sieht daher für das Einzugsgebiet der Körsch 5 Hochwasserrückhaltebecken und für den Einzugsbereich Sulzbach 4 Hochwasserrückhaltebecken vor. Die ökologische Verträglichkeit der Rückhaltebecken wurde durch das Ingenieurbüro N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) im Rahmen einer ersten Plausibilitätskontrolle geprüft. Eventuelle Konflikte bezüglich konkurrierender Planungen und möglicher Eingriffe in die Schutzgüter sowie Aspekte der Grundstücksverfügbarkeit müssen im weiteren Verfahren noch berücksichtigt werden.

Zusätzlich zum Bau der 9 Hochwasserrückhaltebecken sind noch technische Hochwasserschutzmaßnahmen in Form von Wänden und Deichen sowie Gewässerausbauten in den einzelnen Kommunen vorgesehen. Ferner beinhaltet das Konzept neun punktuelle Maßnahmen an Einlaufbauwerken von Verrohrungen sowie Objektschutzmaßnahmen an rund 40 Einzelgebäuden.

Die Baukosten der Gesamtmaßnahmen zum Hochwasserschutz werden variantenabhängig auf ca. 25,4 bis 26,7 Mio. EURO (inkl. Grunderwerb) über einen Realisierungszeitraum von 15 Jahren geschätzt. Die laufenden Unterhaltungskosten können mit jährlich 1,5-2,5 % der Baukosten abgeschätzt werden. Wegen einer Kostenbeteiligung sind mit der Flughafen Stuttgart GmbH und der Projektgesellschaft Neue Messe GmbH erste positive Gespräche geführt worden.


Geplante Maßnahmen im Stuttgarter Bereich

Die beiden auf Stuttgarter Markung vorgesehenen Hochwasserrückhaltebecken liegen am Sindelbach beim Umspannwerk in S-Möhringen und am Einmündungsbereich des Ramsbaches in die Körsch in S-Plieningen. Die Baukosten dafür werden mit rund 4,5 Mio. EURO abgeschätzt. Kleinere technische Hochwasserschutzmaßnahmen sind als Gewässerausbaumaßnahmen am Rennenbach in Plieningen sowie am Sindelbach in Möhringen mit einem Aufwand von ca. 0,2 Mio. EURO vorgesehen. Eventuell als kritisch zu bewertende Eingriffe in Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiete sind im Genehmigungsverfahren abzuarbeiten.


2. Weiteres Vorgehen

Die Arbeitsgruppe des KAF empfiehlt im Hinblick auf eine ganzheitliche und koordinierte Vorgehensweise aller beteiligten Kommunen und im Hinblick auf die bisherige gute praktizierte interkommunale Zusammenarbeit die Gründung eines Hochwasserzweckverbandes Körsch. Der Zweckverband wäre hierbei als juristische Person im Sinne der Umsetzung und Unterhaltung einer Gesamtlösung der Hochwasserproblematik Körsch operativ eigenständig. Bei Bildung eines Zweckverbandes würden die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen mit einer Förderquote von voraussichtlich 65,5 % gemäß den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft des Landes Baden-Württemberg bezuschusst. Das Regierungspräsidium hat dazu aufgrund des Schadenspotentials im Filderraum priorisierte und somit zeitnahe Förderbewilligung in Aussicht gestellt. Der Förderbetrag des Zweckverbandes wäre deutlich höher als eine fiktiv berechnete Förderung der einzelnen Kommunen, welche von der jeweiligen Einwohnerzahl und den entsprechenden Baukosten abhängt. Stuttgart würde in diesem Fall überhaupt keine Förderung für die auf ihrem Gebiet notwendigen Maßnahmen erhalten.

Es wird daher vorgeschlagen, die erforderlichen Maßnahmen zur Gründung eines Hochwasserzweckverbandes Körsch zu erarbeiten. Dem Gemeinderat wird dann voraussichtlich gleich nach der Sommerpause eine Vorlage zur Gründung des Zweckverbandes zur Beschlussfassung vorgelegt.


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Vorlage2992007.pdf