Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 447/2005
Stuttgart,
06/20/2005



Einrichtung von formellen Ganztagesschulen - Ergänzung zur GRDrs. Nr. 1158/2004



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
05.07.2005
06.07.2005
07.07.2005



Beschlußantrag:

1. Dem vorzeitigen Beginn des Ganztagesschulbetriebs an der Grundschule der Heusteigschule in Stuttgart-Süd und der Carl-Benz-Schule (Grundschule) in Stuttgart-Bad Cannstatt zum Schuljahr 2005/06 wird zugestimmt.

2. Die Kosten für die hierfür notwendigen Investitionen und Ausstattungen betragen insgesamt 841.904 € und werden vorfinanziert. Die Pauschale für Betriebskosten aus dem IZBB-Programm Finanzposition 1.2912.6299.000 wird in den Jahren 2005 und 2006 in entsprechender Höhe gekürzt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Am 17. Februar 2005 hat der Gemeinderat der Umwandlung der Grundschule an der Heusteigschule, der Carl-Benz-Schule und der Hauptschule an der Elise von König-Schule in formelle Ganztageschulen zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, entsprechende Anträge beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu stellen (GRDrs. 1158/2004), was mit Schreiben vom 18. März 2005 erfolgte. Die Antragstellung erfolgte dem Beschluss entsprechend unter dem Vorbehalt der Zusage von Fördermitteln aus dem IZBB-Programm für die erforderlichen Investitionen und Ausstattungen.

In ihrer Antwort vom 27. April 2005 bedauert die Kultusministerin, dass diese Anträge der Stadt Stuttgart zum Schuljahr 2005/06 nicht mehr berücksichtigt werden können.

Der Beschluss des Gemeinderats auf Umwandlung dieser Schulen in Ganztagesschulen bezog sich auf kein bestimmtes Schuljahr. Dennoch wurde gegenüber dem Ministerium nochmals klargestellt, dass die Anträge aufrechterhalten und die Genehmigungen zum Schuljahr 2006/07 erwartet werden.

Den beiden Grundschulen wird auf politischer Ebene und aus der Sicht der Schulverwaltung besondere Priorität eingeräumt. Hier könnte mit dem Ganztagesschulbetrieb im Vorgriff auf diese Genehmigungen bereits zum Schuljahr 2005/06 in Klassenstufe 1 begonnen werden, wenn

· für die vorgesehenen Investitionen und Ausstattungen in Höhe von insgesamt 841.904 € der Finanzierungsvorbehalt zurückgenommen und die notwendigen Mittel bereitgestellt werden sowie

· das Staatliche Schulamt die erforderlichen Lehrerstunden aus dem vorhandenen Kontingent für das eine Jahr zur Verfügung stellen kann.

Der Gemeinderat hat zum Doppelhaushalt 2004/2005 insgesamt 6,5 Mio. € als Komplementärmittel für Investitionen und weitere 3 Mio. € für Betriebsausgaben speziell für die Einrichtung von Ganztagesangeboten im Sinne der Bundesförderung beschlossen. Je nach Verbrauch sind diese Mittel auch gegenseitig deckungsfähig. Von den im Haushalt 2005 eingestellten 2 Mio. € für Betriebsausgaben stehen voraussichtlich noch rund 770.000 € an Restmitteln zur Verfügung, um die für die beiden Grundschulen notwendigen Investitionen und Ausstattungen vorfinanzieren zu können. Im Haushalt 2006 werden voraussichtlich rund 860.000 Euro an Restmitteln zur Verfügung stehen. Damit kann eine möglichst rasche Umsetzung dieser Maßnahmen eingeleitet werden.

Die Anträge auf Zuschüsse aus dem IZBB-Topf wurden für diese beiden Vorhaben zum 31. Januar 2005 zwar noch gestellt, sie rangieren jedoch im letzten Viertel der landesweit insgesamt 508 förderfähigen IZBB-Anträge, von denen nur 159 noch im Rahmen des für Baden-Württemberg zur Verfügung stehenden Gesamtbetrages berücksichtigt werden können. Das Land hat dennoch alle Anträge, also auch die für die Heusteig- und die Carl-Benz-Schule nach Berlin weitergeleitet. Sollte überhaupt noch eine Förderung im Rahmen des bis 2007 laufenden Programms möglich sein, so wird dies auf keinen Fall kurzfristig erfolgen. Eine vorzeitige Realisierung wäre ggf. aber auch nicht zuschussschädlich.

Ohne einer Genehmigung zum Schuljahr 2006/07 vorgreifen zu wollen, sieht sich das der Landeshauptstadt Stuttgart angegliederte Staatliche Schulamt in der Lage, die für einen vorzeitigen Beginn des Ganztagesschulbetriebs zum Schuljahr 2005/06 an diesen beiden Grundschulen notwendigen Lehrerstunden aus seinem Ergänzungsbereich befristet für das eine Schuljahr abzuzweigen.

Für den Ganztageschulbetrieb an der Elise von König-Schule ist neben zwei Kommunikationsräumen noch eine Verteilerküche mit multifunktional nutzbarem Speise-/Betreuungsbereich geplant. In diesem Zusammenhang müssen der veraltete Pavillon abgerissen und die wegfallenden Unterrichtsräume ebenfalls neu geschaffen werden. Die Kosten der hierfür notwendigen Investitionen werden derzeit noch vom Hochbauamt ermittelt. Über die Finanzierung der Maßnahme ist zum Doppelhaushalt 2006/2007 zu entscheiden. Hierzu erfolgt eine gesonderte Vorlage.

Entsprechend der 2003 verabschiedeten Leitlinien zum Ausbau der Ganztagesbetreuung in Stuttgart (GRDrs. 668/2003), bestünde für eine weitere Grundschule und zwei weitere Hauptschulen die Möglichkeit zur Umwandlung in eine Ganztagesschule. Wie im Rahmen der Behandlung der GRDrs 1158/2004 berichtet, liegen weitere Anträge von Schulen vor.

Angesichts der ungeklärten Zuschusslage konzentriert sich die Verwaltung derzeit darauf, einen Vorschlag für die Festlegung von Schwerpunkten zur Weiterbehandlung bzw. Finanzierung der bereits laufenden, aber voraussichtlich nicht mehr durch Zuschüsse finanzierbaren IZBB-Vorhaben zu erarbeiten und diese dem Gemeinderat vorzulegen. Das gilt auch für die noch vorliegenden weiteren Anträge auf Umwandlung in Ganztagesschulen. Nach einer Entscheidung zum weiteren Vorgehen würden auf dieser Grundlage die betroffenen Schulgemeinden entsprechend informiert und ggf. die Planungen fortgesetzt bzw. eingeleitet.

Da jedoch eine möglichst rasche Umsetzung dieser drei Ganztagesschulen fraktionsübergreifend bei den Beratungen in den gemeinderätlichen Gremien stets betont wurde, wird wegen der Eilbedürftigkeit für die Umsetzung zum kommenden Schuljahr hier einer solchen Priorisierung vorgegriffen.



Finanzielle Auswirkungen

Investitionen:
Kosten für Schaffung eines Stillarbeits-/ Hausaufgabenraumes, einer Leseoase, eines Spieleraumes und eines Aktivitäten-/Bewegungsraumes durch Ausbau des Dachgeschosses einschließlich Ausstattung in Höhe von 536.054 €.
Kosten für Umbau bzw. Einbau einer Verteilerküche in bestehenden Räumen und Ausstattung weiterer Räume für Betreuung in Höhe von 305.850 €.

Laufende Kosten: Vgl. GRDrs 1158/2004


Beteiligte Stellen

Referat WFB, Referat T und S/OB haben mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

SPD-Antrag vom 06.04.2005, Nr. 104/2005

Erledigte Anträge/Anfragen

SPD-Antrag vom 06.04.2005, Nr.104/2005



Dr. Iris Jana Magdowski

Anlagen