Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 0504-03
GRDrs 999/2006
Stuttgart,
05/11/2007



I. Anwendung bisheriger städtischer Regelungen für Eingruppierungen nach In-Kraft-Treten des TVöD
II. Vorübergehender Erhalt von Zulagenbeträgen bei Höhergruppierungen von Beschäftigten




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Personalbeirat
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
22.05.2007
23.05.2007



Beschlußantrag:

I. Anwendung bisheriger städtischer Regelungen für Eingruppierungen nach In-Kraft-Treten des TVöD von

1. Angestellten in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern, Erzieherinnen/Erziehern, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen

2. Sekretariatskräften bei den Amts- und Abteilungsleitungen

3. Fachangestellte für Bäderbetriebe/Schimmmeistergehilfen/innen


II. Vorübergehender Erhalt von Zulagenbeträgen bei Höhergruppierungen von Beschäftigten

Beschäftigte, die nach einer Höhergruppierung nach den Regelungen des TVöDs, unter anderem durch den Wegfall von Zulagen, weniger Entgelt erhalten, bekom­men diesen Zulagenbetrag weiterhin als Besitzstand ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs bis zum Erreichen der Stufe, deren Betrag über dem bisherigen Entgelt liegt.



Begründung:


Nach dem In-Kraft-Treten des TVöD am 1. Oktober 2005 sind stadtinterne Eingruppierungsregelungen den neuen tariflichen Reglungen anzupassen. Momentan laufen zwischen den Vertragsparteien Nachverhandlungen zum TVöD. Da die Punkte als Gesamtpaket verabschiedet werden sollen, wird das Ergebnis sicher noch einige Zeit in Anspruch nehmen. In den, in dieser Vorlage, aufgeführten Fällen möchten wir, da aktuell Handlungsbedarf besteht, zeitnah eine Lösung herbeiführen.

Zu I.

1. Beim Jugendamt nehmen derzeit 227 Mitarbeiter/innen im sozialpädagogischen Be­reich Tätigkeiten von Kinderpflegern/Kinderpflegerinnen (= 7 Beschäftigte), Erziehern/Erzieherinnen (= 216 Be­schäftigte) und Sozialpädagogen/Sozialpäda­goginnen (= 4 Beschäftigte) wahr, ohne die entsprechende Berufsausbildung zu haben. Deshalb sind sie als „Angestellte in der Tätigkeit von Kinderpflegern/ Kinderpflegerinnen, Erziehern/Erzieherinnen oder Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen“ beschäftigt. Für sie gab es bisher aufgrund städtischer Regelung die Möglichkeit, nach entsprechenden „Bewährungszeiten“ ausgebildeten Fachkräften gleichgestellt zu werden und dann den gleichen tariflichen Aufstieg gegebenenfalls einschließlich einer Vergütungsgruppenzulage zu vollziehen. In erster Linie handelt es sich bei dem Personenkreis um Kinderpfleger/innen, die Tätigkeiten von Erzieherinnen/Erziehern wahrnehmen. Diese Beschäftigten können nach dem neuen Tarifvertrag maximal die Entgeltgruppe 6 erreichen. Nach der bisherigen städtischen Regelung konnte nach 5 jähriger Bewährung in Verg. Gr. VII Fall­gruppe 3 BAT (entspricht Entgeltgruppe 5 TVöD) und 35 Tagen Fortbildung eine Gleichstellung mit Erzieher/innen erreicht wer­den. Es konnte eine Höhergruppierung nach Verg.Gr. VIb Fallgruppe 5 BAT (ent­spricht Entgeltgruppe 6 TVöD) mit einem tariflichen Bewährungsaufstieg nach 3 Jahren nach Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 7 BAT (entspricht Entgeltgruppe 8) erfolgen. Aufgrund des neuen Tarifvertrags (TVöD) entfallen diese Auf­stiegsmöglichkeiten komplett. Wenn die Gleichstellung vor 1. Oktober 2005 noch nicht erreicht wurde, bedeutet der neue Tarifvertrag eine deutliche Verschlechterung. Diese sollen für die Mitarbeiter/innen, die bereits vor dem 01.10.2005 als „Angestellte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern, Erzieherinnen/Erziehern oder Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen“ beschäftigt wurden und die damit zum Zeitpunkt der Aufgabenübertragung attraktive Aufstiegsmöglichkeiten hatten, gemildert werden.


2. Unter den in den Gemeinderatsbeschlüssen vom 12. Juni 1980 über die Eingruppie­rung von Sekretariatskräften genannten Grundsätzen wurde die Mög­lichkeit geschaffen, Sekretariatskräfte von Vergütungsgruppe VII BAT in Vergü­tungsgruppe VIb BAT (entspricht Entgeltgruppe 6 TVöD) und Sekretariatskräfte bei Amtsleitungen in Vergütungsgruppe Vc BAT (entspricht Entgeltgruppe 8 TVöD) ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs, einzugruppieren.

Für Sekretariatskräfte, die zum 1. Oktober 2005 die Voraussetzungen für die nach der städtischen Regelung möglichen Höhergruppierungen nur knapp verfehlt haben, würde der Wegfall dieser Regelung eine deutliche Schlechterstellung bedeuten. Die Übergangsregelung soll bis zum In-Kraft-Treten der neuen Eingruppierungsrichtlinien gelten.


3. Fachangestellte für das Bäderwesen/Schwimmmeistergehilfen/innen werden nach der ab 01.10.2005 geltenden Tabelle über die „Vorläufige Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen“ mit und ohne Aufstieg von Vergütungsgruppe VII nach Vergütungsgruppe VIb BAT in die Entgeltgruppe 5 eingereiht. Damit hat sich der Beschluss des Bäderausschusses vom 21.07.2000 erledigt, nach dem die genannten Beschäftigten eine befriste Differenzzulage (bis zu einer tariflichen Neuregelung) erhalten, die den Unterschied zur nächst höheren Vergütungsgruppe ausgleicht.
Zu. II.

Bei Höhergruppierungen nach TVöD erfolgt in der höheren Entgeltgruppe eine neue Stufenzuordnung. Das Entgelt kann unter Berücksichtigung des Garantiebetrags gemäß § 17 Abs. 4 TVöD von 25 bzw. 50 Euro durch den Wegfall von Zulagen in Einzelfällen geringer ausfallen als das Entgelt vor der Höhergruppierung. Dieser Umstand führt zu finanziellen Schlechterstellungen bei Übertragung höherwertiger Tätigkeiten. Interne Entwicklungsmöglichkeiten von Beschäftigten werden dadurch behindert. Um dem entgegen zu wirken, sollen die Zulagenbeträge als Besitzstand vorübergehend bis zum Erreichen der Stufe, deren Betrag über dem bisherigen Entgelt liegt weitergewährt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Vom Beschlussantrag I. 1. profitieren in den nächsten Jahren noch ca. 20 Mitarbei­ter/innen des Jugendamtes. Der Mehraufwand pro Jahr bei einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter beläuft sich auf ca. 1.900 Euro (= durchschnittlicher Differenzbetrag), bei 20 Fällen also ca. 40.000 Euro/Jahr.

Bei den übrigen Beschlussanträgen kann die genaue Anzahl der betroffenen Beschäftigten nicht ermittelt werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass es sich um eine geringe Anzahl handelt, so dass sich hieraus keine großen finanziellen Auswirkungen ergeben.


Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat SJG


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister

Anlagen

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