Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
292
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VerhandlungDrucksache:
470/2005
GZ:
5044-00
Sitzungstermin: 20.07.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, BMin Müller-Trimbusch,
Frau N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) (GesundhA)
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: AIDS-Beratungsstelle der Evangelischen
Gesellschaft Stuttgart e. V.
Städtische Förderung ab 2005

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 11.07.2005, öffentlich, Nr. 86

Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 23.06.2005, GRDrs 470/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die AIDS-Beratungsstelle der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V, Büchsenstraße 34/36, 70174 Stuttgart, wird ab dem Jahr 2005 bis 2007 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf der Grundlage einer Zuwendungsvereinbarung (Anlage 2) mit den Bestandteilen Vergütungsvereinbarung (Anlage 3), Berichtswesen - Teil A (s. GRDrs 438/2005) und - Teil B (Anlage 4) gefördert.

2. Der jährliche Förderaufwand ist aus Mitteln des jeweiligen Verwaltungshaushalts - Finanzposition 1.5000.7002.000 - HIV und Prostitution - zu decken.


StRin Metke (CDU) trägt vor, die Presseberichterstattung zeige, dass in der Beratung des Sozial- und Gesundheitsausschusses nicht deutlich geworden sei, dass insbesondere die CDU-Gemeinderatsfraktion das Angebot der AIDS-Beratungsstelle der Evangelischen Gesellschaft für gut und richtig ansehe. Dasselbe treffe auf die Trägervielfalt in diesem Bereich zu. Grundsätzliche stimme man auch zu, dass zunehmend bei freien Trägern eine Umstellung auf Zuwendungsvereinbarungen stattfinde. Auf Kritik stoße allerdings, dass eine bisher mit ca. 30.000 € zu 100 % geförderte Stelle nun auf 75 % reduziert werden solle und die Landeshauptstadt dafür jährlich 40.000 € aufbringen müsse. Zu Protokoll gibt sie, bei Umstellungen auf Zuwendungsvereinbarungen könne es nicht sein, dass eine Steigerung der Personalkostenpauschale wie im vorliegenden Fall von bis zu 30 % erfolge. Ansonsten könne die Förderung nicht sukzessive umgestellt werden. Sinn und Zweck von Zuwendungsvereinbarungen sei, Transparenz und Gleichberechtigung herzustellen. Dies müsse sich an den bisherigen Mittelaufwendungen und nicht an den Trägervorstellungen orientieren. Zu kritisieren sei zudem, dass bei einer Überprüfung einer zu 100 % geförderten Stelle festgestellt werden müsse, dass der Träger offensichtlich seit einigen Jahren diese nicht für den bestimmten Zweck verwende, sondern dass die geförderte Person in vielen anderen Bereichen der Evangelischen Gesellschaft tätig gewesen sei. Nach der neuen Zuwendungsvereinbarung stelle diese Vorgehensweise eigentlich einen Grund für eine Kündigung aus trifftigem Grund dar. Dies sollte dem Träger nochmals gesagt werden. Der Vorlage werde dennoch zugestimmt.

Nach Auskunft von BMin Müller-Trimbusch werden einheitliche Förderkriterien seit sieben Jahren diskutiert. Die Verwaltung habe in der Vergangenheit dargelegt, welche Gebiete Zug um Zug vereinheitlicht würden (gleiche Personal-, Sach- und Verwaltungskosten). Dazu hätten das Haupt- und Personalamt sowie die Stadtkämmerei Grundlagen geliefert. Im selben Zusammenhang bemerkt Frau N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), wenn ein Fördergebiet 1981 mit einem bestimmten Prozentsatz definiert worden sei, zwischenzeitlich Begrenzungen in den Steigerungsraten stattgefunden hätten und wenn dann eine Umstellung stattfinde, bestehe durchaus die Möglichkeit von Steigerungen. Glücklicherweise habe dieses innerhalb des Budgets aufgefangen werden können. Insgesamt erwarte die Verwaltung nun eine output-orientierte Förderung und nicht mehr eine Förderung, welche sich auf die tatsächlichen Ausgaben eines Trägers unter Ausblendung eventueller Leistungen beziehe. Nach wie vor müsse aber beachtet werden, dass das Berichtswesen in eine freiwillige Vereinbarung komme, damit keine Umsatzsteuerproblematik ausgelöst werde.

StRin Metke bezieht sich auf die Seite 2 der Förderungsvereinbarung. Dort sei aufgeführt, dass die Anpassung der Personalkostenpauschale im Rahmen der Tarifsteigerungen des BAT erfolge. Grundsätzlich sollte in den Haushaltsplanberatungen diskutiert werden, weshalb die städtische Förderung analog BAT geschehe. Sicherlich gebe es dafür viele gute Gründe, aber angesichts der Situation auf dem Arbeitsmarkt (viele arbeitslose Sozialpädagogen) und angesichts der angespannten finanziellen Situation der freien Träger sollte dieses Thema von der Verwaltung zu den Haushaltsplanberatungen aufgearbeitet werden. Von seiner Fraktion, so StR Wölfle (90/GRÜNE), sei schon mehrfach angemahnt worden, dass die Förderung von freien Trägern auf einer einheitlichen Grundlage stattfinden müsse. Jedes Mal müssten aber neue individuell ausgehandelte Punkte festgestellt werden. Mit dem von StRin Metke angesprochenen Punkt werde eine automatische Personalkostensteigerung festgeschrieben. Es gebe Vorlagen, die keine solche Steigerungen enthielten, in anderen Vorlagen werde erklärt, Steigerungen sollten analog der städtischen Bestimmungen erfolgen.

Grundsätzlich steht lt. EBM Föll diese Zuwendungsvereinbarung, und dies gehe aus ihr auch hervor, unter dem Vorbehalt der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Denn wenn - wie im Haushaltsplanentwurf 2006/2007 enthalten - keine Steigerung sondern eine Nullrunde vorgesehen werde, könne auch keine automatische Erhöhung stattfinden, es sei denn, die Fachverwaltung sei in der Lage, innerhalb des jeweiligen Budgets z. B. über Umschichtungen so etwas vorzunehmen.

Die von StRin Metke angesprochene Thematik "BAT-Bindung in der Förderung" werde aufgenommen. Darüber, inwieweit dieses zwingend notwendig und geboten sei, werde ein Bericht erstellt.

In der Folge erklärt StR Wölfle, mit dem heutigen Beschluss werde das Gesundheitsamt ermächtigt, einen Vertrag mit der Evangelischen Gesellschaft abzuschließen. Dann sei diese Personalkostensteigerung Fakt. Dies wäre nicht zu kritisieren, wenn dieses überall der Fall wäre. Was diese Erhöhung anbelangt, beinhaltet die Zuwendungsvereinbarung nach Einschätzung des Vorsitzenden keinen Automatismus. Er verweist dabei auf die Ziffer 2.1 der Zuwendungsvereinbarung (Allgemeinvorbehalt zur Zuwendung und zum Erhöhungsbetrag). Zwar werde in der Vereinbarung von dem Ziel gesprochen, Steigerungsraten vorzunehmen. Ein Automatismus sei dies aber nicht. Eine negative psychologische Auswirkung entsprechend einer festgeschriebenen Erhöhung sieht StRin Metke. Zudem würden dadurch die freien Träger intern verpflichtet. Die dort Beschäftigten beriefen sich auch bei anderen Themen auf die Anbindung an den BAT. Es müsse eine stärkere Marktorientierung im Sozialbereich stattfinden.

StRin Gröger (SPD) zeigt sich überzeugt davon, dass im Verlauf der kommenden Haushaltsplanberatungen über Deckelungen gesprochen werden muss. Ihr sind freie Träger bekannt, welche seit mehreren Jahren nicht mehr in der Lage sind, Weihnachtsgelder an ihre Beschäftigten auszubezahlen. Zur Umsatzsteuerproblematik meint sie sich zu erinnern, dass im Sozial- und Gesundheitsausschuss einmal die Bitte nach einer Synopse über die verschiedenen Rechtsauffassungen geäußert worden ist. Sie bittet dieses dem Gemeinderat vorzulegen, damit sich der Rat auf diesem Gebiet einen Überblick verschaffen kann. Dieses Thema wertet EBM Föll als schwierig und sensibel. Er wisse nicht, ob hier eine öffentliche Diskussion weiterführe. Eine einheitliche Aussage sei zu diesem Thema nicht möglich, da ein Zusammenhang mit der individuellen Situation eines freien Trägers bestehe. Nur der einzelne freie Träger selbst könne diese Fragestellung für sich klären. Der Stadtverwaltung würden dazu nicht die nowendigen Informationen zur Verfügung stehen (Verhältnisse im steuerrechtlichen Sinn bezogen auf die Abgabenordnung). Die Verwaltung wäre auch völlig überfordert, entsprechende Erhebungen durchzuführen. Einen solchen Auftrag müsste die Verwaltung ablehnen, da, wenn ihr hier ein Fehler unterlaufe, die Stadt dafür einstehen müsste.

Ein Hauptziel bei der Umstellung auf Zuwendungsvereinbarungen war lt. Frau N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), von der konkreten Kosten- und Ausgabensituation der Träger wegzukommen und eine Pauschalierung zu erreichen. Da es sich aber dabei nicht um einen willkürlichen Akt handeln dürfe, seien die Erhebungen des Haupt- und Personalamtes, welche sich am BAT orientiert hätten, als Grundlage herangezogen worden. Im Vorfeld der Umstellung habe die Verwaltung geprüft, wie nahe diese Kostensätze sich an der Kostensituation eines Trägers befinden. Daraus habe die Verwaltung z. B. die Vergütung für eine Fachkraft nach BAT IVa abgeleitet. Möglich sei aber dennoch, dass ein Träger eine solche Kraft nach BAT II vergüte. Dies, und ob diese Kraft z. B. eine Vergütungssteigerung durch Erreichung einer anderen Altersstufe erhalte, brauche die Stadt nicht zu interessieren. Diese pauschalierte Situation werde als sehr großer Gewinn empfunden. Die Träger hätten zwar gewisse Tarifbindungen, sie hätten aber auch Möglichkeiten, um überhaupt ihre Ausgaben darstellen zu können, sich aus diesen Bindungen herauszunehmen. Dieses werde von den Trägern unterschiedlich gelebt. Wenn die Stadt deutliche Einnahmeeinbrüche verzeichnen müsste, könnte die Verwaltung die Zuschüsse auch im laufenden Jahr einstellen bzw. verändern.

Sein Anliegen präzisiert StR Wölfle indem er nachfragt, weshalb im Vergleich mit anderen Förderungen in diesem Vertrag andere Formulierungen enthalten sind. (Beispiele: 1) Weshalb wird bei einer Fachkraft BAT IVa und kein Betrag genannt? 2) Dieser Vertrag spricht von Anpassungen, während in anderen Verträgen davon keine Rede ist.) Nur die Gleichbehandlung werde nachgefragt. Wenn das Referat WFB diese Ungleichbehandlung toleriere, wolle er sich aber auch nicht dagegen wenden.

Für einheitliche Förderrichtlinien im Geschäftsbereich des Referats SJG sieht sich EBM Föll nicht zuständig. Für sein Referat sei nur der Satz bedeutsam "vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel". Wenn der Gemeinderat einheitliche Zuwendungsvereinbarungen wünsche, könne er dieses beschließen, und das Fachreferat müsse dieses dann umsetzen. Darauf, dass in diesem Zusammenhang auch die Finanzierung aus dem jeweiligen Budget erwähnt werden muss, macht BMin Müller-Trimbusch aufmerksam. Sie fährt fort, die einheitliche Sprachregelung in Zuwendungsvereinbarungen stelle, wie gesagt, einen Auftrag des Gemeinderates dar. Gebiet für Gebiet werde abgearbeitet. Um dieses einheitliche System zu kreiieren habe eine Arbeitsgruppe, besetzt mit Mitgliedern des Sozialamtes, des Gesundheitsamtes und des Jugendamtes, ergänzt durch die Stadtkämmerei, getagt. Außer Frage stehe, dass Altlasten noch beseitigt werden müssten.


Diesen Tagesordnungspunkt abschließend fasst EBM Föll zusammen, der Ausschuss habe die Verwaltung an den Auftrag erinnert, Zuwendungsvereinbarungen einheitlich zu gestalten. Versucht werde, dieses und das Thema BAT-Bindung bis zu den Haushaltsplanberatungen aufzuarbeiten.

Danach stellt er fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt den Beschlussantrag einstimmig wie beantragt.