Protokoll:

Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
528
13c
VerhandlungDrucksache:
798/2003
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 12.11.2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Lang
Berichterstattung:BMin Müller-Trimbusch
Protokollführung: Herr Häbe hr
Betreff: Übertragung sozialer Dienste in kommunaler Trägerschaft an freie Träger
Festlegung der qualitativen und quantitativen Rahmenbedingungen
- Kommunale Sozialarbeit in den Flüchtlingsunter-
künften in Stuttgart -
- Zurückstellung -

Vorgang: Sozialausschuss vom 27.10.2003, öffentlich, Nr. 101

Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 10.10.2003, GRDrs 798/2003, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Auf der Grundlage der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) wird der Markterkundung nach § 4 VOL/A für eine Vergabe der kommunalen Sozialarbeit in den Flüchlingsunterkünften in Stuttgart zugestimmt.

2. Die Arbeitsverträge der derzeit in der kommunalen Sozialarbeit in den Flüchtlingsunterkünften befristet bis zum 31.12.2003 bzw. 31.03.2004 beschäftigten Mitarbeiter/-innen zum o. g. Zeitpunkt zurückkehren, bis zur Übertragung der Aufgabe verlängert werden.

Durch StR Föll (CDU) wird vorgetragen, in diesem Bereich habe die Stadt noch 2,5 Stellen. Die Fördersystematik stelle sich relativ einfach dar, da es sich um eine 100 %-ige Förderung der freien Träger handle. Der Flüchtlingsbericht Nr. 22 besage, dass die Zahl der zu betreuenden Flüchtlinge deutlich zurückgegangen sei. Vor einigen Jahren sei für diese soziale Betreuung ein Stellenschlüssel beschlossen worden. Durch die Entwicklung der Flüchtlingszahlen müssten die freien Träger in absehbarer Zeit Stellen abbauen. Dort werde derzeit wohl kaum dem beschlossenen Stellenschlüssel exakt entsprochen.

Die Frage sei, weshalb die Stadt so wie in der Vorlage dargestellt vorgehen wolle. Es gebe städtische Mitarbeiterinnen mit befristeten Arbeitsverträgen. Nun sollen Stellenstreichungen erfolgen und die freien Träger müssten aufgrund der veränderten Flüchtlingszahlen Stellenanpassungen vornehmen, um dann von der Stadt 2,5 Stellen zu übernehmen. Wenn bei den freien Trägern bei der Flüchtlingsbetreuung mehr Stellen als nach dem vorgesehenen Stellenschlüssel notwendig seien, müssten die städtischen Kapazitäten abgebaut werden und die freien Träger müssten mit ihren derzeit vorhandenen Stellen die Betreuung der Unterkünfte, welche bisher von städtischem Personal wahrgenommen werde, übernehmen. Es seien wohl 6 freie Träger in Stuttgart in diesem Bereich tätig. Im Rahmen der Ausschreibung des Interessenbekundungsverfahrens gehe er nicht davon aus, dass in diesem Bereich andere Träger tätig würden. Er könne sich auch nicht vorstellen, dass der Gemeinderat, wenn er mit diesen 6 Trägern gute Erfahrungen gemacht habe, etwas anderes beschließe. Unter Aufrechterhaltung des Betreuungsschlüssels stimmt StR Kanzleiter (SPD) dieser Vorgehensweise zu.

Im vergangenen Jahr, so BMin Müller-Trimbusch, seien auf der Basis des verabredeten Schlüssels 6 städtische Stellen abgebaut worden. Bei den freien Trägern seien ca. 4 Stellen zum Abbau vorgesehen, sollten sich die Zahlen des letzten Flüchtlingsberichtes verstetigen. Wenn die genannten 2,5 städtischen Stellen von diesen 4 Stellen bei den freien Trägern abgezogen würden, müssten die freien Träger immer noch abbauen. In diesem Betätigungsfeld finde mit den freien Trägern eine außerordentlich gute Kooperation statt. Daher dürfte das Geplante nicht zu Streitigkeiten führen. Das heute Vorgetragene werde die Verwaltung mit dem Sprecher des Trägerkreises besprechen, damit seitens der freien Träger diesbezüglich ein Vorschlag unterbreitet werde. Das Ergebnis werde dem Sozialausschuss vorgelegt.

Mit dieser Maßgabe bittet in der Folge StR Föll um Zurückstellung der Vorlage und zu gegebener Zeit um schriftliche Unterrichtung des Verwaltungsausschusses und des Sozialausschusses. Die Zurückstellung sei sinnvoll, da wenn der Beschlussantrag der GRDrs 798/2003 heute beschlossen würde, dieser zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgehoben werden müsste.

Danach wird dieser Tagesordnungspunkt, ohne dass eine Abstimmung erfolgt, durch EBM Dr. Lang abgeschlossen.