Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1158/2004
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 16.02.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Magdowski
Berichterstattung:die Vorsitzende, EBM Föll, Frau N.N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) (SchulverwA)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Einrichtung von formellen Ganztagesschulen

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 03.02.2005, GRDrs 1158/2004.

Einführend informiert BMin Dr. Magdowski, die Zuständigkeit für nichtformelle Ganztagesschulen liege beim Oberbürgermeister (in Vertretung beim Ersten Bürgermeister). Für die formellen Ganztagesschulen sei ihr Geschäftsbereich zuständig.

Die heute vorgelegte Vorlage sei mit dem Staatlichen Schulamt (mittlerweile an die Stadtverwaltung angegliedert) abgestimmt. Die darin gestellten Forderungen bzw. Vorschläge seien in enger Abstimmung mit diesem Amt formuliert worden. Im Grundschulbereich, in dem formelle Ganztagesschulen nicht die Regel darstellten, solle versucht werden, in zwei Bereichen (Carl-Benz-Schule (Randbereich Hallschlag) und Heusteigschule)) aus Grundschulen Ganztagesschulen herzuleiten. Bei der Elise-von-König-Schule solle das Ganztagesangebot im Hauptschulbereich erfolgen.

Über die fachlich-inhaltliche Seite bestehe mit dem Staatlichen Schulamt völlige Einigkeit. Dennoch sei es notwendig geworden, in die Vorlage einige Vorbehalte aufzunehmen. Zunächst einmal sei nach der Abstimmung mit der staatlichen Schulverwaltung noch nicht abschließend geklärt, inwieweit es vom Ministerium für die genannten Schulen eine Zustimmung geben werde. Alle würden vom Regierungspräsidium befürwortet und eine Weiterleitung an das Ministerium habe stattgefunden. Aus dem Land gebe es aber mehr Meldungen als Fördermöglichkeiten. Derzeit stehe die Hauptschule der Elise-von-König-Schule auf der Ersatzliste. Bei den Grundschulen erfolgten gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt Bemühungen. Die Entscheidung der staatlichen Schulverwaltung müsse aber abgewartet werden.

Ein weiterer Vorbehalt besage, dass über IZBB-Mittel eben auch noch eine Förderung ermöglicht werden könne. Zwar ließen sich diese Ganztagesschulen nicht zum "Nulltarif" umsetzen, aber bei den vorgeschlagenen Schulen erhoffe man sich dadurch einen großen Schub in pädagogischer Hinsicht.

Laut StR Kanzleiter (SPD) kann nur wenn der Vorlage zugestimmt wird beim Thema Ganztagesschulen ein Fortschritt erzielt werden. Der vorhandene Bedarf könne mit dem nun Angedachten, welches ja noch der Zustimmung des Landes bedürfe, aber nicht annähernd abgedeckt werden. Von daher könne es sich nur um einen ersten Schritt handeln. Das nun vorliegende Ergebnis sei nicht zufriedenstellend. Zu befürchten sei, dass dieses mit der zögerlichen Vorgehensweise der Verwaltung zusammenhänge.

Zeitungsberichte, so StR Wölfle (90/GRÜNE), hätten in dieser Woche bereits die Erwartungen für drei neue Ganztagesschulen zum Schuljahresbeginn 2005/2006 geweckt. Beim Lesen der Vorlage habe er allerdings erkennen müssen, dass angesichts der Komplexität des Schulsystems dieses so nicht einfach festgestellt werden könne. Nüchtern betrachtet beinhalte die Vorlage nichts anderes als dass einerseits zwischen der Landeshauptstadt und dem Staatlichen Schulamt über die ausgesuchten Schulen eine Abstimmung stattgefunden hat. Zum anderen würden gemeinsame Forderungen gegenüber der weiteren Bürokratie erhoben. Es gehe lediglich um zehn weitere Lehrerdeputatstunden/Klasse/Woche. Nur diese würde gegebenenfalls vom Land zur Verfügung gestellt. Wenn seitens des Landes die entsprechenden Mittel der Landeshauptstadt zur Verfügung gestellt würden, wäre die Kommune schon längst imstande, ein Angebot vorzunehmen.

Positiv zur getroffenen Auswahl äußert sich StR Kauderer (FW).

Zur weiteren Abstimmung mit dem Land bemerkt BMin Dr. Magdowski, die Vorlage sei vorsichtig formuliert, da sie über das hinaus gehe, was seitens des Landes üblicherweise in punkto Ganztagesschulen akzeptiert werde. Nach den Vorgaben des Landes würden nur Hauptschulen in Brennpunktbereichen und in Einzelfällen organisatorisch solchen Hauptschulen zugeordnete Grundschulen gefördert.

Ihre Fraktion, so StRin Ripsam (CDU), sehe die Vorlage schon mit einigen Befürchtungen. Seither habe das Land eine klare Linie dergestalt verfolgt, dass für das Einrichten von Ganztagesschulen Grund- und Hauptschulen herangezogen werden. Die Verbindung der Carl-Benz-Schule und der Elise-von-König-Schule müsse gegenüber dem Land hervorgehoben werden. Dies sei die Hauptaufgabe der Verwaltung. Mit dieser Maßgabe werde der Vorlage zugestimmt.

Die beiden Schulen werden auch von StR Kanzleiter als zusammengehöriges Konstrukt angesehen. Für die Infragestellung der Elise-von-König-Schule habe er kein Verständnis. Sollte hier das Geplante abgelehnt werden, würden in einem sehr wichtigen Bereich Erwartungen an Ganztagesschulen bezüglich der PISA-Studie nicht erfüllt werden können. In diesem Zusammenhang betont die Vorsitzende, die vorgenommene Abstimmung gehe davon aus, dass hier die Ausnahmefördertatbestände greifen. Mit der Fachebene des Landes gebe es keinerlei Meinungsverschiedenheiten. Letztlich stelle sich noch die Finanzierungsfrage. Gerechnet werde mit 34 €/Stunde (Mitarbeiter des mittl. Dienstes). Bedeutsam sei, wie die Prioritäten politisch landesweit gesetzt werden. Weiter informiert Frau N.N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), die Elise-von-König-Schule werde einen Teil der Kinder aus der Carl-Benz-Schule aufnehmen. Die Altenburgschule sei ja bereits Hauptschule mit besonderen Angeboten und einem Ganztagesbetrieb. Die Anträge beim Land, und dieses gehe auch aus der Vorlage hervor, würden mit den verschiedenen Begründungen versehen. Eine entsprechende Aufteilung mache auch das schwierige Einzugsgebiet notwendig. Als logisch sieht sie eine Genehmigung durch das Land in diesem bzw. im kommenden Jahr an. An der Schule liege es nicht, allenfalls sei es ein Problem, zu welchem Zeitpunkt das Land die erforderlichen Ressourcen bereitstellen könne.

Auf die in der Nachbarschaft der Heusteigschule befindliche Römerschule weist StRin Ripsam hin. In der Römerschule gebe es ein sehr gutes Angebot. Diese Schule erscheine ja auch in der Liste der interessierten Schulen (Anlage 2 der Vorlage). Mit dem einzügigen Beginn in der Heusteigschule trete man in eine Testphase ein. Die weitere Entwicklung müsse abgewartet werden. Nicht zuletzt spiele das Thema "Schulbezirke" eine Rolle. Wenn Eltern Wünsche äußerten, sollte die Verwaltung auch bezüglich der Schulbezirke flexibel handeln. Sie glaubt nicht, dass sich die seitens der Römerschule (Schulleitung und Eltern) geäußerten Befürchtungen bewahrheiten. Dies aufgreifend erklärt Frau N.N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), flexible Schulbezirke würden bereits praktiziert. Die Verteilung nehme das Staatliche Schulamt und nicht das städtische Schulverwaltungsamt vor. Die Beteiligten müssten gemeinsam darauf achten, dass die Klassen klein gehalten werden könnten. In der Vergangenheit hätten hier beide Schulen positive Erfahrungen gemacht. Gegebenenfalls könne mit dem Schuljahr 2005/2006, beginnend mit den Klassenstufen 1 bzw. 5 gestartet werden, auch wenn noch nicht alle baulichen Voraussetzungen erfüllt seien. Um so vorzugehen müssten allerdings klare Signale vorliegen. Entsprechende Vorbehalte seien für die IZBB-Mittel gemacht worden. Damit wisse das Land, dass die Stadt willens und in der Lage sei, aber dass damit auch Abhängigkeiten geschaffen würden.

An StR Kauderer gewandt fährt Frau N.N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) fort, für drei Grundschulen und drei Hauptschulen gebe es im Zusammenhang mit der Einrichtung von Ganztagesschulen einen Zielbeschluss. Das heute Vorgelegte stelle davon einen ersten Schritt dar. An den anderen Schulen werde weitergearbeitet.

BMin Dr. Magdowski führt aus, das nun Geplante soll nicht zu Kürzungen in anderen Bereichen, wie z. B. im Berufsschulbereich, führen. Sie erwartet zu den Haushaltsplanberatungen 2006/2007 eine entsprechende Diskussion. Wenn das eine gewollt werde, dürfe das andere nicht verdrängt werden.

Hierzu stellt EBM Föll fest, beim Programm des beruflichen Schulwesens gebe es keinen Anlass zur Sorge. Die hier beschlossenen Maßnahmen (Maybach-Schule/Schule für Informationstechnologie/Leobener Straße/Grunderwerb Zuffenhausen für Robert-Bosch-Schule) liefen. Natürlich seien hier noch weitere Maßnahmen offen. Darüber habe dann der Gemeinderat in den kommenden Haushaltsplanberatungen entsprechend den politisch gesetzten Prioritäten und entsprechend der Haushaltslage zu entscheiden. Es gebe keinen Anlass den Eindruck zu erwecken, dass nun den beruflichen Schulen etwas weggenommen werde zugunsten des Ausbaus von Ganztagesschulen im Grund- und Hauptschulbereich.


Zum Abschluss dieses Tagesordnungspunktes stellt BMin Dr. Magdowski fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.