Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5622-17
GRDrs 468/2007
Stuttgart,
09/21/2007



Kyudojo Stuttgart e. V.;
hier: Errichtung eines Vereinsheims mit Bogenschießanlage




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
09.10.2007
17.10.2007



Beschlußantrag:

1. Dem Verein Kyudojo Stuttgart e. V. wird zur Errichtung eines Vereinsheims mit Bogenschießanlage an der Nähterstraße in Stuttgart-Wangen ein städtischer Zuschuss in Höhe von 96.600 € bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Stadt Stuttgart gewährt. Die Bewilligung wird außerdem davon abhängig gemacht, dass

2.1 den Stuttgarter Schulen, anderen sporttreibenden Vereinen, Organisationen, Gruppen und einzelnen Sportlern die Nutzung der vereinseigenen Räumlichkeiten nach vorheriger Absprache mit dem Verein gestattet wird. Der Verein hat Anspruch auf Ersatz seiner Betriebsaufwendungen (keine Miete) durch diese Nutzer. Der ihm durch den Schulsport entstehende Betriebsaufwand wird von der Stadt übernommen;

2.2 der Verein sich zur Rückzahlung des städtischen Zuschusses einschließlich eines Wertausgleichs verpflichtet, wenn die durch die Stadt Stuttgart geförderten Räumlichkeiten freiwillig oder unfreiwillig veräußert, nicht mehr für sportliche Zwecke verwendet oder die Verpflichtung nach Ziffer 2.1 nicht eingehalten wird. Der Rückzahlungsanspruch der Stadt ist durch einen Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Verein und der Stadt gesichert.


3. Der Aufwand wird im Vermögenshaushalt aus Mitteln der AHSt. 2.5500.9880.000-0050, Baukostenzuschüsse an Vereine, finanziert:



Begründung:


1. Angaben zum Verein

Der Verein Kyudojo Stuttgart (gegründet 1990) hat derzeit folgende Mitglieder (Stand: 01.01.2007):

  • Erwachsene
47
  • Kinder und Jugendliche (~22,95 %)
14
insgesamt also61 Mitglieder.

Der Verein macht seinen Mitgliedern Sportangebote im japanischen Bogenschießen (Kyudo) und nimmt mit 2 Mannschaft am Rundenwettbewerb teil.

Darüber hinaus bietet der Verein auch Lehrgänge für Trainer und Übungsleiter des Deutschen Kyudobundes e. V. sowie Einführungs- und Weiterbildungslehrgänge für Mitglieder und Nichtmitglieder an.
2. Angaben zum Bauvorhaben

2.1 Allgemeines Der Verein besitzt bislang keine eigenen Vereinsräume. Ihm stehen lediglich in den Abendstunden kleinere Zeitkontingente in städtischen Hallen für den Übungsbetrieb zur Verfügung. Eine regelmäßige Nachwuchsarbeit sowie die Durchführung von Wettbewerben ist durch die zur Verfügung stehenden Zeitfenster nahezu ausgeschlossen. Die Begegnungen der Liga-Wettkämpfe müssen deshalb bislang auf den Anlagen des jeweiligen Konkurrenzvereins ausgetragen werden. Seinen Heimvorteil kann der Kyudojo Stuttgart e. V. somit bisher nicht nutzen. Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass in den zur Verfügung gestellten städtischen Hallen nur mit erheblichem Aufwand improvisierte Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen für diese Sportart eingerichtet werden können.

Der Verein Kyudojo Stuttgart e. V. strebt schon seit längerer Zeit den Bau eines eigenen Vereinsheims in Stuttgart an. Nach langwierigen Vorbereitungen und mitunter schwierigen Planungen, ist es durch die Unterstützung mehrerer beteiligter städtischer Ämter gelungen, ein geeignetes Baugrundstück zu finden und zur Verfügung zu stellen.

Das Gelände der ehemaligen Gießerei Wölfle, welches seit mehr als zwei Jahrzehnten brachliegt, soll nun einer neuen Verwendung zugeführt werden. Die vor einer zukünftigen Nutzung ohnehin erforderlichen Herrichtungsarbeiten am Grundstück wurden durch das städtische Tiefbauamt bereits eingeleitet.

Der Bezirksbeirat Wangen hat bereits im Dezember 2006 seine Zustimmung zu dem geplanten Vorhaben gegeben. Mit seinem neuen Domizil in der Nähterstraße möchte der Verein sein Angebot an Mitglieder und Nichtmitglieder weiter ausbauen und zur weiteren Bereicherung des Freizeitangebots in Stuttgart beitragen.


2.2 Raumprogramm Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: Vereinsheim
· Mehrzweck-/Gymnastikraum
· Umkleide-/Sanitäreinrichtungen
· Jugend-/Schulungsraum
· Geräte- und Materiallagerräume
· Sanitäts-/Schiedsrichterraum
· Geschäftsstelle Bogenschießanlage
· Schießstand (in das Vereinsheimgebäude integriert)
· Zielbereich (Sandwall mit überdachten Zielscheibenstandplätzen und Fangzaun)


Finanzielle Auswirkungen

1. Baukosten Die geplanten und vom Hochbauamt der Stadt Stuttgart als angemessen kalkuliert beurteilten Gesamtbaukosten betragen 400.000 €. Sie sollen durch Eigenmittel des Vereins, Aufnahme eines Mitgliederdarlehens sowie Zuschüsse des Württembergischen Landessportbundes und der Stadt Stuttgart finanziert werden. Der städtische Zuschuss von 96.600 € (~ 24,15 % der Baukosten) entspricht den Regelungen der geltenden Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt.

Die Absicht des Vereins Kyudojo Stuttgart e. V. zur Errichtung eines Vereinsheims mit Bogenschießanlage, liegt im besonderen Interesse aller Sporttreibenden im Verein. Sie dient der Sicherstellung eines geordneten Vereinsbetriebs unter den aktuellsten Gesichtspunkten und soll das Vorankommen des Vereins fördern. Der beantragte städtische Zuschuss ist zur Vollfinanzierung des Vorhabens notwendig und nach den geltenden Sportförderrichtlinien (Ziff. C.1.2.1ff) gerechtfertigt.


2. Finanzierung 1 Die Zwischenfinanzierung durch ein Bankdarlehen wurde vereinbart und von der Bank schriftlich zugesagt. Der Finanzierungsplan und die Wirtschaftlichkeitsberechnung des Vereins wurden vom Sportamt geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass

· eine Bestätigung über die Gewährung des Mitgliederdarlehens vorliegt.
· der Zuschuss beim WLSB beantragt wurde und seine Gewährung in der veranschlagten Höhe wahrscheinlich ist.
· die einzusetzenden Eigenmittel vorhanden sind.
· der Anteil der eingeplanten Eigenleistungen erbracht werden kann.

Nach den Rechnungsabschlüssen des Vereins für die beiden letzten Jahre und der vorgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnung ist die Refinanzierung des Darlehens und die Finanzierung des laufenden Betriebs für das geplante Bauvorhaben nachvollziehbar ausgewiesen.

Die Bewilligung des Zuschuss vom Württembergischen Landessportbund wurde von dort in der angegebenen Höhe in Aussicht gestellt. Durch den derzeitigen Antragsstau ist seine Bewilligung aber voraussichtlich erst im nächsten oder übernächsten Jahr zu erwarten. Der Verein ist in der Lage den WLSB-Zuschuss entsprechend zwischen zu finanzieren.

Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

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