Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 326/2001
Stuttgart,



Städtische Förderung der Selbsthilfegruppe Krebsforum Stuttgart e. V. (KFS) ab dem Jahr 2001



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
13.07.2001
18.07.2001



Beschlußantrag:

1. Von der Arbeit der Selbsthilfegruppe Krebsforum Stuttgart e. V. , Sonnenbergstr. 120, 70184 Stuttgart, wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Die Gesundheitsverwaltung wird ermächtigt, dem Krebsforum Stuttgart e. V. zunächst befristet für die Jahre 2001 bis 2003 einen jährlichen Betriebszuschuss
3. Der Aufwand ist jeweils aus Mitteln des Verwaltungshaushalts Finanzposition 1.4700.7031.000 - Behindertenhilfe - zu decken.

4. Der Bewilligung liegen die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen sowie folgende besondere Bewilligungsbedingung zu Grunde:

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Verein Krebsforum Stuttgart e. V. (KFS), Sonnenbergstr. 120, 70184 Stuttgart, besteht seit März 1996 und ist als gemeinnützig anerkannt.

Das KFS berät krebskranke Menschen und ihre Angehörigen. Es bietet Informationen über mögliche Therapien. Durch Einrichtung eines individuellen Therapiekonzepts, durch Vorträge, Seminare, Kurse und Workshops wird versucht, die Betroffenen zum aktiven Mitwirken am Therapieprozess zu aktivieren.

Das KFS beantragte im Oktober 2000 für 2000 eine einmalige städtische Zuwendung und ab 2001 eine städtische Regelförderung.

Die Anerkennung des KFS als Selbsthilfegruppe sowie deren jährliche städtische Unterstützung durch Betriebszuschüsse, zunächst befristet auf 3 Jahre, mit einem jährlichen Festbetrag von 10.000 DM scheint gerechtfertigt und angemessen.

Finanzielle Auswirkungen
Der jährliche Aufwand in Höhe von 10.000 DM kann nicht aus dem Etat der Förderung der freien Wohlfahrtspflege, jedoch für das Jahr 2001 einmalig und ausnahmsweise innerhalb des Budgets des Gesundheitsamts abgedeckt werden.
Für die Förderung ab dem Jahr 2002 stehen hierfür im Budget des Gesundheitsamts keine Mittel mehr zur Verfügung.
Ab 2002 ist eine entsprechende Erhöhung des Budgets vorgesehen.


Beteiligte Stellen

Das Referat F hat die Vorlage mitgezeichnet.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen



Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Haushaltsplan 2001
Anlage 3: Satzung des KFS Stuttgart e. V.
Anlage 1: GRDrs Nr. 326/2001

Ausführliche Begründung:

Der Verein Krebsforum Stuttgart e. V. (KFS), Sonnenbergstr. 120, 70184 Stuttgart hat zurzeit 68 Mitglieder.

Das KFS ist Mitglied im Arbeitskreis psychosozialer Krebsnachsorge, im Landesarbeitskreis Gesundheit, am Runden Tisch Frauen und Gesundheit in Baden-Württemberg, bei KISS und im Arbeitskreis Homöopathie.

Ziel des Krebsforums Stuttgart e. V. ist es, die Betroffenen zu motivieren und zu stärken, damit sie bei der Bekämpfung der Krebskrankheit aktiv und eigenverantwortlich mitwirken können.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Angebotene Vorträge, Kurse, Workshops und Langzeitseminare erfolgen gegen Teilnehmergebühren. Für sozial Schwächere erfolgt, soweit möglich, eine Gebührenreduzierung bzw. gegebenenfalls der Erlass von Gebühren.

9 ehrenamtliche Mitarbeiter beraten krebskranke Menschen und ihre Angehörigen. Sie informieren über schulmedizinische Verfahren, biologische, immunstimulierende und allgemeine regenerative Therapien sowie mögliche psychosoziale und psychotherapeutische Unterstützung.

Seit 01. September 1999 hat das Krebsforum Stuttgart e. V. das Erdgeschoss im Gebäude Sonnenbergstr. 120 in 70184 Stuttgart, das der 1. Vorsitzenden des Vereins gehört, für seine Zwecke angemietet.

Das Erdgeschoss ist separat zugänglich und für sich nutzbar. Es stehen Toiletten, Küche, Gruppenraum sowie ein Büro zur Verfügung. Die Einrichtungsgegenstände wurden dem Verein von der Vermieterin kostenfrei überlassen.

Aufgrund der seitdem entstehenden Miet- und Mietnebenkosten bei gleichzeitigem Rückgang der Spenden konnte der Verein die Gesamtfinanzierung nicht mehr ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge, Teilnehmergebühren und Spenden finanzieren und beantragte im Oktober 2000 für die Gesamtfinanzierung des Jahres 2000 einen einmaligen Zuschuss sowie ab 2001 eine städtische Regelfinanzierung auf der Grundlage der Förderkriterien für Selbsthilfegruppen (Ziff. 5.7.3.1 der Richtlinien für die Förderung der freien Wohlfahrtspflege, Stand 08.07.1991, Nr. 162).

Eine einmalige Förderung der Arbeit des Vereins KFS in Höhe von 3.000 DM für das jahr 2000 erschien angemessen und gerechtfertigt und wurde am 18. Dezember 2000 bewilligt.

Eine jährliche städtische Förderung des Krebsforums Stuttgart e. V. in Form von Betriebszuschüssen ist sinnvoll, da

Nach den Förderkriterien für Selbsthilfegruppen und ausgehend vom Kosten- und Finanzierungsplan 2001 errechnet sich demnach eine städtische Förderung für 2001 in Höhe von rund 17.200 DM.

Im einzelnen:


    Kostenart
Kosten
Fördermaßstab
Zuschuss
    Miet- und Mietnebenkosten
8.800 DM
75 %
6.600 DM
    Programmkosten:
    Honorare, Porto, Telefon, Fax, Workshop, Bürobedarf, Druckkosten, Fahrtkosten
11.575 DM
    Nicht förderfähige Kosten
5.550 DM
    Insgesamt:
37.500 DM
18.175 DM

Im Einvernehmen mit dem Krebsforum Stuttgart e. V. wird vorgeschlagen, dem Träger zunächst befristet auf 3 Jahre eine jährliche städtische Förderung von bis zu 10.000 DM zu bewilligen.

In dieser Zeit wird der Träger seine Arbeit sorgfältig dokumentieren und bewerten, inwieweit durch diese finanzielle Grundsicherheit eine Konsolidierung der Finanzen und ein Aufrechterhalten des Angebots möglich ist.

In seinem Erfahrungsbericht wird das Krebsforum Stuttgart e. V. unter anderem darauf eingehen, inwieweit es aufgrund der städtischen Mitfinanzierung möglich war, Teilnehmerbeiträge von Seminaren und Kursen für sozial Schwache angemessen zu reduzieren.

Auf dieser Basis sollte dann die künftige jährliche Förderung des Trägers ab 2004 neu festgelegt werden.