Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1254/2009
Stuttgart,
11/27/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Neugestaltung der FamilienCard

Beantwortung / Stellungnahme



Die Sozialverwaltung legte mit der GRDrs 902/2009 „Haushaltssicherungskonzept 2009; Neugestaltung der FamilienCard“ eine umfassende Darstellung der von den Fraktionen und der Verwaltung vorgeschlagenen Alternativen, einschließlich einer Bewertung, für die Behandlung im Verwaltungsausschuss am 04.11.2009, vor.

In dieser Sitzung wurde vorab eine Entscheidung über die Reduzierung der Guthabenhöhe von bisher 90 EUR auf 60 EUR auf der FamilienCard (vorerst bei gleichbleibender Einkommensgrenze von 70.000 EUR) für das Jahr 2010 getroffen, damit die Firma Sodexo noch rechtzeitig zur Ausgabe ab 01.01.2010 mit der Aufladung neuer FamilienCards beauftragt werden kann. Die FamilienCard bleibt in der bisherigen Chipkarten-Form bis zum Ende des Vertrags mit der Firma Sodexo, d. h. bis Ende 2010, bestehen.

Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, für die 1. Lesung des Doppelhaushaltsplans 2010/2011 darzustellen, welche fiskalischen Auswirkungen die Absenkung der FamilienCard-Einkommensgrenze von 70.000 auf 60.000 bzw. 50.000 EUR hat.

Mit der Haushaltsvorlage GRDrs 938/2009 für die 1. Lesung des Doppelhaushaltsplans 2010/2011 hat die Sozialverwaltung dem Verwaltungsausschuss die fiskalischen Auswirkungen für die genannten Einkommensgrenzen von 50.000 und 60.000 EUR dargestellt. Entscheidungsrelevant waren aufgrund der GRDrs 902/2009 und HH-GRDrs 938/2009 folgende drei Varianten – jeweils mit Kartenguthaben von 60 EUR:


VarianteEinkommens­grenze (EUR)Potentiell berechtigte Kinder bis 16 J.BeantragungsquoteAnzahl FamilienCardsAusnutzungsgrad Finanzbedarf Weniger-ausgaben gegenüber HH-Ansatz 2010/11 (EUR)
1 70.000
60.000
88 %
53.000
74 %
2.353.200
1.546.800
260.000
52.500
100 %
52.500
74 %
2.330.000
1.570.000
350.000
44.150
100 %
44.150
74 %
1.960.000
1.940.000

Bei der Erstellung von Prognosen über den zukünftigen Finanzbedarf für die FamilienCard ist folgender Sachverhalt zu berücksichtigen: Im Jahr 2008 wurde für rd. 53.000 der rd. 60.000 berechtigten Stuttgarter Kinder und Jugendlichen eine FamilienCard beantragt und ausgestellt. Warum nur 88 % der grundsätzlich Berechtigten einen Antrag gestellt haben, ist der Sozialverwaltung nicht bekannt. Diese „Beantragungsquote“ von 88 % führte dazu, dass im Jahre 2008 für die Stuttgarter Kinder und Jugendlichen nicht (60.000 x 90 EUR=) 5,4 Mio. EUR, sondern nur (53.000 x 90 EUR=) 4,77 Mio. EUR als Kartenguthaben ausgegeben wurde.

Vom ausgegebenen Guthaben von 4,77 Mio. EUR wurden im Jahr 2008 nur rd. 74 % („Ausnutzungsgrad“) verbraucht. Welche Faktoren zu diesem Ausnutzungsgrad geführt haben, ist der Sozialverwaltung ebenfalls nicht bekannt.

Die Sozialverwaltung ist bei den in der GRDrs 902/2009 dargestellten Berechnungen zunächst davon ausgegangen, dass die Beantragungsquote und der Ausnutzungsgrad auch künftig unverändert bleiben, sodass sich bei Variante 1 ein Betrag von 1.546.800 EUR an Wenigerausgaben errechnet.

Eine Unwägbarkeit bzw. Unbekannte bei dieser Rechnung ist allerdings der anzusetzende künftige Ausnutzungsgrad bei einem reduzierten Karten-Guthaben und einer abgesenkten Einkommensgrenze. Die Verwaltung kann daher hinsichtlich der künftig benötigten Finanzmittel nur von Hypothesen bezüglich des künftigen Nutzerverhaltens ausgehen.

Diese Hypothesen finden ihren Niederschlag in der HH-GRDrs 938/2009. Bei den Varianten 2 und 3, also der Absenkung der Einkommensgrenze auf 60.000 bzw. 50.000 EUR, ist neben dem Ausnutzungsgrad in der Berechnung als eine weitere Unbekannte die Beantragungsquote zu prognostizieren. Die Sozialverwaltung hat sich bei der Darstellung in GRDrs 938/2009 einstweilen im Rahmen einer vorsichtigen Prognose dafür entschieden, eine hohe Beantragungsquote von 100 % zu unterstellen und dafür den ebenfalls unsicheren Ausnutzungsgrad bei eher niedrig angesetzten 74 % zu belassen.

Neue Prognose der Einsparungsbeträge bei geänderten Berechnungsvariablen:

Unter Berücksichtigung der Aussprache im Verwaltungsausschuss vom 13.11.2009 anlässlich der 1. Lesung des Doppelhaushaltsplans 2010/2011 legt die Sozialverwaltung nunmehr folgende verfeinerte Prognose der Einsparmöglichkeiten vor. Dabei wurde ein höherer Ausnutzungsgrad aus dem Jahr 2006 (seinerzeit 76 % bei einem Guthabenbetrag von damals 60 EUR) sowie die Beantragungsquote von 88 % aus dem Jahr 2008 unterstellt:

VarianteEinkommens­grenze (EUR)Potentiell berechtigte Kinder bis 16 J.BeantragungsquoteAnzahl FamilienCardsAusnutzungs­grad Finanzbedarf (EUR)Weniger-ausgaben gegenüber HH-Ansatz 2010/11 (EUR)
170.000
60.000
88 %
53.000
76 %
2.420.000
1.480.000
260.000
52.500
88 %
46.200
76 %
2.110.000
1.790.000
350.000
44.150
88 %
38.900
76 %
1.770.000
2.130.000

Inwieweit die unterstellten Beantragungsquoten bzw. der jeweilige Ausnutzungsgrad tatsächlich eintreffen, bleibt abzuwarten. Diese Variablen sind zum einen vom Bekanntheitsgrad des Vergünstigungssystems und zum anderen von der Attraktivität der Angebotspalette, aber auch von den individuellen Entscheidungen der Karteninhaber abhängig. Darüber hinaus ist eine Prognose des Nutzerverhaltens vor dem Hintergrund der wirtschaftsbedingten generellen Konsumzurückhaltung schwierig.

Bei der Entscheidung für die eine oder andere Variante ist der jeweilige proportionale Anteil dieser Kinder gegenüber der Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen (ca. 83.000 Stuttgarter Kinder) bis 16 Jahren in den Blick zu nehmen. Diese Relationen stellen sich wie folgt dar:

VarianteEinkommens­grenze (EUR)Potentiell berechtigte Kinder bis 16 J.Anteil an allen Kindern (ca. %)
1
70.000
60.000
72
2
60.000
52.500
63
3
50.000
44.150
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Vorliegende Anträge/Anfragen

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368/2009, 1. und 3. (Bündnis 90/DIE GRÜNEN); 445/2009 (CDU); 467/2009 (SPD); 537/2009 (FW); 589/2009, 2. (SÖS und LINKE); 627/2009 (DIE REPUBLIKANER)




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin




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