Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 9010-01(10-3)
GRDrs 1081/2009
Stuttgart,
12/01/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Haushaltssicherungskonzept 2009 - Stabsstelle für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern

Beantwortung / Stellungnahme


Derzeit sind der Stabsstelle 3,75 Planstellen auf Dauer zugeordnet. Eine 0,75 Planstelle wird im Zuge des Haushaltssicherungskonzepts 2009 zur Streichung vorgeschlagen.

Diese Streichung ist aus organisatorischer Sicht vertretbar, da im Rahmen der am 10.01. 2002 unterzeichneten Organisationsverfügung (vergl. GRDrs 1246/2001) der Stabsstelle für individuelle Chancengleichheit in den städtischen Themenfeldern vor allem eine mitwirkende, beratende und empfehlende Funktion zukommt. Gerade im Bereich der Chancengleichheit innerhalb der Stadtverwaltung wurde in den vergangenen Jahren von OB-ICG immer wieder eine stark steuernde Position angestrebt, die auch in die Personalstrategie der Gesamtstadt eingreifen konnte. So wurde zum Beispiel das Projekt Kommunales Gender Mainstreaming Management (KGMM) nicht nur von OB-ICG initiiert, sondern auch mit dem dort zur Verfügung stehenden Personal organisiert und teilweise operativ bearbeitet. Da es sowohl für die strategischen als auch die operativen Projekt- und Personalaufgaben bei der Stadt klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten gibt, gingen mit diesem Vorgehen auch verschiedene Doppelstrukturen, Abstimmungsrunden und Reibungsverluste einher. Dies zeigt sich aktuell auch bei der anstehenden Überarbeitung des Chancengleichheitsplans.

Die Verwaltung geht davon aus, dass 3,0 Stellen ausreichen, um die in der o.g. Organisationsverfügung festgeschriebenen Aufgaben der Stabsstelle durchzuführen und insbesondere Empfehlungen und Impulse für eine chancengerechte Personalpolitik zu geben. Die operative Ausgestaltung und Umsetzung der sich daraus ergebenden Personal-
(-entwicklungs)maßnahmen erfolgt dann entsprechend der bestehenden Zuständigkeiten im Bereich des zentralen Personal- und Organisationsmanagements unter dem Dach des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser. Die Einflechtung der Chancengleichheit als Querschnittsthema in die städtischen Personalmaßnahmen ist dort seit Jahren Teil der Strategie. Eine weitere wichtige Rolle fällt den Führungskräften und den Personalverantwortlichen vor Ort zu. Die Umsetzung des Gleichstellungsanliegens in die
Praxis ist integraler Bestandteil ihrer Aufgabenstellung und kann nur von ihnen auch
wirkungsvoll vorgenommen werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Anfrage von Herrn StRat Wölfle




Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister




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