Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
15/2002
GZ:
8110-00
Sitzungstermin: 01/23/2002
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:der Vorsitzende, EBM Dr. Lang,
die Herren Goll (EnBW), Herr Scheck (NWS)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Neuordnung der Energiebeteiligungen der Landeshauptstadt Stuttgart
- Verkauf des Geschäftsanteils der SVV am
Stammkapital der TWS -
- Einbringung -
Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 17.01.2002, GRDrs 15/2002.

Zudem ist diesem Protokoll der Antrag Nr. 11/2002 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 21.01.2002 "Nullenergiebauweise - null CO2- Emission" beigefügt.

Eine weitere Anlage dieses Protokolls sind die einführenden Ausführungen von OB Dr. Schuster.

Im Anschluss an diese Einführung bemerkt StR Föll (CDU), seine Fraktion habe die Absicht, der Veräußerung aller städtischen NWS- und EnBW-Anteile im Jahr 2002 zuzustimmen. Zuversichtlich stimmt ihn die in der Vorlage enthaltene Arbeitsplatzbilanz. Die vorgesehene Regelung beim Thema Wasser (Vertretung der Stadt im Zweckverband) scheine in Ordnung zu sein. Erinnert wird von ihm daran, dass seine Fraktion im Vorgriff auf die anstehende Verkaufsentscheidung bereit gewesen ist, zusätzliche Investitionsmaßnahmen in den Doppelhaushalt 2002/2003 aufzunehmen. Nach Vollzug der Entscheidung werde kein Spielraum für erneute Haushaltsplanberatungen gesehen, um kostenträchtige Entscheidungen zu treffen. Die hohe Kreditermächtigung müsse zumindest teilweise durch die entstehenden zusätzlichen Zinserträge minimiert werden. Dem Vorschlag zum Thema Müll könne die CDU-Gemeinderatsfraktion einiges abgewinnen. Letztlich sei der Wettbewerb die Form, mit der die besten Ergebnisse erzielt werden könnten bzw. Legendenbildungen vermieden werden könnten. Entscheidend sei, dass die EnBW die Arbeitsplatzzusagen erfülle bzw. übererfülle.

Die SPD-Gemeinderatsfraktion, so StR Kanzleiter (SPD), glaube sich nun auf einem Weg, der zu Ergebnissen führe. Im Bereich der Wasserrechte sei eine einigermaßen zufriedenstellende Klärung erfolgt, da die Landeshauptstadt weiter ohne Weisungsrechte der Kapitaleigner in den Gremien der Zweckverbände die aus kommunaler Sicht notwendige Wasserpolitik betreiben könne (begrenzt auf die Lebensdauer der Zweckverbände). Die gute Partnerschaft zwischen den - künftig ehemaligen - kommunalen Unternehmen und den Kommunen sollte aufrechterhalten werden. Transparenz in den Bereichen Energie-, Wasser-, Gas- und Fernwärmeversorgung sollte weiter Bestand haben. Die Stuttgarter Arbeitsplatzsituation im Energiebereich sollte sich weiterhin positiv entwickeln. Mit den Erlösen der Landeshauptstadt müssten Vermögenswerte gesichert werden. Über die Verwendung der noch nicht gebundenen Restmittel in Höhe von 0,8 Mrd. € müsse im Rahmen des Nachtragshaushaltes gesprochen werden. Dort müsse dann auch das Finanzmanagement ausführlich behandelt werden. Die Verwaltung habe hierzu bereits u. a. in der 3. Lesung zum Haushaltsplanentwurf 2002/2003 Hinweise gegeben.

Nach Einschätzung von StR Wölfle (90/GRÜNE) stellt das Geplante die richtige Richtung dar. Mit dem Verkauf entstehe die Verpflichtung, sich verstärkt um kommunale Energieaufgaben zu kümmern. In diesem Zusammenhang weist er auf den Antrag Nr. 11/2002 seiner Fraktion hin.

Positiv zum Geplanten äußert sich StR J. Zeeb (FW). Nun sei der richtige Zeitpunkt zur Durchführung dieser Transaktion gekommen. Offene Ausschreibungen würden begrüßt. Durch die beabsichtigten Investitionen der EnBW werde von der Entstehung neuer Arbeitsplätze in Stuttgart ausgegangen. Damit bekenne sich das Unternehmen zum Standort Stuttgart und der Region.

Über den Privatisierungsschritt zeigt sich auch StRin Werwigk-Hertneck (FDP/DVP) im Namen ihrer Fraktion erfreut. Ziel müsse sein, zu einem möglichst günstigen Preis eine optimale Versorgung der Bürger sicherzustellen.

Von den Fraktionsvertretern werden folgende Themen/Fragen angesprochen:

- StR Föll bittet den Oberbürgermeister, die aktuelle Entwicklung im Müllbereich in Ergänzung der Vorlage darzustellen, damit eine Verständigung über das weitere Vorgehen erfolgen kann. Der Stadtrat bemerkt, bekanntlich strebe seine Fraktion ein Kunden-Betreiber-Modell zu deutlich günstigeren Konditionen an. Es bestehe keine Bereitschaft, das Mengenrisiko der Landkreise Esslingen und Rems-Murr dauerhaft zu übernehmen.

- Von StR Kanzleiter werden Ausführungen zu den Auswirkungen des Geplanten auf den Gasbereich und die Fernwärmeversorgung gewünscht.

- Wie eine künftige Mitwirkung der Kommunen institutionell organisiert werden kann, fragt StR Kanzleiter nach.

- Den Wunsch, bis zur Beschlussfassung der Vorlage am 07.02.2002 eine Konkretisierung der künftigen Geschäftsbeziehungen im Müllbereich zu erreichen, äußern StR Wölfle und StRin Werwigk-Hertneck. Die Letztgenannte wünscht sich zudem Informationen über die weitere Vorgehensweise im Müllbereich.

- Weitere Erläuterungen und die Durchführung einer Ausschreibung für den Fernmelde-/Datenbereich erachtet StR Wölfle für erforderlich.

- StRin Werwigk-Hertneck möchte wissen, ob bereits ein Vertragsentwurf mit der EnBW vorliegt.

- Weiter möchte sie wissen, welche NWS-Grundstücke die Landeshauptstadt behalten möchte.

- Die Stadträtin macht deutlich, dass die FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion das Ziel verfolgt, die städtischen Schulden abzubauen. Diesbezüglich erbittet sie Vorschläge. In diesem Zusammenhang teilt sie mit, ihre Fraktion habe Schwierigkeiten, dem zweiten Satz der Beschlussantragsziffer 3 zuzustimmen.


Zu Beginn seiner Ausführungen erinnert Herr Goll an das erste Zusammentreffen mit dem Ausschuss bei der Beratung der Optionsverträge. In der Zwischenzeit, so seine Einschätzung, habe sich zwischen der EnBW und der NWS eine Partnerschaft entwickelt, die bereits Früchte trage. Entscheidend dazu beigetragen hätten die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der NWS. Diese hätten den Weg konstruktiv unterstützt, wofür er sich bedanken wolle.

In der Zukunft sollten die NWS dasjenige Unternehmen in Baden-Württemberg sein, das für alle leitungsgebundenen Energien, für das Wasser sowie für alle Aktivitäten, die der EnBW-Konzern in Richtung Stadtwerksunternehmen in Baden-Württemberg betreibe - von Dienstleistungen für andere Stadtwerke über Partnerschaften und Kooperationen mit anderen Stadtwerken bis hin zu Beteiligungen an anderen Stadtwerken - zuständig sein solle. Damit würden die NWS über den Mittleren Neckarraum hinaus das Energie- und Wasser-Regionalunternehmen in Baden-Württemberg. Die EnBW bringe dazu die EnBW-Regionalgesellschaft ein, also diejenige Gesellschaft, die heute für den EnBW-Konzern im ehemaligen EVS-Gebiet und im ehemaligen Badenwerk-Gebiet diese Funktionen innehabe.

Außerordentlich wichtig für die EnBW sei es, dass sich bei den NWS alle Kontakte zu den Kommunen und Stadtwerken in Baden-Württemberg konzentrierten. Zur Pflege dieser Kontakte verfügten die NWS traditionsgemäß über eine hohe Kompetenz.

Zuversichtlich sei er beim Thema Arbeitsplätze in Stuttgart. Ein Unternehmen, das Marktführer in Baden-Württemberg sein wolle, müsse nachhaltig und bedeutend im Mittleren Neckarraum sein, aber natürlich habe es auch Sinn gemacht, in Karlsruhe die heutige Zentrale auszubauen, um den badischen Landesteil in dieses Geschäft einzubinden.

Für die EnBW-Mitarbeiterschaft sei es zwischenzeitlich eine Selbstverständlichkeit, über die dezentralen Einheiten in Baden-Württemberg hinaus zwei gleichgewichtige Standorte, nämlich Karlsruhe und Stuttgart, zu haben. Viele Beschäftigte seien zwischen Stuttgart und Karlsruhe unterwegs. Auch dies sei ein wichtiger Grund für die Überlegungen, die Einheiten, welche heute noch ein wenig disloziert an wichtigen Standorten in Stuttgart angesiedelt seien, mittels Neubaumaßnahmen in Stuttgart an einer verkehrsgünstigen Stelle zu konzentrieren.

Müll
Das Müllthema stelle eine unmittelbare Verantwortung der NWS dar. Seitens des Oberbürgermeisters sei zu Recht darauf hingewiesen worden, dass die Anlagen in Münster auf der Basis eines Gemeinderatskonsenses ertüchtigt worden seien. Langfristig müsse man sich von einem Kostenerstattungsmodell entfernen hin zu einem Betreibermodell, bei dem auch ein Betreiberrisiko vorhanden sei. Außer Frage stehe auch, dass ein gemeinsames Ziel der Landeshauptstadt und des Anlagenbetreibers darin bestehen müsse, günstigere Konditionen - trotz der Altlasten, die nicht einfach beseitigt werden könnten - zu erhalten. Einvernehmen bestehe darin, dass es nicht im Interesse der Landeshauptstadt sein könne, angesichts schrumpfender Müllmengen das Mengenrisiko der Landkreise auf Dauer zu tragen. Daher habe sich die EnBW bereit erklärt, erstens einen Weg zu suchen, wie günstigere Konditionen unter Einbeziehung anderer Elemente der Vertragsbeziehungen zwischen dem EnBW-Konzern und der Landeshauptstadt erzielt werden könnten. Der zweite Punkt stelle einen Wechsel hin zu einem Betreibermodell dar. Drittens solle versucht werden, das Mengenrisiko der Anlieferungen der Landkreise Esslingen und Rems-Murr von der Landeshauptstadt wegzunehmen. Zumindest das Letztere scheine im Augenblick außerordentlich schwierig zu sein. Bis zur entscheidenden Gemeinderatssitzung am 07.02.2002 wolle die NWS eine aus ihrer Sicht mögliche Lösung vorschlagen, da insbesondere beim Thema Mengenrisiko der Landkreise sich noch nichts Positives abzeichne. Umgekehrt müsste allerdings ausreichen, was der Oberbürgermeister vorhin ausgeführt habe, nämlich die Bereitschaft der EnBW, eine fristgerechte Vertragskündigung durch Stuttgart zu akzeptieren. Für diesen Fall gebe es Abwicklungsvorschriften, wie das Entrichten von Ablösesummen.

Bereitschaft bestehe, auf der Basis einer Ausschreibung ein Angebot vorzulegen, in das die Ablöseverpflichtungen der Landeshauptstadt durch den gekündigten Vertrag eingingen (Zielsetzungen: Betreibermodell, günstigere Konditionen, Beseitigung des Mengenrisikos). Ob es sich dabei um eine Ausschreibung der Landeshauptstadt oder um eine gemeinsame Ausschreibung handle, zeichne sich noch nicht ab. Danach werde sich zeigen, ob es einen Wettbewerber gebe, der all diese Punkte unter Übernahme der Lasten der Landeshauptstadt aus den Altverträgen präsentieren könne, damit am Ende für die Stuttgarter Bürger und die Bürger der beiden genannten Landkreise bessere Ergebnisse erzielt werden könnten. Er persönlich bezweifle dies. Allerdings - ein Unternehmen, das sich dem Wettbewerb verschrieben habe, warte immer gespannt auf Konkurrenzangebote.

Zur Frage von StR Kanzleiter, ob das von der EnBW bzw. der NWS vorliegende Angebot unabhängig vom Ausschreibungsergebnis aufrechterhalten wird, teilt der Vorsitzende mit, in diesen Tagen sei ein Vertragsentwurf übersandt worden, den er im Einzelnen noch nicht habe durcharbeiten können; durch die neuen Entwicklungen sei dieser Vertragsentwurf eigentlich auch hinfällig geworden. In den Gesprächen mit den Landräten habe ein neuer Lösungsweg erarbeitet werden können, den Herr Goll ja ausführlich skizziert habe. Diese Gesprächsergebnisse sollten jetzt zu Papier gebracht werden, und dieser Weg sollte dann vom Gemeinderat gutgeheißen werden. Verschiedene Details müssten noch in dieses Papier aufgenommen werden, wie. z. B. die Frage des Umfangs der Ablösung. Was die Frage der Ablösung, die im Vertrag geregelt sei, letztlich bedeute, wollten die NWS konkret ermitteln (getrennt nach Müllverbrennung und Stromerzeugung). Das Ergebnis wolle die Verwaltung dann von der in diesem Bereich tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CAP Gemini überprüfen lassen. Verabredet worden sei, weitere Gespräche Mitte bzw. Ende März zu führen. Bis dahin sollten diese Zahlen vorliegen. Dankbar sei er, dass im Gemeinderat einvernehmlich der aufgezeigte Weg zu einer Ausschreibung gutgeheißen werde.

Die im angesprochenen Vertragsentwurf enthaltenen Elemente bezeichnet Herr Goll als Absichtserklärungen, hinter die die EnBW bei der Ausschreibung nicht mehr zurück gehen wird. Um hier eine Verbindlichkeit herzustellen, schlägt OB Dr. Schuster vor, die von der EnBW gemachten Absichtserklärungen zu einem späteren Zeitpunkt in einem "sideletter" festzuhalten.

Nach einer Wortmeldung von StR Wölfle verdeutlicht Herr Goll nochmals, wie bereits ausgeführt wolle sein Unternehmen der Landeshauptstadt in einem Ausschreibungsverfahren eine Lösung präsentieren, die folgende Inhalte aufweisen sollte:

- Betreibermodell (keine Kostenerstattung mehr)
- Soweit möglich soll das Mengenrisiko der Landkreise der Landeshauptstadt abgenommen werden
- günstigere Konditionen

An dieser Stelle müsste dann überlegt werden, was dann in einen gemeinsamen Konsens eingerechnet werden könne. Ein anderer Wettbewerber könne so nicht vorgehen, ohne dass er damit zum Ausdruck bringe, irgendwelche Tricks anwenden zu wollen. Es gehe jedoch einzig und allein darum, einen Weg zu finden, den sein Unternehmen und die Landeshauptstadt gemeinsam gehen könnten, um zu günstigeren Konditionen zu kommen.

Zu der von StR J. Zeeb angesprochenen Gefahr einer "Alibiausschreibung" teilt Herr Goll mit, sollte ein Mitbewerber ein günstigeres Angebot unterbreiten, sei sein Unternehmen "nicht traurig", da es sich nicht unbedingt dieses "schmutzigen Themas" annehmen wolle. Diese "brutale" Formulierung bittet er nicht misszuverstehen. Der Müllbereich werde als ein Element der zukünftigen Partnerschaft mit der Landeshauptstadt angesehen. Er betont: Wenn man uns nicht will - à la bonheure! - sind wir nicht beleidigt. Wenn es der EnBW und den NWS nicht darum ginge, einen reellen Vergleich mit anderen Unternehmen herzustellen, hätten er und Herr Scheck diese Ausschreibung auch nicht befürwortet. Da sich die EnBW und die NWS als Partner des Bürgers verstünden, müsse doch auch das Ziel verfolgt werden, günstigere Preise anzubieten. Wenn dazu ein Beitrag geleistet werden könne, werde dies im Sinne der Partnerschaft betrieben und nicht, um unbedingt die Müllverbrennung für die Landeshauptstadt durchzuführen.

Wasser
Zufrieden zeigt sich Herr Goll über die mit der Landeshauptstadt zustande gekommene Vereinbarung. Angestrebt werde nicht, den Status quo der öffentlich-rechtlichen Zweckverbände zu verändern. Vielmehr bestehe die Überzeugung, dass das Thema Wasser bei den öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden auch Dank des traditionellen Einflusses der Landeshauptstadt auf diese beiden öffentlich-rechtlichen Zweckverbände sich in guten Händen befinde. Der eigentlich relevante Punkt sei hier die Fragestellung: Was passiert, wenn bei den anderen Zweckverbandsmitgliedern der Fernwasserzweckverbände eine Auflösung geschieht und Private gesucht werden, die die Aufgabe der Fernwasserversorgung übernehmen sollen? In diesem Fall wollten die EnBW und die NWS ihre Rechte wahrnehmen, denn im Interesse der genannten Unternehmen liege es natürlich, dass für einen solchen Fall die Fernwasserversorgung nicht in andere Hände falle. Natürlich hänge die Wasserversorgung der Landeshauptstadt Stuttgart und der Umgebung der Landeshauptstadt ganz entscheidend davon ab, was die Zukunft der Fernwasserversorgung, der Bodenseewasserversorgung und der Landeswasserversorgung beinhalte. Diejenigen, die dafür plädierten, Wasser aus Paris zu beziehen, sollten einmal nach Paris reisen und dort das Wasser trinken. Diese Idee werde dann sicher nicht mehr weiterverfolgt. Für ihn ist nicht vorstellbar, dass jemand überhaupt den Mut hätte, eine Fernwasserversorgung von Paris nach Stuttgart zu bauen.

Gas
Der EnBW-Konzern sehe im Gasbereich eine Entwicklungsaufgabe in Baden-Württemberg. Herr Goll nennt folgende drei Ziele:

- Konzentration aller Gasaktivitäten in Bezug auf das Verbraucherkundengeschäft/ Ausbau der NWS zum Gasnetzbetreiber aller Gasnetze im EnBW-Konzern
- Eigentümer der GVS zu werden und die GVS zu einem zukunftsgerichteten, wachsenden Gasversorgungsunternehmen der Transportstufe zu entwickeln. Er sieht die allerbesten Chancen bei der EnBW, die jetzt stattfindende Ausschreibung um die GVS-Anteile zu gewinnen.
- Mittelfristig soll die GVS, was das Thema Gasbezug anbelangt, in eine Unabhängigkeit geführt werden.

Satzungsgemäß, so Herr Scheck, habe die NWS bei der GVS ein Vorkaufsrecht. Einige Herrschaften scheinen dies im Moment zu verdrängen. Die NWS sei aber guten Mutes, bei der GVS weiterzukommen.

Fernwärme
Bei der Fernwärme gebe es eine lange Tradition der NWS. Die letzten Jahre hätten gezeigt, Fernwärmekonzepte müssten so gestaltet werden, dass sie auch langfristig in einem Energiewettbewerb tragfähig seien. Dies setze voraus, dass die Wärmesenke in der Nähe des Bereiches der Wärmeerzeugung liege. Dies müsse auch für die Zukunft gelten, selbst wenn es derzeit vorübergehend durch bundesgesetzliche Lösungen Wege gebe, die die Fernwärme in eine höhere Wirtschaftlichkeit bringen.

Fernwärme solle, so Herr Scheck, von der Müllverbrennungsanlage in Münster ausgekoppelt werden. Bei einer Ausschreibung müsse von daher auch die Entflechtung bedacht und die daraus möglicherweise entstehenden Kosten berücksichtigt werden. Dies werde schwierig.

Partnerschaft zur Landeshauptstadt Stuttgart
Durchaus sei den Unternehmen bekannt, dass die NWS und die EnBW auch in Zukunft auf die Partnerschaft mit Kommunen und insbesondere auf die Partnerschaft mit der Landeshauptstadt Stuttgart angewiesen seien. Bei der Region Stuttgart handle es sich um den entscheidenden Wirtschaftsraum in Baden-Württemberg und ohne eine Partnerschaft mit den kommunal Verantwortlichen in diesem Raum könne die Marktführerschaft in Baden-Württemberg im Energiebereich und im Wasserbereich nicht gehalten werden. Arbeitsplätze würden zur Verfügung gestellt, und die Unternehmen seien darauf angewiesen, dass diese Arbeitsplätze sich in einem attraktiven Umfeld befinden. Man sei auf das Wohlwollen der Kommunen angewiesen, dieses übertrage sich auf die Kundenbeziehungen zwischen NWS/EnBW und den endverbrauchenden Kunden.

NWS/Grundstücke
Hierzu betont Herr Goll, schon in der Vergangenheit habe sich die NWS von nicht betriebsnotwendigen Grundstücken getrennt. Dies werde auch in Zukunft so sein. Beim Verkauf von Grundstücken gebe es einen Wettbewerb. Daher werde natürlich bei der Veräußerung von Grundstücken dieser Wettbewerb auch Anwendung finden, allerdings durchaus verbunden mit dem Wohlwollen in Richtung Landeshauptstadt, wenn die Landeshauptstadt an einem Grundstück interessiert sei und in der Lage und bereit sei, wettbewerbsfähige Preise zu bieten. Nach Auskunft des Vorsitzenden werden z. B. zum Thema "Altes Wasserwerk" gute Gespräche geführt.


Erfreut zeigt sich Herr Scheck, dass alle Fraktionen der Transaktion positiv gegenüber stehen. Um Verständnis bittet er, dass er sich nicht dafür bedanke, dass die Landeshauptstadt die NWS verkauft. Er habe als Vorstand den Vorgang konstruktiv neutral zu sehen. Bedanken könne er sich allerdings für die Art der Durchführung des Verkaufs.

Zur "Aufstellung der NWS neu" teilt er mit, am 14.02.2002 tage der Aufsichtsrat und am 25.03.2002 trete die Hauptversammlung zusammen. Die NWS werde dann irgendwann einen neuen Namen erhalten. In der ersten Phase nach dem Verkauf geht es um die spiegelgleiche Aufstellung der alten NWS zu den anderen Tochtergesellschaften der EnBW, damit das Zusammenfügen einfacher und sinnvoller vonstatten gehe.

In der Folge hebt Herr Scheck hervor, die Zuständigkeit bei den Stadtwerken bzw. die Zusammenarbeit mit den Kommunen setze Glaubwürdigkeit voraus. Wenn die NWS die von Herrn Goll aufgezählten Aufgaben wahrnehme, sei dies vorteilhaft. Altoberbürgermeister Prof. Rommel habe, als er als Präsident des Verbandes Kommunaler Unternehmen ausgeschieden sei, dafür gesorgt, dass er - Herr Scheck - in das Präsidium des Verbandes habe einziehen können. Bezüglich der Standorte gebe es auch mit Esslingen einen Vertrag, der natürlich eingehalten werde. Dort werde auch im Verhältnis die Personalzahl und die Arbeitsplätze gleich bleiben, denn die NWS habe als große Netzgesellschaft den Schwerpunkt der Technik auch in Esslingen.


StRin Werwigk-Hertneck erhält von EBM Dr. Lang die Auskunft, dass ein Kaufvertrag unterschriftsreif vorliegt. Einvernehmen wird darüber erzielt, den Gemeinderatsfraktionen je ein Exemplar dieses Vertragsentwurfes zur Verfügung zu stellen. Nach Auskunft von EBM Dr. Lang besteht, was das Materielle angeht, volle Deckungsgleichheit mit dem, was der Gemeinderat im Zusammenhang mit dem Optionsvertrag gebilligt hat.

Wenn der Gemeinderat die Verkaufsentscheidung treffe, stelle dies einen Schlusspunkt in einem langjährigen Entscheidungsprozess dar.

Er weist darauf hin, nach dem nun geltenden Unternehmenssteuerrecht sei die Landeshauptstadt in den Stand versetzt worden, die Transaktion steuerfrei vorzunehmen bis auf die Ausschüttung der SVV an die Stadt. Allerdings hätte der Gemeinderat diese Entscheidung auch getroffen, wenn Steuerpflicht bestanden hätte. Der Verkauf der TWS GmbH tangiere nicht die im Gesetz verankerte 7-Jahres-Frist.

Zum Ziel "Verbesserung der finanziellen Situation der Stadt Stuttgart durch die Transaktion" trägt EBM Dr. Lang vor, wenn keine Veränderung stattfände, könnte im Jahr 2002 eine Nettodividende von knapp 24 Mio. € erwartet werden, die dann zur Abdeckung der Verluste im Bereich SVV zur Verfügung stünde. Dieser Betrag würde allerdings bei weitem nicht zum Ausgleich des Defizits ausreichen. Die Dividende sei deshalb nachhaltig niedriger, da die Körperschaftssteueranrechnung weggefallen sei. Dies stelle eine Folge des Gesetzgebungsverfahrens dar. Zugegebenermaßen sei dies eine Dimension, die von der Steuerfreiheit weit übertroffen werde.

Zu den nach dem Verkauf zur Verfügung stehenden Erträgen führt er aus, bei Außerachtlassung der Beträge für die Grundstücke Stuttgart 21 und für den Güterbahnhof und bei der Zugrundelegung einer Verzinsung des Restes von 5 % ergebe sich ein Betrag von annähernd 74 Mio. €. Dies bedeute eine Verdreifachung der Erträge für den städtischen Haushalt. Versucht worden sei bekanntlich, das Wesentliche bereits im Haushalt zugrunde zu legen. Damit werde eine Verbesserung des Verwaltungshaushaltes eintreten, und natürlich sei auch der Nettokreditbedarf neu zu errechnen. Versucht werde, die exakten Zahlen im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt vorzulegen. Wenn bei einer gedanklichen Mitanrechnung der für die Grundstücke Stuttgart 21 reservierten 321 Mio. € ebenfalls eine 5 %-Verzinsung erfolgte, würden sich zusätzlich 16 Mio. € ergeben, was dann letztendlich einer Vervierfachung der Erträge gleich komme.

Zu der von StRin Werwigk-Hertneck geäußerten Kritik am zweiten Satz der Beschlussantragsziffer 3 weist EBM Dr. Lang auf die bisher übereinstimmende Meinung des Gemeinderates hin, dass die Verkaufserlöse als langfristiges Vermögen erhalten werden sollen. Bislang werde davon ausgegangen, die Normaltilgung der Schulden aus dem normalen Haushalt erwirtschaften zu können. Die im Haushalt 2002/2003 enthaltene Nettoneuverschuldung von 230 Mio. € müsse natürlich korrigiert werden. Dies wolle er ausdrücklich zusagen. Hier müsse selbstverständlich ein Finanzmanagement erfolgen. Dabei müsse letztlich die für die Stadt günstigste und wirtschaftlichste Lösung ad hoc entschieden werden. Sobald es darum gehe, was mit den verbleibenden Erträgen geschehen solle, werde die Verwaltung mit entsprechenden Vorschlägen an den Gemeinderat herantreten.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt OB Dr. Schuster fest: