- Erwartungen der Kunden und Investoren (Beseitigung von Unsicherheiten) - Wettbewerbsumfeld und Handlungsfähigkeit am Markt - Vorgaben der Rating-Agenturen - Erzielung von Synergien Bei den Untersuchungen hat sich herausgestellt, dass die Integration der BW-Bank durch Umwandlung in eine rechtlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts nicht innerhalb des angestrebten Zeitrahmens erfolgen kann und zudem signifikante Kostennachteile und Umsetzungsrisiken damit verbunden sind. Grund dafür sind die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Daten- und Systemtrennung und der sich unmittelbar daraus ergebende Aufwand. Deshalb wurden Alternativen zu dieser Rechtsform untersucht. Dabei hat sich die Gründung einer rechtlich unselbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts als die geeignete Form herausgestellt, die die Vorgaben
- Integration der BW-Bank im Jahr 2005 - Schaffung der Mindestvoraussetzungen für eine schnelle Inbetriebnahme der neuen BW-Bank gegenüber dem Kunden - Beherrschbarkeit der verbundenen Risiken erfüllt. Die verschiedenen Optionen wurden auch durch ein externes Gutachten beurteilt. Dabei wurde u.a. die Rechtsform der selbständigen Anstalt untersucht. Die diversen Möglichkeiten zur Schaffung getrennter Datenbestände waren jedoch alle nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens umsetzbar und teilweise auch mit großen technischen Schwierigkeiten und einer hohen Fehleranfälligkeit verbunden. Zudem würde sich ein Kostennachteil von ca. EUR 130 Mio. ergeben. Kennzeichen der rechtlich unselbständigen Anstalt sind unter anderem:
- Die Trägeraufgaben werden von der LBBW wahrgenommen, bestimmte Sachverhalte bedürfen der Zustimmung der Gewährträgerversammlung der LBBW. - Es wird für die Geschäftstätigkeit Kapital zugeordnet, es wird eine Ergebnisrechnung erstellt und veröffentlicht. - Der Aufsichtsrat befasst sich mit den Grundsätzen der Geschäftspolitik, der jährlichen Geschäftsplanung, der Ergebnisrechnung, wesentlichen Investitionen, bestehenden und beabsichtigten Kooperationen und den sonstigen per Statut zugewiesenen Aufgaben. - Die Vorstandsmitglieder werden durch den Vorstand der LBBW mit Zustimmung der Trägerversammlung bestellt. Die BW-Bank soll auch in der Rechtsform der unselbständigen Anstalt bei Kunden und in der Öffentlichkeit als eigenständiges Unternehmen der LBBW-Gruppe wahrgenommen werden. Die Eigenständigkeit der BW-Bank wird z.B. in einem eigenen Logo/Erscheinungsbild (Werbung, Produktangebot), einer eigenen Gremienstruktur, einem eigenen nach außen auftretenden Vorstand, einer eigenen Kreditentscheidungskompetenz, einer eigenen Ergebnisdarstellung und evtl. einem eigenen Geschäftsbericht zum Ausdruck kommen. Durch die Integration kommt es zu folgenden Verschiebungen im Bereich Mitarbeiter und Kunden:
- Errichtung der BW-Bank als rechtlich unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts, Aufgabenfestlegung: Im Rahmen der Aufzählung der Aufgaben der LBBW in § 4 der Satzung wird ein neuer Absatz 8 integriert, der die Errichtung der unselbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts BW-Bank, ihre Aufgaben und einen Hinweis auf das Statut der BW-Bank enthält.