Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1390/2009
Stuttgart,
12/03/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Sanierung Bezirksrathaus Bad Cannstatt
Sicherheit und Gefahrensituation


Beantwortung / Stellungnahme

Die Sanierung des Bezirksrathauses Bad Cannstatt wurde von der Fachverwaltung in die Rote Liste für die Haushaltsplanberatungen mit oberster Priorität aufgenommen. Haushaltsanträge, die eine Aufnahme des Projekts in den Doppelhaushalt 2010/2011 befürworten, wurden keine gestellt.

Im Rahmen der Beratung der GRDrs 662/2009 (Projektbeschluss zur Sanierung) ist die Frage der ausreichenden Standfestigkeit des Gebäudes aufgekommen, wenn die Sanierung entsprechend der Antragslage um zwei Jahre verschoben wird. Die Verwaltung hat zugesagt, hierzu in der 2. Lesung entsprechend zu berichten.

Sicherheit und Gefahrensituation


Das mit der Tragwerksplanung beauftragte Büro für Baukonstruktion, Karlsruhe, hat mit Schreiben vom 30. November 2009 folgende wörtlich zitierte Auskunft gegeben:

„Hauptursache für die fortschreitenden Schäden ist die Gründung der SO-Ecke des Gebäudes auf einer mit weichen, sich zersetzenden Materialien aufgefüllten Doline. Aus weiterführenden Untersuchungen ist nun bekannt, dass die Doline wesentlich größer ist als ursprünglich angenommen wurde. Die entsprechenden Schäden sind in der Fassade der SO-Ecke des Gebäudes deutlich abzulesen. Es treten immer wieder neue Schäden im Inneren des Gebäudes auf, die Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit und der Verkehrssicherheit dokumentieren. Eine Verzögerung der Instandsetzung würde hier zu Mehrkosten und zu einem größeren Verlust an historischer Bausubstanz führen.

Eine pauschale Aussage zum Sicherheitsniveau der Baukonstruktion des Bezirksrathauses in Bad Cannstatt ist nicht möglich, da bei Dolinen jederzeit Absackungen auftreten können, die ohne Ankündigung eintreten.

Im Zuge der Voruntersuchungen wurden bezüglich des bestehenden Brandschutzes schwerwiegende Defizite festgestellt. Durch mangelhafte Abschottungen der Räume und Geschosse untereinander wird sich der Rauch im Brandfall in kürzester Zeit im gesamten Gebäude (einschl. Treppenhaus) verbreiten, so dass dann insbesondere in den oberen Geschossen Gefahr für Leib und Leben der Beschäftigten und Besucher besteht. Wir empfehlen daher dringend, die geplanten Instandsetzungsmaßnahmen so schnell wie möglich durchzuführen.“


Das mit dem Baugrundgutachten beauftragte Büro Smoltczyk + Partner, Herr Dr. Rumpelt, hat bezüglich der Doline am 2. Dezember 2009 telefonisch folgende Auskunft erteilt:

In der Verfüllung der Doline sind organische Bestandteile enthalten. Zersetzungen des Materials führen zu fortschreitenden Setzungen des Baugrundes und damit zu Bauwerksschäden. Das Risiko einer plötzlichen Dolinensenkung ist ähnlich gering wie bei anderen Gebäuden in Bad Cannstatt.


Die Architekten Manderscheid Partnerschaft haben bezüglich der unmittelbar erkennbaren Brandschutzmängel am 1. Dezember 2009 folgende Auskunft gegeben:

Es ist kein abgeschlossenes "notwendiges Treppenhaus" als Fluchtweg vorhanden. Die Geschossdecken haben keinen nachweisbaren Brandschutz und die Rauchausbreitung im Haus könnte durch fehlende Abschottungen sehr schnell stattfinden. Eine vollständige Erfassung der Brandschutzmängel ist nur mit Hilfe einer Brandverhütungsschau möglich. Dabei wäre mit Nachrüstungsforderungen, auch für die Nutzungszeit bis zum eigentlichen Baubeginn, zu rechnen.


Fazit aus den einzelnen Stellungnahmen

Aufgrund der Stellungnahmen - insbesondere des Tragwerkplaners – besteht ein nicht kalkulierbares Risiko bei der Standsicherheit des Gebäudes. Es besteht eine mögliche Gefahr von Personenschäden und eines Verlusts an historischer Bausubstanz. Im Brandfall besteht ein hohes Risiko für Beschäftigte und Besucher (insbesondere in den oberen Geschossen), da Brandabschottungen zwischen den Räumen und Geschossen sowie dem Treppenhaus nicht vorhanden bzw. nicht funktionsfähig sind.


Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt daher – auch unter Berücksichtigung der Finanzlage – vor:

1.
Die Sanierung des Bezirksrathauses Bad Cannstatt wird entsprechend der Anmeldung in der roten Liste in den Haushalt 2010/11 und die Finanzplanung mit einem Gesamtaufwand von 8,280 Mio. € aufgenommen.

2.
Die Neubebauung des Areals an der Eichstrasse (derzeitige Rathausgarage) wird zurückgestellt. Es werden Planungskosten bis zur Leistungsphase 2 (Vorentwurf) in den Haushalt 2010/11 aufgenommen, um die Weiterplanung auf der Grundlage des modifizierten Raumprogramms zu ermöglichen. Die Kosten hierzu werden ermittelt.
3.
Die aufgrund der Ziffern 1 und 2 entstehende finanzielle Entlastung von rd. 16 Mio. € wird zur Verbesserung der Haushaltslage und zur Reduzierung der Kreditaufnahme eingesetzt.






Michael Föll
Erster Bürgermeister

















































Vorliegende Anträge/Anfragen

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Michael Föll
Erster Bürgermeister




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