Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 806/2008
Stuttgart,
10/17/2008



Verbesserung Wasserqualität Eckensee
1. Baubeschluss
2. Mittelbewilligung für das Tiefbauamt




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.10.2008
05.11.2008



Beschlußantrag:

1. Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg

2. Baubeschluss

2.1 Der Zuleitung von Wasser aus dem Marktplatzbrunnen und aus der Grundwasserabsenkung Breuninger über eine Bachwasserleitung zwischen Marktstraße und Staatstheater entsprechend der Variante 1 mit Kosten von € 450.000 wird zugestimmt. 2.2 Der Planung nach Fertigstellung der Dükerung des Hauptsammlers Nesenbach im Zuge von Stuttgart 21 als 2. Stufe die sogenannte Große Lösung (Variante 3) zu realisieren, wird vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Zuge von Haushaltsberatungen zugestimmt. 3. Finanzierungsbeschluss

3.1 Im Vermögenshaushalt wird bei der neu zu bildenden AHSt. 2.6900.9561.000 VKZ 0169 - Bachwasserleitung Eckensee - eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 450.000 € wie folgt zugelassen:

Jahr 2008:
100.000 €
Jahr 2009:
350.000 €
3.2 Zur Deckung des Mehraufwands werden folgende Haushaltsstellen herangezogen:

Jahr 2008100.000 €1.9140.8500.000
Deckungsreserve
Jahr 2009150.000 €2.6900.3610.000 / 0001
Zuweisungen vom Land - Mehreinnahme -
200.000 €1.9140.8500.000
Deckungsreserve


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Begründung:

I. Einleitung

Die Wasserqualität des Eckensees ist insbesondere während der Sommermonate durch Algenwachstum und Verschmutzung verschiedenster Art gekennzeichnet. Verschiedene Anträge von Fraktionen des Gemeinderats haben sich mit dieser Situation beschäftigt und die Verwaltung um Bericht hierzu gebeten (Nr. 205/2008 SPD-Fraktion, Nr. 212/2008 Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN). In der am 10.06.2008 behandelten Tischvorlage wurden Varianten einer Frischwasserzufuhr vorgestellt, die die Verbesserung der Wasserqualität des Eckensees zum Ziel haben.

Variante 1
Bachwasserleitung zwischen Marktstraße und Staatstheater (ca. 550 m) mit einer Wassermenge von ca. 1,5 l/sec aus Marktplatzbrunnen und Grundwasserabsenkung Breuninger.
Kosten: ca. 450.000 € mit Kostenschlüssel Land zu Stadt von 1 zu 2.

Variante 2
Bachwasserleitung zwischen Marktstraße und Mittlerem Anlagensee (ca. 1490 m) mit einer Wassermenge von ca. 1,5 l/sec aus Marktplatzbrunnen und Grundwasserabsenkung Breuninger.
Kosten: ca. 950.000 € mit Kostenschlüssel Land zu Stadt von 1 zu 2.

Variante 3
Bachwasserleitung zwischen Kaltental und Unteren Schlossgartenanlagen mit einer Wassermenge von ca. 20 l/sec aus dem vorhandenen Stadtbach in Kaltental.
Kosten: ca. 2.500.000 € mit Kostenschlüssel Land zu Stadt von 1 zu 3.

In Gesprächen mit dem Finanzministerium vom Land Baden-Württemberg und dem Landesbetrieb Vermögen und Bau, Amt Stuttgart wurde deutlich, dass das Land nicht nur eine ökologisch, sondern auch eine wirtschaftlich vertretbare Lösung sucht. Durch den Bau des Dükers für den Hauptsammler Nesenbach im Zuge von Stuttgart 21 kann dort die Bachwasserleitung erst ca. 2014 verlegt werden. Da folglich die Varianten 2 und 3 nicht zeitnah realisiert werden können, bestand zwischen Land und Stadt Einvernehmen, die Variante 1 zunächst weiterzuverfolgen und nach der Dükerung die Große Lösung im Jahr 2014 zu bauen.


II. Beratungsergebnis

In der Sitzung vom 16.09.2008 wurde von der Verwaltung ein mündlicher Bericht erteilt und eine Tischvorlage mit einer Variantengegenüberstellung ausgeteilt sowie zu weiteren Anträgen der Gemeinderatsfraktionen Stellung genommen (Nr. 248/2008 der CDU-Fraktion und Nr. 312/2008 der SPD-Fraktion). Zusätzlich zu den vorhandenen 3 Varianten wurde eine 4. Variante verglichen, die Bestandteil des SPD-Antrags Nr. 312/2008 ist.

Variante 4
Bachwasserleitung zwischen Kaltental und Staatstheater mit einer Wassermenge von ca. 20 l/sec aus dem vorhandenen Stadtbach in Kaltental.
Kosten: ca. 1.500.000 €.

Eine externe Prüfung ergab, dass für die 4. Variante jährlich Abwassergebühren in Höhe von 600.000 € anfielen. Da die Landeshauptstadt Stuttgart aus rechtlichen Gründen auf die Erhebung der Abwassergebühr nicht verzichten kann, kommt die 4. Variante aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht.

Nachdem in der Sitzung von Gemeinderäten Fragen zur Umwidmung des Eckensees von einem privaten in ein öffentliches Gewässer gestellt worden waren, wurde die Kanzlei Menold Bezler mit einer Stellungnahme zur abwassergebührenrechtlichen Relevanz eines Bachwasserleitungssystems beauftragt.


III. Rechtliche Bewertung

Die Kanzlei wurde vom Tiefbauamt mit einer rechtlichen Bewertung folgender Fragestellungen beauftragt:

1. Es ist zu prüfen, ob die Einleitung des Bachwassers aus dem Stadtbach Nesenbach in den Hauptsammler Nesenbach - derzeitiger Zustand - entgeltpflichtig ist. Die Kanzlei kommt zum Ergebnis, dass gemäß § 2 der Entgeltbestimmungen und § 11 der Abwasserbeseitigungssatzung für die Einleitung des Stadtbachs Nesenbach in das Kanalnetz keine Entgeltpflicht in Betracht kommt. Es handelt sich um keinen entgeltpflichtigen Vorgang.

2. Es soll der Unterschied zwischen der Einleitung des Bachwassers in den Hauptsammler Nesenbach im Vergleich zur Einleitung des Wassers vom Thouretbrunnen und der Firma Breuninger in den Hauptsammler Nesenbach aufgezeigt werden.

3. Für die 3. Variante - die Große Lösung - ist zu prüfen, ob hierdurch ein entgeltrelevanter Vorgang entsteht. Solange die neu zu bauende Bachwasserleitung nicht per Satzung zur öffentlichen Abwasserbeseitigung gehörend bestimmt wird oder per Widmung als öffentliche Einrichtung definiert wird, löst die Einleitung des Überlaufs in die Bachwasserleitung unseres Erachtens keine Entgeltpflicht nach § 2 der Entgeltbestimmungen aus.

4. Für die 4. Variante - Große Lösung verkürzt, ist zu überprüfen, ob für die Einleitung von Bachwasser als Überlauf vom Eckensee in den Hauptsammler Nesenbach eine Entgeltpflicht entsteht bzw. wie diese gegebenenfalls vermieden werden könnte.
Aufgrund dieser rechtlichen Würdigung wird an dem mit dem Land vereinbarten Stufenkonzept festgehalten, nämlich als 1. Stufe bis April 2009 die sogenannte Kleine Lösung (1. Variante) und nach Herstellung der Dükerung im Zuge von Stuttgart 21 (voraussichtlich im Jahr 2014) als 2. Stufe die sogenannte Große Lösung (3. Variante) zu realisieren. Die Einigung über das Stufenkonzept und die jeweilige Kostenbeteiligung des Landes wird zwischen Land und Landeshauptstadt noch vertraglich fixiert.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Bachwasserleitung im Hauptsammler Nesenbach
- Variantengegenüberstellung -





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