Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs1112/2009
Stuttgart,
11/16/2009
Haushalt 2010/2011
Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 23.11.2009
Ältere Menschen in Stuttgart
- Investive Maßnahmen
Beantwortung / Stellungnahme
Zu 4. Landesförderprogramm 2009
Für die in das Landesförderprogramm 2009 aufgenommenen Vorhaben Villa Seckendorff, Altenpflegeheim Wichernhaus, Altenpflegezentrum Auf der Gans werden die erforderlichen Mittel gemäß Landespflegegesetz im städtischen Haushalt bereitgestellt. Die in der „Grünen Liste“ genannten Beträge entsprechen den tatsächlich zu gewährenden Zuschüssen.
Die Sachbeschlussvorlagen zu den Vorhaben Villa Seckendorff und Wichernhaus werden dem Sozial- und Gesundheitsausschuss am 30. November 2009 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Sachbeschlussvorlage zum Altenpflegezentrum Auf der Gans folgt im Januar 2010.
Zu 5. Landesförderprogramm 2010
Für die unten genannten Vorhaben fehlt noch die Finanzierung des städtischen Anteils nach dem Landespflegegesetz:
· Emma Reichle-Heim,
· Paulinenpark,
· Generationenzentrum Sonnenberg.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass die vorgenannten Vorhaben in das Landesförderprogramm 2010 aufgenommen werden. Nach dem Landespflegegesetz ist die Landeshauptstadt Stuttgart verpflichtet, den sich ergebenden kommunalen Förderanteil bereitzustellen.
Ein genehmigter förderunschädlicher Baubeginn begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Aufnahme in das Landesförderprogramm bzw. auf die Bewilligung des beantragten Zuschusses.
Zu 6. Begegnungsstätten für Senioren
Die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Begegnungsstätten mit ihrem präventiven Programmangebot wird für alle Menschen über Barrierefreiheit gewährleistet. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird für Menschen mit Behinderung vor allem über einen barrierefreien Zutritt verwirklicht.
Die Begegnungsstätte für Ältere in Stuttgart-Kaltental, in Trägerschaft des Evangelischen Pfarramtes Kaltental, verfügt gegenwärtig über keinen behindertengerechten Zugang. Die behindertengerechte Erschließung der Begegnungsstätte soll durch den Einbau einer Aufzugsanlage und einer außen liegenden Rampe erfolgen.
Entsprechend der vorliegenden qualifizierten Kostenschätzung belaufen sich die Baukosten auf rd. 194.000 EUR.
Nach den städtischen Förderrichtlinien sind 40 % der Baukosten förderfähig. Somit ergibt sich ein städtischer Investitionskostenzuschuss in Höhe von insgesamt 78.000 EUR. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt bisher nicht veranschlagt und müssen im Haushalt 2010 in Höhe von 48.000 EUR und 2011 in Höhe von 30.000 EUR zusätzlich bereitgestellt werden.
In den nachfolgend aufgeführten Stuttgarter Begegnungsstätten für Ältere gibt es noch keinen barrierefreien Zugang:
Bisher liegen der Sozialverwaltung keine qualifizierten Planungen und Kostenschätzungen für die Umbaumaßnahmen vor. Die Sozialverwaltung wird mit den Trägern der o. g. Begegnungsstätten einen Zeitplan zur Realisierung der erforderlichen Umbaumaßnahmen für barrierefreier Zugänge erstellen und den gemeinderätlichen Gremien berichten.