Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 135/2003
Stuttgart,
03/04/2003



Neubau einer zweigruppigen Tageseinrichtung für Kinder
in Stuttgart-Steinhaldenfeld

- Grundsatzbeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Sozialausschuß
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.03.2003
24.03.2003
26.03.2003



Beschlußantrag:
  1. Der Absicht der Verwaltung, die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) zu beauftragen, im Aufsiedlungsgebiet Bad Cannstatt Steinhaldenfeld einen Neubau mit einer zweigruppigen Tageseinrichtung für Kinder zu errichten,
  2. das Projekt in die Zeitstufenliste für Neubaugebiete aufzunehmen und den dafür erforderlichen Investitionskostenzuschuss in Höhe der tatsächlichen Baukosten, voraussichtlich in Höhe von ca. 670.000 €, zur Aufnahme in den Haushalt 2004/2005 zu beantragen, wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach dem Ergebnis des städtebaulichen Gutachtens im Juli 2002 wird die SWSG in Stuttgart-Steinhaldenfeld mit der Aufsiedlung Falchstraße mit dem 1. Bauabschnitt voraussichtlich im Sommer 2003 beginnen. Es sind insgesamt 90 neue Wohnein-
heiten geplant. Für die Betreuung der erwarteten Kinder des Aufsiedlungsgebietes wird ein Neubau einer zweigruppigen Tageseinrichtung für Kinder notwendig. Für den Bau dieser Tageseinrichtung soll die SWSG beauftragt werden.


Finanzielle Auswirkungen
Das Vorhaben wird in die Zeitstufenliste für Neubaugebiete (Infrastrukturmaß-
nahmen) aufgenommen.


Eine erste Kostenschätzung für die zweigruppige Tageseinrichtung für Kinder zeigt Gesamtkosten (Bau, Außenanlage, Möblierung) von ca. 670.000 € auf. Hinsichtlich der Finanzierung ist beabsichtigt, den Investitionskostenzuschuss in Höhe von ca. 670.000 € zur Aufnahme in den Haushalt 2004/2005 zu beantragen.


Beteiligte Stellen

Das Referat F hat die Vorlage mitgezeichnet.
Der Bezirksbeirat Stuttgart-Bad Cannstatt wird beteiligt.





Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Lageplan
Anlage 1 zur GRDrs 135/2003

Ausführliche Begründung

Aufgrund des Ergebnisses des städtebaulichen Gutachtens plant die SWSG baldmöglichst, voraussichtlich aber im Sommer 2003 mit der Neuaufsiedlung in einem 1. Bauabschnitt zu beginnen. Insgesamt sollen 90 neue Wohneinheiten in Steinhaldenfeld-Ost gebaut werden. Im Sommer 2004 kann demnach mit den ersten Einzügen der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner gerechnet werden.

Ausgehend vom geplanten Wohnungsgemenge wird für die Aufsiedlung mit einem Zuwachs von ca. 60 Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren gerechnet. Für die Betreuung dieser Kinder werden insgesamt drei Gruppen benötigt. In den bestehenden umliegenden Einrichtungen kann diese Anzahl von Kindern nicht zusätzlich aufgenommen werden.

Eine der drei Gruppen kann nach Absprache mit dem katholischen Kirchengemeinderat in der bestehenden Einrichtung Falchstraße 11 untergebracht werden, in der die katholische Kirche Betriebsträger ist. Diese Gruppe könnte im September 2004 eröffnet beziehungsweise in Betrieb genommen werden.

Die SWSG ist bereit, eine zweigruppige Tageseinrichtung für Kinder zu bauen. Der hierfür vorgesehene Standort liegt in der Nachbarschaft zur bestehenden Kindertagesstätte Falchstraße 40, in der die evangelische Kirche Betriebsträger ist. Die evangelische Kirchenpflege ist angefragt worden, ob sie für die neue Tageseinrichtung die Betriebsträgerschaft übernehmen kann. Falls dies nicht möglich ist, wird die Stadt die Betriebsträgerschaft übernehmen.

Die Höhe der Gesamtkosten (Bau, Außenanlage und Möblierung) der teilweise in einem Wohngebäude integrierten zweigruppigen Tageseinrichtung für Kinder beträgt nach einer ersten Kostenschätzung der SWSG ca. 670.000 € (ohne Grundstückswert!). Diese Gesamtkosten unterschreiten die Kosten vergleichbarer Projekte des Jugendamtes. Ob die Einsparungen so beibehalten werden können, wird die Detailplanung zeigen. Nach Baufertigstellung beabsichtigt das Jugendamt, die Räumlichkeiten gegen eine Kostenmiete (Bewirtschaftungskosten) von der SWSG anzumieten.

Eine Beschlussvorlage für die Gewährung des Investitionskostenzuschusses wird den Ausschüssen vorgelegt, sobald alle dafür erforderlichen Daten und Planungsunterlagen vorliegen. Damit die SWSG die Planung vorantreiben kann, wird hier um die grundsätzliche Zustimmung zu dem Vorhaben und zu dem beabsichtigten Verfahren gebeten.

Das Baugesuch für die zweigruppige Tageseinrichtung für Kinder soll noch Mitte 2003 eingereicht werden. Voraussichtlicher Baubeginn: Frühjahr 2004;
voraussichtliche Baufertigstellung: Frühjahr/Sommer 2005.