Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 124/2007
Stuttgart,
03/09/2007



Anmietung einer Tageseinrichtung für Kinder mit 2 Gruppen im Neubau eines Wohngebäudes, Reichenhaller Str. 10, S-Bad Cannstatt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.03.2007
21.03.2007



Beschlußantrag:

1. Der Anmietung einer Tageseinrichtung für Kinder (inkl. Außenanlagen und Verteilerküche) mit 2 Gruppen im Neubau der Fa. N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) in der Reichenhaller Str. 8, 10 und 12, S-Bad Cannstatt, wird zugestimmt.

2. Der Beschaffung der Einrichtung und Ausstattung für 2 Gruppen in Höhe von 41.000 € wird zugestimmt. Die Mittel werden im DHH 2008/2009 veranschlagt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im ehemaligen Gebiet „Trafo-Union“ entsteht durch Schließung der letzten Baulücke mit Wohnbebauung ein Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder mit 30 Plätzen (2 Gruppen).

Der Investor und Bauherr Fa. N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) hat sich bereit erklärt, die Tageseinrichtung im Erdgeschoss eines Wohngebäudes zu integrieren und erfüllt damit die Verpflichtung aus dem städtebaulichen Vertrag vom 08. Mai 1996. Die Einrichtung wird an die Stadt bzw. den zukünftigen Träger vermietet. Die Betriebsträgerschaft wird ausgeschrieben.


Finanzielle Auswirkungen

Die Fa. N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) hat sich bereit erklärt, die Tageseinrichtung im städtischen Standard schlüsselfertig zu erstellen und die Räume langfristig an die Stadt bzw. den Träger zu vermieten.

Die Mittel für Einrichtung und Ausstattung (41.000 €) werden im HH 2008/2009 veranschlagt. Die jährliche Nettomiete beträgt maximal ca. 32.800 €.


Beteiligte Stellen

Ref. WFB
Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt wird beteiligt


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Gabriele Müller Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Lageplan
Anlage 3 Pläne

Anlage 1 zur GRDrs 124/2007


Ausführliche Begründung:


1. Allgemeines

Im Gebiet Seelberg besteht Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen, vor allem im Kleinkindbereich. Die Fa. N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) plant den Neubau von 3 Wohngebäuden mit 52 freifinanzierten und familienfreundlichen Wohnungen. Hieraus entsteht ein weiterer Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder von 0 bis 6 Jahren. Freie Plätze für zwei Gruppen der Altersgruppe 0 bis 6 Jahre können im Bestand der Einrichtungen in Bad Cannstatt nicht zur Verfügung gestellt werden und müssen im Rahmen der Neubebauung erstellt werden.

Die Fa. N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) hat das letzte Teilstück des Bebauungsplangebietes Wildunger Straße/Deckerstraße (Ca 239) erworben und tritt damit als Rechtsnachfolger der N. N. GmbH (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) in den städtebaulichen Vertrag vom 08. Mai 1996 zwischen den damaligen Eigentümern und der Landeshauptstadt Stuttgart ein. Ihr obliegt nun dessen Erfüllung.

Der Investor hat sich nach Verhandlungen mit dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart bereit erklärt, die Tageseinrichtung und die Außenspielflächen nach städtischem Standard schlüsselfertig zu erstellen und die Räume langfristig an die Stadt bzw. den Betriebsträger zu vermieten. Der Mietvertrag wird auf 15 Jahre abgeschlossen, mit der Option auf Verlängerung.

Die Betriebsträgerschaft der neuen Einrichtung Reichenhaller Straße 10 wird ausgeschrieben.

Der Bauantrag ist genehmigt, die Planungen für den Innen- und den Außenbereich sind mit dem Jugendamt und dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt abgestimmt (Anlage 3).


2. Termine

Baubeginn voraussichtlichMai 2007
BaufertigstellungJuli 2008
InbetriebnahmeKindergartenjahr 2008/2009


3. Personal/Personalkosten

Bei einer Betriebsträgerschaft durch die Stadt Stuttgart sind für die zweigruppige Tageseinrichtung für Kinder folgende Stellen erforderlich:

Funktion
Stellenbedarf
Stellen
vorhanden
Stellen
zu schaffen
Tarif
BAT/TVÖD
Personalkosten/
Jahr
Leitung
1,0000
0,0000
1,0000
V 5c/EG 8
42.450 €
Gruppenleitung
1,0000
0,0000
1,0000
V 5c/EG 8
42.450 €
Freistellung
0,5000
0,0000
0,5000
V 5c/EG 8
21.225 €
Erzieher/-in
2,0000
0,0000
2,0000
V 6b/EG 6
78.500 €
Kinderpfleger/-in
0,5000
0,0000
0,5000
V 8M/EG 3
17.700 €
Erzieher/-in FD
0,5194
0,0000
0,5194
V 6b/EG 6
20.386 €
Erzieher/-in VNZ
0,4156
0,0000
0,4156
V 6b/EG 6
16.312 €
hauswirt. MA
0,4805
0,4805
0,0000
Summe
6,4155
0,4805
5,9350
Schaffung
5,9350
Kosten
239.023 €

Diese Stellen sind nicht vorhanden und müssen neu geschaffen werden.

4. Folgelasten

Für die zweigruppige Tageseinrichtung für Kinder ist mit folgenden, zusätzlichen jährlichen Folgelasten zu rechnen:

3.1 Folgeausgaben:

Miete p. a.
32.800 €
Personalkosten
239.023 €
Betriebs- und Sachkosten (30 %) der Personalkosten
71.707 €
Verwaltungskosten*
13.870 €
Abschreibung Möblierung (10 % von 41.000 €)
4.100 €
Folgeausgaben jährlich
= 361.500 €

3.2 Folgeeinnahmen:

Gebühreneinnahmen
37.980 €
Folgeeinnahmen jährlich
= 37.980 €
Folgelasten insgesamt
= 323.520 €

* Aufwandsanteil für die notwendigen zentralen Personalkapazitäten (Durchschnittswert), der für den Betrieb der Tageseinrichtung für Kinder – Verwaltung, Bereichsleitung, Verwaltungsangestellte der Bereichsleitung, hauswirtschaftliche und pädagogische Springkräfte, IuK – notwendig ist. Die Aufwandsanteile der einzelnen Vorhaben werden gebündelt. Über die Schaffung zusätzlicher Personalkapazitäten wird im Rahmen des Stellenvergabeplans entschieden.


5. Finanzierung

Die Mittel für Einrichtung und Ausstattung (41.000 €) werden im HH 2008/2009 veranschlagt.


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