Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 932/2003
Stuttgart,
10/01/2003



B 10/27
Sechsspuriger Ausbau der Heilbronner Straße zwischen
Friedrichswahl und Pragsattel




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
-
-



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht über den Stand der Maßnahme sechsspuriger Ausbau der Heilbronner Straße zwischen der Friedrichswahl und dem Pragsattel wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Vom Bericht über den geplanten 1. Bauabschnitt in der Heilbronner Straße zwischen der Friedrichswahl und der Borsigstraße sowie über die Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit von der Heilbronner Straße in die Borsigstraße wird zustimmend Kenntnis genommen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Es ist geplant, die Heilbronner Straße zwischen der Friedrichswahl und dem Pragsattel sechsspurig auszubauen. Dabei sind umfangreiche Straßenbauarbeiten sowie in deren Folge Verlegungen der Stadtbahngleise und Fahrleitungsmasten einschließlich des Umbaus von Haltestellen erforderlich.

Zunächst soll als 1. Bauabschnitt zwischen Sommer 2004 und Anfang 2005 eine dritte Fahrspur in Stadteinwärtsrichtung von der Friedrichswahl bis zur Borsigstraße gebaut werden. Dadurch ist es möglich, eine separate Rechtsabbiegespur in die Borsigstraße einzurichten. Der Grunderwerb hierfür ist abgeschlossen.

Als Ergänzung dieser Maßnahme sollen im Rahmen des 1. Bauabschnitts stadtauswärts zwei Linksabbiegespuren von der Heilbronner Straße in die Borsigstraße gebaut werden. Dadurch lässt sich ein Unfallschwerpunkt entschärfen, sowie die von der Straßenverkehrsbehörde geforderte direkte Zufahrt zu einem geplanten Großhandelsmarkt an der Ecke Heilbronner Straße / Borsigstraße schaffen. Mit dem Bau der Linksabbiegespuren wird das für den Endausbau vorgesehene Rechtsabbiegegebot von der Krailenshaldenstraße in die Heilbronner Straße stadtauswärts eingerichtet.

Derzeit laufen die Grunderwerbsverhandlungen für die Grundstücke des 2. Bauabschnitts.

In vielen Fällen bieten die Grundstückseigentümer im Zuge der Grunderwerbsverhandlungen nicht nur die für den Straßenbau erforderlichen Flächen, sondern die Gesamtgrundstücksflächen an. Diese Restflächen sollen später wieder veräußert werden. Um die zum Teil schwierigen Grunderwerbsverhandlungen zu beschleunigen wird das Bürgermeisteramt mit einigen Eigentümern Gespräche führen.

Unter der Voraussetzung, dass der Grunderwerb zügig durchgeführt werden kann, erscheint der Bau von Teilbereichen des 2. Bauabschnitts technisch ab 2005 möglich. Es wird mit einer Bauzeit von etwas mehr als zwei Jahren gerechnet. In der bisherigen Finanzplanung war die Umsetzung des zweiten Bauabschnitts ab 2008 eingeplant. Die Realisierung des Vorziehens der Maßnahme wird soweit wie möglich mit den Arbeiten für den Pragsatteltunnel koordiniert. Teile der Maßnahme lassen sich aus zeitlichen Gründen allerdings erst nach der Inbetriebnahme des Pragsatteltunnels im Jahr 2006 ausführen.

Bei einer Durchführung der Baumaßnahme nach Inbetriebnahme des Pragsatteltunnels muss der B 295-Verkehr über die Bauzeit, wie bisher, oberirdisch über den Pragsattel und die Siemensstraße geführt werden. Unabhängig vom Zeitpunkt der Bauausführung ist in der Heilbronner Straße mit Behinderungen des Verkehrs zu rechnen. Durch die Aufrechterhaltung aller Fahrspuren über die gesamte Bauzeit sollen die Beeinträchtigungen jedoch so gering wie möglich gehalten werden. Die Teilbaumaßnahmen werden so gesteuert, dass während der Fußballweltmeisterschaft 2006 keine großen Bautätigkeiten stattfinden, damit keine Behinderungen aus der Maßnahme zu erwarten sind.


Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für das Verkehrsprojekt belaufen sich einschließlich Grunderwerb für Verkehrsflächen auf 35,5 Mio. €. Diese Summe gliedert sich in:

Planungs-, Bauüberwachungs- und Baukosten ca.:
24,0 Mio. €
Entschädigungskosten für Betriebsverlegungen usw. ca.:
4,5 Mio. €
Grunderwerb für Straßenflächen ca.
7,0 Mio. €
Kosten des Verkehrsprojekts
35,5 Mio. €
Grunderwerb von Restflächen, die später wieder veräußert werden sollen
7,0 Mio. €
im Haushalt voll zu finanzieren
42,5 Mio. €


Im Herbst 2000 wurde die Maßnahme in das GVFG-Förderprogramm aufgenommen. Die Förderquote beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Derzeit wird mit Zuschüssen in Höhe von ca. 20 Mio. € gerechnet.

Kosten des Verkehrsprojekts (ohne Grunderwerb von
Restflächen, die später wieder veräußert werden sollen)
35,5 Mio. €
Nicht zuwendungsfähige Kosten (Teile der Entschädigungen,
Teile von Straßen- und Stadtbahnmaßnahmen, Planung
und Bauüberwachung)
7,0 Mio. €
Zuwendungsfähige Kosten
28,5 Mio. €
städt. Anteil von 30 % an den zuwendungsfähigen Kosten
8,5 Mio. €
Zuschüsse: 70 % der zuwendungsfähigen Kosten
20,0 Mio. €


Damit ergibt sich eine Nettobelastung für das Verkehrsprojekt in Höhe von 15,5 Mio. € (7,0 Mio. € nicht zuwendungsfähige Kosten + 8,5 Mio. € städtischer Anteil von 30 %).

Zurzeit laufen mit der Straßenbauverwaltung des Landes Gespräche über den Umfang der förderfähigen Kosten. Es wird damit gerechnet, dass in Kürze ein abgestimmter Zuschussantrag eingereicht werden kann.

In der mit dem Land vereinbarten GVFG-Regelung für städtische Großbauvorhaben ist die Maßnahme mit einer Zuschusshöhe von insgesamt 20 Mio. € enthalten. Dabei wurde unterstellt, dass der 1. Bauabschnitt zwischen 2003 und 2006 bezuschusst wird und der 2. Bauabschnitt erst ab 2008 beginnt. Sofern ein Teil des 2. Bauabschnitts vorgezogen werden soll, können die Zuschüsse nicht zeitgerecht ausgezahlt werden. Diese Zuschüsse wären dann von der Stadt vorzufinanzieren.

Für den 1. Bauabschnitt sind derzeit im Haushalt des Tiefbauamts 3,0 Mio. € und für den entsprechenden Grunderwerb 1,34 Mio. € im Haushalt des Amts für Liegenschaften und Wohnen enthalten.

Die Mittel in Höhe von 1,0 Mio. € für den Linksabbieger von der Heilbronner Straße in die Borsigstraße, der mit dem 1. Bauschnitt mit ausgeführt werden soll, sind in der Wunschliste des Tiefbauamts zum Haushalt 2004/2005 unter dem Punkt B Große Verkehrsprojekte angemeldet. Ebenfalls unter dem gleichen Punkt sind die Mittel für den 2. Bauabschnitt in Höhe von 37,16 Mio. € angemeldet.


Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und das Referat Städtebau haben der Vorlage zugestimmt.

Der Bezirksbeirat wird entsprechend informiert.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 28.03.2003 (Nr. 93/2003)




Prof. Beiche
Technischer Referent


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 1 zur GRDrs Nr. 932/2003



Ausführliche Begründung

1. Allgemeines

Die Bundesstraßen 10 und 27 in den Stadtteilen Zuffenhausen, Feuerbach, Bad Cannstatt und Stuttgart-Nord gehören zu den höchst belasteten Straßen in Stuttgart. Ein leistungsfähiger Ausbau zwischen der Ortsumgehung Zuffenhausen an der Friedrichswahl und dem Neckartal ist deshalb unabdingbar.

Am 26. Januar 1999 wurde im Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats (GRDrs Nr. 461/1997) ein Grundsatzbeschluss zur Planung und dem Ausbau der B 10 im genannten Abschnitt gefasst. Der Beschluss sieht eine Weiterführung der Planung für die folgenden Einzelabschnitte vor:

- Tunnel unter dem Pragsattel vom Bereich nördlich der Siemensstraße bis östlich der Kreuzung Löwentor
- Rosensteintunnel von Stadtbahnhaltestelle Fortuna bis Neckartalstraße
- Heilbronner Straße zwischen Friedrichswahl und Pragsattel mit Ausbau auf drei durchgehende Fahrstreifen je Richtung

Mit dem Bau des B 10-Tunnels Pragsattel/Löwentor ist am 10. Juni 2002 begonnen worden. Dem ging der grundsätzliche Baubeschluss des Gemeinderats vom 25. Juli 2001 (GRDrs. 729/2001) voraus. Die Bauarbeiten sind in diesem Streckenabschnitt des B 10-Ausbaus in vollem Gange. Der Tunnel wird im Juni 2006 in Betrieb gehen.

Zum Rosensteintunnel wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Rosensteintunnel/Neckarknie/Schönestraße am 4. April 2000 mit der GRDrs Nr. 92/2002 gefasst. Seitdem laufen beim Stadtplanungsamt die Planungen für die Einbindung des Rosensteintunnels in das vorhandene Straßennetz. Im Juli 2003 wurde dem Ausschuss für Umwelt und Technik über den Stand der Planungen für den Rosensteintunnel und die Varianten der künftigen Verkehrskonzeption am Neckarknie berichtet (GRDrs 362/2003)


2. Ziel

Ziel der Verwaltung ist es, nach Fertigstellung der Baumaßnahme am Pragsattel, auch die Heilbronner Straße zwischen der Friedrichswahl und dem Pragsattel möglichst zeitnah leistungsfähig auszubauen. Es ist nun erforderlich den Grunderwerb weiterzuführen. Erst nach Erwerb der Grundstücke kann der Ausbau der Heilbonner Straße erfolgen. Für einen ersten Bauabschnitt zwischen der Friedrichswahl und der Borsigstraße stadteinwärts ist der Grunderwerb abgeschlossen. In diesem Abschnitt soll ab Mitte 2004 mit dem Bau begonnen werden kann.


3. Planung des 6-spurigen Ausbaus der Heilbronner Straße

Grundlage der Planung ist der Bebauungsplan “Arbeitstättengebiet Feuerbach-Ost Feu 225” ( Satzungsbeschluss siehe GRDrs 397/1995).

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 26.07.2000 (GRDrs. 696/2000) vom Bericht über den beabsichtigten Ausbau der B 10/27 Heilbronner Straße stadteinwärts zwischen Friedrichswahl und Borsigstraße auf der Grundlage des vom Gemeinderat als Satzung beschlossenen Bebauungsplans Arbeitsstättengebiet Feuerbach-Ost und den Plänen des Tiefbauamts vom 01.12.1999, Kenntnis genommen.

Die Heilbronner Straße soll zwischen der Friedrichswahl und dem Pragsattel auf ca. 1,2 km Länge auf drei Fahrspuren je Richtung ausgebaut werden. Die Breite einer Richtungsfahrbahn beträgt 9,5 m. Die Fahrbahnen werden beidseitig von etwa 3 m breiten Grünstreifen und Geh- und Radwegen mit einer Breite von 3,5 m begleitet. Sofern der bauliche Zustand der vorhandenen Fahrspuren schlecht ist, erscheint eine grundlegende Sanierung dieser Teilbereiche unumgänglich, dies wird im Einzelnen noch überprüft.

An der Kreuzung Heilbronner/Borsigstraße wird künftig stadtauswärts ein Linksabbiegen in die Borsigstraße auf zwei Abbiegespuren möglich sein. Der B 295-Verkehr soll künftig durch den Pragsatteltunnel und die Heilbronner Straße über die Borsigstraße nach Feuerbach geführt werden soll. Von der Heilbronner Straße stadteinwärts wird eine Linksabbiegespur in die Krailenshaldenstraße eingerichtet. Aus Gründen der Leistungsfähigkeit ist aus der Krailenshaldenstraße dann nur eine Rechtsabbiegebeziehung in die Heilbronner Straße stadtauswärts möglich.

Die Borsigstraße wird im Bereich der Einmündung in die Heilbronner Straße angepasst. Auch nach Erweiterung der Verkehrsbeziehungen an diesem Verkehrsknoten bleibt die Stadtbahn weiterhin bevorrechtigt.

Wegen der künftigen Lage der Fahrspuren ist es erforderlich, in Teilbereichen der Heilbronner Straße die Gleise der Stadtbahntrasse zu verschieben. Aus diesem Grund muss die Stadtbahnhaltestelle Sieglestraße verlegt werden. Beide Bahnsteige werden als Hochbahnsteige südlich der Kreuzung Heilbronner/Sieglestraße wiederhergestellt. Ebenso müssen die Hochbahnsteige der Haltestelle Borsigstraße angeglichen werden. Weiterhin wird auf der gesamten Länge der Maßnahme die Neuerrichtung der SSB-Masten erforderlich, da sich die bestehenden Masten im Bereich der neuen Fahrbahnen befinden.

Für die gesamte Strecke zwischen der Friedrichswahl und dem Pragsattel liegt die Entwurfsplanung vor. Für einen 1. Bauabschnitt zwischen der Friedrichswahl und der Borsigstraße stadteinwärts ist die Ausführungsplanung weitgehend abgeschlossen.


4. Grunderwerb

Durch den Ausbau der Heilbronner Straße sind insgesamt 63 Grundstücke betroffen.

Für den geplanten ersten Bauabschnitts zwischen der Friedrichswahl und dem der Borsigstraße stadteinwärts ist der Grunderwerb abgeschlossen. Die in dem abzureißenden Wohnhaus lebenden Mieter müssen noch umquartiert werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Räumung rechtzeitig bis zum Baubeginn der Heilbronner Straße in diesem Abschnitt erfolgt ist.

Für die restlichen Grundstücke erarbeitet derzeit das Stadtmessungsamt die Wertermittlungsgutachten. Erste Grunderwerbsverhandlungen laufen bereits. Um die zum Teil schwierigen Grunderwerbsverhandlungen zu beschleunigen, wird das Bürgermeisteramt mit einigen Eigentümern Gespräche führen.

Für den Grunderwerb und Entschädigungen wird von einer Summe von 18,5 Mio. € ausgegangen. Diese Summe gliedert sich in 7,0 Mio. € für den Erwerb von Flächen für den eigentlichen Straßenbau, 7,0 Mio. € für den Erwerb von Restgrundstücken und 4,5 Mio. € für Entschädigungen.

Der Erwerb von Restflächen ist erforderlich, da in vielen Fällen die Grundstückseigentümer nicht nur die für den Straßenbau erforderlichen Flächen, sondern die Gesamtflächen zum Kauf anbieten und ein Grunderwerb auch nur zu dieser Bedingung abgeschlossen werden kann. Es wird angestrebt, diese Flächen später wieder zu veräußern.

Wegen der Verlagerung oder Teilverlagerung von Betrieben kann zusätzlich zum Kaufpreis die Zahlung von Entschädigungsleistungen erforderlich werden.

Sämtliche Angaben zu den Grunderwerbs- und Entschädigungskosten wurden auf der Basis von ähnlichen Projekten ermittelt. Im Rahmen der Verhandlung mit den Eigentümern können sich noch Abweichungen ergeben.


5. Planungs-, Bauüberwachungs- und Baukosten für die Gesamtmaßnahme

Die Kosten für Planung, Bauüberwachung und Bau der Gesamtmaßnahme betragen insgesamt 28,0 Mio. €,

Die Planung und die Bauüberwachung wird von fachkundigen Ingenieurbüros für die Verwaltung durchgeführt. Nach den bisher angefallenen Ingenieurkosten und Vergleichswerten aus ähnlichen Projekten wird von Honorarkosten von 3,0 Mio. € ausgegangen.

Die Baukosten für Straßenbau, Stadtbahnverlegung, Leitungen, Lichtsignalanlagen, Straßenausstattung, Lärmschutz usw. betragen ca. 24,0 Mio. Von den Leitungskosten sind ca. 4,0 Mio. € von den Leitungsträgern Telekom und NWS zu finanzieren. Auf die Stadt entfallen Baukosten in Höhe von ca. 20,0 Mio. €.

Für Unvorhergesehenes werden 1,0 Mio. angesetzt.


6. Finanzierung

Die Kosten für das Verkehrsprojekt belaufen sich einschließlich Grunderwerb für Verkehrsflächen auf 35,5 Mio. €. Diese Summe gliedert sich in:


Planungs-, Bauüberwachungs- und Baukosten ca.:
24,0 Mio. €
Entschädigungskosten für Betriebsverlegungen usw. ca.:
4,5 Mio. €
Grunderwerb für Straßenflächen ca.
7,0 Mio. €
Kosten des Verkehrsprojekts
35,5 Mio. €
Grunderwerb von Restflächen, die später wieder veräußert werden sollen
7,0 Mio. €
im Haushalt voll zu finanzieren
42,5 Mio. €


Im Haushalt des Tiefbauamts sind bereits 3,0 Mio. € für den 1. Bauabschnitt finanziert. Für den Grunderwerb beim 1. Bauabschnitt sind bereits 1,34 Mio. € im Haushalt des Amts für Liegenschaften und Wohnen bereitgestellt.

Für den zusätzlichen Linksabbieger in die Borsigstraße als weiteren Teil des 1. Bauabschnitts sind ca. 1,0 Mio. € erforderlich. Diese Mittel sind in der Wunschliste des Tiefbauamts zum Haushalt 2004/2005, unter dem Punkt B Große Verkehrsprojekte angemeldet.

Die Mittel für den 2. Bauabschnitt in Höhe von 37,16 Mio. € sind ebenfalls in der Wunschliste des Tiefbauamts unter dem Punkt B Große Verkehrsprojekte angemeldet. Der Gemeinderat entscheidet im Zuge der Haushaltsplanberatungen über die Aufnahme der Mittel in den Haushaltsplan.

Im Herbst 2000 wurde die Maßnahme in das GVFG-Förderprogramm aufgenommen. Die Förderquote beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Derzeit wird mit Zuschüssen in Höhe von ca. 20 Mio. € gerechnet.


Kosten des Verkehrsprojekts (ohne 7,0 Mio. € für den Grunderwerb von Restflächen, die später wieder veräußert werden sollen)
35,5 Mio. €
Nicht zuwendungsfähige Kosten (Teile der Entschädigungen,
Teile von Straßen- und Stadtbahnmaßnahmen, Planung
und Bauüberwachung)
7,0 Mio. €
Zuwendungsfähige Kosten
28,5 Mio. €
städt. Anteil von 30 % an den zuwendungsfähigen Kosten
8,5 Mio. €
Zuschüsse: 70 % der zuwendungsfähigen Kosten
20,0 Mio. €


Damit ergibt sich eine Nettobelastung für das Verkehrsprojekt in Höhe von 15,5 Mio. € (7,0 Mio. € nicht zuwendungsfähige Kosten + 8,5 Mio. € städtischer Anteil von 30 %).

In der mit dem Land vereinbarten GVFG-Regelung für städtische Großbauvorhaben ist die Maßnahme mit einer Zuschusshöhe von insgesamt 20 Mio. € enthalten. Dabei wurde unterstellt, dass der 1. Bauabschnitt zwischen 2003 und 2006 bezuschusst wird und der 2. Bauabschnitt erst ab 2008 beginnt. Sofern ein Teil des 2. Bauabschnitts vorgezogen werden soll, können die Zuschüsse nicht zeitgerecht ausgezahlt werden. Diese Zuschüsse wären dann von der Stadt vorzufinanzieren.


7. Weiteres Vorgehen

7.1. Erster Bauabschnitt zwischen Friedrichswahl und Borsigstraße stadteinwärts

Zunächst soll als 1. Bauabschnitt mit der Herstellung einer dritten Fahrspur in Stadteinwärtsrichtung von der Friedrichswahl bis zur Borsigstraße begonnen werden. Dadurch ist es möglich eine separate Rechtsabbiegespur in die Borsigstraße einzurichten. Somit kann die Kreuzung Heilbronner/Borsigstraße stadteinwärts vom Verkehr in Richtung Feuerbach entlastet werden.

Durch ein privates Bauvorhaben - einen Großhandelsmarkt - an der Ecke Heilbronner Straße / Borsigstraße ist mit einem verstärkten Verkehrsaufkommen in dieses Gebiet zu rechnen. Die Straßenverkehrsbehörde forderte im Rahmen der Baugesuchsprüfung, das Linksabbiegen stadtauswärts von der Heilbronner Straße in die Borsigstraße zu ermöglichen. Derzeit ist diese Verkehrsbeziehung nicht gestattet. Da aber einige Verkehrsteilnehmer schon heute widerrechtlich abbiegen, kommt es immer wieder zu Unfällen mit der Stadtbahn, sodass die Kreuzung als Unfallschwerpunkt eingestuft ist.

Aus den oben genannten Gründen soll der Kreuzungsumbau vorgezogen werden und die für den Endausbau vorgesehenen 2 Linksabbiegespuren mit dem 1. Bauabschnitt hergestellt werden. Bei dem späteren 6-spurigen Ausbau der Heilbronner Straße sind dann in diesem Bereich nur noch Anpassungsarbeiten nötig.

Mit dem Bau der Linksabbiegespuren wird das für den Endausbau vorgesehene Rechtsabbiegegebot von der Krailenshaldenstraße in die Heilbronner Straße stadtauswärts eingerichtet. Die Bevorrechtigung der Stadtbahn soll in den einzelnen Ausbaustufen aufrechterhalten werden.

Der Knotenpunkt wird seine volle Leistungsfähigkeit erst erreichen, wenn die 3. Geradeausspur über den Knotenpunkt hinaus eingerichtet ist. Mit den o. g. Maßnahmen wird allerdings schon heute eine Verbesserung erzielt.

Auch im Zuge des 1. Bauabschnitts ist es erforderlich, Stadtbahngleise zu verlegen und neue Fahrleitungsmasten zu erstellen.

Die Planungen für den 1. Bauabschnitt sind weitgehend abgeschlossen. Der Grunderwerb ist erfolgt. Um jedoch mit den Bauarbeiten beginnen zu können, ist es erforderlich, die in dem abzureißenden Wohnhaus lebenden Mieter noch umzuquartieren.

Vorabmaßnahmen für den 1. Bauabschnitt sind im Bereich zwischen der Friedrichswahl und dem abzureißenden Gebäude möglich. Im Bereich des Knotenpunkts Heilbronner/Borsigstraße können die Arbeiten erst nach dem Abriss des Gebäudes ausgeführt werden.

Die Abbiegespuren stadtauswärts in die Borsigstraße sind jedoch unabhängig vom Abbruch der Gebäuden herstellbar. Allerdings ist dieser Teil der Maßnahme bislang nicht finanziert.

Basierend auf den Annahmen zum Auszug der Mieter sowie der Zustimmung des Zuschussgebers, wird mit einer Bauzeit von Mitte 2004 bis Mitte 2005 gerechnet.

Die Baukosten für den 1. Bauabschnitt belaufen sich auf ca. 3,0 Mio. €, die im Haushalt bereits eingestellt sind.

Für den Grunderwerb wurden im Dezember 2002 im Haushalt des Amts für Liegenschaften und Wohnen bereits 1,34 Mio. € bereitgestellt.

Für die Einrichtung des Linksabbiegers in die Borsigstraße fallen beim 1. Bauabschnitt zusätzlich 1,0 Mio. € Baukosten an. Diese Kosten sind in der Gesamtmaßnahme enthalten.


7.2 Zweiter Bauabschnitt

Derzeit laufen die Grunderwerbsverhandlungen für die restlichen Grundstücke. Die Verhandlungen mit der Straßenbauverwaltung des Landes über dien Umfang der zuwendungsfähigen Kosten werden weitergeführt, sodass für die Gesamtmaßnahme in Kürze ein abgestimmter Zuschussantrag eingereicht werden kann. Die Erarbeitung der Ausführungsplanung und der Ausschreibungsunterlagen werden beauftragt.

Unter der Voraussetzung, dass der Grunderwerb zügig durchgeführt werden kann, erscheint der Bau von Teilbereichen des 2. Bauabschnitts technisch ab 2005 möglich. Es wird mit einer Bauzeit von etwas mehr als zwei Jahren gerechnet. In der bisherigen Finanzplanung war die Umsetzung des zweiten Bauabschnitts ab 2008 eingeplant. Die Realisierung des Vorziehens der Maßnahme wird soweit wie möglich, mit den Arbeiten für den Pragsatteltunnel koordiniert. Teile der Maßnahme lassen sich aus zeitlichen Gründen allerdings erst nach der Inbetriebnahme des Pragsatteltunnels ausführen.

Bei einer Durchführung der Baumaßnahme nach Inbetriebnahme des Pragsatteltunnels erfolgt die Führung des B 295-Verkehrs während der Baumaßnahme, wie bisher, oberirdisch über den Pragsattel und die Siemensstraße. Unabhängig vom Zeitpunkt der Bauausführung ist in der Heilbronner Straße mit Behinderungen des Verkehrs zu rechnen. Durch die Aufrechterhaltung des Verkehrs über die gesamte Bauzeit sollen die Beeinträchtigungen jedoch so gering wie möglich gehalten werden. Die Teilbaumaßnahmen werden so gesteuert, dass während der Fußballweltmeisterschaft 2006 keine großen Bautätigkeiten stattfinden, damit keine Behinderungen aus der Maßnahme zu erwarten sind.