Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 601/2005
Stuttgart,
07/07/2005



Ganztagesangebote an Schulen in Stuttgart
Eckpunkte der außerschulischen Bildung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.07.2005
20.07.2005
21.07.2005



Beschlußantrag:

1. Der Gemeinderat stimmt den Eckpunkten zur Fortentwicklung einer bedarfsgerechten Ganztagesbetreuung an den Schulen in Stuttgart zu.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die aufgezeigten Maßnahmen zur Umsetzung zu bringen und zum Schuljahr 2005/2006 mit möglichst vielen Angeboten zu beginnen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Land auf eine verlässliche Mitfinanzierung hinzuwirken. Analog zur Verlässlichen Grundschule sollen Schulen Budgets für außerschulische Bildung erhalten.

4. Das Land ist aufgefordert, ein Investitionsprogramm für die Schulen aufzulegen, deren Antrag auf Förderung im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB) nicht berücksichtigt werden konnte. Ziel ist eine Förderquote des Landes in Höhe von 60 %.


Begründung:


Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und den bekannten Ergebnissen der Pisa I und II-Studien sind Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen zentrale Aufgaben der Landeshauptstadt. Wir haben die Verantwortung dafür, jedem Kind in Stuttgart eine Chance zu bieten. Unsere Arbeit wird geprägt durch stark veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen, so vor allem

ٱ Veränderungen in der Familienstruktur (nur noch in jedem fünften Haushalt in Stuttgart lebt ein Kind oder ein Jugendlicher),
ٱ die wachsende Zahl an Alleinerziehenden und “Patchwork-Familien”,
ٱ den Geburtenrückgang und die damit verbundene demographische Fehlentwicklung,
ٱ verminderte Chancen auf eine Ausbildungsstelle für Jugendliche ohne, aber auch mit Hauptschulabschluss,
ٱ verminderte Bildungs- und Ausbildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund,
ٱ das Ziel einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Ein modernes und funktionierendes Bildungs- und Betreuungssystem sowie entsprechend qualifizierte Schülerinnen und Schüler sind auch ein wichtiger Standortfaktor und eine zentrale Ressource für unsere Wissensgesellschaft.


Unser Ziel ist der Auf- und Ausbau verlässlicher, bedarfsorientierter und ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote in freier und gebundener Form an den Grundschulen und weiterführenden Schulen (Kl.5-10).

Die Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt dieses Ziel schon bisher in vielfältiger Weise:

ٱ Der bedarfsorientierte Ausbau der Betreuung erfolgt im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. Das Betreuungsangebot deckt eine Zeitspanne von max. 6 Stunden (in der Regel 7.30 bis 13.30 Uhr) ab. Es wird teilweise um bis zu 3 Stunden in den Nachmittag hinein verlängert (vgl. GRDrs. 173/2005).
ٱ Die Kooperation zwischen den Horten, den Grundschulen und den Familien wird in bewährter Form weitergeführt und weiterentwickelt.
ٱ Die Förderung des Landes für die Angebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung an allgemeinbildenden Schulen wird in Anspruch genommen.
ٱ Das Angebot an Ganztagesschulen wird weiter ausgebaut.
ٱ Für mindestens 24 Schulen werden die räumlichen und ausstattungsbedingten Voraussetzungen für den Ausbau der Angebote durch die IZBB-Mittel aus dem Bundesprogramm geschaffen. Wir wollen das Land dazu bringen, ein Investitionsprogramm auch für die Schulen aufzulegen, die einen IZBB-Antrag gestellt haben, aber nicht zum Zug gekommen sind.
ٱ Aktuell ist vorgesehen, unter städtischer Finanzierung an weiteren Schulen die Ganztagesbetreuung durch 7 Horte auszubauen und mit Unterstützung durch das Land zwei Ganztagesgrundschulen, die Carl-Benz-Schule und die Heusteigschule, einzurichten.

Eine Umfrage in Zusammenarbeit von S/OB und OB-ICG unter 136 Stuttgarter Schulen in öffentlicher Trägerschaft zeigt schon nach einer ersten Durchsicht, dass es an den meisten Stuttgarter Schulen entsprechende Angebote bereits gibt. Wir haben also nicht das Rad neu zu erfinden, sondern können auf Vorhandenem aufbauen. Neben den Angeboten Verlässliche Grundschule, Hort an der Schule und den vom Kultusministerium genehmigten Ganztagesschulen ist das vorhandene Angebot an den Stuttgarter Schulen geprägt durch eine Vielzahl kreativer Kooperationen. Diese Angebote werden von den Schulleitungen organisiert. Es gibt Angebote, die gebührenfrei sind und es gibt Angebote die gegen einen kostendeckenden Beitrag angeboten werden. Quer durch alle Angebote sind unterschiedliche fachliche Standards und Qualitäten vorhanden.


Auch der Deutsche Städtetag beschäftigte sich intensiv mit dieser Thematik. Er hat im Rahmen der 33. Ordentlichen Hauptversammlung in Berlin “Neue Formen der Zusammenarbeit in der Bildungs- und Jugendpolitik” veröffentlicht. Unter anderem geht es ihm um folgendes:

ٱ “Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen sind zentrale Aufgaben kommunaler Selbstverwaltung.”
ٱ “Kommunale Bildungsplanung sollte zu einem fachübergreifenden Handlungsansatz unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Akteure weiter entwickelt werden, der Schulentwicklung und Jugendhilfeplanung integriert. Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in Jugendhilfe und Schule verfügen die Städte über vielfältige Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vernetzung beider Politikfelder.”
ٱ “Bei der Kooperation und Vernetzung kann an bestehende Beispiele gelungener fachlicher Kooperation angeknüpft werden. Gleichwohl erscheint notwendig, die Zusammenarbeit zu systematisieren und dauerhaft institutionell abzusichern. Die Kommunen sollten ihre Möglichkeiten in diesem Sinne für die organisatorische, fachliche und finanzielle Vernetzung beider Bereiche nachhaltig nutzen.”


Eckpunkte für die Ganztagesangebote an Schulen:

1. Schule als Lern-, Lebens- und Erfahrungsraum:

Die Schulen in Stuttgart sollen als wichtiger Lern-, Lebens- und Erfahrungsraum neben dem Elternhaus strategisch und konzeptionell weiterentwickelt werden. Das heißt, Schule wird ein Ort

ٱ mit einem pädagogischen Gesamtkonzept zur Förderung von emotionalen, sozialen und kognitiven Kompetenzen, wie dies auch die neuen Bildungspläne in Baden-Württemberg anstreben,
ٱ an dem die Schule, Jugendhilfe, Sport und Kultur und anderen Anbietern zusammenarbeiten,
ٱ mit tragfähigen Organisationsstrukturen vor Ort und Gestaltungsräumen, die unter der Verantwortung der Schulleitung stehen,
ٱ an dem Eltern aktiv mitwirken und sich einbringen,
ٱ an dem die notwendigen und kindgerechten räumlichen Voraussetzungen zum Aufenthalt, zur Betreuung und zur Mittagsverpflegung an der Schule oder im Umfeld der Schule geschaffen sind.


2. Bedürfnisse der Kinder und der Elternwille:

Das Betreuungsangebot für Schulkinder orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder und am Elternwillen. Bei der Entwicklung der Angebote sind die unterschiedlichen sozialen, kulturellen und ethnischen Lebenslagen der Kinder und Familien in Stuttgart zu berücksichtigen.


3. Ganztagesschulen:

Ganztagesschulen nach den Richtlinien des Landes Baden-Württemberg ergänzen das Angebot mit dem Ziel einer besonderen Förderung von Kindern aus sozialen Brennpunkten.


4. Funktion der Schulleiterin / des Schulleiters:

Die Schulleiterin, bzw. der Schulleiter soll für alle Bildungs- und Betreuungsaufgaben an der Schule verantwortlich sein. Die Angebote werden partnerschaftlich zwischen der Schule und den beteiligten Partnern entwickelt. Dazu soll ein zweckgebundenes Budget für jede teilnehmende Schule geschaffen werden. Die Schulleiterin / der Schulleiter kann sich zur Unterstützung in diesem Bereich entsprechende Dienstleistungen, zum Beispiel bei einem Kooperationspartner, einkaufen. Der Aufbau der außerschulischen Bildungsangebote soll durch eine erweiterte Beratung durch das Schulverwaltungsamt erfolgen, das hierfür erforderliche Personal steht allerdings derzeit noch nicht im ausreichenden Umfang zur Verfügung.


5. Kooperationspartner der Schulen:

Die Kooperation von Schule mit Jugendhilfe, Sport und Kultur und anderen Anbietern von außerschulischen Bildungsangeboten wird unter den Kriterien der “Verbindlichkeit”, “Verlässlichkeit” und “Qualität” neu definiert und vereinbart. Dazu werden fachliche Qualitätsstandards festgelegt, auf deren Grundlage Rahmenvereinbarungen getroffen und Förderrichtlinien festgeschrieben werden. Vorhandene Konzepte, Programme und Leistungen aus den Bereichen Jugendhilfe, Sport und Kultur und anderen Anbietern werden auf die Einbindung in eine verlässliche und bedarfsorientierte Betreuungsstruktur für Schulkinder überprüft und ggf. neu ausgerichtet. Unser Ziel sind differenzierte und verlässliche Angebote.


6. Ehrenamtliche Strukturen in Schulen:

Das vielfältige bürgerschaftliche Engagement in den Schulen soll auf jeden Fall erhalten und ggf. weiterentwickelt werden. Die Angebote der Eltern, der Fördervereine und der Schulpaten werden, wo immer möglich, integriert.


7. Essen an Schulen:

Eine wirtschaftliche Essensversorgung mit attraktiven Preisen wird für alle Schulen sichergestellt, die eine Ganztagesbetreuung anbieten. Dabei sind auch Verbundlösungen mehrerer Schulen oder Kooperationen mit Horteinrichtungen anzustreben.

Vorhandene ehrenamtliche Strukturen bei der Essensversorgung an den Schulen werden bei Bau- und Einrichtungsmaßnahmen berücksichtigt und in ihrer Leistungsfähigkeit gestärkt.

Das Jugendamt ist im Begriff, seine Essensversorgung grundsätzlich zu verändern. Ziel ist, mit höherer Qualität und niedrigeren Kosten das Essensangebot für Schulkinder zu öffnen.

Die Essensversorgung wird für jede Schule oder jeden Schulverbund standortspezifisch entwickelt. Die in Stuttgart tätigen Sozialunternehmen werden bei Bedarf im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit am Ausbau der Essensversorgung beteiligt.

Das Essensangebot wird als Teil des pädagogischen Gesamtkonzepts einer Schule entwickelt und soll eine sinnvolle Brücke zwischen dem Vor- und Nachmittag sein.


8. Finanzierung:

ٱ Die Betreuung an den Schulen wird den Eltern zu einem einheitlichen Satz von 0,60 € pro Stunde unter Berücksichtigung der beschlossenen Sozialabschläge angeboten. Qualitätsstandards werden definiert. Die Gebühr wird vom jeweiligen Anbieter erhoben. Vom Kultusministerium genehmigte Ganztagesschulen sind gebührenfrei.
ٱ Ziel ist, den Essenspreis kostendeckend vom Anbieter zu erheben.
ٱ Kooperationspartner und Einzelpersonen können für ihre Leistungen zur außerschulischen Bildung eine Aufwandsentschädigung erhalten. Sie beträgt in der Regel 15,- € pro Stunde. Eine Doppelförderung von Seiten der Stadt Stuttgart von Leistungen im Rahmen der Ganztagesbetreuung an Schulen soll dabei ausgeschlossen sein.
ٱ Wir sind bereits im Gespräch mit dem baden-württembergischen Kultusministerium, um darauf hinzuwirken, dass die Schulen analog zur Verlässlichen Grundschule, schulartübergreifend “Budgets für außerschulische Bildung” erhalten. Neben den Elternbeiträgen und den städtischen Zuschüssen ist dies die dritte und wesentliche Säule der Finanzierung des Angebots (Anlage 1).
ٱ Das Land steht aus meiner Sicht auch in der Pflicht, für die Schulen ein eigenes Investitionsprogramm mit einer Förderquote in Höhe von 60 % aufzulegen, die zwar einen Antrag auf IZBB-Mittel gestellt haben, aber nicht zum Zug gekommen sind (Anlage 2).


9. Organisation:

ٱ Um die aufgeführten Eckpunkte zu erreichen und ein Gesamtsystem von schulischer Bildung und außerschulischen Bildung zu schaffen, ist ein fachübergreifenden Handlungsansatz unter der Mitwirkung der Staatlichen Unterrichtsverwaltung erforderlich. Daher wird zur Planung und Umsetzung eine gemeinsame Organisationsstruktur aus den entsprechenden Arbeitsbereichen der Referate KBS (Federführung) und SJG gebildet werden.
ٱ Auf der hier dargestellten Basis können die Schulen in Stuttgart zum Schuljahr 2005/2006 mit dem Aufbau eines entsprechenden Bildungs- und Betreuungsangebots beginnen. Es ist unser Ziel, dass den Schulen nach Möglichkeit dann bereits entsprechende Budgets zur Verfügung stehen. Wir werden deshalb beim Land auf eine verlässliche Mitfinanzierung hinarbeiten.
ٱ Die vorhandenen Fördermittel des Landes wie z. B. Verlässliche Grundschule, flexible Nachmittagsbetreuung und Hortförderung, Lehrbeauftragtenprogramm u.a. bleiben bis zu einem Verhandlungsergebnis zu Punkt 3 des Beschlussantrages in das Gesamtsystem der Betreuungsangebote an den Schulen in der jetzigen Form eingebunden.
ٱ Im Stadtbezirk Vaihingen findet auf Antrag von Frau Stadträtin Iris Ripsam sowie den Herren Stadträten Joachim Rudolf und Jürgen Sauer (alle CDU) ein Pilotprojekt “Betreuung an Schulen” statt. Ziel dieses Projektes ist es, die Betreuung an Schulen im Kontext eines Stadtbezirks und in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen vor Ort (z.B. Sport und Kultur) auszubauen und so weitere Erfahrungen für ein flächendeckendes Angebot zu sammeln.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Modellrechnung der Aufwandsentschädigungen für eine weiterführende Schule
Investitionen / IZBB-Programm des Bundes

Anlage 1 zur GRDrs. 601/2005

Betriebsmittel

Modellrechnung der Aufwandsentschädigung für eine weiterführende Schule

Grundannahmen für die Modellrechnung:

Der Betreuungsbedarf an den weiterführenden Schulen besteht überwiegend in den Klassenstufen 5 und 6, ab der Klassestufe 7 nimmt der Betreuungsbedarf ab. Der Bedarf an außerschulischen Bildungsangeboten auf der Basis der aufgeführten Eckpunkte kann für die Klassen 5 bis 10 derzeit nur grob geschätzt werden.

Die weiterführenden Schulen werden in Stuttgart in der Regel 2- bis 3-zügig geführt. Als Kalkulationsgrundlage gehen wir bei der Modellrechnung von jeweils einer Gruppe in den Klassenstufen 5 und 6 aus, eine weitere Gruppe aus den Klassenstufen 7 aufwärts. Die Stadt erhält derzeit für die flexible Nachmittagsbetreuung 275,08 € im Jahr je Wochenstunde und Gruppe; pro Gruppe werden max. 15 Wochenstunden bezuschusst.

Die Finanzierung erfolgt aus drei Quellen:

· Elternbeiträge,
· Landeszuschuss,
· städtischer Zuschuss

3 flexible Gruppen à 20 Schüler mit angenommen je 10 Wochenstunden außerschulische Bildungsangebote: dies ergibt insgesamt 30 Wochenstunden an Betreuung (entspricht dem derzeitigen Angebot in den Ganztageshauptschulen) und erreicht mindestens 60 Schüler/innen; bei wechselnden Gruppen auch entsprechend mehr.

Kosten:

30 Stunden x 38 Schulwochen x 15,- €
17.100,- €
Gemeinkostenzuschlag
900,- €
Kosten
18.000,- €
Einnahmen / Refinanzierung:

Derzeitiger Landeszuschuss für die flex. Nachmittagsbetreuung 8.250,-€ Elternbeiträge 0,60 x 30 Std. x 20 Kinder x
38 Wochen 13.700,-

abzüglich 50 % Sozialabschläge gerundet
6.850,-€
Einnahmen
15.100,- €
Saldo pro Schule
2.900,- €

Potenziell kommen 18 Realschulen, 25 Gymnasien, 19 Hauptschulen und in geringerem Umfang 8 Förderschulen für den Aufbau des außerschulischen Bildungsangebotes in Frage.

Hochgerechnet auf diese 70 Schulen würden sich für die Landeshauptstadt insgesamt Kosten von 1 260 000 €, Einnahmen von 1 057 000 € und somit eine jährliche finanzielle Belastung von rd. 200 000 € ergeben.

Dieser städtische Anteil an der Finanzierung der Betriebsmittel der außerschulischen Bildung würde ab dem Schuljahr 2005/2006 - dem jeweiligen Stand der Umsetzung entsprechend - sukzessive benötigt. Sie müssten brutto - nach Einnahmen und Ausgaben getrennt - in den Doppelhaushalt 2006/2007 aufgenommen werden.

Der städtische Zuschuss für die Aufwandsentschädigung kann für das Jahr 2005 aus nicht in Anspruch genommenen IZBB-Komplementärmitteln gedeckt werden.

Anlage 2 zur GRDrs. 601/2005


Investitionen

IZBB-Programm des Bundes

Insgesamt hat die Stadt Stuttgart 48 IZBB-Anträge gestellt. Der Gemeinderat hat im Doppelhaushalt 2004/2005 einen Betrag von 6,5 Mio. € zur Komplementärfinanzierung der Investitionen für die IZBB-Schulen bereitgestellt. Für die 24 bewilligten Schulen werden davon 4,1 Mio. € in Anspruch genommen.

In Baden-Württemberg werden nach dem heutigen Stand 349 Schulen (darunter 24 Schulen aus Stuttgart) keine Bundesförderung erhalten. Für vier der 24 Schulen konnte inzwischen durch eine Umschichtung der Mittel zwischen den beiden IZBB-Pauschalen für Investitionen und Betrieb einen Finanzierung der Investitionen gewährleistet werden (GHS Ostheim, Carl-Benz-Schule, Heusteigschule, Kirchhaldenschule). Die Investitionen für die Martin-Luther-Schule werden fast vollständig aus der Haushaltsstelle für Grundstückserwerb finanziert.

Auch für die verbleibenden 19 Schulen ist eine Finanzierung in Aussicht gestellt. Sollte das Land Baden Württemberg ein eigenes Förderprogramm für diese Schulen auflegen, so hängt der städtische Anteil von der Höhe der Förderquote ab. Die Stadt geht von einer Förderquote in Höhe von 60 % aus, der städtischen Anteil würde auf dieser Grundlage ca. 4,5 Mio. € betragen. Ob dieser Betrag realistisch ist, hängt entscheidend davon ab, ob das Land ein Vorgehen analog der Regelungen über die allgemeine Schulbauförderung oder analog zu den IZBB-Richtlinien plant. Im Rahmen der allgemeinen Schulbauförderung konnte in den letzten Jahren nur ein Fördersatz von durchschnittlich 18 % erzielt werden.

Für Schulen, die nicht am IZBB-Programm teilgenommen haben und ein Angebot der außerschulischen Bildung aufbauen möchten, entstehen je nach den örtlichen Gegebenheiten weitere Investitionskosten, die aber derzeit noch nicht quantifizierbar sind.