Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
GRDrs1355/2009
Stuttgart,
12/03/2009
Haushalt 2010/2011
Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009
Gustav-Werner-Schule
ergänzende Haushaltsvorlage zu GRDrs. 1206/2009
Beantwortung / Stellungnahme
Auf der Grundlage der Haushaltsvorlage GRDrs 1206/2009 und der Erörterung in der 1. Lesung der neuen Vorhaben im Verwaltungsausschuss vom 23.11.2009 werden nachstehende, ergänzende Informationen gegeben:
Die Gustav- Werner- Schule, Schule für Geistigbehinderte, ist im Gebäude Fürfelder Str. 22 in Zuffenhausen/Rot untergebracht, welches im Jahre 1977 erstellt wurde.
1. Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen (2.780.000 €)
Für das Objekt resultieren aus der erfolgten Brandverhütungsschau umfangreiche baurechtliche Auflagen. Insbesondere sind dies:
- Änderung bzw. Einbau von feuerhemmenden Türen
- Herstellung der Flurwände in feuerhemmender Bauweise (F 30) mit Eingriff
in die bestehende Raumstruktur
- Herstellung von 2 Aussentreppen als Fluchttreppen
- Ausbildung von Fenstern als Rettungsfenster
- Herstellung zusätzlicher Brandabschnitte in Rettungswegen
Diese Baumaßnahmen erfordern einen Aufwand in Höhe von 2.780.000,00 €. Darin enthalten ist auch die Bereitstellung von Ausweichraumcontainern für die Schule für die Zeit der notwendigen Umbaumaßnahmen (Kosten: 750.000,00 €). Denn es ist wegen der sonderpädagogischen Anforderungen der Gustav- Werner- Schule nicht möglich, dass bei laufendem Unterrichtsbetrieb die Baumaßnahmen gleichzeitig durchgeführt werden. Es sind voraussichtlich 4 Abschnitte zu bilden mit der Maßgabe, dass nacheinander Klassen ausgelagert werden müssen. Die Interimscontainer sollen in den Pfingstferien 2010 auf dem Lehrer- Parkplatz mit folgendem Raumkonzept aufgestellt werden: 8 Klassenräume mit zusätzlichen Differenzierungsräumen, Sanitärcontainer für Dusche, WC Schüler und WC Lehrer, je ein Container zur Unterbringung der Technik und Lehrmittel sowie ein Lehrerzimmer mit Küchenzeile, die für pädagogische Zwecke benötigt wird.
Im Zusammenhang mit den geschilderten, durch die Brandschutzmaßnahmen bedingten, Raumänderungen könnten auch notwendige schulorganisatorische Änderungen der Klassenraumzuschnitte im Bestand (Kosten: 190.000,00 €) realisiert werden. Die geplante Neustrukturierung der Klassenräume sieht zum einen eine flächenmäßige Vergrößerung einzelner Unterrichtsräume und zum anderen eine an die besonderen Bedürfnisse der Schüler angepasste Raumanordnung (Differenzierungsräume zwischen den Unterrichtsräumen) vor.
Diese strukturellen Veränderungen sind erforderlich, da die vorhandenen Klassenräume mit einer Größe von durchschnittlich 34 m² deutlich zu klein sind. Das Modellraumprogramm des Landes sieht für Klassenräume einer Schule für Geistigbehinderte mindestens 42 m² vor; das heißt, alle Klassenräume sind mindestens 20 % zu klein. Auch sind bislang keine Gruppenräume zwischen den Klassenräumen vorhanden, was zur Differenzierung der Schüler/innen mit teilweise sehr individuellem Förderbedarf dringend erforderlich ist.
Die Raumänderungen sollten sinnvoller Weise aus Sicht von Wirtschaftlichkeit und Synergieeffekten parallel zu den Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Diese sollten spätestens im Sommer 2010 beginnen, da ab diesem Zeitpunkt auch die Fenster- und Fassadensanierung des Gebäudes im Rahmen des Konjunkturprogrammes II zu realisieren ist.