Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz:
GRDrs 1152/2009
Stuttgart,
11/05/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 09.11.2009



Betriebskostenzuschuss Alte Schule Rohracker

Beantwortung / Stellungnahme

Der Förderverein Alte Schule Rohracker e. V. hat 1996 das Gebäude von der Stadt im Wege des Erbbaurechts übernommen. Für die Sanierung des Gebäudes bzw. Umbau zum Bürgerhaus hat der Gemeinderat zum Doppelhaushalt 2000/2001 einen Baukostenzuschuss in Höhe von max. 153.387 EUR und zum Doppelhaushalt 2004/2005 einen weiteren Baukostenzuschuss in Höhe von max. 222.250 EUR bewilligt. Der Kostenanteil der Stadt lag jeweils bei 70% der veranschlagten Baukosten, die restlichen 30% waren vom Förderverein selbst zu finanzieren bzw. durch Eigenleistungen zu erbringen.

Im Gegenzug muss der Verein die Bauunterhaltung und Verwaltung selbst tragen, so wie dies bei vergleichbaren nicht-städtischen Einrichtungen (wie z.B. Altes Rathaus Uhlbach, Alte Schule Gablenberg - MuseO) ebenfalls der Fall ist, die zusätzlich keine Betriebskostenzuschüsse erhalten.

Zur Beurteilung, ob und in welcher Höhe ein städtischer Zuschuss für den laufenden Betrieb tatsächlich notwendig ist oder zum Aufbau einer Investitionsrücklage genutzt werden soll, benötigt die Verwaltung vom Förderverein Wirtschafts- und Belegungspläne, um die finanzielle Situation abschätzen zu können. Die Pläne wurden bereits angefordert; sie liegen noch nicht vor.

Die Verwaltung kann daher zur 1. Lesung des Doppelhaushalts 2010/2011 noch keine abschließende Aussage zur Notwendigkeit des Betriebskostenzuschusses treffen. Bei der Entscheidung ist im Hinblick auf vergleichbare Einrichtungen die Schaffung eines Präzendenzfalles zu vermeiden.







Vorliegende Anträge/Anfragen

358/2009 (SPD-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion), 517/2009 (FDP-Gemeinderatsfraktion), 479/2009 (SPD-Gemeinderatsfraktion)




Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister







10-AL
10-2
10-2.0
10-2.02
Nbst.: 8446

2. Referat AK zur Zeichnung


3. Referat WFB zur Freigabe


4. 10-1.10.3 zur Vervielfältigung


5. 10-2.1 zur Verteilung


6. 10-1.10.1 zA