Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0351-00
GRDrs 462/2003
Stuttgart,
06/18/2003



Bürgerzentrum West



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuß für Umwelt und Technik
Sozialausschuß
Jugendhilfeausschuß
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
01.07.2003
04.07.2003
08.07.2003
14.07.2003
14.07.2003
16.07.2003
17.07.2003



Beschlußantrag:
  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem 1. Preisträger des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs Moltke-Areal Stuttgart-West, der Ed. Züblin AG bzw. deren Tochterunternehmen, der Industrielles Bauen Betreuungsgesellschaft mbH, einen Kaufvertrag zur Veräußerung einer Teilfläche des Flurstücks 7270 von ca. 65 a 05 m² zum Kaufpreis von 6.619.500 EUR (1.017 EUR/m²) in Stuttgart-West sowie über den Rückerwerb von Teileigentumseinheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz zum Kaufpreis von 4.085.555 EUR zu schließen.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Kaufvertrag eine Bauverpflichtung für die notwendigen Abbrüche bestehender städtischer Gebäude, die Herstellung eines Bürgerzentrums inkl. Tiefgaragenanteil, einer Kindertagesstätte inkl. Provisorium, eines Abenteuerspielhauses inkl. Provisorium und die Herstellung der städtischen Außenanlagen und Spielflächen auf der Grundlage des endgültigen Raumprogramms (Anlage 2) abzuschließen.
  3. Den sich ergebenden Gesamtkosten für die Stadt von brutto 21.115.500 EUR bzw. von netto 14.496.000 EUR nach Abzug eines Grundstückserlöses von 6.619.500 EUR wird zugestimmt. Zur Deckung stehen in der Finanzplanung unter 2.7690.9499.000/0099 -Pauschale für Bürgerhäuser- 14.496.000 EUR zur Verfügung.
  4. Die Kosten werden im Vermögenshaushalt wie folgt gedeckt:
    Bei Finanzposition 2.7690.9400.000-0100 Bürgerhaus Stuttgart-West, Bau:
    2003 100.000 EUR, 2004 10.000.000 EUR, 2005 10.068.000 EUR.
    Bei Finanzposition 2.7690.9350.000-0100 Bürgerhaus Stuttgart-West, Einrichtung: 2004 150.000 EUR, 2005 797.500 EUR.
    Summe brutto: 21.115.500 EUR.
  5. Dem endgültigen Raumprogramm (Stand 6. Mai 2003, s. Anlage 2) wird zugestimmt.
  6. Von einem zusätzlichen Personalbedarf beim Jugendamt für die Kindertageseinrichtung in Höhe von 4,5876 Stellen, beim Haupt- und Personalamt für die Bürgerinformation in Höhe von 0,75 Stellen und beim Kulturamt für die Stadtteilbücherei West in Höhe von 3 Stellen wird Kenntnis genommen. Über die Schaffung der zusätzlich benötigten Stellen ab 2004 ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2004/2005 zu entscheiden.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Verwaltung wurde lt. Beschluss des Gemeinderats zur Drucksache 957/2000 v. 26. April 2000 beauftragt, ein Bürgerzentrum im Stuttgarter Westen mit Standort Moltke-Areal (Ecke Schwab-/Bebelstraße) auf der Grundlage eines städtischen Raumprogramms (sog. "Große Lösung" mit einem zusätzlichen Anteil an privaten Wohnungen, Büros, Praxen, Bank, Supermarkt) zu schaffen. Durch Beschlussfassung der Drucksache 694/2001 vom 19. Dezember 2001 hat der Gemeinderat eine Fortführung der Planung zur Realisierung einer Schwimmhalle im Stuttgarter Westen im Zusammenhang mit den Planungen für das Bürgerzentrum West abgelehnt. Die Verwaltung hat anschließend einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb für Architekten vorbereitet (GRDrs 106/2002).

Diesem Wettbewerb wurde ein europaweites Bewerbungsverfahren für Investoren und Architekten vorgeschaltet und von April bis Oktober 2002 durchgeführt. Nach Vorprüfung der Wettbewerbseingaben wurde im Rahmen der Preisgerichtssitzung am 15. November 2002 das Bauunternehmen Ed. Züblin AG gemeinsam mit der Architektenpartnerschaft Stuttgart (ARP) zum 1. Preisträger gewählt.

Im Auftrag und auf Rechnung der Stadt soll die als Investor und Bauträger auftretende Ed. Züblin AG bzw. deren Tochterunternehmen, die Industrielles Bauen Betreuungsgesellschaft mbH, Gebäude und Freiflächen im Sinne des Wettbewerbsergebnisses herstellen und damit das Moltke-Areal entlang der Schwabstraße einer sinnvollen städtebaulichen Neuordnung zuführen. Damit ist die Absicht verbunden, im Stadtbezirk West, neben der Schaffung von bislang fehlenden Versammlungsräumen für örtliche Vereine und einer ebenfalls neuen Stadtteilbücherei, auch den BürgerService Stuttgart analog der im Jahr 2002 errichteten Bürgerservicezentren Ost und Süd zu konzentrieren und zu etablieren.

Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
21,115,500.00 Euro
Laufende Aufwendungen
2,152,460.00 Euro
Objektbezogene Einnahmen
6,619,500.00 Euro
Laufende Erträge
45,182.00 Euro
Von der Stadt zu tragen
14,496,000.00 Euro
Folgelasten
2,035,272.00 Euro
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu veranschlagen
Euro
In der sog. Bürgerhauspauschale stehen unter der Finanzposition 2.7690.9499.000/0999 nach der Realisierung des Bürgerhauses in Stuttgart-Feuerbach und der vorgesehenen Realisierung des Häussler Bürgerforums in Stuttgart-Vaihingen derzeit noch ca. 14.496.000 EUR zur Verfügung. Von einer Grunderwerbssteuerpflicht wird nicht ausgegangen (siehe dazu Erläuterung auf Seite 14).


Beteiligte Stellen

Referat A, F, KBS, SJG, St, T, USO, WK, der Gesamtpersonalrat Verwaltung, die Gesamtschwerbehindertenvertretung Verwaltung sowie der Bezirksbeirat West am 1.7.2003

Referat SJG hat die Vorlage in einem Punkt nicht mitgezeichnet:
(Auszug aus einem Schreiben des Sozialamtes vom 25.03.2003 bzw. 05.06.2003)
"Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes, insbesondere der Sozialhilfe, kommt es immer wieder zu Gefährdungssituationen durch das Publikum.
Deshalb ist es weiterhin unabdingbare Voraussetzung, dass im Bereich des Sozialamtes Zwischentüren/Flurtüren durchgängig eingebaut werden.

Eventuelle Reduzierungen dieser Anforderung auf jede 2. Türe führt u. U. dazu, dass es insbesondere bei Teilzeitkräften zu massiven Sicherheitsproblemen kommen kann. Die Reduzierung der Fluchttüren ist für das Sozialamt aus Sicherheits- und Fürsorgegründen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht tragbar."

Die Projektleitung hat aus drei Gründen der Anforderung des Sozialamtes nach durchgängig 2 Fluchttüren pro Sachbearbeiterbüro in nebeneinander liegende Büros nicht stattgegeben.

1.: Die sich aus dem städtischen Standard von 14 m² pro Einzelbüro ergebende Stellfläche für notwendige Mindestmöblierung wird unverhältnismäßig beschnitten, wenn sich bei Einhaltung der Anforderung bis zu drei Türen je Einzelbüro befinden (vierte Seite Fensterfront). Die Büros sind stützenfrei. Ein angemessener Ausgleich müsste durch eine Erhöhung des Standards erfolgen. Dies ist nicht möglich.

2.: Es entstünden unnötige Mehrkosten für mind. 20 solcher Zwischen-/Fluchttüren (27 dB) in Höhe von ca. 7.500 EUR brutto.

3.: Es wurde darauf geachtet, dass immer zwei nebeneinander liegende Einzelbüros mit einer Zwischen-/Fluchttüre verbunden sind. Zusammen mit der in allen Büros vorhandenen Türe zum Flur haben die Büros damit immer 2 Fluchtwege. Zusätzlich erhalten die Büros eine Alarmanlage, die über PC's und Telefon geschaltet wird.





Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Raumprogramme Bürgerzentrum, Kindertagesstätte und Abenteuerspielhaus
Anlage 3: Planunterlagen
Anlage 1 zu GRDrs 462/2003



Ausführliche Begründung:


I. Ausgangslage:

Im Jahr 2002 hat die Verwaltung einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb für Architekten vorbereitet (GRDrs 106/2002). Diesem Wettbewerb wurde ein europaweites Bewerbungsverfahren für Investoren und Architekten vorgeschaltet und durchgeführt.

Unter den vom Gemeinderat beschlossenen Rahmenbedingungen wurde nach der Entscheidung des Preisgerichts mit dem 1. Preisträger, der Ed. Züblin AG in Gemeinschaft mit der Architektenpartnerschaft Stuttgart (ARP), auf der Basis der Wettbewerbsentwürfe verhandelt. Zur Realisierung des Projektzieles einer städtebaulichen Neuordnung des Moltke-Areals sind verschiedene begleitende Maßnahmen notwendig, die im Interesse einer zeitnahen Umsetzung als Gesamtvorhaben und zur einfacheren Projektsteuerung zum Teil ebenfalls von der Ed. Züblin AG bzw. deren Tochterunternehmen, der Industrielles Bauen Betreuungsgesellschaft mbH, beplant und durchgeführt werden sollen.

Zur Freimachung des Baufeldes ziehen Klassen der Kaufmännischen Schule West vom Schulpavillon (später Standort Bürgerzentrum) in das für Schulzwecke umgebaute städtische Gebäude Reuchlinstraße 4 B bis Ende 2003 um (GRDrs 140/2003, VA vom 26.03.2003), während die dort ansässige Sozialhilfedienststelle interimsweise ab der 21. KW 2003 bis zur Fertigstellung des Bürgerzentrums in Teilflächen des angemieteten staatlichen Gebäudes Silberburgstraße 123/125 umzieht. Dies wird durch die Stadt in eigener Zuständigkeit erledigt. Darüber hinaus sind ebenfalls vorübergehend Provisorien während der Bauzeit von 15 Monaten für Kindertagesstätte und Abenteuerspielhaus notwendig. Nach Umzug in die Provisorien können die bestehenden Gebäude abgerissen werden. Sowohl Gebäudeabbrüche wie auch die Bereitstellung der Provisorien soll die Industrielles Bauen Betreuungsgesellschaft mbH übernehmen. Nach Umsetzung dieser begleitenden Maßnahmen kann mit der Realisierung begonnen werden, in deren Rahmen auch die Außenanlagen und Spielflächen wieder hergestellt werden müssen. Während der Bauzeit bleibt der öffentliche Kinderspielplatz an der Forst- /Schwabstraße erhalten.


II. Sachstand:
Die Ed. Züblin AG bzw. die Industrielles Bauen Betreuungsgesellschaft mbH ist bereit, alle Maßnahmen aus einer Hand gegen entsprechenden Kostenersatz zu übernehmen. Dazu liegen der Verwaltung Angebote vor, die folgende Maßnahmen beinhalten:

Das Wohn- u. Geschäftshaus erstellt die Industrielles Bauen Betreuungsgesellschaft mbH auf eigene Rechnung.

Des Weiteren soll die Industrielles Bauen Betreuungsgesellschaft mbH nachfolgende Maßnahmen übernehmen und ebenfalls aus einer Hand parallel durchführen:

Dafür hat die Industrielles Bauen Betreuungsgesellschaft mbH der Verwaltung ein weiteres Angebot über insgesamt 2.927.200 EUR vorgelegt. Dabei ist der Abbruch vorhandener Gebäude und der Mehraufwand für Entsorgung von Bauschutt und Bodenaushub verfüllter Kellergeschosse des ehem. Kasernengebäudes mit 599.100 EUR angesetzt (vorläufige Schätzung, Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand).

Die vorliegenden Angebotspreise liegen im Rahmen vergleichbarer Gebäude mit mittlerem bis höherem Standard.
Mit der Industrielles Bauen Betreuungsgesellschaft mbH soll vertraglich vereinbart werden, dass die energetischen städtischen Baustandards (Energieerlass, erhöhter baulicher Wärmeschutz) eingehalten werden.

Die Verwaltung hat ihre Bedürfnisse mit den Wettbewerbsentwürfen, die sich auf dem Stand von Vorplanungen befinden, aufeinander abgestimmt und nun als Ergebnis für die einzelnen Bauwerke und Gewerke mit der Industrielles Bauen Betreuungsgesellschaft mbH Baubeschreibungen und Pläne (Planunterlagen siehe Anlage 3) abgestimmt, die zur Grundlage der weiteren Ausführungsplanungen und entsprechender Baugesuche werden sollen.

Nach der Zustimmung des Gemeinderats soll ein notarieller Vertrag, dessen Entwurf vorliegt, zwischen der Stadt und der Ed. Züblin AG bzw. deren Tochterunternehmen, der Industrielles Bauen Betreuungsgesellschaft mbH, abgeschlossen werden. Der Vertrag beinhaltet Regelungen über Verkauf einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst. 7270, eine Bauverpflichtung über die Herstellung von Gebäuden, Freiflächen, die Durchführung von Abbrüchen und Bereitstellung von Provisorien sowie die Verpflichtung zur Rückübertragung der entsprechenden Teileigentumseinheiten nach Fertigstellung der Bauwerke und Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Der o.g. Grundstückserlös verringert die Bruttoinvestitionskosten von 21.115.500 EUR um 6.619.500 EUR auf netto 14.496.000 EUR.

Daraus ergibt sich insgesamt:

Grundstückskaufpreis Züblin/ IBB:
- 6.619.500 EUR
Angebote Rückkauf Grundstück mit Gebäuden:
Bürgerzentrum, TG-Anteil, Kindertagesstätte
+ 16.588.700 EUR
Provisorien, Abbrüche, Abenteuerspielhaus, Außenanlagen
+ 2.927.200 EUR
von der Stadt tatsächlich aufzuwendender Betrag:
+ 12.896.400 EUR
Hinzu kommen folgende Kosten für die Stadt:
Erstausstattung Bürgerzentrum und Kindertagesstätte
+ 947.500 EUR
Anbindung Grundstück für EDV-Technik etc.
+ 140.000 EUR
Sonstige Kosten
(Notar, Erschließung, Unvorhergesehenes etc.):
+ 512.100 EUR
Gesamte Investitionskosten netto für die Stadt:
+ 14.496.000 EUR


Erläuterungen zu den geplanten Maßnahmen und Plänen (Anlage 3):

Die Ed. Züblin AG hat im Wettbewerb einzelne Gebäude mit getrennten Nutzungsfunktionen und großzügigen, offenen Aufenthaltsbereichen vorgeschlagen. Daraus ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger klar erkennbare und abgegrenzte Strukturen zwischen städtischen und privaten Gebäuden und Nutzungen. Das Bürgerzentrum setzt durch seine Lage und solitäre Form einen städtebaulichen Akzent.

Der Entwurf hebt sich von der im Stuttgarter Westen vorherrschenden Blockrandbebauung ab. Durch Baumpflanzungen sollen um das Gesamtgelände grüne Raumkanten entstehen. Die Gebäudeformen sind transparent und in der Höhe strukturiert. Die Fassade aus rötlichen Klinkern ist durch Fenster- und Glasflächen im Querformat gegliedert. Für das Bürgerzentrum ist ab dem 3.OG ein begrünter Innenhof vorgesehen.

Die vorhandene Topografie der Freiflächen wird, bei weitgehendem Erhalt der wesentlichen Grünstrukturen, aufgenommen und durch Neupflanzungen ergänzt. Unterschiedliche Spiel- und Aufenthaltsbereiche sollen das Quartier beleben. Es ist eine geradlinige Fuß- und Radwegbeziehung mit begleitendem Grün zwischen der Forststraße und dem späteren öffentlichen Platz am Bürgerzentrum vorgesehen, die vorhandene "dunkle Ecken" aufwerten soll. Über den Platz hinweg, zwischen Bürgerzentrum und Wohn- und Geschäftshaus hindurch, gelangt man an den wichtigen Kreuzungsbereich von Bebel- und Schwabstraße. Um das Bürgerzentrum entstehen großzügige Plätze mit Sitzstufen zur Kreuzung Bebel- /Schwabstraße. Die spätere Übernahme von ausgewiesenen bzw. gewidmeten öffentlichen Verkehrsflächen/öffentlichen Grünflächen in die Verwaltung der Stadt führt zu einem höheren Unterhaltungsaufwand in den kommenden Jahren.

Im Rahmen der geplanten Maßnahmen werden der Bürgerinitiative "Platz für Kinder" e.V. als privatem Träger des heutigen Abenteuerspielplatzes auch wieder Räumlichkeiten inkl. einer einfachen, unbeheizten Halle zur Verfügung gestellt und später vom Jugendamt an diese vermietet. Die dazugehörige Außenspielfläche wird sich dabei nach Norden orientieren und den öffentlichen Spielplatz in Richtung heutiger Grünanlage Forststraße schieben. Dieser öffentliche Spielplatz wird zukünftig als Kleinkinderspielplatz ausgebildet. In der Interimsphase der Bauzeit werden für die Kindertagesstätte und den Abenteuerspielplatz Provisorien in Form von Containern in der Grünanlage zur Forststraße aufgestellt.

In der 2-geschossigen Tiefgarage, die unter dem Bürgerzentrum und Wohn- und Geschäftshaus liegt und als öffentliche Tiefgarage privat betrieben werden soll, sollen insgesamt ca. 150 Stellplätze inkl. der 40 Stellplätze, die vorbehaltlich einer späteren Baugenehmigung aufgrund Raumprogramm der Stadt als baurechtlich notwendig geschätzt sind, entstehen.

Der Bezirksbeirat West hat mit Beschluss vom 13. Mai 2003 (Niederschrifts-Nr. 63) die im Rahmen des Wettbewerbs vorgeschlagene Verlagerung von Anwohnerstellplätzen entlang der Schwabstraße zwischen der Breitscheid- und Forststraße auf die Straßenseite der Kasernenmauer abgelehnt. In Verbindung mit der Verlagerung der Stellplätze sollten zusätzliche Bäume in Reihe gepflanzt werden (Kosten 36.000 EUR), wodurch aber ca. 5 oberirdische Stellplätze entfallen müssten. Trotz der Schaffung einer gemeinsamen öffentlichen Tiefgarage unter dem Bürgerzentrum und dem Wohn- und Geschäftshaus verlangt der Bezirksbeirat die Erhaltung der oberirdischen Stellplätze für das örtliche Gewerbe. In diesem Fall kann die Ed. Züblin AG der Stadt einen Nachlass auf ihr Angebot in Höhe von 36.000 EUR gewähren, der bereits in die Mittelbedarfsberechnung eingeflossen ist. Die Stellplätze entlang der Schwabstraße zwischen der Bebel- und der Forststraße (z. Zt. 22 Stellplätze) bleiben somit bis auf 4 Stellplätze erhalten. Diese 4 Stellplätze müssen entfallen, da für die Tiefgarage die notwendige Abbiegespur in der Schwabstraße unter Beibehaltung einer durchgehenden Fahrspur geschaffen werden muss. Es verbleiben aber 18 Stellplätze.


Grober Zeitrahmen

Die Ed. Züblin AG geht derzeit von folgenden Meilensteinen im Falle einer Beschlussfassung im Gemeinderat vor der Sommerpause 2003 zur Realisierung aus:

Abbrüche:November 2003 - Januar 2004
Baugenehmigung:Oktober 2003 - Januar 2004
Baubeginn:Februar 2004
Fertigstellung Gebäude:April 2005
Fertigstellung Freianlagen:April - Juli 2005


III. Raumprogramm (Stand Vorplanung 6.Mai 2003)

Privates Raumprogramm:

Das Wohn- und Geschäftshaus der Industrielles Bauen Betreuungsgesellschaft mbH beinhaltet gemäß Wettbewerb ca. 3.967m² mit Wohnungen, Büros, Supermarkt, Bankfiliale und öffentlicher Gaststätte.

Städtisches Raumprogramm (Details siehe Anlage 2):
1. Bürgerzentrum:
a.) BürgerService Stuttgart:
Flächen brutto ca.:
    Bezirksvorsteher
25,93 m²
    Bürgerinformation
17,50 m²
    Bürgerbüro
232,23 m²
    ASD
526,81 m²
    Sozialhilfedienststelle
630,49 m²
    Bürgerservice Leben im Alter
56,16 m²
    Ortsbehörde/Versicherungsamt/Wohngeld
56,16 m²
b.) Weitere Einrichtungen
    Bereichsleitung Kindertagesbetreuung West/Süd
42,66 m²
    Abteilung Erziehungshilfen, Ambulante Hilfen
98,79 m²
    Versammlungs- u. Vereinsräume
780,03 m²
    Stadtteilbücherei
503,46 m²
2. Kindertagesstätte:
Kindertageseinrichtung
589,26 m²
3. Abenteuerspielhaus:
Ersatzgebäude
603,06 m²
4.Sonstiges (Technik etc.):
106,20 m²
Städtisches Raumprogramm, gesamt brutto:
Im Vergleich RP-Beschluss v. 26.04.2001, gesamt netto:
(ohne Verkehrsflächen, WC's, Wartebereiche usw. weil abhängig vom Wettbewerbsergebnis)
4.268,74 m²

3.827 m²


IV. Finanzielle Auswirkungen:

1.) Personalmehrbedarf:

a.) Jugendamt:
Neubau der Kindertagesstätte Schwabstr. 93a+b:
Bei der neu gebauten Kindertagesstätte handelt es sich um eine viergruppige Einrichtung. Die Tageseinrichtung in der Schwabstr. 93a+b hatte bisher zwei Gruppen. Es wird eine eingruppige Einrichtung in der Seyfferstr. 77 aufgelöst und in der neuen Schwabstr. 93a+b untergebracht. Bei einer Zusammenlegung der beiden Einrichtungen können also drei Gruppen aus dem Bestand weitergeführt werden. Eine neue zusätzliche Gruppe wird eingerichtet. Für die viergruppige Einrichtung entstehen insgesamt folgende zusätzliche Personalkosten:

Personalkosten/Jahr zusätzlich:

erforderliche neue Stellen
Bezeichnung
Eingruppierung
Mehrkosten pro Jahr in Euro
1,5
Gruppenleitung
BAT V c
69.450,00
1,3064
Zweitfachkraft
BAT VI b
55.000,00
1
Zusatzfachkraft
BAT VIII
35.500,00
0,2338
Küchenhilfe für Verteilerküche
Lgr. 2
8.350,00
0,4935
Küchenhilfe für Stützpunktküche
Lgr. 1
17.470,00
0,0539
Küchenhilfe Springkraftanteile
Lrg. 2
1.925,00
4,5876
Personalkosten Summe
187.695,00
Diese Stellen sind im Stellenplan 2004/2005 zu schaffen.

b.) Kulturamt/Stadtbücherei:
Neue Bücherei im Stadtbezirk Stuttgart-West

Der Gemeinderat hat im Rahmen seiner Beschlussfassung zur Gemeinderatsdrucksache 957/2000 der Schaffung einer neuen Bücherei im Stuttgarter Westen zugestimmt. Zum Betrieb der neuen Bücherei sind 3 neue Stellen im Stellenplan 2004/2005 wie folgt zu schaffen:

erforderliche neue Stellen
Bezeichnung
Eingruppierung
Mehrkosten pro Jahr in Euro
1
Dipl. Bibliothekar/in
BAT IV b
50.800,00
2
Fachangestellte/r für Medien- u. Informationsdienste
BAT VI b
75.000,00
3
Personalkosten Summe
125.800,00

c.) Haupt- und Personalamt:
Neue Bürgerinfo im Bürgerzentrum West

Die Bürgerinfo ist Teil des Konzeptes des BürgerService Stuttgart, das vom Gemeinderat mit der GRDrs 266/1998 am 22. Oktober 1998 beschlossen wurde. Für den Betrieb der Bürgerinfo West ist eine Stellenschaffung von mindestens 75% einer Planstelle nach BAT VI b erforderlich. Die Schaffung der Stelle zum Stellenplan 2004/2005 wurde beantragt.


erforderliche neue Stellen
Bezeichnung
Eingruppierung
Mehrkosten pro Jahr in Euro
0,75
Sekretärin
BAT VI b
31.575,00
0,75
Personalkosten Summe
31.575,00


3.) Für die unter II. Sachstand genannten Maßnahmen und Leistungen anhand vordefinierter Baubeschreibungen und abgestimmter Pläne erhält die Ed. Züblin AG insgesamt 12.896.400 EUR gemäß vorliegender Angebote.

Der Grundstückserlös verringert die Bruttoinvestitionskosten von 21.115.500 EUR auf netto 14.496.000 EUR.

Daraus ergibt sich insgesamt:
Grundstückskaufpreis Züblin/ IBB:
- 6.619.500 EUR
Angebote Rückkauf Grundstück mit Gebäuden:
Bürgerzentrum, TG-Anteil, Kindertagesstätte
+ 16.588.700 EUR
Provisorien, Abbrüche, Abenteuerspielhaus, Außenanlagen
+ 2.927.200 EUR
von der Stadt tatsächlich aufzuwendender Betrag:
+ 12.896.400 EUR
Hinzu kommen folgende Kosten für die Stadt:
Erstausstattung Bürgerzentrum und Kindertagesstätte
+ 947.500 EUR
Anbindung Grundstück für EDV-Technik etc.
+ 140.000 EUR
Sonstige Kosten
(Notar, Erschließung, Unvorhergesehenes etc.):
+ 512.100 EUR
Gesamte Investitionskosten für die Stadt:
+ 14.496.000 EUR

Damit wird die Pauschale für die Bürgerhäuser Feuerbach, Vaihingen und West vollständig aufgezehrt.
Zur Kostensenkung wurden bei den Ausgaben für die notwendige Erstaustattung von Bürgerzentrum und Kindertagesstätte bereits pauschal 10% oder mehr der Kosten gegenüber den Ämtermeldungen eingespart. Der Mittelbedarf der Bücherei wurde um 25% auf nunmehr 500.000 EUR gedeckelt. Der eingesparte Gesamtbetrag ist bereits in der Summe berücksichtigt. Die Einrichtungskosten sind wie folgt aufgeteilt:

Versammlungsräume
200.000 €
Bürgerbüro
39.500 €
Sozialhilfe
33.300 €
Bürgerservice "Leben im Alter"
0 €
Ortsbehörde/Versicherungsamt/Wohngeld
0 €
Kindertageseinrichtung
100.000 €
Allgemeiner Sozialdienst
40.500 €
Abt. Erziehungshilfen
16.200 €
Bereichsleitung Kindertagesbetreuung
4.500 €
Bürgerinformation
6.750 €
Bezirksvorsteher West
6.750 €
Stadtteilbücherei
500.000 €
SUMME
947.500 €
Vorbehalt Grunderwerbssteuerpflicht:
Die Verwaltung hat zur Vorbereitung des notariellen Vertrages mit der Industrielles Bauen Betreuungsgesellschaft mbH einen privaten Notar eingeschaltet. Nach derzeitiger Auffassung kann von einer Befreiung von der Grunderwerbssteuerpflicht nach §16 Abs. 2 Grunderwerbssteuergesetz ausgegangen werden. Zur beiderseitigen Absicherung ist beabsichtigt, durch den Notar eine verbindliche Anfrage beim Finanzamt zu stellen, die aber voraussichtlich nicht bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat am 17. Juli 2003 vorliegen wird.
Sofern für diesen Vertrag wider Erwarten doch eine Grunderwerbssteuer (3,5%) erhoben wird, bedeutet dies für die Stadt folgende zusätzliche Kosten:

a) Die Ed. Züblin AG stellt der Stadt die von ihr bezahlte Grunderwerbssteuer für die Teilflächen, auf denen sie für die Stadt das Bürgerzentrum und die Kindertagesstätte erstellt, in Höhe von 143.000 EUR in Rechnung. Der auf die Teilfläche für das Wohn- und Geschäftshaus entfallende Anteil der Grunderwerbssteuer ist von der Ed. Züblin AG selbst zu tragen und auch nicht an die Stadt weiterzuberechnen.

b) Die Stadt hat an das Finanzamt für den Rückerwerb von Bürgerzentrum und Kindertagesstätte (beinhaltet auch einen entsprechenden Miteigentumsanteil am Grund und Boden) zusätzlich zu lit. a) 3,5% Grunderwerbssteuer in Höhe von ca. 700.000 EUR zu entrichten.

Von der sich aus lit. a) und b) ergebenden Grunderwerbssteuer in Höhe von brutto 843.000 EUR erhält die Stadt im Rahmen des Steuerausgleichs eine Rückerstattung von 40% bzw. 337.000 EUR. Somit würden im ungünstigen Fall der Grunderwerbssteuerpflicht rund 506.000 EUR überplanmäßig benötigt, die dann bereitzustellen wären.


Vorbehalt Erhöhung der Mehrwertsteuer:
Sollte durch eine Gesetzesänderung die heutige Mehrwertsteuer von 16% um einen oder mehr Prozentpunkte angehoben werden, so übernimmt die Stadt zu ihren Lasten diese entsprechenden Mehrkosten des Projektes.