Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 869/2003
Stuttgart,



Krankenhaussozialarbeit - Übertragung vom Sozialamt auf das Klinikum Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozialausschuß
Verwaltungsausschuß
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.10.2003
29.10.2003



Beschlußantrag:

Der Übertragung der städt. Krankenhaussozialarbeit vom Sozialamt auf das Klinikum Stuttgart mit Wirkung vom 01. Januar 2004 nach Maßgabe der nachstehend beschriebenen Eckpunkte bezogen auf die Kostenerstattung des Sozialamts und den Personalübergang, wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Der Gemeinderat hat am 03. Juli 2003 mit der GRDrs 513/2003 "Überprüfung sozialer Dienste in kommunaler Trägerschaft zur Übertragung an freie Träger" beschlossen, die Krankenhaussozialarbeit zum 01. Januar 2004 auf des Klinikum Stuttgart zu übertragen, mit der Massgabe, dass das Klinikum / die Verwaltung dem zuständigen Ausschuss im Hinblick auf die Einführung der Fallpauschalen ein Personalentwicklungskonzept vorlegt.


Übertragung des Budgets

Die entsprechende Budgetreduzierung im Haushalt des Sozialamtes und die Kostenerstattung an das Klinikum Stuttgart wurde im UA 4000 des Haushaltsplanentwurfs 2004/2005 bereits vollzogen. Die Kostenerstattung an das Klinikum bezogen auf die kommunal finanzierten Stellen erfolgt durch das Sozialamt so lange und so weit, wie das Klinikum über das derzeitige System der Kassenfinanzierung hinaus Stellen einsetzt. Es wird davon ausgegangen, dass spätestens mit der endgültigen Anwendung des neuen Fallpauschalensystems, voraussichtlich im Jahre 2007, die Kostenerstattung entfällt.


Übertragung des Personals

Das Klinikum Stuttgart legt dem Gemeinderat im Hinblick auf das Vorliegen von Erfahrungen mit den Fallpauschalen nach dem 01. Januar 2004 ein Personalentwicklungskonzept unter Berücksichtigung der bestehenden Verträge und Funktionen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor.

Beteiligte Stellen

Das Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser, das Wirtschafts-, Finanz- und Beteiligungsreferat und das Rechtsreferat haben die Vorlage mitgezeichnet.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen
  1. Ausführliche Begründung
  2. Organigramm der Abteilung Sozialarbeit und Betreuungsbehörde
Anlage 1 zur GRDRs 869/2003



Gegenstand der Leistung

Der Gesetzgeber sieht in § 31 Landeskrankenhausgesetz (LKHG) im Rahmen einer angemessenen Krankenhausbehandlung auch die notwendigen sozialarbeiterischen Hilfen für Patienten vor. Nach §112 II Nr. 4 und 5 SGB V handelt es sich um die Betreuung und Beratung der Versicherten im Krankenhaus bei sozialen und persönlichen Problemen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung und der Behandlung stehen und um die Herstellung eines nahtlosen Übergangs von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation oder Pflege.


Leistungsbeschreibung

Die Stärke der Sozialarbeit liegt in der interdisziplinären Perspektive auf die Patienten. Mit differenzierten Methoden gelingt es, prekäre Lebenssituationen konkret zu entlasten und zu verbessern. Sozialarbeit im Krankenhaus ist ein wirksamer Kooperationspartner für die anderen dort tätigen Berufsgruppen und ein verantwortlicher Partner des Managements bei der Steuerung der Patientenströme. Effiziente Sozialarbeit erleichtert und beschleunigt die Übergänge vom stationären Aufenthalt in die häusliche Umgebung oder in Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege.

Zentrale Aufgabe ist die Regelung sozialer Fragen im Umfeld des Krankenhausaufenthalts und der Entlassung. Neben den administrativen Arbeitsformen (z.B. Vermittlung von Pflegeeinrichtungen, Klärung von Kostenfragen, Anregen von gesetzlichen Betreuungen) geht es im Rahmen der persönlichen Hilfe um psychosoziale Interventionen und um die Förderung von persönlichen Kompetenzen bei schweren Erkrankungen. So bedeutet z.B. die Vermittlung eines Pflegeheimplatzes deutlich mehr als nur die Suche und Belegung eines freien Platzes. Die Aufgabe der Wohnung, der Verlust der Eigenständigkeit, das Eingeständnis, nicht mehr alleine zurecht zu kommen, die Lösung aus der gewohnten Umgebung, die finanziellen Belastungen sind nur einige Themen, die bei der Verlegung von Patienten eine Rolle spielen. So sind vermittelnde und psychosoziale Leistungen der Arbeit unabdingbar verzahnt.

Die intensive Einbeziehung der Patienten in die Behandlungsprozesse und die Berücksichtigung sozialer und personenbezogener Aspekte ist auch ein kostensenkender Faktor für das Krankenhausmanagement. Die Leistungen der Sozialarbeit sind von großer ökonomischer Bedeutung. Sozialarbeit trägt zur Verkürzung der Verweildauer bei, indem sie u.a. Kostenfragen regelt und Rehabilitationsprozesse steuert. Es handelt sich insbesondere um vermittelnde und ressourcenersschließende Tätigkeiten und es geht im wesentlichen um die Klärung rechtlicher, finanzieller und persönlicher Fragen in Bezug auf die Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. Die häusliche Versorgung, die Vermittlung von Pflegeplätzen und Rehabilitationsmaßnahmen sind auch für die Angehörigen des Patienten zentrale Themen im Kontakt mit der Krankenhaussozialarbeit.


Sozialarbeit unter DRG-Bedingungen

Der Bedarf an psychosozialer Beratung der Patientinnen und Patienten und die Vermittlung zur nachstationären Pflege und Rehabilitation steigt. Die rechtzeitige Organisation der nachstationären Versorgung gewinnt an Bedeutung.

Das Klinikum wird in Zukunft zur Verbesserung der integrativen Versorgung eine Übergangspflege einrichten, in der der Sozialdienst und die Mitarbeiter/-innen der Übergangspflege interdisziplinär und strukturiert - beginnend mit der Aufnahme der Patienten - die Entlassung der Patienten planen und organisieren.


Personalübergang

Die Krankenhaussozialarbeit (einschliesslich Leitung und Sekretariat) verfügt über 14.50 Stellen, die auf das Klinikum zu übertragen sind:

Laut Teilstellenplan Sozialamt:
FunktionStellennummerStellenwert/
Haushaltsplan
Wochen Std.-Wert
1 Sachgebietsleiter/-in500 0401 001V 4A
1 Stelle Sekretariat500 0401 180V 8M
12, 5 Sozialarbeiter/-innen
500 0401 010V 4A
1,00
500 0401 020A 10
0,50
500 0401 030A 10
0,50
500 0401 050A 10
1,00
500 0401 070A 10
1,00
500 0401 080A 10
0,50
500 0401 085V 4A
0,50
500 0401 090A 10
0,20
500 0401 100A 10
0,80
500 0401 110A 10
0,50
500 0401 120V 4B
1,00
500 0401 130V 4B
0,20
500 0401 140V 4B
0,80
500 0401 150V 4B
1,00
500 0401 160V 4B
1,00
500 0401 170A 9G
1,00
500 0401 175A 9G
1,00
Gesamt
14, 50 Stellen
Kassenfinaziert sind 7.57 Stellen, davon 6.31 Stellen gemäß des sich jährlich verändernden verrechenbaren Bettenschlüssels 1:260 (eine Fachkraft : 260 belegten Betten). Gesondert von den Krankenkassen finanziert sind 0.50 Stellenanteile beim Geriatrischen Schwerpunkt und 0.70 bei der Neurologischen Klinik, je Bürgerhospital, sowie 0.06 Stellenanteile durch das Katharinenhospital (Betreuung der Dialysepatienten).

Es handelt sich um 16 Dipl. Sozialarbeiterinnen und Dipl. Sozialarbeiter im Angestelltenverhältnis und um eine Verwaltungskraft. Hinzukommen zwei Zivildienstleistende, die in den Gesamtkosten enthalten sind, sowie zwei Studentinnen der Berufsakademie für Sozialwesen, die mit der Stadt Stuttgart einen Ausbildungsvertrag über je drei Jahre abgeschlossen haben, die Kosten werden beim Haupt- und Personalamt AHHSt. 1.4000.4140.415 veranschlagt. Eine Mitarbeiterin ist wegen Erziehungszeiten bis auf weiteres beurlaubt.


Übertragung des Budgets
Kostenerstattung

Das Kostenvolumen beträgt auf der Basis der Kosten-Leistungs-Rechnung 2002 insgesamt 754.700 EURO, (inclusive 10.000 EURO Raumkosten, aber ohne Gemeinkosten). Rund die Hälfte davon (voraussichtlich 377.000 EURO) ist im Haushaltsplanentwurf 2004/2005 bei AHHSt. 1.4000.6757.000 zur jährlichen Erstattung an das Klinikum Stuttgart vorgesehen. Die andere Hälfte kann das Klinikum aus den Mitteln der Krankenkassen refinanzieren. Es wird davon ausgegangen, dass mit der endgültigen Anwendung des neuen Fallpauschalensystems, voraussichtlich im Jahr 2007, die Kostenerstattung des Sozialamts entfällt und die Personalausstattung erneut überprüft werden muss.


Personalentwicklungskonzept

Im Rahmen der Verhandlungen zur Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 03. Juli 2003 wurde deutlich, dass das Personalentwicklungskonzept erst erarbeitet werden kann, wenn intensivere Erfahrungen mit dem System der Fallpauschalen und sich den daraus für die Patienten ergebenden Konsequenzen vorliegen. Das Klinikum Stuttgart wird daher ein solches Konzept nach der Übertragung des Dienstes ab 01. Januar 2004 erarbeiten und es dann dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorlegen.


Auswirkungen der Organisationsveränderung auf das Sozialamt
Abteilung Sozialarbeit und Betreuungsbehörde

Die Krankenhaussozialarbeit ist seit 1935 beim Sozialamt organisiert, seit 1980 als Sachgebiet in der Abteilung Sozialarbeit und Betreuungsbehörde. Die Abteilung verfügte vor 10 Jahren über 54 Planstellen mit ca. 60 Mitarbeiter/-innen, heute über 89 Planstellen und 111 Mitarbeiter/-innen.

Durch den Übergang dieses Sachgebiets zum Klinikum reduziert sich nicht nur die Größe der Abteilung (Anlage 2) in personaler Hinsicht, vielmehr werden Strukturen und Kooperationen, die innerhalb des Systems Sozialamt sach- und fachbezogen synergetisch wirkten, verändert. Um die Effizienz der Krankenhaussozialarbeit zu erhalten, ist auch in Zukunft eine enge Zusammenarbeit von seiten des Klinikums mit den Diensten des Sozialamts erfoderlich.

Die fachlichen und für Hilfeprozesse notwendigen Verbindungen zum Bürgerservice Leben im Alter, zur Betreuungsbehörde, zur Städtischen Wohnungsnotfallhilfe des Sozialamts bleiben erhalten.


Abteilung Organisation und Verwaltung

Die Übertragung von 14.5 Stellen auf das Klinikum führt entsprechend des Bemessungsschlüssels (1:32) zu einer Kürzung im Bereich Verwaltung des Sozialamtes von 0.45 Stellenanteilen. Im Gegenzug sind durch die Übertragung von 20 Stellen vom Amt für Liegenschaften und Wohnen (GRDrs 738/2003 "BürgerService Soziale Leistungen - Dezentralisierung der Wohngeldsachbearbeitung") beim Sozialamt 0.63 Stellenanteile in der Abteilung Verwaltung notwendig.