Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: S/OB
GRDrs 887/2005
Stuttgart,
10/19/2005


Sprachförderung nach dem "Stuttgarter Modell" in 2006/2007



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Internationaler Ausschuss
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
19.10.2005
23.11.2005

Bericht:


1. Anliegen

Die bisher sehr erfolgreichen Angebote an stadtteilorientierten Sprachkursen und “Mama lernt Deutsch”-Kursen nach dem “Stuttgarter Modell” bieten eine wichtige Ergänzung zu den Bundes-Integrationskursen und sollen daher weitergeführt werden.

Für die Haushaltsjahre 2006/2007 stehen – unter Berücksichtigung der allgemeinen Kürzung der Sachmittelbudgets um 10 % (GRDrs 1054/2003) - zur Finanzierung der oben genannten Kurse 139.500 € pro Haushaltsjahr bereit.

Die Einrichtung der Clearingstelle sprachliche Integration (50-33) und der Erstberatungsstelle für Neuzuwanderer in der Eberhardstraße 33 hat sich bewährt und soll grundsätzlich beibehalten werden (GRDrs 1130/2004). Die Personalausstattung wird, wie bereits in GRDrs 1130/2004 zugesagt, noch in Form einer Personalbemessung durch die Organisationsabteilung 10-3 überprüft. Dem Gemeinderat wird darüber bis Ende März 2006 berichtet.


2. Die Situation im Überblick:

Seit 1.01.2005 wurde die Sprachförderung auf Bundesebene neu geregelt. Die neu eingeführten Bundes-Integrationskurse werden in Stuttgart derzeit von 12 Sprachkursträgern angeboten. Die Kursstandorte konzentrieren sich stark auf die Innenstadt und auf Bad Cannstatt. In den Außenbezirken kommen nur vereinzelt Kurse zustande, da die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei einer durchschnittlichen Klassengröße von 18 – 20 Teilnehmern können Analphabeten und lernungewohnte Teilnehmer nicht sinnvoll gefördert werden. Zudem gibt es kaum Integrationskurse mit Kinderbetreuung, so dass vor allem Mütter mit kleinen Kindern schlecht erreicht werden.

Das “Stuttgarter Modell” bietet als Ergänzung zu den Bundes-Integrationskursen ein stadtteilorientiertes Angebot an kommunalen Alphabetisierungskursen, Deutschkursen und “Mama lernt Deutsch”-Kursen.

Die Sprachförderung nach dem “Stuttgarter Modell” gilt bundes- und europaweit als Modellbeispiel für gute kommunale Integrationsarbeit. Deutschkenntnisse sind eine Grundvoraussetzung für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und fördern das friedliche Zusammenleben in den Stadtteilen. Sowohl die UNESCO (2004) als auch die Bertelsmann Stiftung (2005) würdigten das vorbildliche Engagement der Stadt Stuttgart in diesem Bereich im Rahmen ihrer Auszeichnungen.


Die angesetzten Haushaltsmittel für die kommunale Sprachförderung in 2006/2007 werden benötigt,

- um weiterhin Müttern in den Außenbezirken den Kursbesuch zu ermöglichen,
- um verstärkt Kurse für Eltern an den Schulen anbieten zu können,
- um den Bedarf an Sprachkursen für Stadtteilinitiativen decken zu können,
- um ein Angebot zur Alphabetisierung sicherzustellen,
- um Personen ohne Bundesförderung das Deutschlernen zu ermöglichen,
- um lernungewohnte Teilnehmer auf die Integrationskurse vorzubereiten und zum Besuch zu motivieren.

Durch die Erstberatungs- und Clearingstelle erhalten Migranten einen schnellen Zugang zum passgenauen Kursangebot. Die Erfahrungen der ersten Monate zeigen, wie wichtig eine zentrale Stelle ist, die einen aktuellen Überblick über die vielfältigen Träger- und Kursprofile hat, Starttermine und komplizierte Verwaltungsabläufe kennt und bei Bedarf Sprachtests durchführt. Die Ausländerbehörde kann diese differenzierte Beratung und Einstufung nicht leisten.

Zunehmend machen die JobCenter von der Möglichkeit Gebrauch, ALG II-Bezieher mit Sprachdefiziten an die Clearingstelle weiter zu vermitteln. Dort erfolgt eine Kursberatung und ein Einstufungstest. Gegebenenfalls leitet die Clearingstelle auch das Verfahren zur Verpflichtung zum Besuch eines Integrationskurses über die Ausländerbehörde ein (siehe Anlage 1).

Die Einrichtung der Erstberatungsstelle für Neuzuwanderer und der Clearingstelle sprachliche Integration hat sich bewährt. Sie erleichtert Migranten den Zugang zu individuell abgestimmten Integrationsangeboten und entlastet die Arbeit der Ausländerbehörde und der JobCenter.

Für die Stadt fallen keine zusätzlichen Personalkosten an. Die Stellen der freien Träger im Bereich der Erstberatung werden aus Bundesmitteln finanziert. Durch Umschichtung und Synergieeffekte kann die Arbeit der Clearingstelle mit den vorhandenen Personalkapazitäten des Sozialamts (50-33) geleistet werden. Anlässlich der Neuregelung der Sprachförderung wurde jedoch festgelegt, dass noch eine Personalbemessung durch die zuständige Organisationsabteilung 10-3 durchgeführt und das Ergebnis dem Gemeinderat bis zu den Stellenberatungen berichtet wird. Diese Maßnahme hat sich aber verzögert. Der Bericht über das Ergebnis der Personalbemessung kann deshalb erst Ende März 2006 vorgelegt werden.

Die Abteilung Integrationspolitik verwaltet weiterhin die Mittel für die kommunale Sprachförderung nach dem “Stuttgarter Modell”. Als Gesamtkoordinatorin der Sprachförderung sorgt sie für ein bedarfsgerechtes Angebot für spezielle Zielgruppen und eine möglichst optimale Verteilung der Kurse im Stadtgebiet. Unter ihrer Federführung wurden mittlerweile gute Strukturen für die Kooperation zwischen Ausländerbehörde, Sozialamt, Migrationserstberatung, Sprachkursträgern, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und JobCenter Stuttgart geschaffen.


3. Ausführliche Erläuterungen

Die Integrationskurse des Bundes seit dem 1.01.2005 in Stuttgart

Seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes koordiniert und finanziert das BAMF die gesamte Sprachförderung des Bundes. Die Förderprogramme über den Garantiefonds und die Arbeitsagentur entfielen, dafür wurden gemeinsame Integrationskurse für Ausländer und Aussiedler mit maximal 630 Unterrichtsstunden eingeführt.

Folgende Sprachkursträger bieten derzeit in Stuttgart Integrationskurse an:

- AWO Kreisverband Stuttgart e.V.
- Begegnungszentrum Dobelstraße e.V.
- Berlitz Deutschland GmbH
- BIL (Bildungszentrum)
- Deutsche Angestellten Akademie
- Deutsches Erwachsenen- Bildungswerk e.V.
- Donner und Partner GmbH
- Henke Schulungen gGmbH
- Inlingua Stuttgart
- Internationaler Bund
- Verein für Internationale Jugendarbeit e.V.
- VHS Stuttgart e.V.

Seit Januar starteten 55 Bundes-Integrationskurse, davon 8 spezielle Jugendkurse und 6 Frauen-Integrationskurse. Lediglich in vier Kursen ist eine Kinderbetreuung vorgesehen.

Bisher nehmen etwa 1000 Zuwanderer das Angebot wahr und besuchen die Kurse. Etwa 40 % der Teilnehmer/innen sind Neuzuwanderer, 60 % leben bereits länger in Deutschland.

Bei ausländischen Neuzuwanderern aus Drittstaaten stellt die Ausländerbehörde fest, ob ein Kursbesuch erforderlich ist. Zwischen dem 1.01.2005 und 31.08.2005 hat die Ausländerbehörde Stuttgart 529 Fälle geprüft. 67 Personen benötigten keinen Sprachkurs, da sie bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügten. 477 Personen erhielten einen Berechtigungsschein zur Kursteilnahme, davon wurden 277 Personen verpflichtet (226 Neuzuwanderer 51 ALG II-Bezieher).

Neuzuwandernde Aussiedler erhalten einen Berechtigungsschein vom Bundesverwaltungsamt. Nach Schätzungen der Wohlfahrtsverbände besuchen seit Anfang des Jahres etwa 450 Aussiedler einen Integrationskurs in Stuttgart.

Bereits länger in Deutschland lebende Migranten und EU-Bürger können beim Bundesamt einen Antrag auf freiwillige Zulassung zu einem Integrationskurs stellen. Bis Mitte September wurden vom BAMF 1114 Personen zu Kursen in Stuttgart zugelassen.


Die bisherigen Erfahrungen

Der Start der Integrationskurse verzögerte sich vielfach aufgrund der neuen komplizierten Verfahren zur Teilnehmerzulassung. Von den 14 Sprachkursträgern, die durch das BAMF zertifiziert wurden, führen derzeit 12 Träger in Stuttgart Kurse durch. Für die Anbieter sind Anmeldung und Abwicklung der Kurse mit enormem bürokratischem Aufwand verbunden. Das Stuttgarter “Kooperationsnetz Integrationskurse” ist in ständigem Kontakt mit dem BAMF und erarbeitet Vorschläge zur Vereinfachung und Anpassung an die Praxis. Vor allem die Zusammenarbeit mit der für Stuttgart zuständigen Außenstelle in Reutlingen ist sehr positiv zu bewerten.

Um kostendeckend zu arbeiten, müssen die Träger relativ hohe Teilnehmerzahlen vorweisen. In der Regel werden die Kurse mit 18 - 20 Teilnehmern durchgeführt, die maximale Teilnehmerzahl beträgt 25. Vor allem für Analphabeten und lernungewohnte Personen ist ein vernünftiges Lernen bei dieser Gruppengröße nicht möglich.

Andererseits besteht ein starker Leistungsdruck in den Kursen, die mit einer Prüfung auf Mittelstufenniveau (Kursziel: B1 nach dem europäischen Referenzrahmen) abgeschlossen werden sollen. Dies schreckt vor allem länger hier lebende Migranten mit geringer Schulbildung ab.

Die Kurse finden überwiegend in der Stadtmitte und in Bad Cannstatt statt. Trotz vielfacher Bemühungen einzelner Träger konnten kaum genügend Teilnehmer gewonnen werden, um Kurse in den Außenbezirken anzubieten.

Durch die fehlenden stadtteilorientierten Angebote und die geringe Zahl von frauenspezifischen Integrationskursen mit Kinderbetreuung werden vor allem Frauen mit Kleinkindern in den Integrationskursen schlecht erreicht. Der Aufwand und die Kosten für die Fahrt zu einem entfernten Kursort mit einem Kleinkind sind ihnen oftmals zu hoch.

Für Jugendliche ist die vorgegebene Stundenzahl von 630 Unterrichtsstunden nicht ausreichend. Sie erhalten durch die Integrationskurse lediglich ein Basisangebot, das jedoch nicht die Voraussetzungen zur Aufnahme einer Berufsausbildung schafft. Hier müssen dringend Aufbaukurse zur Vorbereitung auf einen Schulabschluss sowie berufsspezifische Sprachkurse folgen. Das JobCenter entwickelt derzeit unter Beteiligung der Abteilung Integrationspolitik eine Konzeption zu den Eingliederungsleistungen für Migranten. Hierin wird die Zielgruppe “junge Neuzuwanderer” besondere Berücksichtigung finden.


Die stadtteilorientierten Sprachkurse nach dem “Stuttgarter Modell”

Als Ergänzung zu den Bundes-Integrationskursen werden vor allem in den Außenbezirken städtisch geförderte Deutschkurse, Alphabetisierungskurse sowie “Mama lernt Deutsch”-Kurse an Stuttgarter Schulen angeboten. Im Jahr 2005 finanziert die Landesstiftung noch mit ca. 30.000 € einen Teil der “Mama lernt Deutsch”-Kurse. Die Förderung ist Projekt bezogen und endet zum 31.12.2005.

Der Kursumfang bei den städtischen Kursen beträgt 75 - 100 Unterrichtsstunden, etwa die Hälfte der Kurse wird mit Kinderbetreuung angeboten. Der Unterricht erfolgt in Teilzeit, in der Regel 2 - 3 mal wöchentlich vormittags.

Im Unterschied zu den Bundes-Integrationskursen sind die städtischen Sprachkurse inhaltlich stark auf Alltagsthemen ausgerichtet und dienen vor allem der Förderung des friedlichen Miteinanders in den Stadtteilen. In den Kursen steht weniger die Vermittlung von Grammatik im Vordergrund, dafür umso mehr das Trainieren von Dialogen und das Kennenlernen des Stadtteils und der Stadt Stuttgart. Es werden Exkursionen zu Stadtbüchereien, Bürgerbüros, Museen und Ämtern gemacht. Ziel der “Mama lernt Deutsch”-Kurse ist es, den Müttern das deutsche Schulsystem nahe zu bringen und sie für schulische Belange ihrer Kinder zu sensibilisieren.

Die Teilnehmerzahl in den städtischen Kursen beträgt 10 – 15 Personen. Dadurch können vor allem Analphabeten und lernungewohnte Teilnehmer gut gefördert werden. Ziel ist es, diesen Personenkreis auf die Integrationskurse vorzubereiten und anschließend dorthin zu vermitteln.

Niederschwellige Sprachkurse
Im 1. Halbjahr 2005 wurden 12 Deutsch- und 4 Alphabetisierungskurse mit insgesamt 190 Teilnehmern angeboten, davon 8 Kurse mit Kinderbetreuung. Ab September starten noch 9 Deutsch- und 3 Alphabetisierungskurse.

Fünf Stadtteilinitiativen organisierten bis August diesen Jahres 7 Kurse mit etwa
80 Teilnehmern, im 2. Halbjahr sollen die Kurse fortgesetzt werden.

“Mama lernt Deutsch”-Kurse
Das Kursangebot “Mama lernt Deutsch” gibt es derzeit an 15 verschiedenen Schulen. Von Januar bis Juli 2005 fanden 20 Kurse mit ca. 220 Müttern statt, davon
13 Kurse mit Kinderbetreuung. Bis Dezember 2005 sind weitere 17 Kurse geplant.

Im Jahr 2005 werden insgesamt 7 Alphabetisierungskurse, 35 Deutschkurse, sowie 37 “Mama lernt Deutsch”-Kurse angeboten.

Durch den Wegfall der Förderung der Landesstiftung ab 2006 und die vorgesehene Kürzung der Kommunalen Mittel muss das Kursvolumen in den nächsten beiden Haushaltsjahren 2006/2007 jährlich um mindestens 15 Kurse reduziert werden.

Die Weiterführung der Erstanlauf- und Clearingstelle


Ein wichtiges Anliegen der Integrationspolitik ist es, die Integrationschancen dadurch zu verbessern, dass die Migranten einen schnellen Zugang zu individuell abgestimmten Integrationsangeboten erhalten. Viele Zuwanderer stehen zunächst orientierungslos vor der Vielzahl von Kursangeboten und benötigen eine Hilfestellung beim Finden des richtigen Kurses. Die Ausländerbehörde erteilt lediglich die Berechtigungsscheine. Sie kann aus personellen und fachlichen Gründen jedoch weder eine differenzierte Beratung leisten noch Einstufungstests durchführen.

Daher wurden in Stuttgart ab April 2005 die “Erstberatungsstelle für Neuzuwanderer” und die “Clearingstelle sprachliche Integration” in der Eberhardstrasse 33 eingerichtet.

In der Erstberatungsstelle sind abwechselnd verschiedene Mitarbeiter von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, insgesamt im Umfang einer Personalstelle, tätig. Die Kosten hierfür werden aus Bundesmitteln finanziert. Die Erstberatungsstelle bietet vorrangig Neuzuwanderern eine umfassende Kursberatung an, bei Bedarf auch ein weiterführendes Beratungsangebot.

In der Clearingstelle sind Sachbearbeiter des Sozialamts (50-33) mit 2,0 Stellenanteilen tätig. Das Sachgebiet nimmt jetzt nur noch mit 1,3 Stellen zusätzliche Pflichtaufgaben in folgenden Bereichen wahr:

- Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz –BVFG- (Eingliederungshilfen, Zweitschriften von Aussiedlerausweisen, Aufnahmeverfahren)
- Wysow-Verfahren
- Entschädigungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
- Feststellungen politischen Gewahrsams nach dem Häftlingshilfegesetz
- Führungsaufgaben.

Insgesamt sind beim Eingliederungsbüro (50-33) einschließlich Clearingstelle trotz der neuen Aufgabe nur 3,3 Stellen eingesetzt. Durch Umgestaltung und Optimierung des früheren Aussiedlerbüros kann das neue Aufgabenfeld somit ohne zusätzliches Personal bearbeitet werden. Die künftige Personalausstattung kann erst endgültig festgelegt werden, wenn die bereits in GRDrs. 1130/2004 zugesagte Personalbemessung durch 10-3 durchgeführt wurde. Diese Überprüfung hat sich jedoch leider verzögert. Der Bericht über das Ergebnis der Personalbemessung wird nun bis Ende März 2006 dem Gemeinderat vorgelegt.

Die Clearingstelle bietet vor allem den JobCentern eine wichtige Unterstützung. Seit 1.01.2005 können Ausländer mit schlechten Deutschkenntnissen, die Arbeitslosengeld II beziehen, auf Anregung der JobCenter von der Ausländerbehörde zum Besuch eines Integrationskurses verpflichtet werden. In Stuttgart steht für diese Zielgruppe ein Kontingent von ca. 500 Plätzen in den Integrationskursen des Bundes zur Verfügung. Bis Mai 2005 machten die Fallmanager von dieser Möglichkeit jedoch kaum Gebrauch. Daher starteten die Stabsabteilung für Integrationspolitik und die Clearingstelle in Absprache mit der JobCenter Leitung eine umfangreiche Informationskampagne.

Folgendes Verfahren hat sich hierbei in Stuttgart bewährt: Stellt das JobCenter bei einem Klienten das Vermittlungshemmnis Sprache fest, wird die betreffende Person zur Vorsprache bei der Clearingstelle sprachliche Integration aufgefordert. Dort erfolgen in der Regel ein Sprachtest und eine Beratung über geeignete Kursangebote. Außerdem leitet die Clearingstelle gegebenenfalls das Verpflichtungsverfahren über die Ausländerbehörde ein.

Die Ansiedlung der Erstberatungs- und Clearingstelle in gemeinsamen städtischen Räumen in der Eberhardstraße 33 ermöglicht die erforderliche enge Kooperation der städtischen Mitarbeiter und der Mitarbeiter der freien Träger. Die unmittelbare Nähe zur Ausländerbehörde ist bezüglich der Beratung von Neuzuwanderern wichtig.

Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat USO
Referat AK
Referat SJG



Vorliegende Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster




Anlage 1 - Kontaktaufnahme zur Clearingstelle März - September 2005
Anlage 2 - Herkunftsländer der Migranten
Anlage 3 - Sprachstandstests der Clearingstelle März - September 2005
Anlage 4 - Kontakte zwischen Clearingstelle und JobCenter April - September 2005