Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 1106/2004
Stuttgart,
12/20/2004



Betreuen, Erziehen und Bilden von Schulkindern in Stuttgart
hier: Investitionsprogramm Bildung und Betreuung (IZBB) - Sachstand und Ausblick




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich19.01.2005



Beschlußantrag:

1. Der Gemeinderat nimmt vom Sachstandbericht zum Investitionsprogramm Bildung und Betreuung (IZBB) des Bundes zustimmend Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, über die bisher genehmigten 48 Schulen hinaus weitere Schulen zur Antragsreife zu begleiten und ohne Beschlussfassung über die Antragsstellung dem Oberschulamt Stuttgart zu melden. Über die Bereitstellung von weiteren städtischen Mitteln soll auf der Grundlage der bis dahin gestellten Anträge und qualifizierter Kostenschätzungen sowohl der Investitions- als auch der Betriebs- und Betreuungskosten im Rahmen des Doppelhaushalts 2006/2007 entschieden werden.



Begründung:


1. Ausgangslage

Die Verwaltung hatte im Zuge der Beratungen zum laufenden Doppelhaushalt den Auftrag erhalten, die Stuttgarter Schulen dabei zu unterstützen, am Investitionsprogramm Bildung und Betreuung (IZBB) des Bundes zu partizipieren und dafür städtische Mittel für die Investitionsmaßnahmen im Umfang von insgesamt 6,5 Mio. € vorgesehen. Für die entstehenden Betriebs- und Betreuungskosten wurden insgesamt 3 Mio. € bereit gestellt (mit den Investitionsmitteln gegenseitig deckungsfähig). Entsprechend den Vorgaben des Bundes gilt das “Windhundprinzip”, insoweit war und ist es unser Ziel, so rasch wie möglich so viele Schulen wie möglich zur Antragsreife zu bringen.


2. Bewerberlage

a) An einer Förderung im Rahmen des IZBB-Programms haben bisher rund 70 Schulen Interesse gezeigt, allerdings kommen immer neue Schulen hinzu.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung bislang beauftragt, für 48 dieser Schulen Förderanträge zu stellen (20 GHS; 6 RS; 17 GYM; 5 FÖS und SOS). Davon wurden bisher 37 Anträge eingereicht.

8 der vom Gemeinderat bereits beschlossenen Schulen konnten noch nicht beim Oberschulamt angemeldet werden (Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium, Jakobschule, Kirchhaldenschule, Körperbehinderten-Schule, Lerchenrainschule, Martin-Luther-Schule, Raichberg-Realschule, Uhlandschule). Die Gründe dafür sind unterschiedlicher Art (unter anderem notwendige Kostenerhebungen, Wechsel in der Schulleitung, laufende Sanierungsmaßnahmen im Bestand, fehlendes Grundstück für einen Neubau, laufende Verhandlungen mit Investoren, technische und rechtliche Hindernisse). Es ist derzeit nicht absehbar, wie viele dieser Schulen wir bis zum nächsten Stichtag 31. Januar 2005 noch bis zur Antragsreife bringen können.

3 der vom Gemeinderat beschlossenen Schulen wurden mit ihren Projekten zurückgestellt (GRDrs. 912/2004), weil die Vorhaben nach bisheriger Planung nicht wirtschaftlich realisiert werden können (Schwabschule, Fritz-Leonhardt-Realschule und Grundschule Gaisburg). Hier wird an Alternativen gearbeitet.

15 Anträge, die zum letzten Stichtag (31. Januar 2004) gestellt worden waren, sind bereits bewilligt worden (vgl. Übersicht Tabelle 1). Welche unserer Anträge seit Februar 2004 in Berlin erfolgreich sind, werden wir nicht vor Juli 2005 wissen. Zu diesem Zeitpunkt ergehen die Bewilligungsbescheide für alle seit dem letzten Stichtag gestellten Anträge.


b) Die Anträge zielen inhaltlich im wesentlichen auf die drei Schwerpunkte Mittagstisch, Betreuungsräume und Ausstattung (vgl. im einzelnen Tabelle 2):

ٱ Das Angebot eines Mittagstischs an mindestens drei Wochentagen ist eine zwingende Voraussetzung für die Gewährung von Fördergeldern aus dem IZBB-Programm. An den meisten Schulen wurde entweder ein Umbau der vorhandenen Küche oder der Einbau einer neuen Küche vorgesehen. Je nachdem, ob die Eltern an der Schule kochen, oder ob das Essen geliefert wird, sollen Koch- oder Verteilerküchen eingerichtet werden. Darüber hinaus müssen an manchen Schulen geeignete Speiseräume geschaffen bzw. erweitert werden.

ٱ Für die Ganztagesbetreuung wurden an den Schulen, die nach dem Modellraumprogramm des Landes beengt untergebracht sind, zusätzliche Betreuungsräume beantragt (Anbau oder Neubau). Zum Teil sollen Klassenzimmer oder andere Räume zu Betreuungsräumen umgebaut werden. Die Art der Nutzung ist vielfältig, es wird u.a. Räume für Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung, Stillarbeit, Internet-Recherche, Krafttraining oder Medienprojekte geben.

ٱ Für die an jeder Schule individuell ausgestaltete Betreuung werden je nach Bedarf und Angebot unterschiedliche Ausstattungen beantragt (Möbel, Computer, Theaterpodeste, Sportgeräte, Technische Einrichtungen für Tonübertragung und Beleuchtung, Musikinstrumente, Jonglierkeulen etc.). Ein besonderer Schwerpunkt war auch der Außenbereich vieler Schulen (Sitzmöbel, Kletterwände, Kleinspielfelder, Streetballkörbe, Tischtennisplatten und andere Spielgeräte). 3. Finanzlage

a) Der Gemeinderat hat 6,5 Mio. € an Komplementärmitteln für Investitionen (Bau und Ausstattung) bereitgestellt. Das Investitionsvolumen für die bisher dem Oberschulamt gemeldeten IZBB-Schulen beträgt aktuell ca. 21,6 Mio. €. Von diesem Betrag entfallen ca. 15 Mio. € auf Maßnahmen in den Schulen und ca. 6,5 Mio. auf die neu einzurichtenden Horte. Für diese Investitionsmaßnahmen müssen wir insgesamt 6,3 Mio. € an Komplementärmitteln zur Verfügung stellen. Die maximal mögliche Förderung von 90 % ist in der Regel nicht zu erzielen. Die Förderung der Baumaßnahmen erfolgt nach den Kostenrichtwerten der allgemeinen Schulbauförderung. Gefördert werden nur bestimmte Kostengruppen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), und auch nicht die kompletten Nutzflächen, sondern nur sog. ”Programmflächen”. Bei Neubaumaßnahmen sind 100 %, bei Umbaumaßnahmen 60% und bei Sanierungsmaßnahmen 45% förderfähig, jeweils auf der Grundlage eines Kostenrichtwerts von 1.950 €/qm.

Bei der Ausstattung gilt ein Höchstsatz von 500 € pro Schüler, der an der Ganztagesbetreuung teilnimmt. Von der Summe aus förderfähigen Bau- und Ausstattungsinvestitionen werden schließlich 90 % als Zuschuss anerkannt. Im Ergebnis führt dies zu einer durchschnittlichen Förderquote von ca. 70 %. Es hat sich somit nachträglich als richtig erwiesen, von vorneherein einen städtischen Anteil von ca. einem Drittel der Kosten einzuplanen.


b) Der Gemeinderat hat außerdem 3 Mio. € für Betreuung und Betrieb für die beiden Haushaltsjahre zur Verfügung gestellt,

ٱ davon sind 550.000 € (insgesamt für beide Haushaltsjahre) für die einzurichtenden formellen Ganztagesschulen eingeplant (zwei GS und eine HS). Diese Summe ist bewusst sehr hoch gegriffen, da uns insbesondere im Bereich von Ganztagesgrundschulen Erfahrungswerte fehlen. Ich werde im kommenden Januar nach der notwendigen Abstimmung mit Staatlichem Schulamt und Oberschulamt unsere Vorschläge in den Gemeinderat bringen.

ٱ Die Betriebskosten für die Horte liegen auf der Basis einer Modellrechnung bei 81.000 € pro Hortgruppe und Jahr. Insgesamt ergeben sich bei geplanten 6 Gruppen (2 Gruppen Pragschule, Römerschule, Wilhelm-Hauff-Schule, Kirchhaldenschule, hinzu kommt eine Hortgruppe in den Räumen der Waldorfschule Kräherwald) damit jährliche Kosten in Höhe von 486.000 €.

ٱ Für die Betriebskosten für die Schulen wird üblicherweise von einem Richtwert von 3% der Bausumme ausgegangen. Da in den IZBB-Schulen Küchen und andere energieintensive Bereiche erstellt werden sollen, halten wir allerdings bis zu 5 % für möglich. Die Betriebskosten für die Schulen lägen dann zwischen 460.000 € und 760.000 € pro Jahr. Insgesamt liegen die laufenden Kosten – bei Umsetzung aller bislang beantragten Vorhaben (vgl. Tabelle 3) – nach derzeitigem Antragsstand zwischen 950.000 € und 1,25 Mio. € pro Jahr, hinzu kommen die noch nicht präzise einzuschätzenden Ausgaben für die formellen Ganztagesschulen. Allerdings werden die bereit gestellten Mittel wohl kaum in Anspruch genommen, da die ersten Bau- und Investitionsmaßnahmen frühestens gegen Ende der Haushaltsperiode in Betrieb gehen werden. 4. Vorschläge zum weiteren Vorgehen

a) Der vom Gemeinderat vorgegebene Kostenrahmen ist sowohl in Bezug auf die Baumaßnahmen als auch auf den Betrieb gehalten worden. Er ist allerdings nahezu ausgeschöpft, bei vorsichtiger Kalkulation stehen jetzt insgesamt noch etwa 150.000 € bis 450.000 € an Komplementärmitteln zur Verfügung.
Abgesehen von den acht noch akut anstehenden Schulen (s.o. Ziff. 2 a)) und den drei zurückgestellten Schulen könnten in den nächsten Monaten auch aus dem Kreis der interessierten Schulen weitere IZBB-Projekte antragsreif werden, z.B. für die Deutsch-Französische Grundschule, das Dillmann-Gymnasium, das Hölderlin-Gymnasium, das Karls-Gymnasium, die Luginslandschule, die Grund- und Hauptschule Möhringen, die Grund- und Hauptschule Ostheim, das Wilhelms-Gymnasium und die Wolfbuschschule. Für diese Schulen sind derzeit weder weitere städtische Mittel für die Investitionen noch Betriebsmittel vorhanden. Hinzu kommen Investitionen für die drei noch nicht beschlossenen formellen Ganztagesschulen, für die eine Kostenschätzung derzeit noch nicht möglich ist.


Allerdings ist die Perspektive zu den Fördergeldern des Bundes unklar: im Sommer 2004 waren schon 360 Mio. € der für Baden-Württemberg bereitgestellten 528 Mio. € zugeteilt bzw. verplant. Andererseits gibt es Hinweise darauf, dass viele Gemeinden und Schulträger die beantragten oder sogar bewilligten IZBB-Projekte nicht realisieren werden. Konkret lassen sich diese Dinge aber erst im Sommer 2005 diskutieren, weil dann vor allem auch die Förderbewilligungen aus 2004 ablaufen (die Schulträger müssen innerhalb eines Jahres nach dem Erhalt der Bewilligungsbescheide mit den Baumaßnahmen beginnen). Der Gemeinderat ist bei der Finanzierung dieser Projekte dankenswerterweise sehr weit gegangen. Insoweit hielte ich es nicht für sachgerecht, schon zum jetzigen Zeitpunkt das Komplementärbudget aufzustocken. Umgekehrt wäre es vor diesem Hintergrund aber auch falsch, interessierte Schulen von vornherein zu entmutigen. Wir sollten hier auf Sicht fahren.

Ich schlage deshalb vor, dass der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, über die bisher genehmigten 48 Schulen hinaus weitere Schulen zur Antragsreife zu begleiten und ohne Beschussfassung des Gemeinderats über die Antragsstellung dem Oberschulamt Stuttgart zu melden.

Bis zu den Beratungen für den neuen Doppelhaushalt 2006/2007 werden wir so einen fundierten Überblick über die bis dahin gestellten Anträge und eine qualifizierte Kostenschätzung sowohl der Investitions- als auch der Betriebs- und Betreuungskosten vorlegen können. Auf dieser Grundlage sollte dann erst über die Bereitstellung von weiteren städtischen Mitteln entschieden werden.
b) Parallel hierzu wird weiter an der inhaltlichen Ausgestaltung der Ganztagesbetreuung gearbeitet. Die neuen Bildungs- und Lehrpläne, die Verkürzung der Schulzeit an Gymnasien um 1 Jahr, die Einführung der sog. “Schul-Curricula” sowie vor allem auch die veränderten Lebensgewohnheiten (Berufstätigkeit beider Elternteile, viele Alleinerziehende) stellen die Schulen vor neue Anforderungen. Viele Schulen stellen sich auf die neue Situation ein, indem sie das schulische Pflichtangebot mit freiwilligen Angeboten der Schule selbst sowie vielfältiger Kooperationspartner zu einem offenen Ganztagesangebot ergänzen.

Wir haben als Stadtverwaltung darauf zwar nur einen begrenzten Einfluss, da die Ganztagesbetreuung von den Schulleitungen und den Gremien der Schulgemeinde in eigener Verantwortung und nach den jeweiligen Gegebenheiten an der Schule (Schulprofil, vorhandene Angebote und Kooperationen etc.) konzipiert und organisiert wird. Andererseits habe ich ein großes Interesse daran, dass die Angebote im Rahmen der Ganztagesbetreuung verlässlich, nachhaltig, bedarfsgerecht und qualitativ hochwertig sind und außerdem mit den vorhandenen vielfältigen offenen Angeboten für Jugendliche vernetzt werden.


Wir fangen hier nicht bei Null an, im Gegenteil: schon heute kooperieren die meisten Stuttgarter Schulen mit Vereinen und Freien Trägern auf dem einen oder anderen Gebiet. Die Teilnahme am IZBB-Programm allein setzt schon voraus, dass ein pädagogisches Konzept zur Ganztagesbetreuung an der antragstellenden Schule erarbeitet worden ist.

Wir wollen als Landeshauptstadt Ratschläge geben und Unterstützung anbieten. Dazu sind wir in Gesprächen mit verschiedenen Trägern von Ganztagesbetreuungsangeboten und möglichen Anbietern von Aktivitäten, die für Schülerinnen und Schüler am Nachmittag attraktiv sein können, u.a. der Musikschule, der Stadtbücherei, der Jugendkunstschule, den Kirchen, Sozialunternehmen, Jugend-Rot-Kreuz sowie privaten Initiativen. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Sportamts, des Staatlichen Schulamts Stuttgart, der sachkundigen Einwohner im Sportausschuss und dem Sportkreis hat ein Modell für eine Kooperation der Schulen mit dem Sport ausgearbeitet, eine entsprechende Vorlage wurde am 29.11.2004 vom Sportausschuss diskutiert (GRDrs. 1030/2004) und zur Beschlussfassung an den Schulbeirat und den Verwaltungsausschuss weitergeleitet.

Wir prüfen derzeit auch die Möglichkeit, in einigen Musterbezirken auszuprobieren, wie Vernetzungen von Schulen und Anbietern in der Praxis optimal organisiert werden können. Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat als einen dieser möglichen Bezirke Vaihingen vorgeschlagen (Antrag 348/2004).

Ich werde Sie über die weitere Entwicklung sowohl bei den Anträgen als auch bei der Erarbeitung eines qualifizierten Ganztagesbetreuungsangebots selbstverständlich regelmäßig auf dem laufenden halten.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat KBS
Referat SJG





Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Tabelle 1 - IZBB-Schulen
Tabelle 2 - Vorgesehene Maßnahmen an den IZBB-Schulen
Tabelle 3 - IZBB-Gesamtliste:

1. Investitionskosten und Komplementärmittel
2. Laufende Kosten für Betreuung und Betrieb