Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
383
9
VerhandlungDrucksache:
532/2005
GZ:
OB 6001-01
Sitzungstermin: 05.10.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Murawski
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Organisatorische Zuordnung des Aufgabenbereichs Bodenordnung

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 11.05.2005, nichtöffentlich, Nr. 176,
Verwaltungsausschuss vom 22.06.2005, öffentlich, Nr. 208
Verwaltungsausschuss vom 06.07.2005, öffentlich, Nr. 249
Verwaltungsausschuss vom 20.07.2005, öffentlich, Nr. 286
Verwaltungsausschuss vom 21.09.2005, öffentlich, Nr. 329

jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Mitteilungsvorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 01.07.2005, GRDrs 532/2005.


BM Murawski erklärt einführend, die Verwaltung ziehe bei dem zur Beratung anstehenden Thema das Fazit, dass die Zuordnung der Bodenordnung beim Stadtplanungsamt belassen werden sollte. Allerdings sollte vom Stadtplanungsamt verlangt werden, seine Aussage, es könne die Einsparung, welche das Stadtmessungsamt angeboten habe (Wert 37.000 €/Jahr), durch amtsinterne Synergieeffekte ebenfalls erwirtschaften, umzusetzen. Zudem sollte aber auch das Stadtmessungsamt nicht aus seiner Aussage entlassen werden, man könne durch entsprechende Vergaben von Bodenbewertungs- und ähnlichen Aufgaben an Private einen etwa gleich großen Betrag erwirtschaften. Damit könne nach einem schwierigen und langwierigen Abwägungsprozess ein Einsparergebnis im Gegenwert von ca. 70.000 € erzielt werden. Dieses werde von seinem Referat ausdrücklich begrüßt.

Auch in diesem Fall, so StR Uhl (CDU), habe sich eine von seiner Fraktion angestoßene Diskussion als lohnenswert erwiesen. Eine in der Vergangenheit vorgenommene Untersuchung habe bereits dargestellt, dass eine Zuordnung des damaligen Amtes für Bodenordnung zum Stadtmessungsamt zu Synergieeffekten und Einsparmöglichkeiten führe. Nach einem langen Prozess der Meinungsbildung in der Verwaltung und im Gemeinderat liege nun eine Vorlage vor, die zwar dem Dargestellten so nicht folge, dennoch würden erhebliche Synergieeffekte aufgezeigt. Damit sei das Ansinnen seiner Fraktion erfüllt und der Vorlage werde zugestimmt.

Von StR Kanzleiter (SPD) wird angemerkt, bekanntlich stelle die Vorlage einen Kompromiss dar. Dem könne letztlich nur zugestimmt werden. Allerdings wolle er nicht verhehlen, dass es sich beim genannten Einsparbetrag um eine Bruttosumme handle; an Externe vergebene Aufträge müssten ebenfalls bezahlt werden. Von daher werde darum gebeten, bei der praktischen Umsetzung Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorzunehmen, um abzuklären, welche Schritte für die Stadt netto günstiger seien.

Von einem bezeichnenden Vorgang spricht StR Wölfle (90/GRÜNE). Der Ablauf wird von ihm wie folgt dargestellt: Eine Fraktion stellt eine Nachfrage, ein Amtsleiter bietet, wenn er den betreffenden Bereich erhält, eine Stelle. Dies führt den anderen Amtsleiter, welcher den Bereich nicht verlieren will, auch dazu, eine Stelle anzubieten. Dieses Prozedere habe nicht zur Glaubwürdigkeit beigetragen. Dass letztlich die Zentralämter nun Einsparungen einforderten, sei nachvollziehbar.

StR J. Zeeb (FW) stimmt der Vorlage im Namen seiner Fraktion zu. Schon immer hätten die Freien Wähler das Anliegen verfolgt, die einzelnen Ämter zu erhalten, damit diese für die Bürgerschaft als eigenständige Ämter erkennbar blieben. Es gehe in erster Linie nicht um Einsparsummen, sondern im investiven Bereich würden starke Ämter benötigt. So könne der Bereich des früheren Amts für Stadterneuerung viele Gelder für die Landeshauptstadt akquirieren und beim Stadtmessungsamt müssten, um Investoren nicht zu verärgern, zügige Grundstücksbewertungen möglich sein. Die Ämter müssten sich auf ihre Aufgaben konzentrieren.

Für die FDP-Gemeinderatsfraktion stimmt StR Willmann (FDP) der Vorlage zu.

Gegen Ende der Aussprache verweist BM Murawski auf folgenden Satz in der Vorlage: 'Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung wird jedoch versuchen, geeignete Bodenordnungsverfahren künftig nach dem Modell einer erfolgsorientierten Honorarregelung an städtebauliche Entwicklungsgesellschaften zu vergeben. Weitere Vergabemittel sind bei diesem Modell nicht erforderlich.' Dies sei der eine positive Effekt und diese Aussage werde nicht vergessen. Und wenn das Stadtmessungsamt die Meinung vertrete, es könne durch diverse Vergabemöglichkeiten eine weitere Stelle streichen, unter der Prämisse der Bereitstellung von Sachmitteln, sei es so wie StR Kanzleiter festgestellt habe, nämlich dass letztlich zwischen den erforderlichen Sachmitteln und Synergieeffekten ein Saldo gebildet werden müsse. Ein Einsparbetrag von 37.000 € sei auf jeden Fall sicher. Hinzu komme dann die Summe des Saldos. Dafür, dass eigentlich nichts verändert werde, sei dies doch ein erstaunlich guter Effekt.

Abschließend stellt BM Murawski fest:

Die GRDrs 532/2005 wird vom Verwaltungsausschuss ohne Einwendungen zustimmend zur Kenntnis genommen.