Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 515/2003
Stuttgart,
06/05/2003



Förderung der Fachschule für Sozialpädagogik des Schwäbischen Frauenvereins und der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Sozialausschuß
Verwaltungsausschuß
Beschlußfassung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.06.2003
30.06.2003
02.07.2003



Beschlußantrag:

1. Der Förderung der Fachschule für Sozialpädagogik des Schwäbischen Frauenvereins im Wege von Klassenpauschalen sowie einer Kooperationspauschale wird zugestimmt.

2. Dem Zuwendungsvertrag für die Fachschule für Sozialpädagogik des Schwäbischen Frauenvereins wird zugestimmt (s. Anlage 1).

3. Der Förderung der evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik im Wege von Klassenpauschalen wird zugestimmt.


Begründung:


Obwohl grundsätzlich eine Aufgabe des Landes, wird die Fachschule des Schwäbischen Frauenvereins (Fröbelseminar) seit langem von der Stadt Stuttgart gefördert. Grund dafür war vorrangig, dass es sich beim Fröbelseminar um die einzige nichtkonfessionelle und nicht weltanschaulich ausgerichtete Ausbildungsstätte in Stuttgart für Erzieherinnen und Erzieher handelt und der städtische Träger aus Personalgewinnungsgründen stets enge Verbindungen zum Fröbelseminar hielt.

In den Haushaltsplanberatungen 2002/2003 wurde beschlossen, eine weitere Klasse des Fröbelseminars in die Förderung aufzunehmen. Auslöser dafür waren Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung des städtischen Trägers. Gleichzeitig wurde von der Verwaltung angeregt, im Rahmen einer veränderten Fördersystematik eine verbindliche Kooperation zwischen dem städtischen Träger von Kindertageseinrichtungen und dem Fröbelseminar vertraglich zu vereinbaren.

Zukünftig soll das Fröbelseminar auf der Grundlage der bisher dafür zur Verfügung stehenden Mittel über eine Pauschale pro vereinbarter Schulklasse gefördert werden. Darüber hinaus erhält das Fröbelseminar auf der Grundlage von gemeinsam entwickelten und vertraglich geregelten Kriterien eine Kooperationspauschale (s. Zuwendungsvertrag Anlage 1).

Der Träger der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik hat eine Aufnahme in die Regelförderung, analog der städtischen Förderung der Fachschule für Sozialpädagogik des Schwäbischen Frauenvereins (Fröbelseminar) beantragt.

Nicht nur beim städtischen Träger hat sich die Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Stuttgart in den letzten Jahren als immer schwieriger gezeigt. Allein für den Erhalt der derzeitigen Versorgungssituation an Betreuungsplätzen stellt die Personalgewinnung einen zentralen Faktor für alle Träger dar. Eine ausreichende Anzahl von Ausbildungsplätzen für Erzieherinnen und Erzieher in Stuttgart sollte gewährleistet sein.

Die staatlichen Zuschüsse und die Einnahmen aus den Kursgebühren, reichen bei beiden Fachschulträgern nicht aus, um alle Ausgaben zu decken. Eine Erhöhung der Kursgebühren zur Deckung der Kosten würde die Ausbildung sicher nicht attraktiver machen.

Daher wird die Aufnahme der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik in die städtische Förderung auf der Grundlage von Klassenpauschalen analog zum Fröbelseminar seitens der Verwaltung befürwortet. Da eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem städtischen Träger von Kindertageseinrichtungen und der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik nicht vorgesehen ist, entfällt hier die Kooperationspauschale.

Ausbildungsstruktur und Anzahl von Klassen beider Ausbildungsstätten:

Beide Schulen benötigen neun Vollzeitklassen um die (neuen) staatlichen Anforderungen an die Unterrichtspläne zu erfüllen.
Beide Fachschulen planen aufgrund der Reform der Erzieher/-innenausbildung eine dreiklassige Vollzeitausbildung die sich wie folgt aufteilt:

Für eine pauschalierte Klassenförderung, entsprechend der beabsichtigen Förderung des Fröbelseminars, werden für die Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik folgende weitere Finanzmittel benötigt:
Unterkursmax. 3 Klassen
10.000 €
max. 30.000 €
Oberkursmax. 3 Klassen
10.000 €
max. 30.000 €
Berufskollegmax. 3 Klassen
10.000 €
max. 30.000 €
Summenmax 9 Klassenmax. 90.000 €

Bei einer Aufnahme der Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik in die städtische Förderung wie vorgeschlagen, müssten ab dem Doppelhaushalt 2004/2005 zusätzlich 90.000 € eingestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
Euro
Laufende Aufwendungen
90,000.00 Euro
Objektbezogene Einnahmen
Euro
Laufende Erträge
Euro
Von der Stadt zu tragen
Euro
Folgelasten
90,000.00 Euro
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu veranschlagen
90,000.00 Euro




Beteiligte Stellen

Das Finanz- und Beteiligungsreferat hat mitgezeichnet.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Zuwendungsvertrag