Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 675/2003
Stuttgart,
07/04/2003



Einfrieren von Zuschüssen und Zuweisungen
Haushaltsicherungskonzept 2002
Maßnahme II 1




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Reform- und Strukturausschuß
Verwaltungsausschuß
Beratung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
16.07.2003
23.07.2003



Beschlußantrag:

Den Vorschlägen zur Fortschreibung der Zuweisungen und Zuschüsse für die Jahre 2004 und 2005 wird zugestimmt.


Begründung:


Bei der Beschlußfassung zum Haushaltssicherungskonzept 2002 (GRDrs 999/2002) hat der Gemeinderat am 05.12.2002 als Zielbeschluß dem Einfrieren der Zuschüsse und Zuweisungen in der Form zugestimmt, dass die in der Finanzplanung für die Jahre 2004 und 2005 eingeplanten Steigerungsraten von jeweils 1,5 % nicht realisiert werden. Die angestrebte Haushaltsentlastung (Nr. II.1 der Maßnahmen- übersicht zum HSK 2002) für die Jahre 2004 und 2005 beläuft sich auf insgesamt 1,83 Mio Euro.

Wie aus der Anlage 3 hervorgeht, beträgt das Zuschußvolumen im Jahr 2003 insgesamt 60,7 Mio. Euro. Bei der Budgetplanung für den Doppelhaushalt 2004/2005 sind die Ämter von dem eingefrorenen Ansatz 2003 ausgegangen. Sie haben mitgeteilt, dass die Zuschußempfänger in den Jahren 2004 und 2005 Zuschüsse und Zuweisungen nur in der für 2003 geltenden Höhe erwarten können (hinsichtlich der Zuschüsse und Zuweisungen des Schulverwaltungsamts wird auf die GRDrs 156/2003 hingewiesen).

Davon ausgenommen sind zum Teil die Förderbereiche des Sozialamts und des Jugendamts. Beide Ämter sind aber bei der Budgetplanung für die Jahres 2004 und 2005 ebenfalls von den auf dem Stand 2003 eingefrorenen Ansätzen ausgegangen. Die Umsetzung der Zielvorgabe erfolgt dort unter Berücksichtigung von Prioritäten und Schwerpunkten.

Jugendamt

Einfrieren von Zuschüssen
Das Jugendamt schlägt vor, die Zuschüsse an alle freien Träger der Jugendhilfe mit Ausnahme der in der Anlage 3 genannten Träger für die Jahre 2004/2005 auf den Stand des Jahres 2003 einzufrieren. Eine Steigerung der Zuschüsse ist dort vorgesehen, wo ansonsten die Existenz eines Trägers bzw. von Trägern ernsthaft gefährdet wäre. Darüber hinaus wird bei den ”Beratungsstellen für Familien, Erwachsene und Jugendliche” eine von den großen Trägern (Fördersatz 51 %) schon seit längerem geforderte Anpassung an Förderung der sog. kleinen Träger (Fördersatz 80 %) vorgeschlagen. Den Steigerungen bzw. Anpassungen stehen auf der anderen Seite Kürzungen bei der Förderung einzelner Träger gegenüber, sodass der Ansatz 2003 nicht überschritten wird.

Förderung über Budgetverträge
Das Einfrieren des Zuschußvolumens soll begleitet werden von einer Umstellung der Fördersystematik weg von ”Richtlinien” hin zu einem ”Budgetvertrag” mit den Trägern, denen größere Handlungsspielräume zugestanden werden sollen. Dabei ist der geförderte Leistungsbereich vertraglich in Form von konkreten Leistungsbe- schreibungen zu fixieren. Das Jugendamt hat mit den zwei großen und von der Stadt in mehreren Arbeitsfeldern geförderten Trägern der Jugendhilfe, dem Caritasver- band und der Evangelischen Gesellschaft, Gespräche über diese Umstellung der Förderung geführt. Gedacht ist an ein gemeinsames Budget für alle bei den beiden Trägern geförderten Handlungsfeldern der Jugendhilfe.

Von Seiten des Caritasverbandes besteht eine große Bereitschaft, diesen Weg mitzugehen. Sofern seitens des Gemeinderats dem oben beschriebenen Ansatz grundsätzlich zugestimmt wird, werden das Jugendamt und der Caritasverband die vertraglichen Grundlagen verhandeln und dem Gemeinderat das Ergebnis noch vor den Haushaltsplanberatungen zur Entscheidung vorlegen. Ein mit dem Caritasver- band ausgehandelter Budgetvertrag könnte dann als eine Art Mustervertrag für eine Gesamtumstellung der Förderung nicht nur im Bereich der Jugendhilfe dienen. Inwieweit die Evangelische Gesellschaft Interesse an einem entsprechenden Budgetvertrag hat, ist derzeit noch offen.

Auch bei den kleineren Trägern mit häufig nur einem Arbeitsfeld könnte schrittweise eine entsprechende Förderumstellung erfolgen. Insgesamt geht das Amt davon aus, dass über die Umstellung der Fördersystematik in einem überschaubaren Zeitraum eine Vereinheitlichung der langjährig gewachsenen und derzeit unterschiedlichsten Fördersystematik bei den Trägern erreicht werden kann.

Sozialamt

Das Amt ist bei der Ausarbeitung der Konsolidierungsvorschläge (Anlage 4) von folgenden Gesichtspunkten ausgegangen bzw. hat bei den folgenden Aufgabenfeldern von Einschränkungen bzw. Kürzungen abgesehen
· Ehrenamtliche Aktivitäten zugunsten des Gemeinwesens, insbesondere im Vor- und Umfeld der Pflege, sollen weiterhin unterstützt werden, weil sie ein Vielfaches des Förderaufwandes als Leistung mobilisieren.
· Der Personenkreis der besonders hilfebedürftigen alten Menschen (insbesondere Demente) nimmt kontinuierlich zu. Zudem besteht ein Weiterentwicklungsbedarf in der ambulanten Betreuung.
· Die Maßnahmen zur Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden sind in Stuttgart noch verbesserungsbedürftig.
· In einigen Förderbereichen bestehen bereits Zielvereinbarungen und Leistungs- verträge, die bis in das Jahr 2005 hinein gelten.
· Zudem gibt es bei verschiedenen Trägern komplizierte Fördervereinbarungen, die unter Beteiligung insbesondere von LWV, Land und Krankenkassen ausgehandelt wurden. Bei einer Reduzierung der städtischen Zuschüsse wäre die Förderung durch die oben genannten Kostenträger grundsätzlich in Frage gestellt.

Das Sozialamt macht daher solche Vorschläge, die unter Berücksichtigung der obigen Gesichtspunkte relativ zeitnah zum Haushalt 2004 umgesetzt werden können. Unabhängig davon wird das Sozialamt sowohl die aufgaben- wie auch die trägerbezogene Budgetbildung prüfen und dem Gemeinderat dazu entsprechende Vorschläge vorlegen.

Weiteres Verfahren

Wie aus der Darstellung hervorgeht, hat die Verwaltung die vom Gemeinderat beschlossene Zielvorgabe beim Einfrieren der Zuschüsse und Zuweisungen in die Budgetplanung 2004/2005 einbezogen. Sofern den freien Trägern infolge der Sparbemühungen des Landes bereits Kürzungen angekündigt wurden (z.B. Schul- sozialarbeit, Jugendwohnheime, Maßnahmen für ausländische Einwohner) hat das Fachamt dies bei seinen eigenen Überlegungen berücksichtigt und in diesen Bereichen die Träger von weiteren Kürzungen durch die Stadt ausgenommen.

Was das weitere Verfahren anbelangt, ist vorgesehen, dass der Jugendhilfeausschuss und der Sozialausschuss von den Überlegungen des Jugendamts und des Sozialamts, die teilweise mit inhaltlichen Veränderungen verbunden sind, informiert wird und diese nach den Sommerferien berät.

Beteiligte Stellen






Dr. Klaus Lang

Anlagen

Anlage 1 - Übersicht über die Einsparbeträge im Zuschussbereich
Anlage 2 - Übersicht über Veränderungen im Förderbereich des Jugendamts
Anlage 3 - Übersicht über die Konsolidierungsvorschläge des Sozialamts